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§ 90 SAG
Instrument der Gläubigerbeteiligung
- Inhalt
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- ;genswerte, Rechte oder Verbindlichkeiten des Instituts oder des gruppenangehörigen Unternehmens
- Verbindlichkeiten des Instituts oder des gruppenangehörigen Unternehmens umgewandelt werden in Anteile oder
- in andere Instrumente des harten Kernkapitals an a)diesem Institut oder gruppenangehörigen
- übertragen werden, oder2.im Fall des § 96 Absatz 1 Nummer 1 auch der Nennwert oder der
- gruppenangehörigen Unternehmens ganz oder teilweise herabgeschrieben wird; im Fall des § 96
§ 9 PatG
- Inhalt
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- Rahmen des geltenden Rechts zu benutzen. Jedem Dritten ist es verboten, ohne seine Zustimmung 1.ein
- Das Patent hat die Wirkung, dass allein der Patentinhaber befugt ist, die patentierte Erfindung im
- Erzeugnis, das Gegenstand des Patents ist, herzustellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu
- Patentinhabers verboten ist, zur Anwendung im Geltungsbereich dieses Gesetzes anzubieten; 3.das durch ein
- Verfahren, das Gegenstand des Patents ist, unmittelbar hergestellte Erzeugnis anzubieten, in Verkehr zu
(Wie) verändern die “digital natives” den Markt der Rechtsdienstleistungen?
Rechtsanwalt Gerfried Braune vom 01.05.2012
- Inhalt
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- Dienstleistungen im Bereich des Rechts anbietet, auseinandersetzen. Digital Natives sind kurz gesagt [...]
- ich denke, mit dieser Frage müssen sich die Anwaltsorganisationen und jeder einzelne, der
§ 11 SGB 1
Leistungsarten
- Inhalt
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- Gegenstand der sozialen Rechte sind die in diesem Gesetzbuch vorgesehenen Dienst-, Sach- und
- Geldleistungen (Sozialleistungen). Die persönliche und erzieherische Hilfe gehört zu den Dienstleistungen.
§ 110 ZVG
- Inhalt
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- Rechte, die ungeachtet der im § 37 Nr. 4 bestimmten Aufforderung nicht rechtzeitig angemeldet
US-Regierung reicht Klage gegen VW ein
Rechtsanwalt Osama Momen (LL.M.) vom 04.01.2016
- Inhalt
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- Das US-Justizministerium reicht Klage gegen Volkswagen wegen Verstoßes gegen Umweltgesetze ein. Dem
- Konzern drohen Strafzahlungen in Höhe von mehreren Milliarden Dollar. Source: Spiegel Online
OLG Köln - 5 U 121/01
Oberlandesgericht Köln vom 23.01.2002
- Inhalt
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- groben Behandlungsfehlers nicht "in den Mund nehmen" wolle. Zu Recht hat die Kammer aus der
- Weise zu vergleichen ist mit der Situation nach einer frühzeitigen operativen Tumorentfernung im
- Sicherheit in gleicher Höhe leistet. T a t b e s t a n d : 12Dem Kläger wurde im Juli/August 1993 in
- Strahlenbehandlung und Chemotherapie durchgeführt. Er begab sich im Mai 1995 erstmals in die Behandlung des
- Beklagten, der als niedergelassener HNO-Arzt tätig ist und der den Kläger auch im Hinblick auf eine erneute
LSG Bayern - L 19 R 354/03
Bayerisches Landessozialgericht vom 16.03.2005
- Inhalt
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- mehr als halbschichtig einsatzfähig ist. Zu Recht ist das SG auch davon ausgegangen, dass der
- Alg. Im April 1997 verlegte er seinen Wohnsitz in die Türkei. Am 22.08.1997 beantragte der Kläger
- einen ausführlichen ärztlichen Bericht mit Untersuchung vom 23.07.1998 aus der Türkei ein (TR 12), in
- wegen mangelnder Sprachkenntnis nur eine körperliche Arbeit unterhalbtags im Sitzen in Frage komme
- sei. Mit seiner dagegen eingelegten Berufung macht der Kläger in erster Linie geltend, der von der
LSG Nordrhein-Westfalen - L 14 RA 81/00
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 24.05.2002
- Inhalt
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- Vergleich zu den bis zum 31.12.1996 geltenden Recht umfangreiche Änderungen eingetreten. In seinem Fall
- Angestelltenversicherung. Der Zeitraum von Januar 1974 bis Mai 1999 ist durchgehend mit Pflichtbeiträgen belegt. 4In
- Entgeltpunkten der Wert in Höhe von 0,0678 Entgeltpunkten, welcher auch im vorliegenden Bescheid als
- gegenüber dem bisherigen Recht erleide er eine Kürzung seiner Rente um 12,4 %, die eine vom
- VI und 252 Abs. 4 SGB VI in der Fassung des WFG mit den Art. 3, 14 und 20 GG nicht vereinbar seien
OLG Frankfurt - 20 W 192/05
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 26.09.2005
- Inhalt
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- beruht, ist in §§ 125 ff HGB geregelt und nur im dortigen Umfang zur Disposition der Gesellschafter
- ergangen ist. Im Übrigen hat diese Entscheidung ihren Schwerpunkt in steuerrechtlichen Fragen
- HGB im Jahre 2001 ergangen sei. 5Hiergegen wendet sich die Antragstellerin mit der weiteren
- einzutragen sei. II. 6Die zulässige weitere Beschwerde führt in der Sache nicht zum Erfolg, da die
- Geschäftsführungsbefugnis nebst Befreiung gemäß § 181 BGB zu Recht abgelehnt, da es sich hierbei nicht um
OLG Düsseldorf - I-2 W 26/10
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 21.05.2010
- Inhalt
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- § 143 Abs. 3 PatG erstattungsfähig, weshalb die Rechtspflegerin diese Kosten zu Recht in die
- ). Patentstreitsache im Sinne des § 143 Abs. 1 PatG ist danach auch eine Klage aus § 140b PatG, mit der ein
- Patentanwalts im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO notwendig war. 132. Zu Recht hat die Rechtspflegerin – worauf
- auch eine solche Klage ist eine Klage wegen einer Patentverletzung. Der mit ihr verfolgte Anspruch
- des § 143 Abs. 3 PatG nicht zu prüfen ist, ob und in welchem Umfang die Mitwirkung des
OLG Celle - 13 U 113/04
Oberlandesgericht Celle vom 21.10.2004
- Inhalt
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- Dr. K., U. und W. für Recht erkannt: Auf die Berufung des Klägers wird das am 2. April 2004
- Zustimmung erklärte der Kläger mit dem Schreiben Anlage K 3, in dem er auf die Insolvenzsituation
- das Schreiben nicht recht verstanden, Nachteile erlitten. Solche Nachteile sind nicht zu erkennen
- ist aber regelmäßig nur dann schutzwürdig, wenn dem Schuldner bereits im
- Nachteil erlitten hat. Volltext: Oberlandesgericht Celle Im Namen des Volkes Urteil 13 U 113/04 1 O
OVG Nordrhein-Westfalen - 7 E 737/07
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 05.11.2007
- Inhalt
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- von zwingendem Recht - wie etwa § 31 Abs. 1 BauO NRW - in Rede, setzt die Zulassung der Abweichung
- Prozesskostenhilfe zu Recht abgelehnt, weil die Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf
- . April 2005 ist rechtmäßig und verletzt den Kläger daher nicht in seinen Rechten (vgl. § 113 Abs. 1
- Belange und Interessen regelmäßig schon in einen gerechten Ausgleich gebracht worden sind, ist die
- Hinweise zu § 31 BauO NRW. In der Niederschrift ist lediglich die Rede davon, ein Verzicht auf
Der Hund und das Parkett – Mieter muss nun doch für Kratzspuren zahlen
martina heck vom 06.08.2014
- Inhalt
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- , etwa im Handel erhältlichen Hundesocken ausstatten können. Dadurch wäre der Kläger in seinem Recht
- haftet. Das Landgericht Koblenz als Berufungsinstanz sieht dies anders und hat nun dem Vermieter recht
- des Parkettbodens in der Wohnung zahlte. Der Kläger hielt in der Wohnung mit ausdrücklicher
- auch ein Schadensersatz nicht in Betracht kommt, wenn es sich um eine Abnutzung der Mietsache im Sinne
- Bereich, in dem der Hund gehalten werden sollte, mit Teppichboden oder sonstigen zum Schutz des
VG Aachen - 2 K 4030/04
Verwaltungsgericht Aachen vom 11.04.2006
- Inhalt
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- konkretisieren dies mit der Nennung: Förderschule I2. ." In dem Zeugnis der Förderschule I3. vom 30. Juli
- Schulamtes für den Kreis I1. vom 31. Januar 2002 ist als Förderort im Übergang zur Sekundarstufe 1 die
- . 71Eine Entscheidung zu Gunsten der I. -Schule in N. als Förderort ist vom Schulamt für den Kreis I1
- und nichtbehinderter Kinder an der Katholischen Grundschule in C. beschult. Im Juni 1998 hatte das
- worden. Die Eltern seien mit der sonderpädagogischen Förderung an der Förderschule einverstanden. In