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BGH - II ZR 133/09

Bundesgerichtshof vom 21.06.2010
Inhalt
  • Abschrift BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 133/09 vom 21. Juni 2010 in dem Rechtsstreit Der II
  • zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung. Es spricht viel für
  • Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 18. Zivilsenats des
  • Oberlandesgerichts München vom 12. Mai 2009 wird zurückgewiesen, weil keiner der im Gesetz (§ 543 Abs. 2 ZPO
  • die Annahme des Berufungsgerichts, dass die Versorgungsregelung in der von der Klägerin

SozG Düsseldorf - S 28 AS 29/06 ER

Sozialgericht Düsseldorf vom 08.05.2006
Inhalt
  • Aufwendung für Verkehrsmittel umfasse. Er könne nicht für sich das Recht in Anspruch nehmen, vorgegebene
  • gemäß § 86 a Abs. 2 Nr. 4 SGG in Verbindung mit § 39 Nr. 1 SGB II keine aufschiebende Wirkung. Wird die
  • Betracht. 32Die Antragsgegnerin hat den Antragsteller zu Recht wegen seines Ausbleibens in den
  • Meldung nach § 59 SGB II in Verbindung mit § 309 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Drittes Buch -Arbeitsförderung
  • 1) im Aufbau bzw. Wortlaut im wesentlichen in Übereinstimmung steht mit dem Einladungsschreiben vom

BPatG - 27 W (pat) 168/99

Bundespatentgericht vom 05.12.2000
Inhalt
  • Wort "ZERO" offenbar auch in Marken Dritter vorkommt - worauf der Markeninhaber zu Recht hingewiesen
  • ) BESCHLUSS In der Beschwerdesache … BPatG 154 6.70 betreffend die Marke IR 612 895 hat der 27
  • . Wegen der Einzelheiten wird auf den Akteninhalt verwiesen. II. Die Beschwerde mußte in der Sache
  • verschieden ist. Es liegt auch nicht der Ausnahmefall vor, bei dem ein Markenteil die Marke in so besonderer
  • zusammengehörig erscheinen läßt. Die Markenstelle hat daher zu Recht eine bildliche oder klangliche

LSG Sachsen - L 6 LW 36/99

Sächsisches Landessozialgericht vom 22.02.2001
Inhalt
  • ist ... Auslegung".) Für die Ermittlung eines Kausalzusammenhangs ist insbesondere im Recht der
  • . Anschließend arbeitete in gleicher Tätigkeit im Bereich der Schweinemast bis zum 31.07.1996 bei
  • mit, dass bei ihm aus medizinischer Sicht Berufsunfähigkeit vorliege. In der
  • der Kläger die objektive Beweislast. Im vorliegenden Fall stünden die mit der Stilllegung
  • Ausgleichsgeld, wenn 1. ihre Beschäftigung in einem Unternehmen der Landwirtschaft im Sinne des § 1 Abs. 2

Anlage 4 SVFAngAusbV 1997

(zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten/zur Sozialversicherungsfachangestellten für die Fachrichtung knappschaftliche Sozialversicherung
Inhalt
  • - und Pflegeversicherung, Lernziele a bis d,in Verbindung mit I.4.2Umgang mit Konflikten,II.1Marketingzu
  • Aufgabenwahrnehmung beim Ausbildungsbetrieb beschreibenb)Satzung und sonstige Normen als autonomes Recht des
  • adressatengerecht gestaltenAbschnitt II: Fertigkeiten und Kenntnisse in der FachrichtungLfd. Nr.Teil
  • ,2.1Sozialversicherung im System der sozialen Sicherung, Lernziele a bis c,zu vermitteln.(2) In einem Zeitraum von
  • ür Beschäftigte, Lernziele a bis c,in Verbindung mit 1.2Unternehmensziele und Organisation

KG Berlin - 24 W 142/02

Kammergericht vom 14.07.2000
Inhalt
  • Landgerichts ist der Wohngeldanspruch gegen die GmbH & Co. KG in dem Verfahren zu 70 II 53/00 für begründet
  • erachtet worden. Diese Entscheidung ist vom Landgericht in dem Verfahren 85 T 274/01 mit Beschluss
  • . ist gleichzeitig der ehemalige Geschäftsführer der Komplementär-GmbH der Antragsgegnerin zu II. 8
  • ., der W.-GmbH & Co. KG i. K., der 18 Wohnungen in der Wohnanlage gehören und die in dem Verfahren 70 II
  • Höhe von 562.877,71 DM in Anspruch genommen worden ist. Der Geschäftsführer der Antragstellerin zu 1

BGH - VIII ZR 99/09

Bundesgerichtshof vom 16.06.2010
Inhalt
  • . Hessel sowie die Richter Dr. Achilles, Dr. Schneider und Dr. Bünger für Recht erkannt: Die Revision des
  • Tatbestand: 1Der Beklagte war bis zum 31. Oktober 2008 Mieter einer Wohnung des Klägers in Backnang. Mit
  • Zustimmung zu der verlangten Mieterhöhung gerichtete Klage hatte in den Vorinstanzen Erfolg. Mit der vom
  • Zweifel an der Verlässlichkeit des Mietspiegels, so ist die Indizwirkung erschüttert. In diesem Fall
  • der Auffassung der Revision nicht nachgehen, da geringfügige Schwankungen der Entgelte in der im

Anlage 3 SVFAngAusbV 1997

(zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten/zur Sozialversicherungsfachangestellten für die Fachrichtung gesetzliche Rentenversicherung
Inhalt
  • Aufgabenwahrnehmung beim Ausbildungsbetrieb beschreibenb)Satzung und sonstige Normen als autonomes Recht des
  • adressatengerecht gestaltenAbschnitt II: Fertigkeiten und Kenntnisse in der FachrichtungLfd. Nr.Teil
  • äftigte, Lernziele a bis c,in Verbindung mit 1.2Unternehmensziele und Organisation, Lernziel c
  • ; Teil A Abschnitt I der Berufsbildposition 2.4Leistungen, Lernziele a bis d,in Verbindung mit
  • ;ftigte, Lernziele d und e,II. *2)1Versicherungsverhältnisse,II.2Finanzierungzu vermitteln und im

OLG Schleswig-Holstein - 5 U 48/07

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht vom 13.03.2017
Inhalt
  • , weil das Landgericht die Klage im Ergebnis zu Recht abgewiesen hat. 13 Der Senat kann dahinstehen
  • . Mai 2003 noch einmal wiederholt hatte. Der Berufung ist nur insoweit recht zu geben, als die eigene
  • unbillig, denn die Klägerin konnte ihrerseits - worauf die Beklagten in der Berufungserwiderung zu Recht
  • von dem Insolvenzverwalter im Wege der Anfechtung in Anspruch genommen worden sei. Die dadurch
  • könne die Klägerin auch nicht mit Rücksicht auf Treu und Glauben verlangen. Sie selbst habe schon im

BGH - 4 StR 88/09

Bundesgerichtshof vom 09.04.2009
Inhalt
  • Schutzbefohlenen in Tateinheit mit Beischlaf zwischen Verwandten und mit Körperverletzung und c) im Fall II 3
  • Rechts ist nicht ausgeführt und damit unzulässig (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO). Mit der Sachrüge hat die
  • schuldig ist, 2. in den Aussprüchen über die in den Fällen II 1, 2 und 3 erkannten Einzelstrafen und über
  • Körperverletzung (Fall II 1), wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von
  • Schutzbefohlenen und mit Beischlaf zwischen Verwandten in vier Fällen (Fälle II 2-5), davon in einem Fall in

Buchautorin Eva Engelken im Interview zu “111 Gründe, Anwälte zu hassen”

Eva Engelken vom 19.11.2014
Inhalt
  • den Zugang zum Recht zu ebnen, nicht nur den Reichen und Mächtigen. Diesen Berufsstand in einem
  • : Mit 111 Gründe, Anwälte zu hassen geben Sie schon im Titel des Buches ein ziemlich klares
  • diesem Sinne verstehe ich »hassen« in 111 Gründe, Anwälte zu hassen. Leute, die mit Anwälten zu tun
  • signalisieren: Ich habe immer recht, an mir kommt man nicht vorbei, ich bin vertrauenswürdig, bei mir sind
  • mit >>Leseprobe und mehr. VORAB-BUCHAUSZUG auf dem Wirtschaftswoche-Management-Blog auf &gt

§ 25 BeratungsG

Beratung zur vertraulichen Geburt
Inhalt
  • Geburt,2.die Information über die Rechte des Kindes; dabei ist die Bedeutung der Kenntnis der
  • .(4) Die Beratung und Begleitung soll in Kooperation mit der Adoptionsvermittlungsstelle erfolgen.(5
  • ;ber die Rechte des Vaters,4.die Darstellung des üblichen Verlaufs und Abschlusses eines
  • Adoptionsverfahrens,5.die Information, wie eine Frau ihre Rechte gegenüber ihrem Kind nach einer
  • öchte, ist darüber zu informieren, dass eine vertrauliche Geburt möglich ist

VG Aachen - 9 K 3901/04

Verwaltungsgericht Aachen vom 11.08.2006
Inhalt
  • auch im öffentlichen Recht geltenden und von Amts wegen, 34vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden
  • Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen, die erste Klassenarbeit im 2. Halbjahr des in Rede stehenden Schuljahres sei
  • die Arbeit mit der Note "ausreichend minus" in die Bewertung eingegangen ist. Ein vom Kläger zum Thema
  • "Materialwirtschaft" angefertigtes Referat ist mit "ausreichend minus" bewertet worden und in die
  • die zweite Klassenarbeit im 2. Halbjahr mit "ungenügend" bewertet worden ist, wäre die Gesamtnote

LG Kleve - 5 S 185/06

Landgericht Kleve vom 27.04.2007
Inhalt
  • , Recht des Energie- und Wasserversorgung, § 21 Rn. 76). 59Die Regelung ist auch im systematischen
  • Abschlagszahlungen von Februar und März 2005 in Höhe von 210,00 EUR habe sie mit den anerkannten Nachzahlungsbeträgen
  • schließlich, dass es sich um eine Ausnahmevorschrift handelt. In § 20 Abs. 1 AVBEltV ist geregelt, dass
  • offensichtlicher Fehler der Abrechnung jedenfalls nicht vorliege. 48Zum einen ist die Vorschrift in
  • nachzuentrichten ist, wenn Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrages festgestellt werden. Die

BGH - II ZB 24/07

Bundesgerichtshof vom 10.07.2007
Inhalt
  • Rechtsbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. 31. Das Beschwerdegericht hat zu Recht die sofortige Beschwerde
  • mit Beschluss vom 3. Dezember 2007 5(II ZB 15/07, ZIP 2008, 137, Tz. 7 ff.) entschieden hat, ist ein
  • BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 24/07 vom 12. März 2008 in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat
  • Musterfeststellungsverfahren könne nur im ersten Rechtszug in Gang gesetzt werden, dieser sei aber durch das Urteil
  • Berufung nicht mehr in der ersten Instanz anhängig ist. Ein Musterfeststellungsantrag kann gemäß § 1 Abs