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BPatG - 28 W (pat) 254/04
Bundespatentgericht vom 01.02.2006
- Inhalt
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- das obere Dreieck nach rechts hin verschiebt, so dass von dem linken Dreieck die Basis mit den
- Basiswinkeln sichtbar wird während das nach rechts verschobene Dreieck vollständig in Erscheinung tritt
- ) BESCHLUSS In der Beschwerdesache … BPatG 154 08.05 betreffend die IR-Marke 789 143/29 hat der 28
- , darunter u. a. in der Klasse 29 "… lait, laits en poudre, laits gélifiés aromatisés et laits battus
- mit ähnlich bunten Deckeln abpackten. Im Übrigen handele es sich bei dem Wort "HANSANO" um den
FG Rheinland-Pfalz - 1 K 1442/07
Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 29.10.2008
- Inhalt
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- vom 15. Oktober 1987, IV R 66/86, BStBl II 1988, 260). 2. Der Beklagte hat ferner zu Recht angenommen
- ehrenamtlichen Richter für Recht erkannt: I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat
- streitgegenständliche Grundstück mit dem Vollzug des Vermächtnisses im Jahr 1983 in ihr nach wie vor
- vom 15. Oktober 1987 (BStBl II 1988, 260) im Rahmen einer Übergangsregelung entschieden, dass es in
- noch im Nebenerwerb mit einem vorhandenen Vieh- und Maschinenbestand betrieben worden ist (vgl. Bl. 9
BGH - V ZB 164/12
Bundesgerichtshof vom 28.02.2013
- Inhalt
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- des Zuschlags an sich. II. 5Nach Auffassung des Beschwerdegerichts ist für die Wirksamkeit einer
- Versteigerungstermin gutschrieben worden ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Dies
- Gebot der Beteiligten zu 2 nach § 70 Abs. 2 Satz 3 ZVG vom Vollstreckungsgericht zu Recht wegen
- Sicherheitsleistung verlangt. Dazu war sie als Gläubigerin berechtigt, da ihr Recht durch die
- hat die Beschwerde der Beteiligten zu 2 zu Recht zurückgewiesen, da der Zuschlag auf das von ihr
§ 2 BinSchUO2008Anh XIII
Gleichwertige Typgenehmigungen für Motoren nach Maßgabe des Anhangs II Kapitel 8a oder des Anhangs XII Artikel 4 Kapitel 8a
- Inhalt
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- Als gleichwertig mit Typgenehmigungen nach Anhang II Kapitel 8a oder Anhang XII Artikel 4 Kapitel
- 11. Mai 2000 in Verbindung mit Beschluss 2001-I-21 – Regelungen für die Begrenzung von
- Abgasemissionen aus Dieselmotoren in der Rheinschifffahrt – Langfristige Einführung einer Stufe II vom 31. Mai
- , RRheinschiffsuntersuchungsordnung.Stufe I gilt für den in Anhang II §§ 24.02 und 24.06 jeweils unter § 8a
- der Richtlinie 97/68/EG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten
§ 1 VertrGüterstG
- Inhalt
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- dieses Gesetzes maßgebenden Rechts leben, gilt vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an das eheliche
- und 4 des Bundesvertriebenengesetzes), beide ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich
- dieses Gesetzes haben und im gesetzlichen Güterstand eines außerhalb des Geltungsbereichs
- sind, sofern sie im Zeitpunkt des Zuzugs deutsche Staatsangehörige waren oder, ohne die deutsche
- Staatsangehörigkeit zu besitzen, als Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des
VG Gelsenkirchen - 16 K 3159/05
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vom 30.11.2006
- Inhalt
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- 1996 wirksam mit der Folge, dass der Kläger grundsätzlich verpflichtet ist, seinen Hund „D. „ in den in
- Anleinzwang für Hunde verstößt auch nicht gegen höherrangiges Recht. 36Der in § 15 OBVO ausgesprochene
- für Hunde in den in § 15 OBVO genannten Bereichen ist auch im engeren Sinne verhältnismäßig, d.h
- Rechnung zu stellen ist dabei, dass gemäß § 15 OBVO in Verbindung mit § 2 Abs. 3 Satz 2 des
- ein Ausgleich mit anderen Verfassungsgütern herzustellen. Dem Tierschutz steht vorliegend das Recht
BGH - XII ZR 165/04
Bundesgerichtshof vom 28.02.2007
- Inhalt
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- der mit ihm geführten Ehe auf eine Erwerbstätigkeit verzichtet hätte. Darüber hinaus ist im
- ausgeschlossen wurde. Auch eine richterliche Vertragsanpassung nach § 242 BGB ist im Fall späterer
- , wenn dieser Ehegatte in der Ehe nicht erwerbstätig ist, eine richterliche Vertragsanpassung nur in
- . Dr. Wagenitz und Dose für Recht erkannt: Auf die Revisionen der Parteien wird das Urteil des 16
- . Danach sei den Parteien ein in der Ehe zu erzielender Zuverdienst der Ehefrau - als der im
LG Köln - 6 T 487/08
Landgericht Köln vom 26.11.2008
- Inhalt
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- § 793 ZPO zulässige sofortige Beschwerde ist unbegründet. 23Das Amtsgericht hat zu Recht mit dem
- , dass der Schuldner mit den von ihm erhobenen Einwendungen in dem Zwangsversteigerungsverfahren nicht
- Unwirksamkeit der notariellen Urkunde kann der Schuldner mit diesem Einwand im
- zur Zwangsvollstreckung geeignet ist und zudem mit einer Vollstreckungsklausel versehen ist, ist
- Vollstreckungsgericht im Zwangsversteigerungsverfahren nicht zu prüfen ist. Beschwerdewert: 246.500,00 € 9
BGH - I ZR 159/08
Bundesgerichtshof vom 04.02.2010
- Inhalt
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- Beklagte macht zu Recht eine entscheidungserhebliche Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör
- BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZR 159/08 vom 4. Februar 2010 in dem Rechtsstreit Der I. Zivilsenat
- aus Art. 103 Abs. 1 GG geltend. 2Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte in ihrer vom Kläger
- wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert ist. 3Das Landgericht hatte angenommen, dass die Aushändigung
- ) die Ärzte von dem Aufklärungshinweis (schon vorab) in einer Weise Kenntnis erhielten, die eine
OLG Köln - Ss 193/94
Oberlandesgericht Köln vom 20.05.1994
- Inhalt
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- rechtlichen Würdigung hat das Amtsge-richt im wesentlichen folgendes ausgeführt: 19 20 21"Der
- . Großbaureinigung GmbH tätig. Er ist gleichzeitig Prokurist der Firma L. Großbaureinigung KG. In seiner
- Arbeitserlaubnis zu achten, Genüge getan. Im übrigen sei er selbst nur mit dem "groben Rahmen" der
- . Zu Recht hat das Amts-gericht angenommen, der Betroffene habe sich nicht auf die Zuverlässigkeit
- des Tatrichters ist es, im Rahmen der Beweiswürdigung eine Begründung dafür zu geben, auf welchem Weg
§ 18 ZO-Ärzte
- Inhalt
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- Eintragung in das Arztregister und gegebenenfalls der Tag der Anerkennung des Rechts zum Führen einer
- (1) Der Antrag muß schriftlich gestellt werden. In dem Antrag ist anzugeben, für welchen
- )gegebenenfalls eine Erklärung nach § 19a Abs. 2 Satz 1, mit der der aus der Zulassung folgende
- , in deren Bereich der Arzt bisher niedergelassen oder zur Kassenpraxis zugelassen war, aus denen
- ergeben,4.eine Erklärung über im Zeitpunkt der Antragstellung bestehende Dienst- oder
OLG Hamm - 2 Ws 111/06
Oberlandesgericht Hamm vom 04.05.2006
- Inhalt
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- nicht unverhältnismäßig. Das Verfahren ist mit der in Haftsachen gebotenen Beschleunigung gefördert
- grundsätzlich das Recht, sich in einem Strafverfahren von einem Rechtsanwalt seines Vertrauens verteidigen zu
- Hauptverhandlung bestehen von daher in organisatorischer Hinsicht keine Bedenken. Im Übrigen ist zu
- bereits im Termin am 5.4.2006 die CD mit den in deutscher Sprache geführten Gespräche in der
- Hauptverhandlung abgespielt werden konnte. Im übrigen sind die CDs mit den Gesprächen in ausländischer
OLG Hamm - 4 U 217/08
Oberlandesgericht Hamm vom 02.04.2009
- Inhalt
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- , 78wie in den F-Angeboten mit den Artikelnummern #### und #### vom 05.11.2007 geschehen, im
- . Das reicht zur Zustellung jedoch nicht aus. Nach allgemeiner Meinung (vgl. die obigen Zitate) ist
- als an ihn zugestellt gelten lassen will. Dafür reicht es nicht aus, dass das Urteil in der Post der
- geschäftlichen Verkehr mit Endverbrauchern im Fernabsatz Angebote von Waren aus dem Sortiment Elektronikartikel
- allen Schaden zu ersetzen hat, der dieser durch Handlungen lt. Ziffer 1 entstanden ist oder noch
§ 35 RechPensV
Zusätzliche Pflichtangaben
- Inhalt
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- in Rückversicherung gegebene Pensionsfondsgeschäft entfallenden Beträge; wesentliche
- anzugeben: 1.zu dem Bilanzposten "Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschlie
- Zu den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind im Anhang zusätzlich
- ßlich der Bauten auf fremden Grundstücken" der Bilanzwert der vom Pensionsfonds im Rahmen
- "Genussrechtskapital", in welcher Höhe dieses vor Ablauf von zwei Jahren fällig wird,3.in Ergä
VG Düsseldorf - 22 K 1675/08
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 27.10.2009
- Inhalt
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- tatsächlichen Gründen unmöglich. Im Hinblick auf die in Art. 2 Abs. 1 GG sowie Art. 8 EMRK geschützten Rechte
- allein in der Wohnung I3straße 4 in I2 gelebt, während seine Ehefrau mit ihrem Lebensgefährten Herrn X in
- die I3straße 4 in I2 nicht mit seiner seit April 2009 geschiedenen Ehefrau geführt hat. Vielmehr
- Zeuge X, der seit dem 12. Oktober 2009 mit der geschiedenen Ehefrau des Klägers verheiratet ist, hat in
- Umzug Mitte August 2002 in die I3straße 4 in I2 nicht mit seiner geschiedenen Ehefrau zusammengewohnt