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LSG Bayern - L 10 B 767/08 AL
Bayerisches Landessozialgericht vom 26.01.2009
- Inhalt
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- Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) nicht vorgelegen hätten. Die Rückforderung sei auch zu Recht geltend
- Wahrscheinlichkeit (vgl. Leitherer in Meyer- Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl. § 73a Rn.7) ist
- Auskünfte Dritter verlassen dürften. Im Ergebnis ist ein Klageerfolg daher fern liegend, so dass ein
- überspannt werden. Es reicht für die Prüfung der Erfolgsaussicht aus, dass der Erfolg eine gewisse
- Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 21.07.2008 im Verfahren S 19 AL 131/08 wird zurückgewiesen
BGH - I ZR 44/07
Bundesgerichtshof vom 02.12.2009
- Inhalt
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- Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne. 15a) Das Berufungsgericht ist zwar mit Recht davon ausgegangen
- Bestandteile grafisch voneinander abgesetzt sind. Wie auch das Berufungsgericht mit Recht angenommen hat
- eindeutig dominiert. Danach reicht die Ähnlichkeit der beiden sich gegenüberstehenden Zeichen in ihrem
- vorliegen, wenn ein mit einer älteren Marke übereinstimmender Bestandteil identisch oder ähnlich in
- . Kirchhoff für Recht erkannt: Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Hanseatischen
BGH - V ZR 209/03
Bundesgerichtshof vom 02.07.2004
- Inhalt
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- gefolgt werden kann dem Berufungsgericht aber, was die Revision mit Recht beanstandet, in der Annahme, dem
- erfüllt wird. Maßgeblich ist vielmehr, worauf die Beklagte im Ansatz zu Recht hinweist, der Zeitpunkt
- Finanzierung zu klären. Mit der Zuzahlung von 8 Mio. DM habe sich die Klägerin in Verzug befunden. II
- angegriffen. b) Mit dieser Zahlung konnte die Käuferin, was die Revision mit Recht geltend macht
- unbedenklich ist, auf 10 % erhöht. e) Mit ihrem Zinsanspruch in Höhe von unstreitig 47.066,90 € konnte
EuGH - C-114/97
Europäischer Gerichtshof vom 29.10.1998
- Inhalt
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- schränke unter Verstoß gegen Artikel 52 EG-Vertrag das Recht der in einem anderen Mitgliedstaat
- , Rechtsmißbräuchen oder Eingriffen in die Rechts- und Eigentumssphäre anderer Personen komme und daß die
- hat mit Klageschrift, die am 19. März 1997 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß
- , erteilt wird. Rechtlicher Rahmen 2. In Spanien ist die Tätigkeit privater Sicherheitsdienste durch
- fallen (Buchstabe f); — Planung und Beratung in bezug auf Sicherheitsdienstleistungen im Sinne des
OLG Hamm - 19 U 119/05
Oberlandesgericht Hamm vom 17.03.2006
- Inhalt
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- weiter, ergebe sich aus dem Vertrag nur ein Recht, die Unterlagen zugänglich zu machen, nicht aber
- , sie herauszugeben. Seine Widerklage hat der Beklagte im Senatstermin mit Zustimmung der Klägerin
- die Geschäftsunterlagen in seinen Geschäftsräumen mit der Möglichkeit, 11Kopien anzufertigen
- in der Sache das angefochtene Urteil und wiederholt und vertieft ihren erstinstanzlichen Vortrag. II
- zu errechnen, weil die Provisionsforderungen im Rahmen der vertraglichen Kaufpreisbemessung nicht in
LG Potsdam - 10 O 306/04
Landgericht Potsdam vom 13.03.2017
- Inhalt
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- . Besitzer des streitgegenständlichen Grundstückes. Dem Beklagten steht kein Recht zum Besitz im Sinne
- Urteil ist rechtskräftig. 16 Ein Recht zum Besitz folgte zwar ursprünglich aus dem Vergleich vor dem
- Ausgleich für dieses fremde Recht in der Zwangsversteigerung dadurch erhalten, daß dies in die
- ursprüngliche Beklagte zu 2. ist im Verlaufe des Rechtsstreites verstorben, worauf die Parteien den
- gegen den Beklagten zu 1. richtet in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang begründet, im übrigen
§ 23 BDSG 1990
Rechtsstellung der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Inhalt
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- rechtfertigen. Im Falle der Beendigung des Amtsverhältnisses erhält die oder der
- Geschenke zu machen, die sie oder er in Bezug auf das Amt erhält. Die Präsidentin oder
- abgibt; wenn sie oder er nicht mehr im Amt ist, ist die Genehmigung der oder des amtierenden
- die oder der Bundesbeauftragte nur im Benehmen mit der Bundesregierung aussagen. § 28 des
- Kalendermonats, in dem das Amtsverhältnis endet, im Falle des Absatzes 1 Satz 6 bis zum Ende des Monats
§ 136 StGB
Verstrickungsbruch; Siegelbruch
- Inhalt
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- Anlegung des Siegels nicht durch eine rechtmäßige Diensthandlung vorgenommen ist. Dies
- gilt auch dann, wenn der Täter irrig annimmt, die Diensthandlung sei rechtmäßig.(4) § 113 Abs. 4 gilt sinngemäß.
- (1) Wer eine Sache, die gepfändet oder sonst dienstlich in Beschlag genommen ist, zerstö
- ;rt, beschädigt, unbrauchbar macht oder in anderer Weise ganz oder zum Teil der Verstrickung
- ist, um Sachen in Beschlag zu nehmen, dienstlich zu verschließen oder zu bezeichnen, oder wer
OLG Köln - 6 U 54/05
Oberlandesgericht Köln vom 25.11.2005
- Inhalt
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- Beklagten unbegründet. 1.19Zu Recht ist das Landgericht davon ausgegangen, dass zwischen den
- ist jedoch nicht mit vorgelegt worden. Dasselbe gilt für das im Briefkopf der Unterlassungserklärung
- . Vielmehr ist mit der Klägerin, deren diesbezüglicher Hochrechnung in ihrer Berufungsbegründung die
- haben mag, ist in der Gewichtung beider Verstöße mit je 50.000 EUR ebenso berücksichtigt wie der von
- gesonderten Rechte mit der deswegen auch nicht zu überprüfenden Begründung geltend, die Beklagte
LG Köln - 1 T 485/04
Landgericht Köln vom 07.12.2004
- Inhalt
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- rechtens war; in jedem Fall ist mit der von der Kammer veranlaßten Zustellung des angefochtenen
- . 5Nunmehr hat das Amtsgericht in dem im Tenor angeführten Beschluß vom 20.09.2004 dem Schuldner die
- am 16.12.2000 begonnene Tätigkeit in der Praxis des Zahnarztes I1 in N und einen in der Zukunft
- auch im übrigen zulässig. In der Sache selbst führt sie jedoch nicht zum Erfolg. 9Das Amtsgericht
- hat den Schuldner zu Recht auf den nach § 290 Abs. 1 und Abs. 2 InsO zulässigen Versagungsantrag des
LG Detmold - 10 S 54/08
Landgericht Detmold vom 05.11.2008
- Inhalt
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- Beklagten hat in der Hauptsache zum überwiegenden Teil Erfolg. Die Klägerin kann aus abgetretenem Recht
- Eigenersparnis bemisst die Kammer in ständiger Rechtsprechung mit 3,5 %. 25Weiter abzuziehen ist die
- Ersatz von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall in Höhe von 1.551,04 € stattgegeben. Mit der
- Beklagten ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht erfolgt, und hat auch in der Sache
- überwiegend Erfolg. Die unselbständige Anschlussberufung der Klägerin ist auch im Hinblick auf die
§ 5 StVO 2013
Überholen
- Inhalt
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- .(7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu
- nach rechts einordnen. Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht
- überholen. Schienenfahrzeuge sind rechts zu überholen. Nur wer das nicht kann, weil die
- Schienen zu weit rechts liegen, darf links überholen. Auf Fahrbahnen für eine Richtung d
- äßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.
LSG Nordrhein-Westfalen - L 6 V 17/94
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 02.12.1997
- Inhalt
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- Bundesversorgungsgesetz (BVG) in Verbindung mit dem Häftlingshilfegesetz (HHG). 3Der im Mai 1924 in Oberschlesien
- Recht hat er das maßgebliche VE der Leistungsgruppe II für technische Angestellte entnommen
- dürften seit seinem Wechsel in die Abteilung Forschung und Entwicklung im März 1962 wesentlich mit
- Berufsschadensausgleich unter Berücksichtigung des Einkommens eines technischen Angestellten der Leistungsgruppe II im
- die Schädigungsfolgen wieder in der Chemischen Industrie, mindestens Leistungsgruppe II, tätig
§ 4a UStG 1980
Steuervergütung
- Inhalt
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- ;ftsbetriebs und von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts nicht im Rahmen ihres
- Antrag ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu stellen, in dem der Antragsteller die zu gew
- ;r den Vergütungsanspruch nach Absatz 1 Satz 1 nachzuweisen sind und2.in welcher Frist die Vergütung zu beantragen ist.
- Personen des öffentlichen Rechts wird auf Antrag eine Steuervergütung zum Ausgleich der
- gewesen sein.2.Die auf die Lieferung des Gegenstands entfallende Steuer muss in einer nach § 14
§ 22 WoEigG
Besondere Aufwendungen, Wiederaufbau
- Inhalt
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- Zustimmung ist nicht erforderlich, soweit die Rechte eines Wohnungseigentümers nicht in der in
- seines Wertes zerstört und ist der Schaden nicht durch eine Versicherung oder in anderer Weise
- oder verlangt werden, wenn jeder Wohnungseigentümer zustimmt, dessen Rechte durch die Maß
- ;nahmen über das in § 14 Nr. 1 bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werden. Die
- stimmberechtigten Wohnungseigentümer im Sinne des § 25 Abs. 2 und mehr als der Hälfte