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VG Düsseldorf - 24 K 5674/10
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 11.10.2010
- Inhalt
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- , wonach ihnen nicht zugemutet werden könne, ihr Recht auch persönlichen Umgang mit dem Vater durch Besuche
- Widerspruchsbehörde ist zu Recht davon ausgegangen, der Kläger sei nicht assoziationsrechtlich begünstigt. 20Der
- über ihren Art 51 Abs. 1 Satz 1 direkt an die Beklagte richtet, auch wenn sie nur nationales Recht
- braucht des Weiteren, ob sich der Kläger überhaupt auf den ausdrücklich als Recht des Kindes
- ein subjektiv-öffentliches Recht des Kindes handeln. Zudem ist hier nicht dargetan, dass eines der
LSG Nordrhein-Westfalen - L 2 KN 37/08
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 11.09.2008
- Inhalt
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- Regelaltersrente, zu haben. 18 Die zulässige Berufung ist nicht begründet. Das SG hat die Klage zu Recht
- vollendet und die allgemeine Wartezeit erfüllt hat. Zwar hat der Kläger in 2004 das 65. Lebensjahr
- vollendet, indes nicht die allgemeine Wartezeit erfüllt. Die allgemeine Wartezeit beträgt für die
- November 1966 entrichteten Pflichtbeiträge kann er keine Rechte mehr herleiten. Diese Beiträge sind ihm
Die Datenwoche im Datenschutz (KW14 2015)
Dr. Sebastian Kraska vom 05.04.2015
- Inhalt
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- -Themen dieser Woche (>>> Datenschützer machen sich ihr eigenes Recht >>> Verbrecher
- ; Software-Welt für die Hotellerie). Sonntag, 29. März 2015 Datenschützer machen sich ihr eigenes Recht
- lautstark bejaht. Nützen wird das wenig – denn vor den Datenschutzbehörden gilt ein eigenes Recht
- ”. Wie entwickelt sich die Software-Welt für die Hotellerie? Allgemeine Hotel- und Gastronomiezeitung
LG Bonn - 5 S 137/07
Landgericht Bonn vom 14.11.2007
- Inhalt
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- (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften Leitsätze: Werden in einer Vereinbarung die Rechte des
- Schlagworte: Lebensversicherung, Rückkaufswert, Abtretung, Abtretung im Todesfall Sachgebiet: Recht
- Erlebensfall auflösend bedingter Anspruch auf die Versicherungssumme ist und das Recht auf den
- Vereinbarung. Werden – wie vorliegend – Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, bei denen
- Rückkaufswert als lediglich andere Erscheinungsform des Rechts auf die Versicherungssumme dem Todesfall
OLG Hamm - 19 U 119/05
Oberlandesgericht Hamm vom 17.03.2006
- Inhalt
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- die Provisionsforderungen allgemein nicht aktivierungspflichtig seien. Hilfsweise, so der Beklagte
- weiter, ergebe sich aus dem Vertrag nur ein Recht, die Unterlagen zugänglich zu machen, nicht aber
- , dass für die Frage, ob der Kaufpreis anzupassen ist, nicht allgemeine Bilanzierungsgrundsätze
- keine Rechte aus den streitigen Provisionen herleiten, die sie anhand der Unterlagen feststellen will
BPatG - 33 W (pat) 120/05
Bundespatentgericht vom 21.11.2006
- Inhalt
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- § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, so dass die Markenstelle die Anmeldung im Ergebnis zu Recht gemäß § 37 Abs
- Begriff wird daher im Wirtschaftsleben allgemein in seiner Bedeutung als „besonders groß, mächtig
- Fachkreise, teils das allgemeine Publikum, so aufgefasst werden, dass Werbung angeboten wird, mit dem
- anzulegen, d. h. jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um dieses Schutzhindernis
Keine zusätzlichen Kosten für Rechnung in Papierform in AGB
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 28.04.2014
- Inhalt
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- Gericht aber gerade nicht. Vielmehr hat es recht umfänglich herausgearbeitet, dass das Versenden einer
- (a.a.O. Rz 21), dass derzeit der „elektronische Rechtsverkehr” noch nicht als allgemein üblich
- auch ganz einstellen könne, könne sie diesen erst recht gegen Erhebung einer zusätzlichen geringen
- bestimmten Inhalten formuliert werden muss. Ansonsten aber ist dem deutschen Recht bei einem
- . Allgemein anerkannt ist, dass die Quittung eine Aussage darüber verlieren muss, was genau
OVG Nordrhein-Westfalen - 15 B 2455/03
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16.12.2003
- Inhalt
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- sind." (Äußerung Nr. 5), 9 zu Recht abgelehnt. Er ist zwar zulässig, aber unbegründet. Die
- subjektives Recht der Antragsteller ein rechtswidriger Zustand geschaffen würde. Diese Voraussetzungen
- auch grundsätzlich geeignet, in ein Recht der Antragsteller einzugreifen, nämlich das Recht der
- Gemeindeordnung gewährt in diesen Vorschriften den Bürgern eines Stadtbezirks das Recht zu
- zuständig ist, zu entscheiden. In dieses Recht kann sowohl unmittelbar durch Anordnung und Zwang gegenüber
Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen in der Schweiz
Rechtsanwalt Lars Rieck vom 16.11.2018
- Inhalt
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- so oft in der Juristerei gibt es dafür keine allgemein gültige Antwort – es kommt mal wieder darauf
- Rahmen der Zuständigkeit der Gerichte allerdings ein paar Besonderheiten. Allgemein bei
- beurteilen, ob deutsches Recht überhaupt verletzt wurde (Vgl. ausführlichLG Hamburg, Zwischenurteil v
- grundsätzlich nach dem Recht des jeweiligen Landes – also des Staates, für dessen Gebiet der Schutz
- zum Markenrecht ergangene Rechtsprechung des BGH und die entwickelten Grundsätze gelten allgemein
LG Köln - 31 O 298/06
Landgericht Köln vom 10.08.2006
- Inhalt
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- wesentliche Information dar, über die er aufgeklärt werden muss (hierzu allgemein: Harte-Bavendamm
- Wettbewerbsrecht zudem als unzumutbare Belästigung (§ 7 UWG) zu bewerten wäre (hierzu allgemein: Hefermehl
- Generaleinwilligung wäre demgegenüber unwirksam (hierzu allgemein: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, § 7 Rn. 72 ff
- der Einschätzung der Antragsgegnerin erfasst das Verbot zu Recht nicht nur die Ankündigung, sondern
- auch hier - auf die Durchführung des Gewinnspiels durch (vgl. hierzu allgemein: Harte- Bavendamm
BGH - IX ZR 156/04
Bundesgerichtshof vom 15.12.2005
- Inhalt
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- die Richter Dr. Ganter, Kayser, Vill und Dr. Detlev Fischer für Recht erkannt: Die Revision gegen das
- entsprechende Anwendung findet. Dieser hat - ebenso wie der Sequester nach altem Recht - keine den
- Insolvenzverfahrens nicht mehr entziehbares Recht erhalten zu haben. Dies trifft grundsätzlich auch
- allgemein anerkannt sind (Fall des venire contra factum proprium), steht daher auch in Einklang mit dem
- InsO auf den vorläufigen Insolvenzverwalter ohne allgemeine Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis kei- ne
§ 2 LAP-mtDBWVV
Ziel der Ausbildung
- Inhalt
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- Form mit den Fachgebieten Verwaltung und Recht vertraut gemacht. Sie werden auf ihre Verantwortung im
- Beamten erwerben europaspezifische Kenntnisse. Allgemeine berufliche Fähigkeiten, insbesondere zur
§ 11 FahrlGDV 2012
Lehrmittel
- Inhalt
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- ;dagogische Fachliteratur.Die Lehrmittel müssen dem geltenden Recht und dem Stand der Technik entsprechen.
- Allgemeine Verwaltungsvorschriften des Straßenverkehrsrechts und der benachbarten Rechtsgebiete sowie
LSG Nordrhein-Westfalen - L 1 AL 51/04
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 21.09.2004
- Inhalt
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- offensichtlich oder allgemein bekannt gewesen sei. 19Dem Gericht haben die Verwaltungsakten der Beklagten
- Verpflichtung war auch nicht allgemein bekannt, so dass ihre Nichtkenntnis jedem Arbeitslosen
- . Die unverzügliche Meldepflicht gehört auch nicht zu dem allgemein präsenten Wissen eines
- Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer zum Ausdruck. Es ist in dem allgemein als hochkomplex und
- außerordentlich unübersichtlich bezeichneten Recht der sozialen Sicherheit üblich, Bürgerinnen und Bürger über
VG Gelsenkirchen - 1 L 349/05
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vom 02.05.2005
- Inhalt
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- , verkannt worden ist oder wenn von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen, allgemein gültige
- der jeweiligen Konkurrenten keine Bedeutung beimessen will. 16Zu Recht ist bei der hier gegebenen
- . So OVG NRW, Urteil vom 29. August 2001 - 6 A 2967/00 -, Recht im Amt 2002, 92 ff. 2122In diesem Fall
- zu Recht von einem Rückgriff auf die Vorbeurteilungen der Bewerber abgesehen hat und die von ihm
- . Das Abstellen auf das höhere Beförderungsdienstalter ist ein allgemein anerkanntes, rechtlich nicht zu