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BFH - I R 21/12
Bundesfinanzhof vom 16.01.2014
- Inhalt
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- Betrieben mit geringerem gewerbesteuerlichem Hinzurechnungspotential. Insoweit ist jedoch im Rahmen
- Klägerin ist der Auffassung, die mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 eingeführte
- 2012 1 K 48/12 ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2012, 933 abgedruckt. 3Gegen das FG
- ist (ebenso Tiede in Herrmann/Heuer/ Raupach, § 4 EStG Rz 1969; Blümich/Wied, § 4 EStG Rz 922
- beschriebene ("objektive") Nettoprinzip ist jedenfalls einfachgesetzlich in § 2 Abs. 2 EStG 2002 n.F
OLG Brandenburg - 1 Ss 85/08
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Bewährung beschränkten Revision , mit der er die Verletzung sachliches Recht rügt. Von der gegen ihn
- nicht als Ausdruck einer Einstellung zu werten ist, die die Geltung des Rechts nicht mehr ernst
- Strafaussetzung zur Bewährung: Notwendigkeit der Verteidigung der Rechtsordnung im Zusammenhang mit fahrlässiger
- fahrlässiger Tötung in sechs Fällen in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung in fünf Fällen unter
- der Revision im Übrigen als offensichtlich unbegründet im Rechtsfolgenausspruch mit den dazugehörigen
§ 139a SGB 5
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
- Inhalt
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- Gesundheitswesen und ist dessen Träger. Hierzu kann eine Stiftung des privaten Rechts errichtet
- werden.(2) Die Bestellung der Institutsleitung hat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für
- Gesundheit zu erfolgen. Wird eine Stiftung des privaten Rechts errichtet, erfolgt das Einvernehmen
- , rechtsfähiges, wissenschaftliches Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im
- innerhalb des Stiftungsvorstands, in den das Bundesministerium für Gesundheit einen Vertreter
§ 2 WpHG
Begriffsbestimmungen
- Inhalt
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- Mitgliedstaat, in dem der organisierte Markt registriert oder zugelassen ist, oder, sofern er nach dem Recht
- Deutschland der Herkunftsstaat ist, mit Ausnahme solcher Emittenten, deren Wertpapiere nicht im Inland
- , Geldmarktinstrumente im Sinne des Absatzes 1a, Derivate im Sinne des Absatzes 2, Rechte auf Zeichnung von
- ;blicherweise auf dem Geldmarkt gehandelt werden, mit Ausnahme von Zahlungsinstrumenten.(2) Derivate im Sinne
- Vertragspartei das Recht geben, einen Barausgleich zu verlangen, ohne dass dieses Recht durch Ausfall oder
BGH - XII ZR 122/00
Bundesgerichtshof vom 15.10.2003
- Inhalt
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- Leistungsfähigkeit eines Unterhaltsschuldners in derartigen Fällen grundsätzlich zu beurteilen ist, bedarf im
- Elternunterhalt in Anspruch genommenen Ehefrau mit Einkünften unter dem Mindestselbstbehalt, wenn
- gedeckt ist. b) Zur Verpflichtung eines - im übrigen einkommenslosen - Ehegatten, das ihm zustehende
- -Monecke, Prof. Dr. Wagenitz und Dr. Ahlt für Recht erkannt: Die Revision gegen das Urteil des 15
- übergegangenem Recht Ansprüche auf Elternunterhalt geltend. Die am 23. November 1913 geborene Mutter der
LSG Bayern - L 8 SO 67/07
Bayerisches Landessozialgericht vom 25.01.2008
- Inhalt
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- . Die Berufung ist aber unbegründet, da die Klage im Ergebnis zu Recht abgewiesen wurde. Die Klage war
- berücksichtigt. Die mit dem Regelsatz abgedeckten Warmwasserkosten wurden zu Recht abgezogen. In der
- SGG). Die Berufung hat keinen Erfolg, da das SG die Klage im Ergebnis zu Recht abgewiesen hat
- als unvollständig (dazu im Einzelnen unten). In der Sache ist streitgegenständlich die Höhe der
- . § 7 IV SGB II). Danach erhält Leistungen nach dem SGB II nicht, wer in einer stationären
§ 28 SVG
- Inhalt
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- Kapitalabfindung ist in der Regel zu versagen, wenn der Soldat im Ruhestand das 57. Lebensjahr überschritten hat.
- wirtschaftlichen Stärkung eigenen Grundbesitzes,3.zum Erwerb grundstücksgleicher Rechte,4.zur
- Beschaffung einer Wohnstätte.Handelt es sich in den Fällen des Satzes 1 um ein Vorhaben im
- Zusammenhang mit Grundeigentum, das vom Soldaten im Ruhestand nicht zur gewerblichen Nutzung vorgesehen
- (1) Der Soldat im Ruhestand kann auf Antrag statt eines Teils des Ruhegehaltes eine
VG Düsseldorf - 5 L 227/10
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 01.03.2010
- Inhalt
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- entspricht, ist hier nicht mit Blick auf die Regelung in Art. 8 Abs. 1 lit. b) Unterabsatz i), 2
- Antragsgegner mit dem Bescheid zu Recht die Isolierung der Hunde unter amtlicher Kontrolle im Tierheim
- , ergibt sich unmittelbar aus Art. 14 VO und dort insbesondere aus Abs. 3 lit. b). Denn in Art. 14 VO ist
- prüfenden Fall Folgendes: 41(a.) Nach Artikel 8 Abs. 1 lit. b) Unterabsatz i) VO in Verbindung mit
- from") und die Bundesrepublik Deutschland ist ein in Anhang II Teil B Abschnitt 1 genannter
OLG Frankfurt - 17 U 230/04
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 11.05.2005
- Inhalt
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- übergegangenem Recht in Anspruch genommen. 2Das Landgericht hat die Klage unter Aufhebung des
- auf der Rampe der A abgestellt worden ist. Die Klägerin kann in zweiter Instanz nicht mehr mit
- worden ist, an die Klägerin 891,52 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
- Ausführungen des Landgerichts, das sich – allerdings im Zusammenhang mit der Erörterung der Verjährung
- genommen. Das Landgericht hat es im Tatbestand und in den tatsächlichen Feststellungen in den Gründen als
Richterliche Unabhängigkeit und überlange Verfahrensdauer
Rechtsanwalt Joachim Sokolowski vom 10.12.2013
- Inhalt
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- die Verfahrenslaufzeit in Abwägung mit den weiteren Kriterien im Sinne von § 198 Abs. 1 Satz 2 GVG
- Der BGH hat sich in seiner Entscheidung vom 14.11.2013 (III ZR 376/12) ausführlich mit der Frage
- gegeben ist und folgende Leitsätze aufgestellt:Ob die Dauer eines Gerichtsverfahrens unangemessen im Sinne
- von § 198 Abs. 1 Satz 1 GVG ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles. Unangemessen im
- und ist in seiner Prüfung darauf beschränkt, ob der rechtliche Rahmen verkannt, Denkgesetze oder
OLG Köln - 6 W 60/95
Oberlandesgericht Köln vom 03.08.1995
- Inhalt
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- entscheiden. Zu Recht hat dabei das Landgericht durch die angefochtene Entscheidung die Kosten der
- Gestaltung der Anzeige, sondern darüber hinaus sogar - worauf schon die Kammer zu Recht abgestellt hat
- die erforderliche Verantwortlichkeit der Antragsgegnerin für die Anzeige erkennen läßt. Es ist im
- der Fa. T. vom 18.1.1995 in Fotokopie nicht erfüllt hätte. Diese Frage ist indes nicht zu
- Antragstellerin ausgesprochene Abmahnung zu Unrecht erfolgt sei. Mit diesem Klageziel, das im übrigen
LAG Köln - 4 Sa 692/02
Landesarbeitsgericht Köln vom 15.11.2002
- Inhalt
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- können. Sie habe nämlich - das ist als solches unstreitig - im Jahre 2000 mit der
- enthält nach allgemeiner Auffassung kein zwingendes Recht. Vielmehr ist der Ausschluss der
- Aufwendungen dafür sind - worauf das Arbeitsgericht mit Literaturhinweisen zu Recht hingewiesen hat
- gefahren ist, erst recht nicht, ob er allein gefahren ist oder sich an Fahrgemeinschaften beteiligt hat
- dem Wohnort des Klägers und der Firma T C in K 48 km. Das Arbeitsgericht hat mit Urteil vom
SozG Duisburg - S 19 KA 20/04
Sozialgericht Duisburg vom 28.01.2005
- Inhalt
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- Verstoßes gegen das auch im öffentlichen Recht entsprechenden § 242 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geltende
- Recht erfolgt ist. Nachdem dem Kläger das Ergebnis der Zwischenberatung des 11. Senats bekannt gegeben
- auf seine Zulassung mit Wirkung zum 30.06.2004, woraufhin sämtliche Beteiligte den Rechtsstreit in
- privatärztlicher Tätigkeit seien zu vernachlässigen. Folglich liege in seiner Person ein Härtefall im Sinne von
- Entziehung der vertragsärztlichen Zulassung zu Recht erfolgt sei. Die Einräumung einer 18-monatigen Frist
BGH - V ZB 190/12
Bundesgerichtshof vom 23.10.2013
- Inhalt
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- . Das Beschwerdegericht hat eine Abänderung der Kostenberechnung zu Recht versagt. 6 Notar in der
- , zumal nicht anzunehmen ist, dass die Vertragsbeteiligten ein mit einem Kapitaleinsatz im
- Finanzierungsvolumens - den Unternehmenswert der U. GmbH im Zeitpunkt der Verpfändung mit 100
- - bzw. Nominalwerts der U. GmbH in Höhe von 25.000 € scheide aus, da diese im Zeitpunkt des
- Anwendung findet) statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg
VerfGH Berlin - 351 Gs 223/99
Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin vom 13.01.1999
- Inhalt
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- Entscheidungen auch in seinem Recht auf ein faires Verfahren verletzt. 9Die Verfahrensakten der
- zurückzuverweisen. Im Übrigen hat es mit der Feststellung, dass der Beschwerdeführer durch die Beschlüsse in
- . Frau U. fand namentlich in der Anzeige, später - zusammen mit dem Beschwerdeführer - in den
- . 3 Abs. 1, Art. 80 und Art. 29 VvB. Er macht im wesentlichen geltend: 7Das Tagebuchblatt mit dem
- Recht aus Art. 7 i.V.m. Art.6 VvB, weil sie angesichts der Möglichkeit der Beschlagnahme des Attestes