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OLG Hamm - 27 W 54/07
Oberlandesgericht Hamm vom 15.04.2008
- Inhalt
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- gesondert verbrieft ist. Es erscheint sachgerecht, den Wert dieser Rechte mit einem Bruchteil des Wertes
- Aktienregister gemäß § 67 Abs. 1 AktG ist mit einem Bruchteil des Wertes des Aktienpakets anzunehmen. Er
- Prozessbevollmächtigten der Beklagten mit ihrer Beschwerde; sie erstreben eine Festsetzung in Höhe des vollen
- Beschwerde ist unbegründet. Eine höhere Streitwertfestsetzung als vom Landgericht vorgenommen kommt nicht in
- Interesse des Klägers am Erfolg der Klage auszugehen ist. Dieses Interesse ist jedoch nicht mit dem
BGH - 1 ZU 32/04
Bundesgerichtshof vom 09.10.2006
- Inhalt
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- Beschwerde gewandt. Nachdem der Antragsteller mit Schreiben vom 12. Mai 2006 auf seine Rechte aus der
- Kappelhoff am 9. Oktober 2006 beschlossen: Das Verfahren ist in der Hauptsache erledigt. Der Antragsteller
- BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AnwZ (B) 48/05 vom 9. Oktober 2006 in dem anwaltsgerichtlichen
- hat die Kosten beider Rechtszüge zu tragen und der Antragsgegnerin die ihr in beiden Rechtszügen
- Rechtsanwaltschaft und als Rechtsanwalt bei dem Amtsgericht und dem Landgericht D. zugelassen. Mit Verfügung
BGH - IX ZB 88/07
Bundesgerichtshof vom 13.12.2007
- Inhalt
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- BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 88/07 vom 13. Dezember 2007 in dem Insolvenzverfahren Der IX
- Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des
- : 1Das Prozesskostenhilfegesuch ist zurückzuweisen, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine
- Rechtsbeschwerdegerichts erfordern (§ 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO). 21. Die Gläubigerin ist Insolvenzgläubigerin
- InsO; vgl. zu § 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO BGH, Beschl. v. 22. Februar 2007 - IX ZB 120/05, NZI 2007, 357
LG Neuruppin - 3 O 204/08
Landgericht Neuruppin vom 04.12.2008
- Inhalt
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- in einem solchen Fall die Veranlassung zur Klage vor Rechtshängigkeit weggefallen ist, also der
- einen Grund zur Klage. 6Es reicht allerdings nicht aus, dass ein Anspruch lediglich besteht. Der
- Beklagte trägt die durch ihre Säumnis im Termin vom 4. Dezember 2008 entstandenen Kosten. Die übrigen
- , Mitgesellschafterin der Schuldnerin, zum Nachweis der Einzahlung der Stammeinlage aufgefordert. Mit
- Versäumnisurteil vom 4. Dezember 2008 ist die Beklagte antragsgemäß zur Zahlung von 6.000,- Euro nebst
BGH - III ZR 53/13
Bundesgerichtshof vom 27.11.2013
- Inhalt
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- Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO
- BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 53/13 vom 27. November 2013 in dem Rechtsstreit Der III
- Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des Oberlandesgerichts München - 13. Zivilsenat - vom 16
- (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO) noch ist eine Entscheidung des Revisionsgerichts zur Fortbildung des
- ). 2Insbesondere ist die von der Beschwerde als rechtsgrundsätzlich aufgeworfene Frage, ob Ansprüche
AG Berlin: Kündigung des „Volkslehrers“ rechtmäßig
Rechtsanwalt Bernfried Rose vom 21.01.2019
- Inhalt
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- ündigung des umstrittenen „Volkslehrers“ rechtmäßig. Der Pädagoge war
- Wie das Arbeitsgericht in Berlin am 16.01.2019 (Az.: 60 Ca 7170/18) urteilte, ist die fristlose K
- wegen volksverhetzenden Videos auf YouTube aufgefallen und versuchte in der Folge mit einer Kü
- “ mit einer Kündigungsschutzklage vor. Nicht geeignet für den Schuldienst Im
- eine Tätigkeit als Lehrer im öffentlichen Dienst fehle, so das Arbeitsgericht in Berlin
Venture Plus Fonds 4 (V+): Anleger erhalten Zahlungsaufforderung
Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 20.04.2018
- Inhalt
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- CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin meldet, wurden diverse Anleger der Venture
- Rechte aus der jeweiligen Beteiligung an den Berater übertragen. Das Gericht hat damit den
- Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG i.L. in den letzten Tagen von einer Anwaltskanzlei angeschrieben, die
- geltend zu machen, die mit der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG eine Ratenzahlungsverpflichtung
- eingegangen sind. Die Anleger werden mit diesem Schreiben aufgefordert, nicht nur die fä
OLG Köln - 7 U 136/91
Oberlandesgericht Köln vom 14.05.1992
- Inhalt
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- . 7O f. in 2 K 1198/84 VG Köln) zu Recht ausgegangen. Nach den Feststellungen des VG Köln im
- - seinerzeit in Betracht kommend: Verletzung des Rücksichtnahmege-bots -. Im Verhältnis zum Bauherren ist
- das anders. Der Bundesgerichtshof bejaht in ständiger Recht-sprechung (z.B. BGH 6O, 112; NJW 1969, 234
- gestellt, daß die KG keine Verlän-gerung des Vorbescheids - die wegen dessen Rechts-widrigkeit im
- ; 23Die Klägerin verlangt aus abgetretenem Recht der Firma L. KG Schadensersatz wegen eines angeb-lich
LSG Hamburg - L 6 R 65/06
Landessozialgericht Hamburg vom 23.07.2008
- Inhalt
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- Recht auf Erhebung von Säumniszuschlägen nicht ausgeübt. Erst mit deren Schreiben vom 28. März 2003
- unbegründet, weil die Beklagte die Klägerin mit dem angefochtenen Bescheid zu Recht zur Zahlung von
- ) eingelegt worden. Die Berufung ist aber nicht begründet. Das SG hat die Klage zu Recht abgewiesen
- Jahre das geltende Recht falsch anwenden, indem einerseits die Schuldnerin in einer Vielzahl von Fällen
- Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern, auch für das öffentliche Recht und hier
EuGH - C-415/98
Europäischer Gerichtshof vom 08.03.2001
- Inhalt
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- erhalten soll ...“ Das innerstaatliche Recht 8. Dem Vorlagebeschluss zufolge unterliegen in Deutschland
- Generalanwalts in der Sitzung vom 13. April 2000, folgendes Urteil 1. Der Bundesfinanzhof hat mit
- vorgelegt. 2. Diese Fragen stellen sich in einem Rechtsstreit zwischen L. Bakcsi (im Folgenden: Kläger
- Kläger ohne das Recht auf Vorsteuerabzug von einem Privaten erworben und sowohl für
- unabhängig von ihrem Ort ausübt, gleichgültig zu welchem Zweck und mit welchem Ergebnis. (2) Die in
§ 16 PostUmwG
Überleitungsvorschrift
- Inhalt
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- enthaltenen Rechte und Pflichten, Befugnisse und Zuständigkeiten der Unternehmen der Deutschen Bundespost
- . Durch Rechtsverordnung begründete Rechte und Pflichten, Befugnisse und Zuständigkeiten k
- (1) Soweit keine andere Regelung besteht oder getroffen wird, gehen die in Vorschriften
- önnen durch Rechtsverordnung geändert werden, sonstige Vorschriften in dem ihrem Erlaß
- ämtliche sonstigen Rechtsvorschriften, in denen die frühere Deutsche Bundespost oder ihre
§ 20 ArbSchG
Regelungen für den öffentlichen Dienst
- Inhalt
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- , im Einvernehmen mit diesem Ministerium erlassen. In den Rechtsverordnungen ist gleichzeitig
- Sicherheit. Rechtsverordnungen nach Satz 1 werden im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für
- und Stiftungen des öffentlichen Rechts regelt das Landesrecht, ob und inwieweit die nach §
- , Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts können den Sätzen 1 und 3 entsprechende Regelungen durch Landesrecht getroffen werden.
- ; 18 erlassenen Rechtsverordnungen gelten.(2) Für bestimmte Tätigkeiten im öffentlichen
BGH - II ZR 209/08
Bundesgerichtshof vom 01.02.2010
- Inhalt
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- . November 2000 - II ZR 67/99, ZIP 2001, 28, 29), hat das Berufungsgericht - zu Recht - nicht
- angenommen. 162. Wie die Revisionen außerdem mit Recht rügen, lassen die Ausführungen des Berufungsgerichts
- ; RG, Urt. v. 30. Januar 1914 - II 498/13, Leipziger Zeitschrift für Deutsches Recht 1914, 864 f
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL II ZR 209/08 Verkündet am: 1. Februar 2010
- betroffen ist, der seine Grundlage nicht in dem genossenschaftsrechtlichen Mitgliedschaftsrecht hat
§ 5 ResKV
Verträge mit Betreibern bestehender Anlagen
- Inhalt
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- ;bertragungsnetzbetreiber, in dessen Regelzone die betreffende Anlage angeschlossen ist, nach Abstimmung mit
- der Bundesnetzagentur. Der Übertragungsnetzbetreiber im Sinne von Satz 1 ist auch berechtigt
- , Verträge mit den Betreibern geeigneter Anlagen im europäischen Energiebinnenmarkt und der
- auch länger betragen.(2) Ein Vertrag mit einem Betreiber einer Anlage im Inland darf nur
- Beginn des geplanten Einsatzes in der Netzreserve verstrichen ist oder die Anlage bereits vorlä
HessVGH - 21 TK 2716/96
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 16.01.1997
- Inhalt
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- Merkmale einer Prüfung im Sinne von § 80 BPersVG erfüllt. 15 Das Verwaltungsgericht ist auch zu Recht
- im Hinblick auf bestimmte Anforderungen ermittelt und bewertet werden. So ist es auch bei der in
- . 1978, 263) erforderlich ist. Hier kommt es aber allein darauf an, ob - zu Recht oder zu Unrecht
- , dass es sich bei den in § 16 a Abs. 6 BGSLV genannten Vorstellungen um Prüfungen im Sinne von § 80
- Recht davon ausgegangen, dass es sich bei den Vorstellungen vor den Feststellungsausschüssen um