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BGH - 2 StR 492/02

Bundesgerichtshof vom 26.02.2003
Inhalt
  • materiellen Rechts; die Revision des Angeklagten K. erhebt außerdem eine Verfahrensrüge. II. Die Revision des
  • unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. Der 2. Strafsenat des
  • unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwei Fällen, davon in
  • einem Fall in Tateinheit mit unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, unter
  • Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwölf Fällen und wegen unerlaubten

LG Dortmund - 4 S 169/07

Landgericht Dortmund vom 29.05.2008
Inhalt
  • Bezug genommen werden. II. 1112Die Berufung ist nach Zulassung des Rechtsmittels zulässig und in dem
  • Grunde nach ist zwischen den Parteien unstreitig. Mit der Klage macht der Kläger weitere Mietwagenkosten
  • Kläger in Rechnung gestellt worden ist, ist deutlich überhöht. Da die wirtschaftliche Berechtigung
  • gestanden hätten und erst recht nicht, dass die Schwacke-Liste 2006 aus diesem Grund für den betreffenden
  • ist, um die Besonderheiten der Kosten und Risiken des Unfallersatzgeschäfts im Vergleich zu einer

BPatG - 27 W (pat) 67/08

Bundespatentgericht vom 04.12.2007
Inhalt
  • anzuordnen. II. Die Beschwerde ist zulässig und hat in der Sache Erfolg. Die versagten
  • „Dienstleistungen” im Sinne der Richtlinie zu fassen und dem Produzenten das Recht zu geben, durch die
  • Rechts an der Marke unter „gleichen Bedingungen” in allen Mitgliedstaaten wäre nicht erreicht (vgl
  • Dienstleistungen fallen unter Klasse 40. Das Herstellen von Waren im Auftrag Dritter ist keine bloße
  • werden im Gegensatz zu Dienstleistungen eines Einzelhändlers gesondert in Rechnung gestellt. Dass

OLG Stuttgart - 8 W 228/12

Oberlandesgericht Stuttgart vom 27.06.2012
Inhalt
  • darin besteht, das Grundeigentum und die an diesem bestehenden Rechte zu registrieren und die in
  • Presseorgans in Grundbuchakten im Rahmen journalistischer Recherche; Anspruch des Eingetragenen auf
  • Rundfunkanstalten und private Rundfunkveranstalter. Im Rahmen ihrer journalistischen Tätigkeit ist sie
  • Haus in ... nunmehr im Eigentum der Ehefrau stehe. Die Antragstellerin weist ergänzend auf
  • Presseberichte hin, u.a. der Münchener TZ vom 04.06.2012, in welchem ein Sprecher des Insolvenzverwalters mit

BGH - V ZB 22/08

Bundesgerichtshof vom 09.01.2008
Inhalt
  • angesehen hat. 72. Zu Recht ist das Beschwerdegericht davon ausgegangen, dass die ernste Gefahr einer
  • durch ärztliche Gutachten nachgewiesen hat. Das reicht nicht aus, um der Zuschlagsbeschwerde in dem
  • ein in deren gemeinsamen Eigentum stehendes Wohn- und Gewerbeobjekt. Ferner ist sie Eigentümerin
  • , ist erfolglos geblieben. Mit der von dem Landgericht zugelassenen Rechtsbeschwerde verfolgt die
  • Rechtsmittels. II. 3Das Beschwerdegericht hält es für rechtlich möglich, erstmals mit der

BPatG - 33 W (pat) 153/02

Bundespatentgericht vom 01.10.2002
Inhalt
  • angebracht. Die Beschwerde ist in der Hauptsache erledigt. Soweit die Anmeldung durch Beschluß der
  • . Er ist weder nichtig noch bloß eine Stellungnahme zu der Beschwerde. Die Abhilfe ist in
  • im Abhilfeverfahren nach § 572 Abs 1 ZPO beispielsweise ist eine Teilabhilfe möglich (vgl Thomas
  • /Putzo, ZPO, 24. Auflage 2002, § 572 Rdn 3, 4, 8). Eine nur teilweise Abhilfe ist zwar im
  • darüber vom Patentgericht im Beschwerdeverfahren zu entscheiden ist, und zwar ebenso wie wenn die

LSG Bayern - L 8 AL 528/04

Bayerisches Landessozialgericht vom 15.07.2005
Inhalt
  • unbegründet. Zu Recht hat das SG München mit Urteil vom 01.10.2004 den Bescheid der Beklagten vom
  • Sorgfalt ist dann in besonders schwerem Maße verletzt (grobe Fahrlässigkeit im Sinne des § 48 Abs.1
  • Fahrlässigkeitsbegriff im Sinne des BSGE 35, 108). Insbesondere ist somit in subjektiver Hinsicht ein
  • habe. Grobe Fahrlässigkeit sei gegeben, wenn im Zusammenhang mit der Sorgfaltspflichtverletzung
  • Hinweisen in Merkblättern. Im Merkblatt 1 für Arbeitslose - Stand: April 2001 - werde der Kläger auf

OLG Köln - 16 Wx 219/07

Oberlandesgericht Köln vom 18.02.2008
Inhalt
  • der M gemäß Rechnung vom 27.12.2004 zu Recht erfolgt ist, nicht nachgegangen ist. Das in dem
  • . Eine Heilung dieses Mangels im vorliegenden Verfahren kommt deshalb nicht in Betracht, weil wegen
  • die Vergütung der Beteiligten zu 2. wegen behaupteter Tätigkeit in Zusammenhang mit einer Prüfung
  • erkennen, die für ein offensichtliches Fehlverhalten sprechen. 23 Im Zusammenhang mit der Berechtigung
  • Eigentümerversammlung vom 15.02.2005 kein grobes Fehlverhalten erkennen. Dazu reicht weder die

OLG Oldenburg - 6 U 143/09

Oberlandesgericht Oldenburg vom 05.08.2009
Inhalt
  • Landgericht ist zu Recht der Auffassung, dass nach § 152 VVG a.F. der Versicherer nicht haftet, wenn
  • , vorsätzlich widerrechtlich herbeigeführt hat. In einem solchen Fall ist der Versicherungsschutz auch im
  • abändernde Entscheidung ist deshalb nicht veranlasst. II. Das Landgericht hat rechtsfehlerfrei
  • . KG VersR 2004, 325 jeweils m.w.N.). Vorsatz im Sinne dieser Vorschrift ist derjenige des allgemeinen
  • . Ausreichend ist es vielmehr, wenn er sich die Folgen zumindest in ihren Grundzügen vorgestellt hat. Dies hat

OLG Brandenburg - 11 U 142/06

Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 08.09.2007
Inhalt
  • das Haus in M. - Geld in das Haus investiert hätte. II. 15 Das Rechtsmittel ist unzulässig, soweit die
  • Forderungen aus den Schuldscheinen betroffen sind, hat das Landgericht mit Recht den Eintritt der
  • der Beklagten mit den Zahlungsforderungen aus den Darlehensverträgen erloschen. Die Widerklage sei im
  • , welches ihm am 13. September 2006 zugestellt worden ist, wendet sich der Kläger mit seiner Berufung
  • wendet. Im Hinblick auf die mit der Rechnung Nr. 05/30L (Bl. 42 d. A.) geltend gemachten Ansprüche des

BGH - V ZR 119/00

Bundesgerichtshof vom 18.05.2001
Inhalt
  • Berufungsgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: Der Beklagte ist Eigentümer des Grundstücks
  • , Schneider, Dr. Klein und Dr. Lemke für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des
  • Klägerin ist ohne Erfolg geblieben. Mit der Revision erstrebt sie die Verurteilung des Beklagten
  • sei, die im Miteigentum der Parteien stehe. Die Wand bilde eine Grenzeinrich- tung, in die die
  • kein Miteigentum an der zum Anbau benutzten Grenzwand entsteht, ist in Rechtsprechung und Literatur

Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht zum 01.01.2013

Rechtsanwalt Mathias Klose vom 19.12.2012
Inhalt
  • Hinzuverdienstgrenzen im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung entsprechend angepasst. Wer eine
  • sollen im neuen Jahr in folgenden Branchen Entgeltzuschläge für Zeitarbeitnehmer geleistet
  • der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung. Im Zuge der schrittweisen Anhebung des
  • Renteneintrittsalters in der gesetzlichen Rentenversicherung („Rente mit 67“) steigen die Altersgrenzen
  • im Bereich der sogenannten Mini- und Midijobs in Kraft. Die Entgeltgrenzen bei geringfügig entlohnter

OVG Berlin-Brandenburg - 1 S 1.11

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 13.03.2017
Inhalt
  • Abs. 5 GVG) – den Verwaltungsrechtsweg nach § 40 VwGO im Ergebnis zu Recht bejaht. Für Streitigkeiten
  • mit der Beschwerde nichts von Substanz vorgetragen worden ist – auch dann nicht in Betracht, wenn ein
  • Kostenerlass im Übrigen aus Billigkeitsgründen zu erwägen wäre. Aber auch das ist hier in keiner
  • die ordentliche Gerichtsbarkeit. Vorläufiger Rechtsschutz in Kostenerlasssachen im Wege der Stundung
  • begehrt. 3Das Verwaltungsgericht hat dieses vorläufige Rechtsschutzbegehren in der Sache mit der

HessVGH - 6 UE 68/92

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 26.09.1996
Inhalt
  • Anlage ist in der Zeit von Anfang April bis Ende Oktober eines jeden Jahres vorgesehen; im Winter soll
  • Rechtsverordnung hinzuweisen ist. 28 Die Abgrenzungskarte im Maßstab 1 : 10.000, in der das
  • . Im vorliegenden Fall ist die grobe textliche Umschreibung des Landschaftsschutzgebietes in § 1
  • reicht eine in der Abschrift lediglich als schwarze Linie erkennbare Abgrenzungslinie nicht aus, da auch
  • alles reicht allerdings nicht aus, um jeweils im Einzelfall zu ermitteln, welche Grundflächen dem

LAG Stuttgart bestätigt Organisationsfreiheit für große Betriebsräte

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 14.05.2013
Inhalt
  • Daimler-Betriebsrats in Stuttgart-Untertürkheim recht. Der Betriebsrat vertritt 20.700 Arbeitnehmer
  • “ beachtet werden; es müsse aber nicht jede Liste, die im Gesamtgremium vertreten ist, auch in jedem
  • im Werk Untertürkheim und an mehreren anderen mit der Pkw-Entwicklung befassten Standorten. Von den
  • anzulehnen; ihre Festlegung liegt im Ermessen des Betriebsrats“, heißt es in dem Stuttgarter Beschluss
  • Betriebsräte können für bestimmte Themen Ausschüsse in beliebiger Größe bilden oder auch