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BGH - Xa ZR 141/07
Bundesgerichtshof vom 26.02.2009
- Inhalt
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- /07 - LG Frankfurt am Main AG Bad Homburg Der Xa. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die
- am Main aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die
- Beklagten (vgl. LG Frankfurt am Main RRa 2008, 243, 244; A. Staudinger, RRa 2007, 245, 249). Denn
- ) - LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 30.08.2007 - 2/24 S 76/07 -
OVG Rheinland-Pfalz - 8 A 10357/10.OVG
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 23.06.2010
- Inhalt
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- Verwaltungsgerichts Mainz vom 6. November 2009 wird zurückgewiesen. Auf die Berufung des Beklagten wird
- Verwaltungsgerichts Mainz vom 6. November 2009 die Beklagte zu verurteilen, die in der Straße „H.“ in I
- Landesabfallwirtschaftsgesetz - LAbfWG - umschriebenen Aufgabe nach, den Landkreis Mainz-Bingen als
- über die Vermeidung, Verwertung und sonstige Entsorgung von Abfällen im Landkreis Mainz- Bingen
BGH - IX ZR 137/13
Bundesgerichtshof vom 20.02.2014
- Inhalt
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- 2014 - IX ZR 137/13 - LG Frankfurt am Main AG Frankfurt am Main Der IX. Zivilsenat des
- das Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 31. Mai 2013 aufgehoben. Die
- Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 19. September 2012
- Möhring Vorinstanzen: AG Frankfurt am Main, Entscheidung vom 19.09.2012 - 31 C 333/12 (17) - LG
- Frankfurt am Main, Entscheidung vom 31.05.2013 - 2-15 S 155/12 -
BGH - 2 StE 1/01
Bundesgerichtshof vom 28.02.2001
- Inhalt
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- Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (51 Js 118/96) war dem Angeschuldigten mit Anklage vom 16. November 1999
- vor dem Landgericht Frankfurt am Main beantragte die Staatsanwaltschaft, das Verfahren gemäß § 270
- StPO an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main zu verweisen, weil die Beweisaufnahme den Verdacht
- Landgericht Frankfurt am Main sei und sich auch auf den tateinheitlichen Vorwurf des Herbeiführens einer
- von 1975 bis 1978 im Bereich Frankfurt am Main angehört hat, und der "Berliner Zelle der
OLG Frankfurt - 23 U 158/09
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 04.08.2010
- Inhalt
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- wird das am 13. Mai 2009 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main – Az
- . Februar 2009 für örtlich unzuständig erklärt und den Rechtsstreit an das Landgericht Frankfurt am Main
- dabei, die 2. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main sei bei der Entscheidung nicht
- Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 13. Mai 2009, Az. 2-02 O 51/09, aufzuheben und den
- Rechtsstreit an eine andere Kammer des Landgerichts Frankfurt am Main zurückzuverweisen, 17hilfsweise
HessVGH - 3 UE 1600/87
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 07.01.1988
- Inhalt
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- ist Mitglied des Jagdvereins Nord/Ost in Frankfurt am Main und war Teilnehmer der Jägerprüfung 1985
- vor dem Prüfungsausschuß Frankfurt/Main. Mit Bescheid vom 22. Mai 1985 teilte ihm die
- Prüfung habe er bei einem Bläserabend des Jagdvereins Nord/Ost in Frankfurt am Main, an dem auch
- Verwaltungsgericht Frankfurt am Main Klage erhoben. Er hat sein Vorbringen aus dem Vorverfahren wiederholt und über
- Mitglieder des Jagdvereins Nord/Ost in Frankfurt am Main bei der Prüfung durchfallen müßten, denn
LSG Hessen - L 1 Kr 603/95
Hessisches Landessozialgericht vom 18.12.1997
- Inhalt
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- Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 16. Februar 1995 sowie die Bescheide der Beklagten vom
- . Am 23. Februar 1990 hat die Klägerin beim Sozialgericht Frankfurt am Main Klage erhoben und sich
- . Durch Urteil vom 16. Februar 1995 hat das Sozialgericht Frankfurt am Main die Klage abgewiesen und
- Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 16. Februar 1995 sowie die Bescheide der Beklagten vom 30. August
- auch sachlich begründet. Das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main mußte aufgehoben werden
LSG Hessen - L 7 Ka 498/83
Hessisches Landessozialgericht vom 05.12.1984
- Inhalt
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- des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 23. März 1983 insoweit aufgehoben, als die Beschränkung der
- Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 23. März 1983 wird zurückgewiesen und die Klage
- Frankfurt am Main vom 23. März 1983 sowie die Beschlüsse des Beklagten vom 27. Oktober 1981 und vom 23
- Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 23. März 1983 abzuändern soweit es die Beschränkung der Beteiligung auf
- Main vom 23. März 1983 war insoweit aufzuheben. Der Beklagte hat zu Recht die Beteiligung auf
VG Frankfurt (Main) - 5 E 1233/05
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 21.03.2006
- Inhalt
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- Feuerwehren der Stadt Frankfurt am Main vom 01.02.2001 (Amtsblatt der Stadt Frankfurt 2001, Seite 268 ff
- Leistungen der Feuerwehr der Stadt Frankfurt am Main vom 01.02.2001. Nach § 61 Abs. 2 Nr. 6 HBKG ist die
- Leistungen der Feuerwehr der Stadt Frankfurt am Main (in der Folge: Gebührensatzung) bestimmt, dass bei
- Gebührensatzung für die Inanspruchnahme von Leistungen der Feuerwehren der Stadt Frankfurt am Main. 14 Die
- beruhen kann. 36 Der Antrag und die Begründung sind bei dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main
Rechtsanwalt Roman Roehrig
Arbeitsrecht
Familienrecht
Sozialrecht
- Schule
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- Goethe Universität Frankfurt am Main Rechtswissenschaften Ass.jur.
HessVGH - 8 UE 3297/86
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.09.1993
- Inhalt
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- 1984 hat die Klägerin Klage vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main erhoben und vorgetragen, das
- sei. 8Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 23. Oktober 1986 den Bescheid der
- Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 23. Oktober 1986 aufzuheben und die Klage abzuweisen. 12 Die
- nicht in ihren Rechten. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat der Klage daher zu Unrecht
- das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main aufzuheben und die Klage abzuweisen ist
LSG Hessen - L 7 Ka 1211/93 A
Hessisches Landessozialgericht vom 07.01.1994
- Inhalt
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- zu 2) gegen den Beschluss des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 10. Dezember 1993 (S-5/Ka-2620/93
- Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 10. Dezember 1993 aufgehoben, soweit er den Antragsteller zu 1
- zur Entscheidung des Sozialgerichts Frankfurt am Main in dem Hauptsacheverfahren S-5/Ka-1937/93 unter
- Sozialgericht in Frankfurt am Main anhängig. Den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung vom 26. Oktober
- 1993 wies das Sozialgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 10. Dezember 1993 mit der
BGH - Xa ZR 89/09
Bundesgerichtshof vom 15.04.2010
- Inhalt
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- Frankfurt am Main LG Frankfurt am Main Der Xa-Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die
- 25. Juni 2009 verkündete Urteil des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main wird auf
- /Main, Entscheidung vom 19.12.2008 - 2/2 O 262/08 - OLG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 25.06.2009 - 1 U 7/09 -
HessVGH - 5 UE 2557/04
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 23.11.2005
- Inhalt
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- zugestellt. 5Mit Schreiben vom 6. August 1999 - eingegangen beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main am
- einheitlich sein müsste. Ferner habe das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main in einem Beschluss festgestellt
- Frankfurt am Main die angefochtenen Steuerbescheide der Beklagten aufgehoben. Zur Begründung hat es
- Frankfurt am Main vom 21. September 1998 (10 G 2484/97) verwiesen. In diesem Beschluss habe das Gericht
- Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 9. September 2003 aufzuheben und die Klage abzuweisen. 17 Die
HessVGH - 5 UE 175/86
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 17.01.1990
- Inhalt
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- Entwurf offengelegt und beschlossen, vom damaligen Regierungspräsident in Wiesbaden am 3. Main 1968
- Widerspruch Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main. Zur Begründung brachte er
- Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 12. Dezember 1985 - I/3 E 707/83 - die Klage in vollem Umfang
- des Verfahrens VG Frankfurt am Main I/3 H 743/83, die Unterlagen der Beklagten über den
- Widerspruchsausschuß beim Landrat des Main-Kinzig-Kreises ergeben hat, enthielten diese Erschließungskosten