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BZRG Führungszeugnis, vorbestraft?
Rechtsanwalt Dr. Alexander Stevens vom 08.05.2013
- Inhalt
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- Datensammlung des Zentralregisters mit höchst vertraulichem Inhalt ist soll es nun im Weiteren darum
- Führungszeugnisses wirklich deckungsgleich mit alldem, was im Zentralregister vermerkt ist? Hier zeigt sich ganz
- gebracht werden. Ein solcher Umfang der Auskunft über das Zentralregister greift stark in das Recht auf
- sich im Falle der Tilgung auch als unbestraft bezeichnen. II. Das Erziehungsregister In einem
- Mit dem Bundeszentralregistergesetz kommen die meisten Deutschen erstmals in Berührung, wenn der
EuGH - C-64/02 P
Europäischer Gerichtshof vom 21.10.2004
- Inhalt
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- in den Randnummern 43 bis 45 des angefochtenen Urteils zu Recht abgelehnt, und zwar im Wesentlichen
- /HABM [BEST BUY], Slg. 2003, II-2235, Randnr. 21). 45 In diesem Zusammenhang ist im Übrigen das von
- sehen. 27 Die Beschwerdekammer des HABM habe dies zu Recht berücksichtigt. Jedoch habe das Gericht im
- diesen Randnummern angeführten Begründung zu prüfen ist. In diesem Sinne haben im Übrigen die
- Recht verworfen hatte, hat es in Randnummer 46 des angefochtenen Urteils ein anderes Kriterium
LSG Sachsen - L 1 B 198/08 KR
Sächsisches Landessozialgericht vom 25.04.2008
- Inhalt
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- Hauptverfahren mit dem Aktenzeichen S 8 KR 315/07. II. Die form- und fristgerecht eingelegte Beschwerde ist
- Behandlungsunterlagen dem MDK zu übersenden, rechtlich irrelevant und daher nicht zu beachten ist. Mit dem Antrag im
- derart widersprüchlichen Anordnung Rechte ableiten zu dürfen. Im zweiten Fall (endgültige Rücknahme
- 08. Oktober 2007 wird abgelehnt. II. Die Beschwerdegegnerin hat die Kosten in beiden Rechtszügen zu
- erst zum 01.04.2007 in Kraft getreten und demzufolge erst auf Krankenhausfälle mit Aufnahmedatum ab
BAG - 2 AZR 576/09
Bundesarbeitsgericht vom 16.12.2010
- Inhalt
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- . Entscheidungsgründe 9Die Revision ist unbegründet. Das Landesarbeitsgericht hat zu Recht entschieden, dass das
- Projektarbeiten in der Datenverarbeitung; die Tätigkeit ist unter § 2 lediglich mit der eines
- unzulässige Vorratskündigung zugrunde. 40ee) Im Streitfall ist von einem in diesem Sinne vorrangig sozial
- Möglichkeit, den Arbeitnehmer in mehreren Betrieben des Unternehmens einzusetzen, reicht nicht aus, um von
- betriebsbedingten Gründen gerechtfertigt. Einhergehend mit den Umstrukturierungsmaßnahmen im
BVerfG - 1 BvR 1625/06
Bundesverfassungsgericht vom 12.12.2007
- Inhalt
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- Anwaltssozietät im Internet mit so genannten Gegnerlisten zu betreiben, in denen darauf verwiesen wird
- Entscheidungen BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BvR 1625/06 - Im Namen des Volkes In dem Verfahren über
- Klägerin des Ausgangsverfahrens im Zusammenhang mit der Aufzählung einer Auswahl von Gegnern, gegen die
- wurde oder Mandat erteilt ist, im Internet öffentlich zugänglich zu machen und/oder zugänglich machen
- , scheuen wir den Kampf ums Recht vor den Gerichten nicht. Die Vielzahl der von uns erstrittenen
FG Hessen - 6 K 3678/06
Hessisches Finanzgericht vom 17.06.2010
- Inhalt
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- entsprechend Vorsorge getroffen. Das ergibt sich zum einen aus der Systematik der in nationales Recht
- Betrieb von Geldspielgeräten (Unterhaltungsautomaten) mit Gewinnmöglichkeit. Im Jahre 2006 gab er
- lit. f der 6. EG-Richtlinie als steuerfrei behandelte und die mit der Erzielung seiner laufenden
- Ausgangsumsätze in keinem Fall geltend gemacht. Denn auch insoweit (d.h. auch für die im
- zwischen den Beteiligten ebenfalls unstreitig ist - die Umsatzsteuer in den entsprechenden
BGH - I ZR 82/07
Bundesgerichtshof vom 14.05.2009
- Inhalt
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- Revision mit Recht beanstandet, nicht geprüft, ob sich dieser Anknüpfungspunkt für den von dem
- Testberichte die Angaben „hoch“ und „erhöht“ mit der im ersten Satz des Absatzes getroffenen Aussage in
- (anspruchsbegründenden) Tatbestandsmerkmals. 24cc) Die Revision macht mit Recht geltend, dass die Klägerin erst mit
- Methylalkoholgehalt unrichtig waren. Die Revision weist zudem mit Recht darauf hin, dass die Klägerin
- gestützter Unterlassungsanspruch in Betracht kommt, gilt im Ergebnis nichts anderes. Ist von einer
OLG Frankfurt - 26 W 102/02
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 29.08.2002
- Inhalt
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- Gesetzesform gebracht. 3.3. 15 Im Ergebnis ist daher mit der bisher herrschenden Meinung zum alten Recht ein
- bereits nicht statthaft; im Übrigen habe die Schuldnerin in ihrem mit der Vollstreckungsabwehrklage
- nicht statthaft angefochten werden können oder die Beschwerde im Einzelfall unzulässig ist. Auch in
- Entscheidung zu Recht ergangen ist, hat sich vorliegend das Erstgericht ohne nähere Begründung nicht
- ohne Sicherheitsleistung ist das Landgericht nicht eingegangen. II. 3Die sofortige Beschwerde ist
LSG Sachsen - L 3 AL 265/04
Sächsisches Landessozialgericht vom 10.02.2005
- Inhalt
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- wei-tergewährt. Im Übrigen ist festzuhalten, dass der Kläger nach wie vor Rechte aus seiner Erklärung
- Umstände nicht so verstanden werden konnte. Ausgehend hiervon ist in den Hinweisen der Beklagten im vom
- geeignet, eine mit Sicherheit eintretende Regelung im Einzelfall des Klägers mit bestimm-tem Inhalt in
- Rdnr. 31, 36f) hat das Bundessozialgericht (BSG) in ständiger Recht-sprechung verneint (u.a. Urteil vom
- Recht als vielmehr eine Schutz- und Fürsorgeleistung hierbei im Vordergrund steht, die von der
§ 12 AufenthV
Grenzgängerkarte
- Inhalt
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- (1) Einem Ausländer, der sich in einem an das Bundesgebiet angrenzenden Staat rechtmä
- ;ßig aufhält und der mindestens einmal wöchentlich dorthin zurückkehrt, kann eine
- Bundesgebiet erteilt werden, wenn er 1.in familiärer Lebensgemeinschaft mit seinem deutschen
- Ehegatten oder Lebenspartner lebt,2.in familiärer Lebensgemeinschaft mit seinem Ehegatten oder
- Lebenspartner lebt, der Unionsbürger ist und als Grenzgänger im Bundesgebiet eine Erwerbst
SozG München - S 51 AS 1707/08 ER
Sozialgericht München vom 23.07.2008
- Inhalt
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- -algerichtsgesetz (SGG) in Verbindung mit § 39 Nr. 1 SGB II als Verwaltungsakt, der über Leistungen der
- leistungserhebliche Urkunden beziehen, obwohl dies in Nr. 3 im Gegensatz zu Nr. 1 nicht ausdrücklich genannt ist
- vorliegen, im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde. Das Ge-richt prüft zunächst, ob die
- notwendigen außergerichtlichen Kos-ten der Antragstellerin zu tragen. Gründe: I. Streitig ist im
- , da-von zwei bebaut mit Einfamilienhäusern. Die vier Grundstücke wurden im Lauf des Jahres 2007
OLG Stuttgart - 5 U 98/2001
Oberlandesgericht Stuttgart vom 31.05.2002
- Inhalt
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- Klägerin den Vertrag im Hinblick auf die erneute Unterbrechung der Bauarbeiten zu Recht gekündigt habe
- zurückgekommen. 41 Rechte aus angeblich zu hohen Stromkosten des Mieters W können sie nicht geltend machen. Im
- Bezahlung von im Jahr 1999 durchgeführten Elektroinstallationsarbeiten in Höhe von rund 110.000,– DM und
- Aufträge erteilt worden. Die Massen in der Schlussrechnung seien richtig, die Preise, soweit sie im
- festzustellen, dass die Klägerin verpflichtet war, im Gebäude F straße in S in den Ladengeschäftsräumen
§ 3 WiSiV
Erklärungsermächtigung
- Inhalt
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- privaten Rechts mit öffentlichen Ver- oder Entsorgungsaufgaben oder soweit sie für Kulturgü
- verantwortlich sind; 3.Personen und Personenvereinigungen des privaten Rechts mit lebens- oder
- juristischen Personen des öffentlichen Rechts; 2.Personen und Personenvereinigungen des
- um den Bedarf der verbündeten Staaten und von Organisationen im Rahmen eines Bü
- ;ter im Sinne des Artikels 1 der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten
§ 42 FFG 1979
Antrag
- Inhalt
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- . Ist dieser juristische Person des öffentlichen Rechts oder juristische Person des privaten
- ;nnen erst in dem darauf folgenden Jahr berücksichtigt werden. Die Frist nach Satz 2 ist eine
- Rechts, an der eine oder mehrere juristische Personen des öffentlichen Rechts direkt oder indirekt
- (1) Die Förderungshilfe wird auf Antrag gewährt. Antragsberechtigt ist der Hersteller
- beteiligt sind, so ist er nicht antragsberechtigt.(2) Der Antrag ist bis zum 31. Dezember des
LSG Hessen - VI 19/54
Hessisches Landessozialgericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Streik gehandelt. Der Arbeitgeber habe von dem Recht zur Kündigung keinen Gebrauch gemacht. Die
- Spruchausschusses hat die Klägerin am 15. Oktober 1953 nach altem Recht Berufung eingelegt, die ab 1
- Streikrecht durch die Verfassung garantiert sei. Im übrigen haben die Beteiligten auf ihr Vorbringen in
- Voraussetzung für den Bestand eines Beschäftigungsverhältnisses im Sinne der Sozialversicherung ist, so erlischt
- mit ihrem Wegfall, wie das frühere Reichsversicherungsamt in Entscheidung 2766 ausgeführt hat, das