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AG Wesel - 27 C 190/03
Amtsgericht Wesel vom 01.12.2003
- Inhalt
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- . Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe
- Klägerin fuhr mit Frau Y Dr. E um den Hund abzuholen. Hierbei erfuhr sie, dass die Todesursache im Kopf
- streitgegenständlichen Hundes ist innerhalb des gleichen Zeitraums mit den gleichen Symptomen verstorben. Die Symptome
- , unterrichtete die Klägerin die Beklagte, dass sie von ihrem Rücktritts-recht Gebrauch mache und
- , 437 Nr. 2, 346 I, 323 I, 326 V BGB in Verbindung mit 474 I S. 1, 476 BGB. 2829Der verkaufte Hund
LG Kassel - 3 T 30/07
Landgericht Kassel vom 12.04.2007
- Inhalt
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- des Schuldners zur Folge, der damit wieder in vollem Umfang in seine Rechte als Wohnungseigentümer
- vom 13.12.2004 – im Verfahren 660 IN 119/04 – eröffnete das Amtsgericht – Insolvenzgericht – Kassel
- §§ 21, 22 I FGG und ist mithin zulässig. Es hat auch in der Sache Erfolg. 6Wohl ist jeder
- , § 35 Rn. 103). Dem schließt sich die Kammer an; denn nur diese Ansicht steht im Einklang mit dem
- – frei, die sich auf das freigegebene Recht beziehen. Bei den hier streitbefangenen
VG Düsseldorf - 15 K 7725/97
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 18.05.1999
- Inhalt
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- Vereinbarkeit der Rundfunkgebührenerhebung mit dem Europäischen Recht auszusetzen. Der Kläger ist außerdem der
- anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union) in Kraft getreten ist (BGBL 1999 II, S. 296) in der
- Einzugsermächtigung. 3Unter dem 30. Dezember 1996 teilte der Kläger der GEZ mit, die in der Bundesrepublik
- Deutschland geforderten Rundfunkgebühren verstießen gegen geltendes europäisches Recht („EU-Recht"); er
- . März 1997 vertrat die GEZ die Auffassung, die in Deutschland geforderten Rundfunkgebühren stünden mit
§ 15 SortSchG 1985
Persönlicher Anwendungsbereich
- Inhalt
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- (1) Die Rechte aus diesem Gesetz stehen nur zu 1.Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des
- Personenhandelsgesellschaften mit Wohnsitz oder Niederlassung in einem solchen Staat und3.anderen natürlichen und
- ;rigen oder Personen mit Wohnsitz oder Niederlassung im Inland ein entsprechender Schutz gewä
- einen Vertreter mit Wohnsitz oder Geschäftsräumen in einem Vertragsstaat (Verfahrensvertreter) bestellt hat.
- Gesetz geregelten Verfahren nur teilnehmen und Rechte aus diesem Gesetz nur geltend machen, wenn er
BGH - IV ZR 196/02
Bundesgerichtshof vom 10.11.2004
- Inhalt
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- Berufungsgericht ist mit dem Landgericht davon ausgegangen, daß Umlagemonate entsprechend der Regelung in
- Grundgesetz vereinbar erklärt. Diese Rechte, die mit dem Anspruchsund Anwartschaftsüberführungsgesetz
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 196/02 Verkündet am: 10. November 2004 Fritz
- Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des
- -Wulf und den Richter Felsch auf die mündliche Verhandlung vom 10. November 2004 für Recht erkannt
SozG Reutlingen - S 10 R 329/09
Sozialgericht Reutlingen vom 19.05.2010
- Inhalt
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- am 03.02.2009 erfolgte diese innerhalb der Monatsfrist des § 87 SGG. II. Die Klage ist auch in der
- - Abbedingung rechtlich möglich ist. Umgekehrt gilt, dass die Nichtausübung eines Rechts unbeachtlich ist
- § 6 Rechte am Ergebnis), sind in Vertragsgestaltungen sowohl für selbständig als auch für abhängig
- erfolgt direkt mit der Beigeladenen und die Leistungen würden ausschließlich im Namen und auf Rechnung
- . - Koordination der 3 Änderungskoordinatoren. Die Dienstleistung wird in enger Abstimmung mit dem Kunden erfolgen
OLG Frankfurt - 12 U 184/05
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 15.08.2006
- Inhalt
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- .). Eine Versagung der Rechte aus § 648a BGB kommt deshalb allenfalls in Fällen des groben
- auf die mit € 25.000,00 vereinbarte Pauschalvergütung anzurechnen. Ersatzvornahmekosten in Höhe von
- müssen und bestand für die Klägerin erst recht keine Veranlassung, vorhandene Sicherheiten
- Sicherheitsleistung nach § 648a BGB ist als solcher nicht einklagbar und kann nur über die in § 648a I 1, V BGB
- Sicherungsabrede, die jedoch bereits mit Bestreiten der Hauptforderung gemäß § 648a II 2 BGB
LSG Berlin-Brandenburg - L 3 RJ 32/04
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 27.07.2007
- Inhalt
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- auf eine Rente wegen Erwerbsminderung nach dem ab 01. Januar 2001 geltenden Recht zu. Mit seiner
- Kläger ist zur Überzeugung des Senats in den Bereich der Angelernten im unteren Bereich zuzuordnen
- Kläger leide an Rückenschmerzen im Bereich der LWS nach rechts ausstrahlend, Schmerzen und
- , Unterbauchbeschwerden rechts, häufigem Stuhlgang sowie Prostatabeschwerden mit häufigem Harndrang. Der
- Darmleidens 1/98 im Stadium der Heilungsbewährung als Schwerbehinderter mit einem Grad der
LAG Köln - 10 Sa 177/02
Landesarbeitsgericht Köln vom 12.12.2002
- Inhalt
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- Richtlinie des Rates über Verbraucherkredite vom 22.12.1986 (87/102/EWG) in nationales Recht
- einer Frist von 1 Woche schriftlich widerruft. Über das Recht zum Widerruf ist gemäß § 2 HausTWG zu
- bislang zu Recht - wenn auch nur mit einer kurzen Begründung - abgelehnt, weil sie andere Tatbestände und
- ", vermag dem die Kammer weder im Ergebnis noch in der Begründung zu folgen. Abzulehnen ist aus den o.g
- Arbeitnehmer steht bei arbeitsverhältnisbezogenen Rechtsgeschäften mit dem Arbeitgeber im Betrieb
OLG Düsseldorf - e gegen 16.00
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 05.03.2008
- Inhalt
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- im Laufe dieses Verfahrens sonstige Rechte verletzt worden sind, braucht vielfach keine Rolle zu
- Rechtsschutzbedürfnis. Jedenfalls sei die Beschwerde unbegründet. II.1. 9Die Beschwerde ist zulässig. 1011a
- Verfahrensbeteiligten mit der Beschwerde anfechtbar ist. Daran hält der Senat fest. 12b) An der Zulässigkeit
- sofortigen Beschwerde Akteneinsicht gewährt worden ist. Mit der Beigeladenen ist der Senat der
- möglich ist. 13Der Senat hat in dem Beschluss vom 28. Dezember 2007 (VII-Verg 40/07) die sofortige
§ 5 GGV
Eintragung des dinglichen Nutzungsrechts
- Inhalt
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- bekannt ist, im Grundbuchblatt des belasteten Grundstücks vorzunehmen ist.(2) In Spalte 1 ist
- der das belastete Grundstück im Bestandsverzeichnis eingetragen ist. In Spalte 3 sind
- über das in den Spalten 1 bis 3 eingetragene Recht, auch wenn die Beschränkung nicht erst
- ürgerlichen Gesetzbuche ist das dem Gebäudeeigentum zugrundeliegende Nutzungsrecht in der
- die laufende Nummer der Eintragung anzugeben. In der Spalte 2 ist die laufende Nummer anzugeben, unter
§ 191 BEG
- Inhalt
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- öhe eines Schadens zu schätzen.(3) Der Entschädigungsbehörde ist Rechts- und
- ;rde ist berechtigt, in entsprechender Anwendung des § 287 der Zivilprozeßordnung die H
- Amtshilfe zu leisten. Gebühren und Auslagen werden nicht erstattet, soweit die Rechts- und Amtshilfe
- (1) Soweit in diesem Gesetz oder in den nach § 184 Abs. 1 erlassenen landesrechtlichen
- Vorschriften nichts Abweichendes bestimmt ist, gelten für die Beweiserhebung durch die Entschä
§ 114 FamFG
Vertretung durch einen Rechtsanwalt; Vollmacht
- Inhalt
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- Rechtsanwalt bedarf es nicht 1.im Verfahren der einstweiligen Anordnung,2.in Unterhaltssachen für
- Scheidung,5.im Verfahren über die Verfahrenskostenhilfe,6.in den Fällen des § 78 Abs
- Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer
- Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben
- (1) Vor dem Familiengericht und dem Oberlandesgericht müssen sich die Ehegatten in Ehesachen
LSG Niedersachsen-Bremen - L 4/16 KR
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 15.06.2005
- Inhalt
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- Kläger steht auch kein Anspruch aus abgetretenem Recht zu. Die Beigeladene hat in ihrer
- zugelassen. Die im Jahre 1957 geborene Beigeladene ist bei der Beklagten versichert. Die Beigeladene
- abgetretenen Recht auf Zahlung des Betrages von 613,55 Euro. Einen Anspruch aus eigenem Recht macht
- Abs. 3 SGB V ist lediglich das Surrogat für den Sachleistungsanspruch, und zwar grundsätzlich nur in
- Pflichten er als Leistungserbringer gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen hat. Die Rechte der
OLG Brandenburg - 1 Ws 111/08
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 30.07.2008
- Inhalt
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- Recht ausgestaltete Antragsrecht im Klageerzwingungsverfahren unterlaufen werden, und dieses Antragrecht
- Ermittlungsverfahrens; Verletzteneigenschaft einer „Aktionsgemeinschaft“; Antragsbefugnis aus abgetretenem Recht
- die gesetzliche Vertretung gem. § 2 Abs. 3 Art. 233 EGBGB im Zusammenhang mit dem Anspruch des
- es insbesondere darum, dass das Land Brandenburg im Rahmen der Überführung der Liegenschaft in das
- in einer weiteren, zeitlich erst danach ergangenen Entscheidung vom 11. Januar 2007 (5 U 41/06) im