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OLG Brandenburg - 4 U 114/07
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 19.06.2007
- Inhalt
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- Entscheidung. II. 13 Die zulässige Berufung hat in der Sache keinen Erfolg. 14 1. Zu Recht und aus weitgehend
- „Darlehensvertrag“ in Anspruch. Die Beklagte erhebt die Einrede der Verjährung und wendet im Übrigen
- gegen ihre Inanspruchnahme ein, sie habe sich im Sommer/Herbst 1994 mit dem Erblasser dahin
- nicht fest, dass es der Erblasser gewesen sei, der in Gegenwart des Zeugen D. mit der Beklagten eine
- der Beklagten noch mit Bauamt in Verbindung gesetzt zu haben. Indiz gegen das Vorliegen einer
§ 154 StBerG
Bestehende Gesellschaften
- Inhalt
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- absehen, wenn Anteile von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts im Zusammenhang mit der
- im landwirtschaftlichen Bereich zurückzuführen ist.
- Überragung von Aufgaben auf eine andere Körperschaft des öffentlichen Rechts ü
- oder das Verhältnis ihrer Beteiligungen oder Stimmrechte durch Rechtsgeschäft oder Erbfall
- ;ltnis ihrer Beteiligungen oder Stimmrechte in den vorangegangenen Jahren jeweils nur geringfügig
§ 32 KSVG
- Inhalt
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- Künstlersozialkasse überprüft regelmäßig die abweichenden Berechnungsgr
- erfüllt werden. Die weiteren Rechte und Pflichten des zur Abgabe Verpflichteten gegenüber
- (1) Die Künstlersozialkasse kann vertraglich mit einem Vertreter mehrerer Unternehmer die
- mit befreiender Wirkung die Künstlersozialabgabe und die Vorauszahlungen. Die Kü
- ;nstlersozialkasse regelt mit einer Ausgleichsvereinigung abweichend von diesem Gesetz die Ermittlung der
OLG Brandenburg - 2 U 42/06
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 14.07.2006
- Inhalt
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- Fahrzeug beschädigt. Das Landgericht hat im Ergebnis seiner Beweisaufnahme zu Recht ein haftungsrelevantes
- ) aus -, hat das Landgericht zu Recht eine überhöhte Geschwindigkeit angenommen. 16 (2) Hierbei ist
- , dass Herr P. von rechts kommend plötzlich mitten auf die Fahrbahn gelaufen ist und von dem Fahrzeug
- in ihrem Pkw VW Vento mit einem Mitarbeiter des Beklagten (Herrn P.), der an einer Baustelle mit
- er zu der Zahlung von 500,25 € verpflichtet ist. 10 1. Das beklagte Land haftet der Klägerin in
Freistellung führt nicht automatisch zum Überstundenabbau
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 27.11.2019
- Inhalt
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- Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (AZ: 5 AZR 578/18). Im konkreten Fall wurde einer Sekretärin aus
- Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm gab dem Arbeitgeber noch recht. BAG entscheidet zu Gunsten der
- Westfalen von ihrem Arbeitgeber zunächst fristlos gekündigt. Sie erhob daraufhin Kündigungsschutzklage. In
- damit abgegolten sein. Doch mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses wies die Frau noch auf ihre 67
- Überstunden in ihrem Arbeitszeitkonto hin. Ihr stünden daher noch 1.317,00 € zu. Der Arbeitgeber meinte
BGH - XI ZR 398/12
Bundesgerichtshof vom 04.02.2014
- Inhalt
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- Anlageentscheidung ohne Bedeutung gewesen, ist dies, wie die Revision in Übereinstimmung mit § 551
- Bundesgerichtshofs hat gemäß § 128 Abs. 2 ZPO im schriftlichen Verfahren, in dem Schriftsätze bis
- Dr. Grüneberg, Maihold und Dr. Matthias sowie die Richterin Dr. Menges für Recht erkannt: Auf die
- erkannt worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung
- die Vermittlung der Beteiligungen Provisionen in unterschiedlicher Höhe, über die sie den Kläger im
BVerfG - 1 BvR 2499/09
Bundesverfassungsgericht vom 25.01.2012
- Inhalt
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- Verbot, 12 im Zusammenhang mit dem Kläger über die Tatsache einer Sachbeschädigung in der Nacht zum 1
- Medien (vgl. Burkhardt, in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl. 2003, Kap
- BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BvR 2499/09 - - 1 BvR 2503/09 - Bundesadler Im Namen des Volkes In den
- Ausgangsverfahrens in der Verfassungsbeschwerde 1 BvR 2499/09 ist der 1990 geborene Herr O.; Kläger des
- Ausgangsverfahrens in der Verfassungsbeschwerde 1 BvR 2503/09 ist der 1991 geborene Herr O. Beide Kläger sind
LSG Bayern - L 5 RJ 695/98
Bayerisches Landessozialgericht vom 10.07.2001
- Inhalt
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- nur an dem in seiner Heimat geltenden Recht, wonach zunächst der Erfolg der Behandlungen abzuwarten
- eingetreten ist. In dem davor liegenden Zeitraum von 60 Kalendermonaten hat der Kläger nur 27 Monate mit
- . Diese Meinung findet im deutschen Recht keine Stütze. Sie würde zur Folge haben, dass der Eintritt
- Kalendermonaten zurückgelegt ist (§ 1247 Abs.3 Satz 2 1.Halbsatz RVO). Für die Anwartschaftserhaltung reicht es
- Privatunfall beim Holzfällen, in dessen Folge der linke Fuß zum Teil amputiert werden musste und im
BGH - V ZR 220/04
Bundesgerichtshof vom 17.06.2005
- Inhalt
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- der anteiligen Belastung des Grundstücks zugunsten der Kläger mit dem Recht, darauf ein Bauwerk zu
- . Wenzel und die Richter Prof. Dr. Krüger, Dr. Lemke, Dr. Schmidt-Räntsch und Dr. Czub für Recht erkannt
- sie die GMP mit dem Erwerb eines anteiligen Erbbaurechts an einem Grundstück in D. und des
- unterwarf sich der sofortigen Zwangsvollstreckung in ihr gesamtes Vermögen. Mit notariell
- an den Bauträger zu zahlenden Vergütung enthalten. In der Urkunde ist vermerkt, daß die der GMP
BFH - VI R 10/05
Bundesfinanzhof vom 30.10.2008
- Inhalt
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- , 124, BStBl II 2008, 434, m.w.N.). Indes ist der tatsächliche Lohnsteuerabzug im Zusammenhang mit
- mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2005, 756 veröffentlichten Gründen auf; im Übrigen wies
- Recht im Wege der Steuerfestsetzung nach den §§ 155, 167 Abs. 1 Satz 1 AO i.V.m. § 41a Abs. 1 Satz 1
- Schreiben vom 28. September 1999 mit. Als steuerpflichtigen Arbeitslohn behandelte A den Zahlbetrag in
- strittigen Sachverhalt nicht in den Prüfungsbericht ein, sondern teilte der Rechtsbehelfsstelle des FA mit
BFH - IV R 43/11
Bundesfinanzhof vom 05.06.2014
- Inhalt
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- 224, 548, BStBl II 2010, 116, unter II.2.a). 22c) Das FG ist im angefochtenen Urteil zu Recht davon
- war daher zurückzuweisen (§ 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--). Das FG ist zu Recht
- -Beschluss in BFHE 224, 548, BStBl II 2010, 116, unter II.2.a). Was im Einzelnen bei der nach § 35 Abs. 3
- ] gesellschaftsvertraglich vereinbarter Vorabgewinne) maßgebend ist" (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 224, 548, BStBl II 2010
- Beteiligung am Vermögen zu tragen sei, ist dem nicht zu folgen. 26aa) Im Urteil in BFH/NV 2011, 1120 hat der
BFH - VI R 20/07
Bundesfinanzhof vom 12.11.2009
- Inhalt
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- Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer Lohnzahlung ist; dies gilt erst recht, wenn Zahlungen an
- hat zu Recht entschieden, dass die Gewinnausschüttung der Versorgungskasse nicht zur Lohnsteuerkürzung
- Arbeitslohnzahlung begründete Veranlassungszusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis in der
- Arbeitnehmer. Die Fiktion setzt im Gegenteil mit der Verpflichtung zur Weiterleitung der Gewinnausschüttung
- Arbeitgeber mit den gegenwärtigen Beiträgen Lohn zu. Denn die Beitragsleistung ist durch das
HessVGH - 4 TG 1337/95
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 11.12.1995
- Inhalt
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- ersichtlichen Umfang begründet; im Beschwerde ist nur in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang begründet; im
- , wenn die Baugenehmigung offensichtlich dessen Recht verletzt. Denn in diesem Fall kann ein
- berücksichtigen, daß mit der Befreiung in atypischen Sonderfällen (im Einzelfall) von der Anwendung
- Ermessensausübung insoweit, als seine Belange betroffen sind. In diesem Recht kann er durch eine
- Rechtsbeeinträchtigung, daß die erstrebte Maßnahme auch (noch) notwendig ist, um mögliche Rechte des Dritten
OVG Nordrhein-Westfalen - 12 A 71/02
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 19.04.2005
- Inhalt
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- fehle an der üblichen Formulierung "soll" oder "in der Regel". Dann sei er erst recht nicht zur
- erfolgreichem Abschluss im Juni 1999 als Asylberechtigte anerkannt. 4 Mit Bescheid vom 10. September
- hinsichtlich einer Leistungsgewährung trotz des gesetzlichen Anspruchsverlustes in Betracht komme mit der
- vorliegend nicht gegeben, so dass die vollständige Einstellung der Leistungen vorliegend zu Recht
- Verwaltungsgericht hat der Klage zu Recht stattgegeben. Die zulässige Klage auf ermessensfehlerfreie
§ 74 FamFG
Entscheidung über die Rechtsbeschwerde
- Inhalt
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- und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt und begründet ist. Mangelt es an einem
- Rechtsbeschwerdegericht entscheidet in der Sache selbst, wenn diese zur Endentscheidung reif ist
- ;rung von Rechtsfragen grundsätzlicher Bedeutung, zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung beizutragen.
- (1) Das Rechtsbeschwerdegericht hat zu prüfen, ob die Rechtsbeschwerde an sich statthaft ist
- dieser Erfordernisse, ist die Rechtsbeschwerde als unzulässig zu verwerfen.(2) Ergibt die Begr