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Gebühr für die Übersendung einer Liste mit Mirtangeboten
Rechtsanwalt Ralf Mydlak vom 15.02.2014
- Inhalt
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- Karlsruher Richter gaben den Interessenten Recht. Die Firma sei als Makler tätig geworden und unterliege
- Hat ein Mietinteressent eine erfolgsunabhängige Servicegebühr für die Übersendung einer Liste mit
- 189 Euro gezahlt, um Zugang zu einer Internetdatenbank mit günstigen und provisionsfreien
- Mietwohnungen zu erhalten. In diese Listen waren auch etliche Wohnungsangebote aus Tageszeitungen und
- , wenn ein Mietvertrag abgeschlossen oder zumindest eine Gelegenheit hierzu vermittelt worden ist. Da
Die lästigen Immissionen des Whirlpools
Rechtsanwalt Ralf Mydlak vom 27.06.2013
- Inhalt
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- Verfügung gegen den Wohnungseigentümer.Der Reutlinger Richter gab der WEG Recht. Bei dem aufgestellten
- seiner Wohnung einen Whirlpool aufgestellt... In der Folge beschwerten sich verschiedene
LAG Köln - 10 Sa 388/09
Landesarbeitsgericht Köln vom 11.09.2009
- Inhalt
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- Arbeitsverhältnisse zählen, mit der Maßgabe, dass sie vom 01.01.2003 an dem neuen Recht unterfallen. Damit hat Art
- begründeten Rechte aus dem Schuldverhältnis gerade erhalten bleiben. Betroffen ist nur die Vertretungsmacht
- 01.01.1998 zum Partner der Beklagten. Im Partnerschaftsvertrag ist unter § 1 Abs. 2 Bezug genommen
- der Kläger von seinem bisherigen Beschäftigungsort in D nach K versetzt. Mit Schreiben vom
- unwirksam ist. 8 Hilfsweise für den Fall des Unterliegens mit dem Antrag zu 1., 9102. festzustellen
Anhang 22 AbwV
Chemische Industrie
- Inhalt
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- waren oder mit deren Bau zu diesem Zeitpunkt rechtmäßig begonnen worden ist, gelten die
- Einleitungen von Abwasser aus Anlagen, die vor dem 1. Januar 1999 rechtmäßig in Betrieb
- allgemeinen Anforderungen ist in einem betrieblichen Abwasserkataster zu erbringen.CAnforderungen an das
- qualifizierte Stichprobe oder die 2-Stunden-Mischprobe.(2) Werden im Einvernehmen mit der Wasserbehö
- Chemischen Sauerstoffbedarf (CSB) ist in der wasserrechtlichen Zulassung die Gesamtfracht in 0,5 oder 2
KG Berlin - 20 U 121/03
Kammergericht vom 31.03.2003
- Inhalt
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- bei einem recht geringen Querschnitt der Rohrleitung stets mit mehr oder dieser Stoffe bei einem
- recht geringen Querschnitt der Rohrleitung stets mit mehr oder weniger Druck erfolgen muß. Dies hat zur
- unbestimmten Vielzahl von Fällen auftreten, noch ist eine Entscheidung des BGH zur Fortbildung des Rechts
- oder in Kopie eingereichten Urkunden Bezug genommen. II. 12 Die Berufung der Streithelferin musste
- gebietet den Erlass eines Zwischenurteils über den Grund gemäß § 304 ZPO. Im Einzelnen ist folgendes
BGH - IX ZR 96/04
Bundesgerichtshof vom 01.02.2007
- Inhalt
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- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 96/04 Verkündet am: 1. Februar 2007 Preuß
- , die Richter Dr. Ganter und Vill, die Richterin Lohmann und den Richter Dr. Detlev Fischer für Recht
- unter dem 2. September 2002 mit, sie habe für den genannten Zeitraum Tageszinsen in Höhe von
- Hauptanspruch kein Nebenanspruch bestehe. II. 9Die zulässige Revision der Beklagten ist unbegründet. 101
- Nr. 1 InsO bei Vornahme der Rechtshandlungen gegeben waren. 112. Zu Recht hat das Berufungsgericht
LSG Bayern - L 19 R 694/05
Bayerisches Landessozialgericht vom 23.05.2007
- Inhalt
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- begründet. Das SG hat mit dem angefochtenen Urteil vom 18.08.2005 vielmehr zu Recht entschieden, dass
- der Kläger im Jahre 2000 noch in der Lage war, leichte Tätigkeiten ca. acht Stunden am Tag zu
- 31.12.2000 weiter anzuwendenden Recht (§§ 300 Abs 1, 302b Abs 1 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch -SGB VI
- Versicherten mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten gesunken ist. Zu dieser
- , die immer wieder, zeitweise sogar zu recht hartnäckigen und gelegentlich auch Arbeitsunfähigkeit
BGH - I ZB 48/98
Bundesgerichtshof vom 20.11.2003
- Inhalt
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- , behindert. 3. Mit Recht hat das Bundespatentgericht die angemeldete Marke jedoch für nicht (konkret
- Oberseite des Gehäuses bezogen. Das Bundespatentgericht hat in diesen Merkmalen zu Recht keine
- - und Antennenmaste" zurückgewiesen worden ist. Im übrigen ist die Beschwerde der Anmelderin erfolglos
- registriertes Recht möglich sei und auch eine eigenartig ausgestaltete herkunftskennzeichnende Ware
- Selbständigkeit der Marke in diesem Sinne ausschließlich ein gedankliches Erfordernis ist, ist eine
LG Krefeld - 5 O 407/07
Landgericht Krefeld vom 19.02.2009
- Inhalt
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- gehandelt hat. Der Verletzte kann jedoch verlangen, dass anstelle dieses Rechts das Recht des Staates
- Verlusten in Anspruch, die er im Zusammenhang mit Börsentermin- und – optionsgeschäften erlitten hat
- Ansprüche aus unerlaubter Handlung grundsätzlich dem Recht des Staates, in dem der Ersatzpflichtige
- Klägers aus. In diesem Zusammenhang wirkte sie auch mit der Beklagten kollusiv zusammen. 7Insgesamt zahlte
- mit der X GmbH, eine Vergütung in Form einer Agio in Höhe von 10% des jeweiligen Einzahlungsbetrags
HessVGH - 22 TH 1496/05
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 10.06.2005
- Inhalt
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- , nicht vor, wenn es ungewiss ist, ob der Anspruch, dessen Sicherung die im Wege der einstweiligen
- hat. § 111 Abs. 2 HPVG stellt nicht auf Verstöße des Dienststellenleiters gegen sonstiges Recht ab
- Beteiligte gegen den Beschluss Beschwerde eingelegt, mit der er im Wesentlichen die Aufhebung des
- hinausgehenden Inhalt der Gerichtsakten verwiesen. II. 7Die Beschwerde ist zulässig, insbesondere form- und
- ausgeglichen werden können, 13 - wenn sich mit hoher Wahrscheinlichkeit im Hauptsacheverfahren erweisen
OLG Celle - 4 W 82/06
Oberlandesgericht Celle vom 08.06.2006
- Inhalt
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- Recht angenommen haben, dass die Antragsgegnerin im Rahmen ihrer Beschlussinitiative mit Schreiben vom
- insoweit mit Recht angenommen, dass der Widerruf der Zustimmungserklärung wirksam ist, solange das
- sowie den Beschluss des Amtsgerichts vom 24. Januar 2006 mit gleichem Ergebnis. Im Einzelnen ist im
- schon mit diesem Schreiben und nicht erst in der Versammlung vom 30. September 2005 erfolgt ist. Denn
- wirksames Beschlussverfahren gemäß § 23 Abs. 3 WEG in Gang gesetzt worden ist. Im Übrigen gibt der
BGH - III ZR 197/08
Bundesgerichtshof vom 22.01.2009
- Inhalt
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- Tatbestand 1Die Klägerin ist aus übergegangenem Recht Inhaberin einer Baugenehmigung, die 2002 zur
- der Modulträger das Recht mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten, wenn Erkenntnisse oder
- Richter Dr. Herrmann, Wöstmann, Hucke und Seiters für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin wird
- " vorlägen. § 6 hatte in den hier maßgeblichen Teilen folgenden Wortlaut: "Im Bereich des benannten
- Rechtsweg nicht abzuwarten, da dessen Ausgang ungewiss und zeitlich unbestimmt ist. 3. Im Falle des
LAG Düsseldorf - 12 Sa 1346/09
Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 03.02.2010
- Inhalt
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- Prüfentscheidung der Beklagten dem billigen Ermessen unterwerfen. Das Arbeitsgericht weist mit Recht darauf
- Recht die Beklagte verurteilt, die beantragten Altersteilzeitarbeitsverträge mit den Klägern
- vom Arbeitnehmer beantragten Alterszeit berechtigt ist, kommt es auf die im Zeitpunkt der Ablehnung
- : § 2 Arbeitszeit 4... 5(3) Die Arbeitszeit ist in der Regel so zu verteilen, dass sie in der ersten
- der Arbeit freigestellt wird (Blockmodell). 7Die IBM kann mit dem/der Mitarbeiter/in jeden anderen
LAG Köln - 4 Sa 683/07
Landesarbeitsgericht Köln vom 07.09.2007
- Inhalt
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- denen auf die Bezüge anderer Monate abgestellt wird, im TVÜ-VKA nicht. 43Die Beklagte hat zu Recht
- Absatz 4, wonach Beschäftigte, die im Oktober 2005 bei Fortgeltung des bisherigen Rechts die
- Vergütungsgruppe IV b des BAT in die Entgeltgruppe E 9 der neuen Entgelttabelle eingruppiert. Sodann wurde gemäß
- mit Schreiben des Prozessbevollmächtigen vom 23.08.2006 seine Forderung geltend. 18Unstreitig ist
- . 25Beide Parteien verfolgen in der Zweiten Instanz mit Rechtsausführungen ihr Prozessziel weiter. Der
OVG Nordrhein-Westfalen - 15 A 164/10
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20.05.2010
- Inhalt
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- entscheidungserheblich. Das Verwaltungsgericht stellt – im Ergebnis zu Recht - allein entscheidend darauf ab, dass
- über das in Rede stehende Einschreibungshindernis im Sinne von 50 Abs. 1 lit. b) HS 2 des Gesetzes über
- vergleichbar sind im Sinne des § 50 Abs. 1 lit. b) HS 2 HG. Entscheidend ist vielmehr, ob der
- Bezug, ist zu unbestimmt gefasst, wie das Verwaltungsgericht zu Recht ausgeführt hat, worauf zur
- Exmatrikulation würde vorliegend die gesetzlichen Voraussetzungen des § 50 Abs. 1 lit. b) HG in Verbindung mit