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OLG Köln - 991 am 27.08.199
Oberlandesgericht Köln vom 04.10.2010
- Inhalt
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- Handlungen sind ist - als Diebstahl und Widerstandshandlung - sowohl nach dem Recht des ersuchenden Staates
- Bewilligungshindernis gemäß § 83 b Abs. 2 lit b IRG für Ausländer mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland – sind nicht
- - in Verbindung mit dem Zusatzurteil dieses Gerichts vom 05.12.2005 b) Freiheitsstrafe von zwei Jahren
- - Grundnummer 1998/41, Urteilsnummer 1998/62 - in Verbindung mit dem Zusatzurteil dieses Gerichts
- 30.11.1999 - Grundnummer 1997/305, Urteilsnummer 1999/292 - in Verbindung mit dem Zusatzurteil dieses
LG Düsseldorf - 4b O 388/03
Landgericht Düsseldorf vom 05.02.2004
- Inhalt
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- in demjenigen Zylinder mit einer im Vergleich zu den anderen geringeren Temperatur keine
- unstreitig ist, dass das Meßgerät nach seinem Umbau in den USA – d. h. mit einer Frontkappe ohne
- : 4b. Zivilkammer Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 4b O 388/03 Sachgebiet: Recht (allgemein
- Unterlassungsgebot darauf bezieht, in der Bundesrepublik Deutschland Infrarot-Temperaturmessvorrichtung mit einer
- Laserstrahl zu erzeugen, b) Mittel mit einer Laser-Strahlteilereinrichtung, die betriebsbereit ist, um den
OVG Rheinland-Pfalz - 7 B 10658/09.OVG
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 03.08.2009
- Inhalt
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- -Gesellschaft nach dem Vortrag der Antragstellerin nicht im Rechtsverkehr nach außen in Erscheinung getreten ist
- Deutschland und der Türkei zu verpflichten, zu Recht mangels Vorliegens eines Anordnungsanspruches
- Betracht. Danach müssen die in der Türkei mit Wohnsitz gemeldeten Personen ihr als Arbeitskräfte gemäß
- Einsatz fremder Fahrzeuge im Güterkraftverkehr ist dabei nicht ungewöhnlich. Deshalb ist der von der
- Antragstellerin in anderem Zusammenhang meint, tätig werden. Ist somit aber die türkische Tochterfirma
VG Frankfurt (Main) - 5 E 4869/06
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 06.11.2007
- Inhalt
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- , ist deshalb von Rechts wegen nicht zu beanstanden. Insbesondere bestehen keine Bedenken gegen die
- Widerspruchsbescheide dem Kläger im Wege der Zustellung an seine Bevollmächtigte durch die Post mit
- Vollversammlung in Verbindung mit der Beitragsordnung sowie § 113 der Handwerksordnung beruhten. 11 Wegen der
- deshalb kostenpflichtig (II.) und hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar, indes mit
- Abwendungsbefugnis (III.) abzuweisen, wobei die Berufung hiergegen nicht zuzulassen ist (IV.). I. 13 Zu
LAG Berlin-Brandenburg - 15 Sa 2334/09
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg vom 09.09.2009
- Inhalt
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- zulässig. II. 15 Die Berufung ist nicht begründet. Im Ergebnis zu Recht hat das Arbeitsgericht Cottbus
- Beklagte im Rahmen von Altersteilzeitverträgen bei der Berechnung des Aufstockungsbetrages reicht als
- auszulegen sei, dass eine Gegenrechnung im Arbeitszeitkonto des Arbeitnehmers unzulässig ist, ist eine
- 29.10.2002 - 1 AZR 573/01 - NZA 393, 394). 24 Zu Recht hat das Arbeitsgericht auch darauf hingewiesen
- einbezogen, was im Übrigen nach der Protokollnotiz auch Bedingung dafür ist, dass überhaupt die Zahlung
BGH - IV ZR 26/06
Bundesgerichtshof vom 11.02.2009
- Inhalt
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- für Kenntnisse in Betracht komme, die im Zusammenhang mit der Aufnahme und Bearbeitung des Antrags
- zurückgewiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: 1Der Kläger begehrt die Feststellung, dass sein mit der
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 26/06 Verkündet am: 11. Februar 2009 Heinekamp
- BGHZ: nein BGHR: ja VVG a.F. § 16 Dem Versicherer ist das Wissen des mit der Erstellung eines
- auf die mündliche Verhandlung vom 11. Februar 2009 für Recht erkannt: Die Revision gegen das Urteil
OLG Zweibrücken - 2 UF 108/07
Pfälzisches Oberlandesgericht vom 30.11.2007
- Inhalt
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- vollschichtiger Tätigkeit bei der Firma N… mit Sitz in H… beliefen sich monatlich auf 2 379,99 Euro. Im
- 41,00 Euro monatlich. 3. Nach derzeit noch geltendem Recht kann der Anspruch auf Krankenunterhalt im
- Geschäftsstelle Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken IM NAMEN DES VOLKES U r t e i l In dem Rechtsstreit J
- Oberlandesgericht Schlachter und Geib-Doll auf die mündliche Verhandlung vom 9. November 2007 für Recht
- zahlende Unterhalt ist jeweils zum Ersten eines Monats zu entrichten. 2.Im Übrigen wird die Klage
LSG Sachsen - L 3 AR 57/05 KR
Sächsisches Landessozialgericht vom 10.10.2005
- Inhalt
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- § 120 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) ist nämlich ausdrücklich das Recht der am Ver-fahren
- 07.12.04 angeführt und sich "im Verfahren S 11 KR 211/04 und S 11 KR 546/04 (sowie auch in S 11 KR 249/05
- Tatsachen stehe "die Richterin im telefonischen Kontakt ... mit der Beklagten" und lasse "sich
- Aktenteile. So-weit sich die Ast. hierbei auf ein Recht aus "ZPO § 299 Abs. 1" beruft, übersieht
- gehegte Misstrauen vorlie-gen muss. Für die Begründetheit eines solchen Gesuches reicht demgemäß ebenso
BGH - XI ZR 258/99
Bundesgerichtshof vom 06.06.2000
- Inhalt
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- Gelder, Dr. Müller und Dr. Joeres für Recht erkannt: Die Revision der Beklagten gegen das Urteil
- Zahlungsanspruch weiterbesteht, ist zutreffend. a) Mit Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens
- Lastschrift- Belastungen in den Monaten Mai bis September 1997 war im April 1998 nicht durch
- Bundesgerichtshofs ist allerdings in seiner Entscheidung vom 30. Januar 1985 (IVa ZR 91/83, WM 1985, 461, 463) davon
- Entscheidungen nicht beruhen. (2) Im Schrifttum ist die Antwort auf die angesprochene Frage umstritten
BGH - VI ZR 77/00
Bundesgerichtshof vom 20.11.2001
- Inhalt
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- Zuerkennung eines Schmerzensgeldes kommt nach bislang geltendem Recht nicht in Betracht (§ 253 BGB). III
- Dr. Müller und die Richter Dr. Greiner, Wellner, Pauge und Stöhr für Recht erkannt: Auf die Revision
- mit ihrer Revision ihre Klageanträge weiter. Entscheidungsgründe: I. Das Berufungsgericht ist davon
- in Betracht, da es an einer Beteiligung der mehreren Schädiger im Rahmen eines einheitlichen
- rezidivierenden Blockierungen mit Dauerfolgen aus orthopädischer Sicht auf dieser Verletzung beruhen, ist
BGH - VIII ZR 211/01
Bundesgerichtshof vom 20.11.2002
- Inhalt
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- . Entscheidungsgründe: I. Zur Begründung ist im angefochtenen Urteil (abgedruckt in VersR 2001, 1377 ff) ausgeführt
- Ergebnis zu Recht einen Abzug in Höhe des Anwartschaftsbarwertes von 66.534 DM vorgenommen. Nach Abwägung
- unter II 2 c). b) Diese Grundsätze stellt die Revision nicht in Frage, sieht aber die sich mit
- . Wolst für Recht erkannt: Die Revision des Klägers gegen das Urteil des 19. Zivilsenats des
- Versicherungsvertreter im Hauptberuf tätig werden sollte. In Ergänzung zu dem Vertretervertrag erklärte der
LAG Rheinland-Pfalz - 8 Sa 485/06
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 21.07.2006
- Inhalt
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- zu Recht abgelehnt worden sei. Dies habe es in seinem am 08.06.2006 verkündeten Urteil bejaht. Der
- sozialen Aspekten zu Recht abgewiesen. Hierzu wird auf die Feststellungen im Urteil des Arbeitsgerichts
- erwachsen ist, da der Erkenntnisgewinn im Hauptsacheverfahren in jedem Fall dem aus dem summarischen
- Verfahren vorgeht. Solange die Entscheidung in der Hauptsache nicht abgeändert ist, besteht auch im
- Kostenentscheidung beruht auf § 91 ZPO. IV. Gegen Urteile im Zusammenhang mit einer einstweiligen
OLG Köln - 9 U 169/01
Oberlandesgericht Köln vom 09.07.2002
- Inhalt
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- 12.682,59 DM aus § 1 I 1 VVG in Verbindung mit §§ 1, 3 II, 5 AVB-A - der einzigen in Betracht kommenden
- Entscheidung des Revisionsgerichts ist auch nicht zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer
- Berichtigungsantrag in einem "anderen Rechtsstreit" im Sinne dieser Vorschrift anhängig noch liegt
- Versicherungsnehmer der Beklagten ist nach dem eigenen Vorbringen der Kläger in erster Instanz allein der
- langjährigen Mandanten im Namen einer Frau L einen Anspruch in Höhe von 9 Mio. DM im Mahnverfahren
Geschlechterdiskriminierung: Ping-Pong, Ping-Pong, Ping-Pong - BAG gegen LAG Berlin-Brandenburg nun 2:0!
Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 30.01.2011
- Inhalt
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- vom 27.1.2011 veraltet - es geht um eine Geschlechterdiskriminierung nach “altem Recht”, also § 611a
- - 8 AZR 257/07 hob das BAG die Entscheidung auf. Es prägte einen recht wichtigen Satz, den man so
- den LAG Brandenburg fusioniert und ein Zusammenhang mit dem Fall ist nicht bekannt. Aber gut: Das
- mit dem Fall ist auch diesmal nicht auf den ersten Blick zu erkennen. Aber letzte Woche wurde die
- ist jetzt so drei bis vier Jahre alt. Was sie oder er in dieser Zeit gelernt hat, übersteigt kognitiv
LAG Rheinland-Pfalz - 5 Sa 0391/01
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 19.06.2001
- Inhalt
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- im Betrieb, - die Höhe des Arbeitsentgelts, in dem möglicherweise eine Risikoprämie enthalten ist
- auf. Aus diesem Unfallereignis macht die Klägerin - in Verbindung mit der Abtretungserklärung vom
- hiernach zulässigen Berufungen erweisen sich als unbegründet. II. 1.Der Beklagte ist verpflichtet, an
- 444" -, unstreitig gelungen ist, das von ihm gesteuerte Fahrzeug gerade in diesem Fahrbahn-Bereich
- vor dem Stop-Schild an der B 414 zum Stehen zu bringen. Zum anderen ist in der seinerzeitigen