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OLG Köln - 5 U 157/90
Oberlandesgericht Köln vom 02.05.1991
- Inhalt
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- jedenfalls im Ergebnis zu Recht einen Anspruch der Klägerin aus gepfändetem und überwiesenem Recht
- gegen sta-tuierte und allgemein akzeptierte Verhaltensnormen verstößt und insoweit mißbilligt wird
- die konkrete Betätigung, die schadensstiftende Handlung selbst, abzustellen, sondern die allgemeine
BGH - I ZB 31/09
Bundesgerichtshof vom 14.01.2010
- Inhalt
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- allgemein verwendeten Zuruf oder eine gebräuchliche Grußformel wie vorliegend "hey" nicht in Abrede
- angenommenen Sinn festgestellt. Daraus hat es zu Recht gefolgert, dass der Verkehr das Markenwort nicht als
- Ausrufs oder einer Grußformel sich auf ohne weiteres verständliche Aussagen beschränken. 14Zu Recht
- Mittel zur betrieblichen Herkunftsindividualisierung sehen, sondern nur eine allgemeine Kundenansprache
OVG Nordrhein-Westfalen - 2 A 740/99
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 07.03.2003
- Inhalt
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- insgesamt neues Recht maßgebend, denn die Klägerin zu 2. lebt - ebenso wie die anderen Kläger - noch
- bekannt oder nach dem Recht des Herkunftsstaates zur deutschen Nationalität gehört hat (§ 6 Abs. 2 Satz 1
- Parteiarbeit allgemein unterstützende Tätigkeiten, weil erst durch solche Tätigkeiten gewährleistet war
- Bildung nicht in die allgemeine Parteiarbeit eingebunden war und dem allgemeinen Auftrag
Anlage 1 ArbMDFAngAusbV
(zu § 3 Absatz 1 Satz 1)Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen und zur Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen
- Inhalt
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- Fachaufgaben anwenden; sich in neues Recht einarbeitenb)Sachverhalte unter Tatbestandsmerkmale
- )allgemeine Anspruchs- und Fördervoraussetzungen prüfend)über Anträge entscheidene
- weiterleitene)Bescheide erlassenf)Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten und Möglichkeiten
- )Zweck, Zustandekommen und Gliederung des Haushaltes beschreiben sowie Rechts- und
- )Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und Aufgaben der Beteiligten im dualen
BVerfG - 2 BvR 148/11
Bundesverfassungsgericht vom 15.12.2011
- Inhalt
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- Grundrechtecharta als bindendes Recht. Art. 50 Grundrechtecharta lautet: 10 Recht, wegen derselben Straftat nicht
- vollstreckt worden ist, gerade vollstreckt wird oder nach dem Recht des Urteilsstaats nicht mehr vollstreckt
- qualifizieren. Im innerstaatlichen Recht würden Regelungen, die das Doppelbestrafungsverbot einschränkten
- daher nicht tauglich, als „Recht der Union“ mitgliedstaatliches Handeln der Charta zu unterwerfen
- Schengener Recht entfaltet seit seiner Einbeziehung in den EU-Rahmen aufgrund des Protokolls zum Vertrag
OVG Berlin-Brandenburg - 12 B 15.08
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 08.07.2004
- Inhalt
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- Die Berufung der Beklagten ist unbegründet. Das Verwaltungsgericht hat der Klage zu Recht stattgegeben
- Gesetzen. Zu Recht ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, dass der Gesetzgeber mit der
- ). 26 Dieser allgemein-politische Wille zur vollständigen Gebührenfinanzierung der DEHSt ist im
- 2001, a.a.O., Rn. 16). Im Rahmen der allgemein anerkannten Auslegungsgrundsätze können, um den
- Recht hat das Verwaltungsgericht die Beklagte daher zur Rückzahlung der bereits entrichteten Gebühren
BGH - VIII ZR 270/07
Bundesgerichtshof vom 23.11.2005
- Inhalt
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- Richter Dr. Achilles für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil der 12
- Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt: Das Amtsgericht sei zu Recht davon
- zu diesem Zeitpunkt wirksam geworden, weil das Recht des Beklagten, das Mietverhältnis ordentlich
- den 9Kündigungsausschluss handele es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen. Insbesondere sei die
- Mietvertrags um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt. 2. Entgegen der von der Revisionserwiderung
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Geldentschädigung nur bei schwerem Eingriff
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 20.11.2011
- Inhalt
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- einen schwerwiegenden Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht handelt, der schuldhaft erfolgt
- Ausgleichsmöglichkeit” beispielsweise ein Widerruf durch den Äußernden in Betracht kommt, reicht das
LG Bonn - 6 T 273/04
Landgericht Bonn vom 04.10.2004
- Inhalt
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- Sachgebiet: Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften Leitsätze: Bei Prüfung der wirtschaftlichen
- ihrer Rechte in erster Instanz zur Durchführung der Klage gemäß der Klageschrift vom 31.08.2004
VG Düsseldorf - 2 L 1860/02
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 09.07.2002
- Inhalt
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- Übertragung des Beförderungsamtes das von dem Antragsteller geltend gemachte Recht auf diese Stelle
- eines Beförderungsamtes. Er hat aber ein Recht darauf, dass der Dienstherr oder der für diesen
- sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet
- Beigeladene dem Antragsteller bei einer Heranziehung des Hilfskriteriums „Allgemeine Dienstzeit" vorgeht
- einstweilige Anordnung zur Sicherung eines Rechts des Antragstellers getroffen werden, wenn die Gefahr
1. BTGO1980Bes
- Inhalt
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- äsident auch hiervon unter Angabe der Gründe zu unterrichten. Das Recht des Deutschen
- Sonntage, allgemeine Feiertage und Sonnabende nicht mitgerechnet. Der Präsident des Deutschen
AGB-Recht: BGH stellt abmahnfähigkeit rechtswidriger AGB fest
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 10.07.2012
- Inhalt
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- Ferner Beratung rund um das gesamte Wettbewerbs- und AGB-Recht! (Bildnachweis zu dem in diesem Artikel verwendeten Bild: © eccolo – Fotolia.com)
- überraschend) entschieden, dass allgemeine Geschäftsbedingungen, die entgegen den §§307-309 BGB
Anlage LeasFachwirtPrV
(zu § 7 Abs. 3)
- Inhalt
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- , Personalwirtschaft und Betriebsorganisation ........... 3. Recht mit besonderem Bezug zum Leasing
- ..................... freigestellt.") II. Wirtschaftszweigspezifischer Teil ........... 1. Allgemeine
Digitales Erbe: Zur Zulässigkeit virtueller Todesanzeigen durch Dritte
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 23.05.2014
- Inhalt
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- . Das Gericht führt hier – meines Erachtens zu Recht – aus, dass grosse Zweifel daran bestehen, ob
- weitreichend wie das allgemeine Persönlichkeitsrecht, aber ein Unterlassungsanspruch gegen
Dann klagen wir einfach mal so…
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 02.12.2014
- Inhalt
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- Rechtsschutzbedürfnis vorliege. Gerichte müssten den Bürgern zu ihrem Recht verhelfen, soweit dies notwendig
- sei. Es bestehe aber der allgemeine Grundsatz, „dass niemand die Gerichte unnütz oder gar unlauter in