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BVerfG - 1 BvR 448/09
Bundesverfassungsgericht vom 25.03.2010
- Inhalt
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- Beschwerdeführerin im Einzelnen als Gewerbebetrieb oder als freiberufliche Tätigkeit einzuordnen ist, in
- Rechtsanwaltskanzlei in der Rechtsform einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Der Beschwerdeführer zu 2
- und die Richter Eichberger, Masing gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der
- durchführt. I. 2 Die Beschwerdeführerin zu 1) - im Folgenden die Beschwerdeführerin - ist eine
- ) - im Folgenden der Beschwerdeführer - ist Gesellschafter der Beschwerdeführerin. 3 Die
OLG Hamburg - 2 RB 14/14
Hanseatisches Oberlandesgericht vom 17.02.2014
- Inhalt
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- . 2 Nr. 1 OWiG lediglich eine Zulassung zur Rechtsfortbildung im Bereich des materiellen Rechts in
- einer Fortbildung des Rechts ist eine Rechtsbeschwerde zuzulassen, wenn es erforderlich ist, im
- vorliegend in dem hier allein in Betracht kommenden Bereich des materiellen Rechts nicht. Die
- Taxen außerhalb dafür vorgehaltener Flächen nach § 47 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 PBefG in Verbindung mit den
- . 6Dass vorliegend, wie mit der Begründungsschrift aufgezeigt wird, in den Urteilsgründen das amtliche
LSG Sachsen - L 3 AS 380/09
Sächsisches Landessozialgericht vom 15.07.2010
- Inhalt
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- zulässige Berufung ist unbegründet. Das Sozialgericht hat im Ergebnis zu Recht die Klage abgewiesen hat
- Anwendungsbereich des SGB II gehen. Solche Kosten stehen nicht im Zusammenhang mit der Aufnahme einer neuen
- BGB in Verbindung mit den Grundsätzen des Sozialrechtsverhältnisses eine Leistungspflicht im
- vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt wird (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in
- oder Wiedereintritt in das Berufsleben im Wege stehen. Mit Mobilitätshilfen solle aber vor allem
LAG Düsseldorf - 17 Sa 1044/97
Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 01.10.1997
- Inhalt
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- , daß ein Verweisungstatbestand eine konstitutive eigenständige Tarifnorm ist. 39Erst recht kann das
- Verknüpfung tariflicher Bestimmungen mit gesetzlichen Normen in ebenfalls ständiger Rechtsprechung für
- haben. Das ist nach Auffassung des BAG regelmäßig anzunehmen, wenn die Tarifvertragsparteien eine im
- ; Creutzfeldt, AuR 1995, 87 ff). Mit dieser Kritik hat sich der 2. Senat des BAG in seinem Urteil vom
- , diese im Zweifel in seinen eigenen Rechtssetzungswillen aufnimmt (vgl. Thüringer LAG, Urteil vom
BGH - XI ZR 142/05
Bundesgerichtshof vom 19.06.2007
- Inhalt
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- kann in dieses verbundene Geschäft im Sinne des § 9 VerbrKrG ein mit einem anderen Kreditinstitut
- tätigen Vermittlers mit dem Verkäufer positiv bekannt ist (vgl. Emmerich in: v.Westphalen/Emmerich
- Rechts wegen Tatbestand: 1Die Beklagten begehren - soweit im jetzigen Revisionsverfahren noch
- Kreditvertrag und finanziertem Geschäft im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 2 VerbrKrG ist, dass der
- kreditgebenden Bank das Zusammenwirken des für sie tätigen Vermittlers mit dem Verkäufer positiv bekannt ist
Die Antragsfrist für die Erstattung von Kapitalertragsteuern sollte beachtet werden
martina heck vom 22.09.2015
- Inhalt
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- Vergütungsgläubigers. Die Fristenregelung des § 50d Abs. 1 S. 7 und 8 EStG ist mit EU-Recht vereinbar. Die
- ist damit nach nationalem Recht grundsätzlich in vollem Umfang entlastungsberechtigt. Eine EU
- beginnt regelmäßig mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist (§ 170 Abs. 1 AO
- Festsetzungsfrist grundsätzlich mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist (§ 170
- ungeachtet der Fristen des innerstaatlichen Rechts der Vertragsstaaten durchzuführen ist. Denn zum einen
LSG Bayern - L 18 U 221/08
Bayerisches Landessozialgericht vom 30.03.2009
- Inhalt
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- -). Die Berufung ist jedoch nicht begründet. Zu Recht hat das SG die Klage gegen den Bescheid der
- Oberarmes im körpernahen Drittel mit ungünstigen Stumpfverhältnissen, Narbenbildung über dem rechten
- dem Kläger eine Teilrente in Höhe von 80 v.H ... Mit Bescheid vom 25.03.1996 bewilligte die
- der Vereinbarung vom 07.10.1996/10.12.1996 könne der Kläger nicht das Recht herleiten, für die
- verpflichtet gewesen, in weitere Verhandlungen mit ihm einzutreten, wie hoch seine pauschale
Schweigen des Gerichts bedeutet kein Absehen von der Gesamtstrafenbildung
Rechtsanwalt Joachim Sokolowski vom 18.09.2012
- Inhalt
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- 266/07 <5> – zitiert nach juris; Meyer-Goßner, StPO, § 460 Rn 13). Erst recht bleibt die
- vor. Danach ist nachträglich eine Gesamtstrafe in Anwendung der Regelungen der §§ 53, 54 StGB zu
- , Az. 3 Ss 68/08 <13> – zitiert nach juris). Bei der Bildung der nachträglichen
- wirtschaftliche Lage des Verurteilten berücksichtigt. Zu Recht kommt es – auch unter
- Das LG Limburg hat in seinem Beschluss vom 6.08.2012 (1 Qs 124/12) entschieden, dass allein das
EuGH - C-58/01
Europäischer Gerichtshof vom 25.09.2003
- Inhalt
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- objektiven Merkmalen der Steuer unabhängig von ihrer Qualifizierung im nationalen Recht vorzunehmen ist
- ), einer Gesellschaft niederländischen Rechts mit Sitz in den Niederlanden, die 100 % des Kapitals der
- Aktionäre weitergibt. 15. Nach dem Recht des Vereinigten Königreichs erhält eine nicht im Vereinigten
- Steuergutschrift in halber Höhe der Steuergutschrift, die einer natürlichen Person mit Wohnsitz im Vereinigten
- Richtlinie in das niederländische Recht die Quellensteuer von 5 % auf die Dividenden, die die in den
Markenrecht: Bekannte Logos auf T-Shirts drucken
Rechtsanwalt Ingo Driftmeyer vom 29.05.2012
- Inhalt
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- keine Veranlassung, in der angegriffenen Wortfolge in Kombination mit dem Symbol "Hände" mehr als
- ., Universitätsemblem; BPatG, GRUR 1998, 148, juris Rn. 33 – St. Moritz; OLG Hamburg, a.a.O.,CCCP mit dem
- dass der Verbraucher mit einer solchen Verwendung vertraut ist (OLG Hamburg, MarkenR 2005, 332
- Fall ist (vgl. auch OLG Hamburg, a.a.O., CCCP mit dem Symbol Hammer und Sichel, juris Rn. 90). Die
- auf äußerst simple Weise in das Internet gelangen kann, mit der Erlangung eines Abschlusses, der
KG Berlin - 6 U 145/05
Kammergericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Wertpapiernebenleistung im Sinne des § 2 Abs. 3 a) WpHG dar; § 37 a WpHG ist auch nicht analog anzuwenden. Tenor In
- Beklagte ist auch dem Vortrag der Kläger im ersten Rechtszug nicht mit einem eigenen Vortrag entgegen
- zur Eigenhaftung eines Vertreters wegen Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit einer Beratung gehen
- . Dass der Beklagte mit der Berufung die Anlage nunmehr sogar als risikoarm bezeichnet, ist insoweit
- Es ist mit dem Landgericht davon auszugehen, dass sich die Kläger beratungsgerecht verhalten und die
OLG Brandenburg - 5 U 113/05
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 09.09.2005
- Inhalt
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- dispositiven Recht begründe sie Nachteile von einigem Gewicht. Das Kaufrecht sehe in § 433 BGB als
- sie die Verletzung materiellen Rechts rügt. 22 Die Klägerin stellt in Abrede, dass es sich bei der
- Abtretungsvereinbarungen vom 11. Mai 2004 aus abgetretenem Recht der Gemeinnützigen Wohn- und Baugesellschaft P.mbH
- werden, Gebäudeinstandsetzungskosten auf der Grundlage von im wesentlichen der Zedentin in den Jahren
- Stadt P. im Wege eines Investitionsvorrangverfahrens der O. GmbH (das ist die nunmehr umfirmierte
OVG Nordrhein-Westfalen - 13 A 4996/04
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 29.04.2008
- Inhalt
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- . 4546Das Verwaltungsgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen, weil die Klägerin im Zeitpunkt der bei
- eine im bisherigen Recht noch nicht enthaltene Präklusionsmöglichkeit zu schaffen. So heißt es im
- versagt wurde, kann dahinstehen, ob die weiteren Mangelrügen im Schreiben vom 20. August 1993 zu Recht
- , Rauwolfia D3, Viscum album D2 und Crataegus D2. 3Das Arzneimittel wurde 1998 in der Ukraine und im
- November 2007 für leichte Formen der Hypertonie in Österreich zugelassen. 4Die Klägerin zeigte im
§ 20 ZDVG
Dienstbetrieb
- Inhalt
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- ;ren. Der Vertrauensmann hat das Recht, Vorschläge zu unterbreiten.(2) Zum Dienstbetrieb gehö
- ;ren alle Maßnahmen, die im Dienst-, Einsatz- oder Schichtplan festgelegt werden und Fragen der
- individuellen Gewährung von Freistellungen vom Dienst gehört werden.
Art 4 HeimGÄndG 1
Anwendung auf bestehende Heimverhältnisse
- Inhalt
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- geschlossen worden sind, richten sich von diesem Zeitpunkt an nach dem neuen Recht.(2) § 14 Abs. 3
- des Gesetzes abgeschlossen worden sind.(3) § 14 Abs. 4 ist in bezug auf die Verzinsung nicht
- Satz 2 ist nicht auf Leistungen auf Grund von Verträgen anzuwenden, die vor dem Inkrafttreten
- , wenn der Ausschluß der Verzinsung ausdrücklich vereinbart worden ist.