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OLG Celle - 14 W 32/05

Oberlandesgericht Celle vom 19.09.2005
Inhalt
  • : Bürgerliches Recht Normen: STVO § 9 ABS 3, StVO § 25 Abs 3 Leitsatz: Die besondere Rücksichts und
  • allgemein damit gerechnet werden müsste. Für solche Fußgänger gelten die zu § 25 Abs. 3 StVO entwickelten
  • hat den Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe in dem angefochtenen Beschluss zu Recht
  • unsorgfältig; ein derartiges Verhalten ist nicht so typisch, dass allgemein damit gerechnet werden müsste. Für
  • die Fahrbahn zu überqueren, oder aber ab der Straßenmitte so lange nach schräg rechts auch in die

LG Bonn - 6 T 8/10

Landgericht Bonn vom 27.08.2010
Inhalt
  • , § 66 Abs. 4 GKG, Ziff. 2240 KV z. GKG, Ziff. 2241 KV z. GKG Sachgebiet: Recht (allgemein - und
  • Recht auf der Grundlage der Ziffer 2241 berechnet worden sei. Die Kostenschuldnerin verteidigt ihre
  • (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.07.2008 – 8 W 259/08 – sowie allgemein § 567 Abs. 1 ZPO
  • (Rechts-) Wissenschaften Leitsätze: Wird vor dem Versteigerungstermin ein Antrag nach § 765a ZPO

Textergänzung und der Anspruch auf Gegendarstellung

Rechtsanwalt Frank Weiß vom 23.04.2016
Inhalt
  • eine Ergänzung des Textes, der die Grundlage zur Gegendarstellung bildet. Auch der allgemeine
  • Rechte des Betroffenen zu berücksichtigen. Ein Gegendarstellungsanspruch könne daher nur dann

ArbG Köln - 1 Ca 14243/03

Arbeitsgericht Köln vom 18.11.2004
Inhalt
  • deshalb mehr dafür, dass nur Rechte aus dem fingierten Arbeitsverhältnis, aber nicht das Recht selbst
  • rechtfertigen. Ein Recht ist nur dann verwirkt, wenn der Berechtigte mit der Geltendmachung seines Rechts
  • . Schließlich habe der Kläger das Recht, sich auf ein seit dem 2. November 1984 bestehendes
  • sein Recht, sich hierauf zu berufen, nicht verwirkt. 161. Der Kläger ist der Rechtsvorgängerin der
  • Recht, sich auf ein seit dem 2. November 1984 mit der Beklagten und ihrer Rechtsvorgängerin bestehendes

AG Giessen - 22 III 30/07

Amtsgericht Giessen vom 26.09.2007
Inhalt
  • Recht der Eltern, Sorge für ihr Kind zu tragen, umfasst auch das Recht, ihrem Kind einen Namen zu geben
  • verleiht, den Einzelnen bezeichnet und diesen von Anderen unterscheidet. Da es im deutschen Recht
  • keine allgemein verbindlichen Vorschriften für die Wahl der Vornamen gibt, sind die Eltern in der
  • Wahl des Vornamens grundsätzlich frei. Dem Recht der Eltern zur Vornamenswahl für ihr Kind darf allein
  • Rechts der Eltern zur Vornamenswahl ist allein das Kindeswohl. Öffentliche Belange, wie z. B. die

Integrationshilfe für behindertes Mädchen mit Down-Syndrom

Rechtsanwalt Mathias Klose vom 23.09.2013
Inhalt
  • erhob.Das Sozialgericht hat der Klägerin Recht gegeben und die Beklagte zur Übernahme der Kosten für
  • habe dieses Recht zu respektieren.Die Leistung sei gerade nicht nachrangig im Sinne des § 2 Absatz 1
  • . Die Entscheidung, ob die Klägerin eine allgemeine Schule oder eine Förderschule besuche, obliege

§ 210 SGB 6

Beitragserstattung
Inhalt
  • sind und nicht das Recht zur freiwilligen Versicherung haben,2.Versicherten, die die Regelaltersgrenze
  • Befreiung von der Versicherungspflicht von dem Recht der freiwilligen Versicherung nach § 7 Gebrauch
  • erreicht und die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt haben,3.Witwen, Witwern, überlebenden
  • oder von der Versicherungspflicht befreit sind, wenn sie die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt

BFH - V R 4/09

Bundesfinanzhof vom 22.07.2010
Inhalt
  • /388/EWG noch gegen allgemeine Rechtsgrundsätze oder höherrangiges Recht. 32a) § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3
  • und war daher zurückzuweisen (§ 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--). Das FG hat zu Recht
  • UStG vorlagen. 173. Wie das FG zu Recht entschieden hat, kann eine juristische Person mit
  • . Juli 1999 V R 51/98, BFHE 189, 211, BStBl II 1999, 630, wonach eine juristische Person allgemein
  • Besteuerung bei Leistungserbringung (Soll-Besteuerung) verstößt nicht gegen die sowohl im Recht der

§ 5 SGB 12

Verhältnis zur freien Wohlfahrtspflege
Inhalt
  • .(5) Die Träger der Sozialhilfe können allgemein an der Durchführung ihrer Aufgaben
  • (1) Die Stellung der Kirchen und Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts sowie der
  • Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts sowie den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege

KG Berlin - 5 Ws 189/05

Kammergericht vom 13.03.2017
Inhalt
  • . allgemein: Jarass/Pieroth, GG 7. Aufl., Art. 20 Rdn. 94 mit weit. Nachw.) verstärkt Rechnung zu
  • entschieden werden und ihnen nicht durch übertriebene Anforderungen an das formelle Recht ausgewichen wird
  • das sachliche Recht zutreffend angewendet worden ist. So liegt es hier aber nicht. Die
  • übertragen. 25 b) § 144 Abs. 1 StVollzG beschreibt (nur) allgemein, welche Eigenschaften ein Haftraum
  • 2006. Das CPT legt die allgemein gehaltenen Empfehlungen dahin aus, daß die Bodenfläche einer

BSG - KR 70/96

Bundessozialgericht vom 12.11.2003
Inhalt
  • dem Ausbildungsziel zu treffen. Erst recht bestehe die Abgabepflicht ab 2001 aber wegen des neuen
  • Sache an die Vorinstanz zurückzuverweisen. Das LSG hat zwar zu Recht entschieden, dass die Bescheide
  • , auch allgemein bildende Schulen in die Abgabepflicht einzubeziehen, selbst wenn dort Unterricht
  • 8). Ob Volkshochschulen, an denen auch künstlerischer Unterricht erteilt wird, zu Recht zur
  • vergleichbar einer allgemein bildenden Schule - der künstlerische Unterricht nur im Rahmen eines umfassenden

LG Düsseldorf - 4a O 301/01

Landgericht Düsseldorf vom 09.07.2002
Inhalt
  • : 4a. Zivilkammer Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 4a O 301/01 Sachgebiet: Recht (allgemein
  • - und (Rechts-) Wissenschaften PatG Tenor: I. Die Beklagte wird verurteilt, 1. x es bei Meidung eines

BGH - XII ZB 525/13

Bundesgerichtshof vom 16.01.2014
Inhalt
  • festgestellt und gewürdigt, Rechtsbegriffe verkannt oder Erfahrungssätze verletzt und die allgemein
  • Stunden "sozialistisches Recht"; Grundkenntnisse über Aufbau von Organen und Gewebe sowie deren
  • Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung beizutragen (§ 74 Abs. 7 FamFG). Dose

BGH - XII ZB 527/13

Bundesgerichtshof vom 16.01.2014
Inhalt
  • allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (Senatsbeschluss vom 23. Oktober
  • Ausbildungsinhalte (45 Stunden "sozialistisches Recht"; Grundkenntnisse über Aufbau von Organen und Gewebe sowie
  • Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung beizutragen (§ 74 Abs. 7

LG Bonn - 8 T 244/03

Landgericht Bonn vom 25.06.2004
Inhalt
  • Siegburg, 4 C 171/01 Sachgebiet: Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften Tenor: Die