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OLG Düsseldorf - 4 U 10/02
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 16.07.2002
- Inhalt
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- 2000, 81). Das gilt um so mehr, wenn man berücksichtigt, dass die ... KG als Erbauerin der
- Kläger gegen das am 13. November 2001 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts
- . Im Untergeschoss des "K..." befindet sich eine Tiefgarage, die über eine Rampe an der K
- Teileigentümergemeinschaft wurde. Am 22. September 1995 bewilligte sie zugunsten der Eigentümer der Nachbargrundstücke
- klägerischen Grundstück bis dahin unbeanstandet mitbenutzt hatten, kam es im Herbst 2000 zu
OLG Düsseldorf - I-3 Wx 185/06
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 24.10.2006
- Inhalt
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- Landgericht Düsseldorf am 19.11.1976, in dem der Erblasser, sein Prozessbevollmächtigter und seine
- Einzelrichter die Scheidung aussprechen konnte (vgl OLG Frankfurt NJW 1969, 194; OLG Koblenz NJW
- nicht ausdrücklich erklärte Annahme könne durch Auslegung festgestellt werden (vgl OLG Frankfurt
- ist, der unbeschränkten Prüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht unterliegt (so OLG Frankfurt
- -RR 1989, 2700; OLG Frankfurt aaO). Warum gerade beim Erbvertrag eine ausdrückliche Erklärung
VG Köln - 4 K 8910/95
Verwaltungsgericht Köln vom 05.02.1999
- Inhalt
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- - setzt. Die Haushaltssatzung wurde am 11. April 1995 im Amtsblatt des Beklagten bekannt gemacht. Der
- der Haushaltssatzung sei nämlich im Zeitpunkt des „Eckdatengespräches" am 29. November 1994 bereits
- die Klägerin auf 30.295.840,-- DM fest. Hierge- gen erhob die Klägerin mit Schreiben vom 11. Mai 1995
- 1994 - übermittelt per Boten am 28. November 1994 - übersandte der Beklagte dem Stadtdirektor der
- Stadt Q. die „Eckdaten zum Kreishaushalt (Entwurf) 1995", die er am 29. November in einem
BFH - I R 41/05
Bundesfinanzhof vom 10.05.2007
- Inhalt
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- Kapitalgesellschaft, der Y-AG, am 31. Dezember 1993 erworben. Dieser Erwerb führte bei den Anteilen an
- Hinblick auf Art. 73b EGV (Anschluss an EuGH-Beschluss vom 10. Mai 2007 Rs. C-492/04 "Lasertec
- Einmalbesteuerung im Inland wird sichergestellt (Senatsurteile vom 17. Mai 2000 I R 19/98, BFHE 192, 282
- Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) wurde am 20. November 1995 als Offene Handelsgesellschaft
- von 16 806 024 DM (und einer Korrektur der Aufstockung der Buchwerte um 27 114 091 DM mit
OLG Frankfurt - 4 U 92/07
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 31.10.2007
- Inhalt
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- die Verlängerung der im Schreiben gesetzten Frist von etwa einer Woche (angenommener Zugang am
- (Eintragung in der Zuchtbescheinigung am 24.5.2006) an seine Tochter übereignet. Die Verpflichtung zum
- frühestens mit der Rechnungsstellung der Fahrschule B am 31.5.2005 erfolgt ist, an seine Tochter
- am 25.8.2006 an die Fahrschule B hat jedoch nicht mehr zur Erfüllung eines Anspruches der Fahrschule
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 4. Zivilsenat Normen: § 323 BGB, § 346 BGB Entscheidungsdatum
BGH - VI ZR 113/09
Bundesgerichtshof vom 03.08.2010
- Inhalt
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- . Dezember 2003 - IX ZR 109/00 - aaO; vom 3. Mai 2005 - IX ZR 401/00 - aaO; OLG Frankfurt, VersR
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 113/09 Verkündet am: 3. August 2010 Holmes
- . Dezember 2003 - IX ZR 109/00 - NJW 2004, 1043, 1045; vom 3. Mai 2005 - IX ZR 401/00 - a- aO). Für
- Unterlassungs-, Gegendarstellungs- und Richtigstellungsansprüchen um eine Angelegenheit im Sinne des § 15
- zu beachten seien, fehle es an dem für die Annahme einer Angelegenheit im Sinne des § 15 RVG
LAG Hamm - 10 Sa 1024/03
Landesarbeitsgericht Hamm vom 28.11.2003
- Inhalt
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- , übersandte der Prozessbevollmächtigte am 03.12.2002 an die Beklagte. 22Mit Schreiben vom 06.12.2002
- Geschäftsführer der Beklagten im Gespräch mit mehreren Betriebsratsmitgliedern am 05.02.2002 gemachte
- Berufungsverfahren streiten die Parteien über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung. 3Der am
- Betriebsrates wie auch zwischen dem Betriebsrat und der Geschäftsleitung der Beklagten. Am 05.02.2002
- : "... 910Mir ist bekannt, dass Herr U1x W2xxxxxx am 9.4.2002 Strafanzeige erstattet hat. In dieser
OLG Frankfurt - 26 W 24/03
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 23.06.2003
- Inhalt
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- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 26. Zivilsenat Norm: § 885 ZPO Entscheidungsdatum: 23.06.2003
- , dass es der Stellung eines Ehepartner nicht entspreche, wenn man ihm jede selbständige
- 38.400 DM. Gründe 1Die Gläubiger, die ihren Wohnsitz in Belgien haben, betreiben aufgrund eines
- . Die Beschwerdeführerin leite als Ehefrau des Schuldners ihr Wohnrecht nur von diesem ab. Die
- Beschwerdeführer handelten treuwidrig, wenn sie erstmals im Vollstreckungsverfahren den Mitbesitz der
Rechtsanwalt Dr. Alfred Stapelfeldt
Rechtsanwälte SZK
Verwaltungsrecht
Umweltrecht
Immobilien, Baurecht, Architektenrecht
- Qualifikation
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- Lehrbeauftragter für Umweltrecht (FH Mainz)
- Bietet
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- Unternehmen) im Öffentlichen Recht, insbesondere im Öffentlichen Bau- und Planungsrecht, Umweltrecht, Vergaberecht und Kommunalrecht
- Organisationen
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- Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main Deutscher Anwaltverein (DAV) Anwaltverein Darmstadt und
- Südhessen Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht (Hessen) im DAV Gesellschaft für Umweltrecht Verein
- Deutsches Rotes Kreuz Justus Verein zur Förderung der jur. Ausbildung an der Universität Osnabrück
OLG Hamm - 28 U 164/05
Oberlandesgericht Hamm vom 23.02.2006
- Inhalt
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- Wetter, Az: 8 H 9/03. Der vom Gericht beauftragte Sachverständige C erstellte am 09.02.2004 sein
- der Parteien im Termin unmittelbar vorher, am 20.10.2004) und reparieren. Die Reparatur war am
- 2004, 203 = MDR 2004, 1114; AG Frankfurt ZfS 2002, 339; Bamberger/Roth/Grüneberg, BGB, § 249 Rz. 61
- O 131/05 Tenor: Die Berufung des Klägers gegen das am 20. September 2005 verkündete Urteil der 2
- von 17.900,00 €. Am 24.03.2003 fand die Übergabe des Pkw's statt. Das Fahrzeug wies zu diesem
OLG Frankfurt - 20 W 49/2002
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 19.02.2002
- Inhalt
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- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 20. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 19.02.2002 Normen: § 14 Abs 3 S 2
- III eine Gesamtgrundschuld in Höhe von 4,4 Mio. DM eingetragen. Dieses ursprünglich im Grundbuch von
- betroffenen vier Blättern am 16.08.2001. 2Dem Kostenschuldner wurde durch Kostenrechnung vom 17.08.2001
- Haftung handele es sich um eine Löschung im Sinn des § 68 Satz 1 Halbsatz 1 KostO, für die die Hälfte
- Bauherrenmodells erworben haben (FGPrax 2000, 164 = Rpfleger 2000, 472) zu folgen wäre oder ob man
OLG Frankfurt - 20 W 288/04
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 15.07.2004
- Inhalt
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- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 20. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 15.07.2004 Normen: § 14 Abs 3 S 2
- Verfahrensbevollmächtigte des Beteiligten zu 1) beurkundete am 11.06.2003 zu seiner UR-Nr. .../2003 einen Übergabevertrag
- Grundbesitz gegen Übernahme der Belastungen von nominal 3 Mio. DM und im übrigen schenkungsweise übertrug. Für
- entsprechend § 321 a ZPO analog bzw. zur Verfassungsbeschwerde führen kann. Folgt man der bisher
- Beteiligte zu 1) um förmliche Bescheidung gebeten. 3Die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 1
EuG - T-178/00
Gericht der Europäischen Union vom 22.10.2002
- Inhalt
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- Pflugradt, wohnhaft in Frankfurt am Main (Deutschland), Prozessbevollmächtigte: in der Rechtssache T
- Beurteilungsverfahren ab. 15. Am 9. Mai 2000 befasste der Kläger den Präsidenten der EZB mit einer
- Vorbringen zurück. 21. Am 9. Mai 2000 befasste der Kläger den Präsidenten der EZB mit einer
- . Am 13. Oktober 1998 richtete die EZB ein auf den 1. Juli 1998 rückwirkendes Anstellungsschreiben an
- . Am 12. September 2000 richtete der Kläger eine Beschwerde an den Präsidenten der EZB, die dieser am
Anlage BWahlG
(zu § 2 Absatz 2)
- Inhalt
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- (Taunus)(Übrige Gemeinden s. Wkr. 176)182Frankfurt am Main IVon der kreisfreien Stadt Frankfurt
- Ortsteile s. Wkr. 183)183Frankfurt am Main IIVon der kreisfreien Stadt Frankfurt am Maindie
- Gemeinden Dietzenbach, Dreieich, Egelsbach, Heusenstamm, Langen (Hessen), Mühlheim am Main, Neu
- Gemeinden Stadt Bad Lauterberg im Harz, Stadt Bad Sachsa, Stadt Herzberg am Harz(Übrige Gemeinden
- , Ockenheim, Schwabenheim an der SelzVerbandsgemeinde Heidesheim am Rheindie Gemeinden Heidesheim am
BGH - IX ZR 224/12
Bundesgerichtshof vom 16.05.2013
- Inhalt
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- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 224/12 Verkündet am: 16. Mai 2013 Preuß
- , Urteil vom 16. Mai 2013 - IX ZR 224/12 - OLG Brandenburg LG Frankfurt/Oder Der IX. Zivilsenat des
- , Urteil vom 14. Mai 1992 - IX ZR 241/91, WM 1992, 1506, 1507 unter I.3.). Unterhielt der
- herleitet. 21b) Ebenfalls rechtsfehlerhaft hat das Berufungsgericht im Anschluss an das OLG Koblenz (Urteil
- Möhring Vorinstanzen: LG Frankfurt (Oder), Entscheidung vom 22.06.2011 - 14 O 301/09 - OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15.08.2012 - 3 U 128/11 -