Suche nach "frankfurt am main"
Ergebnisse 2903
Seite 138 von 194
OLG Karlsruhe - 7 W 29/06
Oberlandesgericht Karlsruhe vom 30.05.2006
- Inhalt
-
- ) und erst am 20.04.2005 beim Landgericht eingegangen ist (As. 177). 72. Das Rechtsmittel ist nicht
- von Mai bis Oktober 2003) im Durchschnitt monatlich nur höchstens 1.000,00 EUR aufgrund des Vertrags
- Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung am 04.03.2005 nur beim Oberlandesgericht (am 18.04.2005
- wenig wie die Pflicht zur Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen und Besprechungen ausreichen, um
- September streitig. Da nach der maßgeblichen Darstellung der Klägerin indes am 30.09.2003 aufgrund von
OLG Karlsruhe - 2 WF 191/05
Oberlandesgericht Karlsruhe vom 21.11.2005
- Inhalt
-
- am 03.8.2005 an die Prozessbevollmächtigte der Klägerin - Rechtsanwältin K. - abgesandt worden ist
- . ... Mit Schriftsatz vom 04.10.2005 - bei Gericht eingegangen am 04.10.2005 - hat der
- festgesetzt. Gegen diesen Beschluss hat die Klägerin am 20.10.2005 Beschwerde eingelegt. Ihr
- " schlichtweg vom Gerichtsterminen am 6.10.2005 nicht erfahren. II. 3 Die sofortige Beschwerde ist gem. §§ 278
- Stuttgart OLGR 2004, 206 u. OLG Frankfurt OLGR 1995, 203) und zum anderen einen Güteversuch zu
LAG Hessen - 10 Ta 345/05
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 22.08.2005
- Inhalt
-
- gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 27. Juni 2005 - 11 Ca 11597/04 - wird auf
- ausgeschlossen (vgl. LAG Nürnberg 14. Mai 2001 AR-Bl. ES 160.7 Nr. 214). Gerade so ist es hier, wie der
- . Bezug genommen wird, die Aussetzung abgelehnt. 7Gegen diesen ihr am 29. Juni 2005 zugestellten
- Beschluss wendet sich die Beklagte mit ihrer am 07. Juli 2005 beim Arbeitsgericht eingegangenen
- Urlaubskassenbeiträgen an den Kläger verpflichtet ist, und die Beklagte im vorliegenden Rechtsstreit als
LSG Hamburg - L 6 R 189/06
Landessozialgericht Hamburg vom 05.04.2007
- Inhalt
-
- auch durch den zeitlichen Ablauf. Im Herbst 1959 erfolgte die Eheschließung der Klägerin, am 19. Mai
- Vormerkung einer Beitragszeit vom 29. April 1953 bis 19. Mai 1960. Die am X.XXXXXXX 1938 geborene Klägerin
- . An dem Aktenzeichen 39 könne man erkennen, dass die Beiträge gemäß § 1304 Reichsversicherungsordnung
- K1. versicherungspflichtig beschäftigt. Am X.XXXXXXXX 1959 heiratete sie den seinerzeit in
- zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten nicht mehr entstehen könnten. Hiergegen hat die Klägerin am 2
VG Frankfurt (Main) - 11 E 6103/03
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 21.11.2003
- Inhalt
-
- leistet. Tatbestand 1Der Kläger reiste im März 1995 in die Bundesrepublik ein. Am 05.05.1995
- ausländischer Flüchtlinge am 08.05.1995 im wesentlichen damit begründete, er sei in Asmara/Eritrea geboren und
- Reiseausweises wurde dem Kläger auf seinen Antrag am 10.02.2003 ein internationaler Reiseausweis (IRA) im Sinne
- Vermerks im Pass sei unter anderem auch, dass das Standesamt der Stadt Frankfurt für eine von ihm
- Quelle: Gericht: VG Frankfurt 11. Kammer Norm: § 39 Abs 1 Nr 10 AuslG Entscheidungsdatum
LG Mannheim - 626 Js 8412/05
Landgericht Mannheim vom 04.07.2005
- Inhalt
-
- auf den Vorwurf des gewerbsmäßigen Betruges richte. Das Amtsgericht Frankfurt am Main bestätigte mit
- stützte die Kammer auf den verlesenen Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 23.12.2002. 201 3.2
- . R. geführt. Die Pre. AG erhielt von der A. im Jahre 2001 DM 577.769 an Provisionen ausbezahlt
- am Main „wegen Verdachts einer Straftat nach Geldwäsche“ einen Durchsuchungsbeschluss die
- der M. GmbH forderte die St.L. am 25.01.2001 die Rückzahlung von 1.960.317,46 DM (1.002.290,40 EUR) an
HessVGH - 7 UE 2210/91
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 29.09.1992
- Inhalt
-
- Einweisungsverfügung angeordnet hatte, stellte der Kläger beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main mit
- Verwaltungsgericht Frankfurt am Main erhobenen Klage verfolgte der Kläger sein Ziel einer Aufhebung der
- die 3. Klasse der Grundschule und wurde am Schuljahresende erneut nicht versetzt. 4Bereits im
- 1991 zugestellte Urteil hat der Beklagte am 22. August 1991 Berufung eingelegt, die er im
- Dokumenttyp: Urteil (Einweisung in eine Sonderschule) Tatbestand 1Der am 30. Juni 1979 geborene
OLG Köln - 10 UF 153/88
Oberlandesgericht Köln vom 10.10.1988
- Inhalt
-
- des letzteren zugleich in Abänderung der Wertfestsetzung im angefochtenen 8eschluß) auf bis zu DM
- Dauer entzogen werden (in diesem Sinn auch OLG Frankfurt FamRZ 1987, 407). 6Aus der Regelung des § 6
- nur einen Bruchteil des Sachwertes ausmacht (Baumbach-Lauterbach, ZPO, § 6 Anm. 1 Ab), und es
- zur Verfügung zu 11stellen; im Hinblick darauf, daß die Kosten für die Antragstellerin unter DM 200,00
- - Familiengericht - Aachen vom 25. Mai 1988 - 23 F 335/87 - wird auf seine Kosten als unzulässig
BGH - XII ZR 214/00
Bundesgerichtshof vom 21.01.2004
- Inhalt
-
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 214/00 Verkündet am: 21. Januar 2004 Küpferle
- Erklärung Kenntnis zu nehmen. Aus dem Sendeprotokoll ergebe sich zwar, daß das Telefax am 29. Juni 1995 um
- angegriffenen Feststellungen des Berufungsgerichts ist die Kündigungserklärung am 30. Juni 1995 um 10 Uhr in
- rückwirkend auf monatlich 21.444,68 DM zuzüglich Mehrwertsteuer festgelegt. Der Kläger verlangte ab
- Januar 1994 einen Nettomietzins in Höhe von 22.997,80 DM und ab Januar 1995 einen solchen in Höhe von
LAG Hamm - 18 Sa 1847/03
Landesarbeitsgericht Hamm vom 11.02.2004
- Inhalt
-
- Wirksamkeit einer Abmahnung. 2 3Der am 12.08.1964 geborene Kläger ist bei der Beklagten seit dem
- sie diesen Vorschriften entsprachen oder nicht. 4Am 29.10.2002 kam es zu einem Gespräch zwischen dem
- Beschwerdeschreibens wird auf Bl. 6 d.A. verwiesen. 9Der Kläger wurde dann am 05.02.2003 in das
- , hier eingegangen am 24.01.2003, behauptet, von Ihrem betrieblichen Vorgesetzten in einem am
- Beklagte nicht nach. Statt dessen versetzte sie ihn am 17.03.2003 zur Operation 95400, wo er seitdem als
BGH - 11 W 23/07
Bundesgerichtshof vom 02.02.2010
- Inhalt
-
- Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 18. November 2008 werden mit der Maßgabe zurückgewiesen
- . Februar 2010 - KVR 66/08 - OLG Frankfurt/Main Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die
- Bundeskartellamts aufzuerlegen. Tolksdorf Raum Strohn Kirchhoff Bacher Vorinstanz: OLG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 18.11.2008 - 11 W 23/07 (Kart) -
- BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 66/08 Verkündet am: 2. Februar 2010 Bürk Justizhauptsekretärin als
- Entgelte habe sie, die Behörde, an dem Preis der im Mittelfeld platzierten Verbandsgemeindewerke
VG Düsseldorf - 20 L 1587/07
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 03.12.2007
- Inhalt
-
- hiernach die Börse Frankfurt, wo im genannten Zeitraum an 210 Tagen Restquoten gehandelt wurden. Dass sich
- amtlichen Märkten in Frankfurt, Hannover und Hamburg gehandelt werden, ferner im Freiverkehr. 20 Es
- dort andere Interessenlage dem öffentlichen Interesse am weiteren Bestand des Vollzugs den Vorrang
- Zulassung am amtlichen Markt - auf welche Weise auch immer - hätte - sozusagen spiegelbildlich zum
- Aktien der Beigeladenen nicht sofort oder jedenfalls unverzüglich wieder im amtlichen Markt an der Eer
OLG Frankfurt - Unlautere Rufausbeutung durch Nachahmung einer bekannten Produktgestaltung auch bei unterscheidungskräftiger Wortmarke - UHU
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 26.06.2018
- Inhalt
-
- Das OLG Frankfurt hat durch Beschluss vom 28.02.2018, Az. 6 W 14/18 entschieden, dass eine
- der Fachmesse "Paperworld 2018" in Frankfurt stellte sie auf ihrem Messestand das im Tenor
- ). e) Es fehlt auch nicht an einem "Anbieten" gegenüber dem Verkehr im räumlichen Schutzbereich des
- Mitarbeiter der Antragsgegnerin am Messestand auf Anfrage bestätigt haben, das Produkt auch nach
- man es aus größerer Entfernung sieht und den Schriftzug nicht lesen kann. b) Das Produkt der
OLG Hamm - 28 W 75/01
Oberlandesgericht Hamm vom 09.06.2001
- Inhalt
-
- Drittschuldner, der monatlich 3.000 DM netto verdient, gepfändet wurde. 5Gegen diesen Beschluss, der ihm am
- Verfahrensbevollmächtigten vom 04.10.2000, bei Gericht eingegangen am 05.10.2000, sofortige Beschwerde eingelegt. Diese hat
- DM festgesetzt wurde. Im übrigen hat das Landgericht die sofortige Beschwerde des Drittschuldners
- Pfändungsfreigrenzen des § 850 c ZPO ein pfändbarer Betrag von 154,93 DM. Die Pfändung entspreche aber nur im
- eingegangen am 11.04.2001, hat die Gläubigerin 910weitere sofortige Beschwerde eingelegt. Sie hat insoweit
OLG Frankfurt - 5 U 109/04
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 16.05.2006
- Inhalt
-
- Geschäftsjahres 2002 an, weil aus einem Engagement der Beklagten beim Bau eines weiteren Terminals am
- , („Legal- Due-Diligence-Bericht“). Dieses Gutachten lag dem Vorstand und dem Aufsichtsrat vor. Im Mai 2003
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 5. Zivilsenat Norm: § 120 Abs 2 AktG Entscheidungsdatum: 16.05.2006
- Flughafen von O1 im Jahresabschluss 2002 eine Wertberichtigung um ca. 348 Mio. € geboten war und vorgenommen
- Beklagten die Notwendigkeit der Wertberichtigung ergab. 3Die Klägerin hat mit der am 23.7.2003 anhängig