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OLG Celle - 14 W 32/05
Oberlandesgericht Celle vom 19.09.2005
- Inhalt
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- : Bürgerliches Recht Normen: STVO § 9 ABS 3, StVO § 25 Abs 3 Leitsatz: Die besondere Rücksichts und
- allgemein damit gerechnet werden müsste. Für solche Fußgänger gelten die zu § 25 Abs. 3 StVO entwickelten
- hat den Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe in dem angefochtenen Beschluss zu Recht
- unsorgfältig; ein derartiges Verhalten ist nicht so typisch, dass allgemein damit gerechnet werden müsste. Für
- die Fahrbahn zu überqueren, oder aber ab der Straßenmitte so lange nach schräg rechts auch in die
LG Bonn - 6 T 8/10
Landgericht Bonn vom 27.08.2010
- Inhalt
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- , § 66 Abs. 4 GKG, Ziff. 2240 KV z. GKG, Ziff. 2241 KV z. GKG Sachgebiet: Recht (allgemein - und
- Recht auf der Grundlage der Ziffer 2241 berechnet worden sei. Die Kostenschuldnerin verteidigt ihre
- (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.07.2008 – 8 W 259/08 – sowie allgemein § 567 Abs. 1 ZPO
- (Rechts-) Wissenschaften Leitsätze: Wird vor dem Versteigerungstermin ein Antrag nach § 765a ZPO
Textergänzung und der Anspruch auf Gegendarstellung
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 23.04.2016
- Inhalt
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- eine Ergänzung des Textes, der die Grundlage zur Gegendarstellung bildet. Auch der allgemeine
- Rechte des Betroffenen zu berücksichtigen. Ein Gegendarstellungsanspruch könne daher nur dann
ArbG Köln - 1 Ca 14243/03
Arbeitsgericht Köln vom 18.11.2004
- Inhalt
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- deshalb mehr dafür, dass nur Rechte aus dem fingierten Arbeitsverhältnis, aber nicht das Recht selbst
- rechtfertigen. Ein Recht ist nur dann verwirkt, wenn der Berechtigte mit der Geltendmachung seines Rechts
- . Schließlich habe der Kläger das Recht, sich auf ein seit dem 2. November 1984 bestehendes
- sein Recht, sich hierauf zu berufen, nicht verwirkt. 161. Der Kläger ist der Rechtsvorgängerin der
- Recht, sich auf ein seit dem 2. November 1984 mit der Beklagten und ihrer Rechtsvorgängerin bestehendes
AG Giessen - 22 III 30/07
Amtsgericht Giessen vom 26.09.2007
- Inhalt
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- Recht der Eltern, Sorge für ihr Kind zu tragen, umfasst auch das Recht, ihrem Kind einen Namen zu geben
- verleiht, den Einzelnen bezeichnet und diesen von Anderen unterscheidet. Da es im deutschen Recht
- keine allgemein verbindlichen Vorschriften für die Wahl der Vornamen gibt, sind die Eltern in der
- Wahl des Vornamens grundsätzlich frei. Dem Recht der Eltern zur Vornamenswahl für ihr Kind darf allein
- Rechts der Eltern zur Vornamenswahl ist allein das Kindeswohl. Öffentliche Belange, wie z. B. die
Integrationshilfe für behindertes Mädchen mit Down-Syndrom
Rechtsanwalt Mathias Klose vom 23.09.2013
- Inhalt
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- erhob.Das Sozialgericht hat der Klägerin Recht gegeben und die Beklagte zur Übernahme der Kosten für
- habe dieses Recht zu respektieren.Die Leistung sei gerade nicht nachrangig im Sinne des § 2 Absatz 1
- . Die Entscheidung, ob die Klägerin eine allgemeine Schule oder eine Förderschule besuche, obliege
§ 210 SGB 6
Beitragserstattung
- Inhalt
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- sind und nicht das Recht zur freiwilligen Versicherung haben,2.Versicherten, die die Regelaltersgrenze
- Befreiung von der Versicherungspflicht von dem Recht der freiwilligen Versicherung nach § 7 Gebrauch
- erreicht und die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt haben,3.Witwen, Witwern, überlebenden
- oder von der Versicherungspflicht befreit sind, wenn sie die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt
BFH - V R 4/09
Bundesfinanzhof vom 22.07.2010
- Inhalt
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- /388/EWG noch gegen allgemeine Rechtsgrundsätze oder höherrangiges Recht. 32a) § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3
- und war daher zurückzuweisen (§ 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--). Das FG hat zu Recht
- UStG vorlagen. 173. Wie das FG zu Recht entschieden hat, kann eine juristische Person mit
- . Juli 1999 V R 51/98, BFHE 189, 211, BStBl II 1999, 630, wonach eine juristische Person allgemein
- Besteuerung bei Leistungserbringung (Soll-Besteuerung) verstößt nicht gegen die sowohl im Recht der
§ 5 SGB 12
Verhältnis zur freien Wohlfahrtspflege
- Inhalt
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- .(5) Die Träger der Sozialhilfe können allgemein an der Durchführung ihrer Aufgaben
- (1) Die Stellung der Kirchen und Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts sowie der
- Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts sowie den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege
KG Berlin - 5 Ws 189/05
Kammergericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- . allgemein: Jarass/Pieroth, GG 7. Aufl., Art. 20 Rdn. 94 mit weit. Nachw.) verstärkt Rechnung zu
- entschieden werden und ihnen nicht durch übertriebene Anforderungen an das formelle Recht ausgewichen wird
- das sachliche Recht zutreffend angewendet worden ist. So liegt es hier aber nicht. Die
- übertragen. 25 b) § 144 Abs. 1 StVollzG beschreibt (nur) allgemein, welche Eigenschaften ein Haftraum
- 2006. Das CPT legt die allgemein gehaltenen Empfehlungen dahin aus, daß die Bodenfläche einer
BSG - KR 70/96
Bundessozialgericht vom 12.11.2003
- Inhalt
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- dem Ausbildungsziel zu treffen. Erst recht bestehe die Abgabepflicht ab 2001 aber wegen des neuen
- Sache an die Vorinstanz zurückzuverweisen. Das LSG hat zwar zu Recht entschieden, dass die Bescheide
- , auch allgemein bildende Schulen in die Abgabepflicht einzubeziehen, selbst wenn dort Unterricht
- 8). Ob Volkshochschulen, an denen auch künstlerischer Unterricht erteilt wird, zu Recht zur
- vergleichbar einer allgemein bildenden Schule - der künstlerische Unterricht nur im Rahmen eines umfassenden
LG Düsseldorf - 4a O 301/01
Landgericht Düsseldorf vom 09.07.2002
- Inhalt
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- : 4a. Zivilkammer Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 4a O 301/01 Sachgebiet: Recht (allgemein
- - und (Rechts-) Wissenschaften PatG Tenor: I. Die Beklagte wird verurteilt, 1. x es bei Meidung eines
BGH - XII ZB 525/13
Bundesgerichtshof vom 16.01.2014
- Inhalt
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- festgestellt und gewürdigt, Rechtsbegriffe verkannt oder Erfahrungssätze verletzt und die allgemein
- Stunden "sozialistisches Recht"; Grundkenntnisse über Aufbau von Organen und Gewebe sowie deren
- Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung beizutragen (§ 74 Abs. 7 FamFG). Dose
BGH - XII ZB 527/13
Bundesgerichtshof vom 16.01.2014
- Inhalt
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- allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (Senatsbeschluss vom 23. Oktober
- Ausbildungsinhalte (45 Stunden "sozialistisches Recht"; Grundkenntnisse über Aufbau von Organen und Gewebe sowie
- Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung beizutragen (§ 74 Abs. 7
LG Bonn - 8 T 244/03
Landgericht Bonn vom 25.06.2004
- Inhalt
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- Siegburg, 4 C 171/01 Sachgebiet: Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften Tenor: Die