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OLG Köln - 991 am 27.08.199

Oberlandesgericht Köln vom 04.10.2010
Inhalt
  • Handlungen sind ist - als Diebstahl und Widerstandshandlung - sowohl nach dem Recht des ersuchenden Staates
  • Bewilligungshindernis gemäß § 83 b Abs. 2 lit b IRG für Ausländer mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland – sind nicht
  • - in Verbindung mit dem Zusatzurteil dieses Gerichts vom 05.12.2005 b) Freiheitsstrafe von zwei Jahren
  • - Grundnummer 1998/41, Urteilsnummer 1998/62 - in Verbindung mit dem Zusatzurteil dieses Gerichts
  • 30.11.1999 - Grundnummer 1997/305, Urteilsnummer 1999/292 - in Verbindung mit dem Zusatzurteil dieses

LG Düsseldorf - 4b O 388/03

Landgericht Düsseldorf vom 05.02.2004
Inhalt
  • in demjenigen Zylinder mit einer im Vergleich zu den anderen geringeren Temperatur keine
  • unstreitig ist, dass das Meßgerät nach seinem Umbau in den USA – d. h. mit einer Frontkappe ohne
  • : 4b. Zivilkammer Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 4b O 388/03 Sachgebiet: Recht (allgemein
  • Unterlassungsgebot darauf bezieht, in der Bundesrepublik Deutschland Infrarot-Temperaturmessvorrichtung mit einer
  • Laserstrahl zu erzeugen, b) Mittel mit einer Laser-Strahlteilereinrichtung, die betriebsbereit ist, um den

OVG Rheinland-Pfalz - 7 B 10658/09.OVG

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 03.08.2009
Inhalt
  • -Gesellschaft nach dem Vortrag der Antragstellerin nicht im Rechtsverkehr nach außen in Erscheinung getreten ist
  • Deutschland und der Türkei zu verpflichten, zu Recht mangels Vorliegens eines Anordnungsanspruches
  • Betracht. Danach müssen die in der Türkei mit Wohnsitz gemeldeten Personen ihr als Arbeitskräfte gemäß
  • Einsatz fremder Fahrzeuge im Güterkraftverkehr ist dabei nicht ungewöhnlich. Deshalb ist der von der
  • Antragstellerin in anderem Zusammenhang meint, tätig werden. Ist somit aber die türkische Tochterfirma

VG Frankfurt (Main) - 5 E 4869/06

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 06.11.2007
Inhalt
  • , ist deshalb von Rechts wegen nicht zu beanstanden. Insbesondere bestehen keine Bedenken gegen die
  • Widerspruchsbescheide dem Kläger im Wege der Zustellung an seine Bevollmächtigte durch die Post mit
  • Vollversammlung in Verbindung mit der Beitragsordnung sowie § 113 der Handwerksordnung beruhten. 11 Wegen der
  • deshalb kostenpflichtig (II.) und hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar, indes mit
  • Abwendungsbefugnis (III.) abzuweisen, wobei die Berufung hiergegen nicht zuzulassen ist (IV.). I. 13 Zu

LAG Berlin-Brandenburg - 15 Sa 2334/09

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg vom 09.09.2009
Inhalt
  • zulässig. II. 15 Die Berufung ist nicht begründet. Im Ergebnis zu Recht hat das Arbeitsgericht Cottbus
  • Beklagte im Rahmen von Altersteilzeitverträgen bei der Berechnung des Aufstockungsbetrages reicht als
  • auszulegen sei, dass eine Gegenrechnung im Arbeitszeitkonto des Arbeitnehmers unzulässig ist, ist eine
  • 29.10.2002 - 1 AZR 573/01 - NZA 393, 394). 24 Zu Recht hat das Arbeitsgericht auch darauf hingewiesen
  • einbezogen, was im Übrigen nach der Protokollnotiz auch Bedingung dafür ist, dass überhaupt die Zahlung

BGH - IV ZR 26/06

Bundesgerichtshof vom 11.02.2009
Inhalt
  • für Kenntnisse in Betracht komme, die im Zusammenhang mit der Aufnahme und Bearbeitung des Antrags
  • zurückgewiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: 1Der Kläger begehrt die Feststellung, dass sein mit der
  • BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 26/06 Verkündet am: 11. Februar 2009 Heinekamp
  • BGHZ: nein BGHR: ja VVG a.F. § 16 Dem Versicherer ist das Wissen des mit der Erstellung eines
  • auf die mündliche Verhandlung vom 11. Februar 2009 für Recht erkannt: Die Revision gegen das Urteil

OLG Zweibrücken - 2 UF 108/07

Pfälzisches Oberlandesgericht vom 30.11.2007
Inhalt
  • vollschichtiger Tätigkeit bei der Firma N… mit Sitz in H… beliefen sich monatlich auf 2 379,99 Euro. Im
  • 41,00 Euro monatlich. 3. Nach derzeit noch geltendem Recht kann der Anspruch auf Krankenunterhalt im
  • Geschäftsstelle Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken IM NAMEN DES VOLKES U r t e i l In dem Rechtsstreit J
  • Oberlandesgericht Schlachter und Geib-Doll auf die mündliche Verhandlung vom 9. November 2007 für Recht
  • zahlende Unterhalt ist jeweils zum Ersten eines Monats zu entrichten. 2.Im Übrigen wird die Klage

LSG Sachsen - L 3 AR 57/05 KR

Sächsisches Landessozialgericht vom 10.10.2005
Inhalt
  • § 120 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) ist nämlich ausdrücklich das Recht der am Ver-fahren
  • 07.12.04 angeführt und sich "im Verfahren S 11 KR 211/04 und S 11 KR 546/04 (sowie auch in S 11 KR 249/05
  • Tatsachen stehe "die Richterin im telefonischen Kontakt ... mit der Beklagten" und lasse "sich
  • Aktenteile. So-weit sich die Ast. hierbei auf ein Recht aus "ZPO § 299 Abs. 1" beruft, übersieht
  • gehegte Misstrauen vorlie-gen muss. Für die Begründetheit eines solchen Gesuches reicht demgemäß ebenso

BGH - XI ZR 258/99

Bundesgerichtshof vom 06.06.2000
Inhalt
  • Gelder, Dr. Müller und Dr. Joeres für Recht erkannt: Die Revision der Beklagten gegen das Urteil
  • Zahlungsanspruch weiterbesteht, ist zutreffend. a) Mit Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens
  • Lastschrift- Belastungen in den Monaten Mai bis September 1997 war im April 1998 nicht durch
  • Bundesgerichtshofs ist allerdings in seiner Entscheidung vom 30. Januar 1985 (IVa ZR 91/83, WM 1985, 461, 463) davon
  • Entscheidungen nicht beruhen. (2) Im Schrifttum ist die Antwort auf die angesprochene Frage umstritten

BGH - VI ZR 77/00

Bundesgerichtshof vom 20.11.2001
Inhalt
  • Zuerkennung eines Schmerzensgeldes kommt nach bislang geltendem Recht nicht in Betracht (§ 253 BGB). III
  • Dr. Müller und die Richter Dr. Greiner, Wellner, Pauge und Stöhr für Recht erkannt: Auf die Revision
  • mit ihrer Revision ihre Klageanträge weiter. Entscheidungsgründe: I. Das Berufungsgericht ist davon
  • in Betracht, da es an einer Beteiligung der mehreren Schädiger im Rahmen eines einheitlichen
  • rezidivierenden Blockierungen mit Dauerfolgen aus orthopädischer Sicht auf dieser Verletzung beruhen, ist

BGH - VIII ZR 211/01

Bundesgerichtshof vom 20.11.2002
Inhalt
  • . Entscheidungsgründe: I. Zur Begründung ist im angefochtenen Urteil (abgedruckt in VersR 2001, 1377 ff) ausgeführt
  • Ergebnis zu Recht einen Abzug in Höhe des Anwartschaftsbarwertes von 66.534 DM vorgenommen. Nach Abwägung
  • unter II 2 c). b) Diese Grundsätze stellt die Revision nicht in Frage, sieht aber die sich mit
  • . Wolst für Recht erkannt: Die Revision des Klägers gegen das Urteil des 19. Zivilsenats des
  • Versicherungsvertreter im Hauptberuf tätig werden sollte. In Ergänzung zu dem Vertretervertrag erklärte der

LAG Rheinland-Pfalz - 8 Sa 485/06

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 21.07.2006
Inhalt
  • zu Recht abgelehnt worden sei. Dies habe es in seinem am 08.06.2006 verkündeten Urteil bejaht. Der
  • sozialen Aspekten zu Recht abgewiesen. Hierzu wird auf die Feststellungen im Urteil des Arbeitsgerichts
  • erwachsen ist, da der Erkenntnisgewinn im Hauptsacheverfahren in jedem Fall dem aus dem summarischen
  • Verfahren vorgeht. Solange die Entscheidung in der Hauptsache nicht abgeändert ist, besteht auch im
  • Kostenentscheidung beruht auf § 91 ZPO. IV. Gegen Urteile im Zusammenhang mit einer einstweiligen

OLG Köln - 9 U 169/01

Oberlandesgericht Köln vom 09.07.2002
Inhalt
  • 12.682,59 DM aus § 1 I 1 VVG in Verbindung mit §§ 1, 3 II, 5 AVB-A - der einzigen in Betracht kommenden
  • Entscheidung des Revisionsgerichts ist auch nicht zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer
  • Berichtigungsantrag in einem "anderen Rechtsstreit" im Sinne dieser Vorschrift anhängig noch liegt
  • Versicherungsnehmer der Beklagten ist nach dem eigenen Vorbringen der Kläger in erster Instanz allein der
  • langjährigen Mandanten im Namen einer Frau L einen Anspruch in Höhe von 9 Mio. DM im Mahnverfahren

Geschlechterdiskriminierung: Ping-Pong, Ping-Pong, Ping-Pong - BAG gegen LAG Berlin-Brandenburg nun 2:0!

Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 30.01.2011
Inhalt
  • vom 27.1.2011 veraltet - es geht um eine Geschlechterdiskriminierung nach “altem Recht”, also § 611a
  • - 8 AZR 257/07 hob das BAG die Entscheidung auf. Es prägte einen recht wichtigen Satz, den man so
  • den LAG Brandenburg fusioniert und ein Zusammenhang mit dem Fall ist nicht bekannt. Aber gut: Das
  • mit dem Fall ist auch diesmal nicht auf den ersten Blick zu erkennen. Aber letzte Woche wurde die
  • ist jetzt so drei bis vier Jahre alt. Was sie oder er in dieser Zeit gelernt hat, übersteigt kognitiv

LAG Rheinland-Pfalz - 5 Sa 0391/01

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 19.06.2001
Inhalt
  • im Betrieb, - die Höhe des Arbeitsentgelts, in dem möglicherweise eine Risikoprämie enthalten ist
  • auf. Aus diesem Unfallereignis macht die Klägerin - in Verbindung mit der Abtretungserklärung vom
  • hiernach zulässigen Berufungen erweisen sich als unbegründet. II. 1.Der Beklagte ist verpflichtet, an
  • 444" -, unstreitig gelungen ist, das von ihm gesteuerte Fahrzeug gerade in diesem Fahrbahn-Bereich
  • vor dem Stop-Schild an der B 414 zum Stehen zu bringen. Zum anderen ist in der seinerzeitigen