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Art 5 VVGEG
Rechte der Gläubiger von Grundpfandrechten
- Inhalt
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- ärt werden.(2) Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden und Reallasten, 1.die in der Zeit vom 1
- in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 7632-1-1, veröffentlichten bereinigten
- (1) Rechte, die Gläubigern von Grundpfandrechten gegenüber dem Versicherer nach den
- Erhaltung der durch die Fiktion begründeten Rechte bis spätestens 31. Dezember 2008 beim
- §§ 99 bis 107c des Gesetzes über den Versicherungsvertrag in der bis zum 31. Dezember
Venture Plus Fonds 4 (V+): Klagen gegen Anleger stehen bevor
Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 23.08.2018
- Inhalt
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- Schadensersatz erwirkt. Im Gegenzug mussten die Anleger lediglich die Rechte aus der jeweiligen
- CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin meldet, haben diverse Anleger der Venture
- weiteren V+ Fonds) vertritt, hilft Betroffenen bei der Wahrung ihrer Rechte. Darüber hinaus
- Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG i.L. in den letzten Tagen Zahlungsaufforderungen samt Klageentwü
- ;rfen erhalten. Weiter berichten uns Anleger dieses Fonds von zugestellten Mahnbescheiden. Die sich in
LG Freiburg - 4 T 255/02
Landgericht Freiburg vom 04.04.2003
- Inhalt
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- Aufhebung der im Grundbuch von Gutach-Siegelau in Blatt ... in Abteilung II Nr. 1 eingetragenen Reallast
- Grundstücks Flst.-Nr. 110 steht somit ein Recht auf Benutzung des Grundstücks Flst.-Nr. 108 im Sinne
- Abschreibung des Teilgrundstücks Lagerbuch-Nr. 108/110 wird hinsichtlich der im Grundbuchblatt Nr.... in der
- Sohn übergeben. Dieser ist am 17.12.1996 im Grundbuch Blatt Nr.692 als Eigentümer eingetragen worden
- in Abteilung II Nr. 2 eingetragenen Belastung tatsächlich nicht um eine solche handele, vielmehr
LSG Nordrhein-Westfalen - L 7 B 341/08 AS ER
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 24.11.2008
- Inhalt
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- erstatten. Gründe: 1Die Beschwerde des Antragstellers ist zulässig, in der Sache jedoch nicht begründet
- . 23Das Sozialgericht (SG) Köln hat in dem mit der Beschwerde angegriffenen Beschluss vom 25.08.2008 zu
- Recht ausgeführt, dass der Antragsteller keinen Anordnungsgrund glaubhaft gemacht hat. Ein solcher
- das SG Köln in dem angegriffenen Beschluss unter Verweis auf Conradis in: LPK- SGB II, 2. Auflage
- 2007, § 41 RdNr. 3). Dem wird entgegen gehalten, dass das SGB II mit seinem § 41 Abs. 1 Satz 4 SGB II
§ 126 OWiG 1968
Mißbrauch von Berufstrachten oder Berufsabzeichen
- Inhalt
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- ;ffentlichen Rechts anerkannt ist. (2) Den in Absatz 1 genannten Trachten und Abzeichen stehen solche gleich
- eine Tätigkeit in der Kranken- oder Wohlfahrtspflege trägt, die im Inland staatlich anerkannt
- Vereinigung trägt, die von einer Kirche oder einer anderen Religionsgesellschaft des ö
- , die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
OLG Köln - 2 Wx 4/07
Oberlandesgericht Köln vom 29.03.2007
- Inhalt
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- beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht soweit mit dem Tatbestand vergleichbar ist, den der
- . 23Der Beteiligte zu 1) ist Aktionär der Beteiligten zu 2). In der Hauptversammlung der Beteiligten
- . 2 AktG verneint. II. 78Die sofortige weitere Beschwerde ist gem. den §§ 27 Abs. 1, 29 Abs. 2, 146
- ff. AktG ist dem Gesetzgeber bekannt. Insoweit verweist der Beteiligte zu 1) in seiner
- Beschwerdeerwiderung zu Recht auf die Einfügung des § 246 a AktG durch das Gesetz zur Unternehmensintegrität und
LG Frankfurt am Main - 3 Ws 1095/04
Landgericht Frankfurt am Main vom 18.01.2005
- Inhalt
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- Arrestes in das Vermögen des Angeklagten ist zu Recht erfolgt. Die Voraussetzungen der §§ 111 d, e
- Recht das Vorliegen eines Arrestgrundes im Sinne der § 111 d II StPO i.V.m. § 917 ZPO bejaht, da die
- verschleiert, ist jedoch nach § 917 II ZPO auch dann zu bejahen, wenn die zu sichernde Geldforderung im
- . asservierten Gegenstände betrifft. Die Kammer ist auch zu Recht davon ausgegangen, dass für die unmittelbar
- diesen Arrest- und Pfändungsbeschluss. II. 7Die Beschwerde ist gemäß § 304 StPO statthaft, jedoch
OVG Berlin-Brandenburg - 10 S 19.09
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 20.04.2009
- Inhalt
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- Antragsgegners gewesen und erfüllt sein könnte. Erst recht bedarf es keiner Auseinandersetzung mit dem in der
- Rücksichtnahme entwickelt worden sind. Hierbei ist im Zusammenhang mit der erforderlichen „Qualifizierung und
- Einsichtnahmemöglichkeiten Dritter aussetzen. Mit diesen Situationen ist die im vorliegenden Fall zu
- Verletzung nachbarlicher Rechte erübrigt sich auch die von den Antragstellern aufgeworfene Frage, ob im
- Baukörperausweisungen in lockerer Reihung mit höchstens zwei bzw. drei Vollgeschossen festgesetzt. Die Flächen
OLG Stuttgart - 3 U 26/10
Oberlandesgericht Stuttgart vom 28.07.2010
- Inhalt
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- Bauherrn in dessen Verhältnis zum die Genehmigungsplanung erstellenden Architekten, ist er es erst recht
- klargestellt sei, dass der Käufer in die Rechte und Pflichten der Baugenehmigung mit Besitzübergabe
- deren Rechte und Pflichten sie mit Besitzübergabe übernimmt, enthalten sind. Während in Teil 1 der
- lediglich die Hauptforderung in Wegfall gebracht. Zu Recht und von der Beklagten auch nicht angegriffen hat
- in D… zum „Kauf ohne Eigenkapital“. Die Beklagte nahm daraufhin Kontakt mit der Klägerin auf und
§ 19 KredWG
Begriff des Kredits für § 14 und des Kreditnehmers für die §§ 14, 15 und 18
- Inhalt
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- , einschließlich der Warenforderungen von Kreditinstituten mit Warengeschäft sowie in der Bilanz
- und andere festverzinsliche Wertpapiere, soweit sie kein Recht verbriefen, das unter die in Satz 1
- Recht verbriefen, das unter die in Satz 1 genannten Derivate fällt,7.Beteiligungen,8.Anteile
- (1) Kredite im Sinne des § 14 sind Bilanzaktiva, Derivate mit Ausnahme der
- ßerbilanzielle Geschäfte. Bilanzaktiva im Sinne des Satzes 1 sind 1.Guthaben bei
BFH - VIII R 72/06
Bundesfinanzhof vom 28.10.2008
- Inhalt
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- kann der ausgeschiedene Gesellschafter, der vom FG zu Recht notwendig beigeladen wurde, nicht allein in
- mbH (im Folgenden: E GbR). 2Gegenstand des in den Streitjahren von der E GbR geführten Unternehmens
- Präambel haben die Umstrukturierung der ehemaligen K GdbR mbH in ein Konzerngebilde mit der
- Schwestergesellschaften in Bilanzfragen oder im Bereich Kostenaufteilung und Rechnungsstellung und
- . November 2000 IV R 48/99 (BFHE 193, 482, BStBl II 2001, 241) zwar davon aus, dass mehrere
LSG Nordrhein-Westfalen - L 11 KA 93/05
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 23.08.2006
- Inhalt
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- ist festzustellen, dass mit Ausnahme des Quartals IV/1999 die Gemeinschaftspraxis in allen Quartalen
- habe. Auch die Honorarkürzungen in den angefochtenen Honorarbescheiden seien zu Recht erfolgt, da
- , der Abrechnungsbescheide für die Quartale IV/1999, I/2000 und II/2000 in der Gestalt des
- Punkten lag. Wie mit den Partnern der Klägerin in der mündlichen Verhandlung ausführlich erörtert, ist
- Gemeinschaftspraxis tätig und in E zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen. Dr. H ist seit dem
Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. verschickt wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wegen Verwendung eines Testergebnisses auf eBay
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 05.11.2015
- Inhalt
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- berechtigt die Titel Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht zu führen
- , Inhaber der IT-Kanzlei Gerth verfügt über alle beide hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist
- sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und
- mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.Zu dem Zweck senden Sie mir
- Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. verschickt derzeit Abmahnungen wegen
ebay - Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch einen neuen Fisch im Abmahntümpel - Rechtsanwalt Karl-Heinz Mrosko für Frau Simone Obenauf
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 20.09.2015
- Inhalt
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- Fachanwalt für IT-Recht zu führen; daneben auch noch den Titel des Fachanwalt für Urheber- und
- gesetzlichen Vorgaben, ist somit wettbewerbswidrig und abmahnfähig.Die in Ihrem wettbewerbswidrigen
- , beraten lassen.Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber der IT-Kanzlei Gerth verfügt über alle beide hier
- welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden
- oderper email :info (at) ra-gerth.dein Verbindung setzenVon noch größerer Bedeutung ist, dass
OVG Niedersachsen - 10 LB 163/10
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht vom 12.12.2012
- Inhalt
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- er dieses Recht auf eine andere Person (mit-) übertragen, ist eine landwirtschaftliche Nutzung des
- habe entgeltlich und auch in mündlicher Form erfolgen können. Er wäre als Aufgabe des Rechts an einem
- mit seiner Ehefrau mit Vertrag vom 31. Mai 1995 im Wege der vorweggenommenen Erbfolge die frühere
- . E. in F. verpachtet. Mit Pachtvertrag vom 29. Januar 1997 verpachteten die Eheleute A. und G. B
- habe, mit Wirkung vom 31. Mai 1995 einen Betrieb bzw. Betriebsteil durch Vererbung oder im Rahmen einer