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LSG Bayern - L 7 AS 197/06
Bayerisches Landessozialgericht vom 19.12.2006
- Inhalt
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- . In der Sache erweist sich das Rechtsmittel als unbegründet. Zu Recht hat das SG die Klage
- in Höhe der erstatteten Kosten für Unterkunft und Heizung aufzuheben. Zu Recht weist das SG darauf
- Beteiligten ist die teilweise Aufhebung der Bewilligung des Alg II für die Zeit vom 01.01. bis 31.10.2005
- , mit Bescheid vom 14.04.2005 für die Zeit vom 01.05. bis 31.08.2005 Leistungen in gleicher Höhe, und
- Begründung für eine Stundungsvereinbarung sei ebenso wenig zu erkennen. Im Übrigen sei es mit der
§ 3 PFKAustV
Eigenmittel
- Inhalt
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- der Pensionsfonds verpflichtet ist, im Falle eines Verlustes die Zinszahlungen aufzuschieben,2.wenn
- vereinbart ist, dass es im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder der Liquidation des
- ; der Pensionsfonds kann sich ein entsprechendes Recht vertraglich vorbehalten. Werden Wertpapiere ü
- ;ber die Genussrechte begeben, so ist in den Zeichnungs- und Ausgabebedingungen auf die in den S
- vorzeitigen Rückerstattung zustimmt; der Pensionsfonds kann sich ein entsprechendes Recht vertraglich
BFH - IV R 22/08
Bundesfinanzhof vom 16.12.2009
- Inhalt
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- -rechtlichen Rechtslage mit der Folge, dass im Revisionsverfahren nur noch darüber zu entscheiden ist, ob
- gemindert hat. 103. Letzterer Beurteilung ist --in Übereinstimmung mit der Ansicht der Vorinstanz-- zu
- ) zu rechnen. 13aa) Zwar weisen die Kläger im Ausgangspunkt zu Recht darauf hin, dass § 18 Abs. 4
- . Andererseits ist im Falle eines Wertverlusts in der Zeit bis zur Verwirklichung einer der in § 18 Abs
- , 1307). 44. Mit der vom FG zugelassenen Revision machen die Kläger im Wesentlichen geltend, dass
LSG Nordrhein-Westfalen - L 16 KR 57/01
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 06.06.2002
- Inhalt
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- , NJWE- WettbR 2000, 185). Als irreführend ist dabei in Übereinstimmung mit Art. 2 Nr. 2 der Richtlinie
- Verurteilung zur Vertragsstrafe nicht in Betracht, weil die Beitragssätze nicht im geschäftlichen Verkehr
- Satzung des Klägers enthalte nicht das Recht der klageweisen Geltendmachung von Kassenrechten. Eine
- Sozialgesetzbuches (SGB V) wiedergegeben werden. Nach dem Recht der EU komme es nicht darauf an, ob
- vom öffentlichen Recht geprägt, aus der sich auch die Grenzen der zulässigen Mitgliederwerbung
VG Minden - 9 K 5560/03.A
Verwaltungsgericht Minden vom 13.01.2005
- Inhalt
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- islamischen Rechts im afghanischen Staatswesen wird auch dadurch unterstrichen, dass die Scharia in
- ). Auf den Hinweis, dass der Kläger im Besitz einer Aufenthaltsbefugnis ist, hat das Bundesamt mit
- Aussetzungsverfahren ist daraufhin mit Beschluss vom 01.10.2003 eingestellt worden. Im Klageverfahren sind
- verlassen hat oder ob er unverfolgt in die Bundesrepublik Deutschland gekommen ist. Im erstgenannten Fall
- der geltenden Verfassung ernannte 80-jährige Shinwari besitzt keine Ausbildung in säkularem Recht und
OVG Nordrhein-Westfalen - 2 A 5143/00
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23.08.2002
- Inhalt
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- geltenden Rechts gemäß § 100 Abs. 1 BVFG allein in Betracht 25 zu ziehenden Vorschrift des § 1 Abs. 2 Nr
- Rechts und Behörden können sich auch durch Beamte oder Angestellte mit Befähigung zum Richteramt
- . wurde am 28. Februar 1953 im Dorf S. , Altaigebiet, in der ehemaligen Sowjetunion geboren. Seine Eltern
- März 1990 wurde er Mitglied des Altaier Regionsgerichts. Im September 1991 ist der Kläger zu 1. aus
- Bundesrepublik Deutschland" für die Kläger einen Antrag auf Aufnahme als Aussiedler. Im Aufnahmeantrag ist für
OLG Stuttgart - 5 U 158/10
Oberlandesgericht Stuttgart vom 17.01.2011
- Inhalt
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- ZPO oder § 3 ZPO zu bestimmen ist, ist umstritten. 9 Mit der ganz herrschenden Meinung geht der Senat
- Anh I § 48 (§3 ZPO); Henssler, Die Klage auf künftige Leistung im Wohnraummietrecht in: NJW 1989
- dem LG Berlin vertretenen Ansicht (aaO) ist § 9 ZPO in Fällen wie dem vorliegenden nicht anzuwenden
- Räumungstitel, notfalls im Wege der Zwangsvollstreckung – zu sichern. Dies muss in einfacher gelagerten
- anerkannt hat. 13 Soweit in vergleichbaren Entscheidungen mit der Begründung, dass zwischen der
BPatG - 25 W (pat) 59/04
Bundespatentgericht vom 26.01.2006
- Inhalt
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- bestritten worden ist. Die Widersprechende hat zur Glaubhaftmachung der Benutzung Unterlagen in Form
- in entscheidungserheblichem Umfang auf den Fachverkehr abzustellen sei, der den Kennzeichnungen mit
- . Die zulässige Beschwerde des Inhabers der angegriffenen Marke ist in der Sache begründet, da
- Bedeutung ist dabei, ob die Endungen „ol“ bzw. „in“ ihrerseits wegen ihrer häufigen Verwendung
- ). Hiervon ausgehend reicht die gegebene Markenähnlichkeit aus Rechtsgründen nicht aus, um eine
OLG Zweibrücken - 3 W 100/04
Pfälzisches Oberlandesgericht vom 24.06.2004
- Inhalt
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- Behörde unabhängig von der Beeinträchtigung eigener Rechte eine Beschwerdebefugnis ein. III. In der
- In dem Verfahren betreffend die mit den Aufgabenkreisen der Gesundheitsfürsorge, der Vermögenssorge
- zu 2) auch zur Vermögensbetreuerin der Betroffenen bestellt worden ist. Im Umfang der Aufhebung
- Kostenerstattung im Rechtsbeschwerdeverfahren, an das Landgericht Kaiserslautern zurückverwiesen. II. Der
- lebt im Haushalt der Beteiligten zu 2), der sie (und ihr damals noch lebender Ehemann) mit
KG Berlin - 8 U 106/09
Kammergericht vom 13.05.2009
- Inhalt
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- Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die
- . BGH, Beschluss vom 28. November 2006 zu VIII ZB 9/06, zit. nach juris) II. 2Die zulässige
- Mieterhöhungsverlangen ist spätestens im Juli 2008 zugegangen. Aus diesem Grund kommt es nicht darauf an, dass die
- der Klägerin ist die Wohnung nicht in das Feld L 2 der Berliner Mietspiegeltabelle 2007 (Altbau
- ) einzuordnen. Zwar befindet sich das Haus in guter Wohnlage. Es ist auch vor 1918 bezugsfertig gewesen
LSG Berlin-Brandenburg - L 2 RJ 92/00
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 17.07.2002
- Inhalt
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- Oberbauchsonografie im Sinne einer kleinen Doppelniere rechts mit möglicher Abflussbehinderung gewertet
- Recht abgewiesen. Der Bescheid vom 02. September 1996 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16
- auch überwiegend im Sitzen mit gelegentlichen Unterbrechungen durch Gehen und Stehen, hauptsächlich in
- rechts bzw. eine Doppelniere mit bekannter und nachgewiesener Filtrationseinschränkung, eine
- dem Bericht des C,.T.Klinikums C. vom 24. Februar 1995 zu entnehmen ist, erbrachte die rechte Niere
§ 3 KtEfV
Eignungskriterien
- Inhalt
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- ür ein transparentes internes System zur Kontrolle der recht- und zweckmäßigen
- (1) Der kommunale Träger stellt in dem Konzept nach § 2 Absatz 1 die organisatorische
- und4.bestehende und geplante Verwaltungskooperationen sowie Kooperationen mit Dritten.(2) Der
- nach § 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch dar, 1.mit welchem Konzept und mit welchem Erfolg
- ausgestaltet werden soll,2.nach welchen Grundsätzen und in welchem Umfang er seit 2005 kommunale
BGH - 1 StR 647/12
Bundesgerichtshof vom 19.03.2013
- Inhalt
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- Körperverletzung (in Tateinheit) mit Freiheitsberaubung verurteilt worden ist und b) im
- Revision der Staatsanwaltschaft, mit der sie die Verletzung formellen und materiellen Rechts rügt, ist
- der N. misslang, fasste er mit einer Hand unter die rechte Schulter der N., zog sie nach oben und
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 647/12 vom 19. März 2013 in der Strafsache
- Nebenklägerin, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, für Recht erkannt: 1. Auf die
§ 121f VAG
Bestandsübertragung
- Inhalt
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- der geforderten Solvabilitätsspanne verfügt. Die Rechte und Pflichten des ü
- ;ckversicherungsunternehmens ganz oder teilweise auf ein anderes Versicherungsunternehmen mit Sitz in einem
- ;bertragung ist im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Sobald die Bestandsübertragung wirksam
- Eigenmittel in Höhe der Solvabilitätsspanne verfügt. Wird die Kapitalausstattung der
- Gesetzbuchs ist nicht anzuwenden. Die Genehmigung wird erteilt, wenn durch eine Bescheinigung der zust
OVG Nordrhein-Westfalen - 7 A 3663/99
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 12.11.2003
- Inhalt
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- die Brennschneidemaschine mit Außenabsauganlage ist die Exzenterpresse im Gutachten nicht erwähnt
- übrigen in § 34 Abs. 1 BauGB genannten Merkmale. 95Ausgehend hiervon ist in die nähere Umgebung im
- verletzt. Ob sich der streitige Betrieb im Übrigen in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, ist
- Verletzung von nachbarschützenden Vorschriften des öffentlichen Rechts beruht. In solchen Fällen muss dem
- . Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand: 12Die Klägerin ist Miteigentümerin des mit einem