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BVerwG - 6 B 21.12
Bundesverwaltungsgericht vom 19.12.2012
- Inhalt
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- ermöglichen, selbst vornimmt. BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 6 B 21.12 VG Frankfurt am Main
- Verwaltungsstreitsache hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 19. Dezember 2012 durch den
- Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Neumann und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr
- diesen Grundsatz in seinem Anwendungsbereich in der Weise um, dass er im Interesse der Allgemeinheit
- vom 20. Mai 1987 - BVerwG 7 C 78.85 - BVerwGE 77, 276 ). § 53 Abs. 3 TKG a.F. (§ 72 Abs. 3 TKG) setzt
BSG - 2 U 39/06
Bundessozialgericht vom 21.10.1996
- Inhalt
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- wohnhafte Kläger war bei einem in Frankfurt am Main ansässigen Bauunternehmen als Bauingenieur und
- Anerkennung eines Unfalls am 10. Januar 1996 als Arbeitsunfall. 2Der damals in der Nähe von Marburg
- von Montag bis Freitag in einer Hotelpension in Hamburg. Am 10. Januar 1996 beendete der Kläger
- wurde im Wesentlichen ausgeführt: Für die Entscheidung komme es darauf an, ob der Kläger auf einer
- am Freitag komplett geräumt. Es beständen weiterhin Zweifel daran, dass es sich bei der
Retten viele Kinder die bösen Filesharer?
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 03.01.2014
- Inhalt
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- benennen müsste, um sich von diesem Vorwurf zu entlasten. Und am Anfang des Jahres 2014 darf man sich ja
- 04.11.2013(Az. I-22 W 60/13) klargestellt, dass an wegen Filesharing abgemahnte Eltern - als Inhaber von
- der 24 Oberlandesgerichte (Frankfurt, Köln, Hamm)haben hieraus für Prozesse in Filesharingsachen
- ? (mp) Um dann in der Headline des verlinkten Artikels noch einmal nachzulegen: Filesharing-Abmahnung
- einem Familienanschlusses - keine zu hohen Anforderungen an ihre sekundäre Darlegungslast gestellt
LG Stuttgart - 21 O 408/05
Landgericht Stuttgart vom 10.09.2008
- Inhalt
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- Abs. 1 WpHG erst am 28.7.2005 um ca. 9:50 Uhr entstanden sei und dass die Musterbeklagte diese
- , griffen aber „gemessen am Feststellungsziel … zu kurz“, weil im Rahmen des Feststellungsantrags
- Bundesgerichtshofs im Beschluss vom 25.02.2008 (II ZB 9/07) im Ergebnis gemessen am Feststellungsziel des
- ) veröffentlicht werden müssen; es würde dann an einer veröffentlichungspflichtigen Insiderinformation und am
- der Aufsichtsratssitzung am 28.07.2005 als Insiderinformation anzusehen war (etwa ab einem bestimmten
OLG Frankfurt - 16 U 100/06
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 19.02.2007
- Inhalt
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- Ansicht zitierten Entscheidung des 12. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main, in der es
- ab 11. Mai 2005 zu zahlen, 142. festzustellen, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet
- 87.555,37 € nebst gesetzlichem Zinssatz ab 11. Mai 2005 zu zahlen, sowie die Beklagte zu 2) und 3
- gesetzlichen Zinsen ab 11. Mai 2005 zu zahlen und; 153. festzustellen, dass die Beklagten zu 1) und
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 16. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 19.02.2007 Normen: § 823 Abs 1
OLG Frankfurt - 18 U 144/04
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 02.03.2006
- Inhalt
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- Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main – 23. Zivilkammer – vom 18
- einem Stundensatz von 60 DM netto zuzüglich Materialkosten, wie es für die Zeit davor von Mai 2000
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 18. Zivilsenat Norm: § 631 BGB Entscheidungsdatum: 02.03.2006
- (Bl. 480 – 486 d.A.). 12 Gegen dieses am 19.11.2004 zugestellte Urteil hat der Beklagte am
- 16.12.2004 Berufung eingelegt und sein Rechtsmittel am 18.02.2005 nach entsprechender Fristverlängerung
LSG Nordrhein-Westfalen - L 8 R 54/05
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 06.06.2007
- Inhalt
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- hatte. Die Vernichtung des Ghettos folgte am 27. Mai 1943. An diesem Tag wurden etwa 3000 Juden auf dem
- . Jedenfalls sicherte das damals mein und nicht nur mein Überleben im Ghetto. Dann hat man mich ins ZAL
- großen "Aktion" im Mai 1943, die nachts um 3.00 Uhr begann, im Ghetto gewesen und habe sich dabei
- Bundestag im Jahr 2002 erlassen hat (Bundesgesetzblatt - BGBl - Teil I 2074). 3Der Kläger wurde am
- 00.00 1926 in Ostecko, einem Ort am Ufer des Dnjestr im Kreis Tluste des damaligen Polens geboren. Er
BGH - II ZR 222/99
Bundesgerichtshof vom 03.12.2001
- Inhalt
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- . Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 18. Februar 1999 im Kostenpunkt und insoweit
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 222/99 Verkündet am: 17. Dezember 2001 Boppel
- mehrfach entschieden hat, ohne weiteres zulässig (Sen.Urt. v. 18. Mai 1998 - II ZR 19/97, WM 1998, 1535
- am 13. Juli 1989 einen als "Versorgungszusage" bezeichneten Alters- und
- tragen, während die in diesen beiden Instanzen im übrigen angefallenen außergerichtlichen Kosten der
Berlin muss Fahrverbote für Diesel einführen
Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 12.10.2018
- Inhalt
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- Teile der Leipziger Straße und der Friedrichstraße im Zentrum. Außerdem mü
- Hamburg, Stuttgart und Frankfurt den nächsten Nackenschlag. „Umtauschprämien werden
- Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: leitz@cllb.de Web: www.cllb.de
- Verwaltungsgericht Berlin hält Fahrverbote für Diesel ab 2019 für zwingend
- . Diese müssen bis Mitte 2019 an zunächst 11 Straßenabschnitten zwingend umgesetzt
OLG Frankfurt - 6 U 151/06
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 22.01.2009
- Inhalt
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- verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main teilweise abgeändert. 1. Der
- Verfahrens beim Landgericht Frankfurt am Main – 2-06 O 82/06 – sind …“. Damit wären die
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 6. Zivilsenat Norm: § 5 ArbnErfG Entscheidungsdatum: 22.01.2009
- “ durch den Arbeitgeber zu stellen sind. Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das am 27.9.2006
- Landesarbeitsgericht vorgenommenen Auslegung des Vergleichs gemäß Beschluss vom 2.11.2006 an. Weiter trägt sie im
LSG Berlin-Brandenburg - L 2 RA 194/01
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 15.04.2003
- Inhalt
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- Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) zurück. Dagegen hat die Klägerin am 12. März 2001 beim Sozialgericht Frankfurt
- 30. Mai 2000. Sie wies darauf hin, dass sie erst ab 01. September 1965 dem MfS angehört habe. Die
- Frankfurt (Oder) S 6 RA 87/01 Landessozialgericht Berlin-Brandenburg L 2 RA 194/01 Auf die Berufung
- der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt (Oder) vom 12. Juli 2001 aufgehoben. Die
- am 19. September 2001 zugestellte Urteil richtet sich die am 18. Oktober 2001 eingelegte Berufung der
OLG Köln - 24 U 52/03
Oberlandesgericht Köln vom 02.12.2003
- Inhalt
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- Eintreffen des Luftfahrzeuges am Zielort definiert (OLG Frankfurt MDR 1984, 318 = TranspR 1984, 21
- man von einem vorübergehenden Verlust sprechen. Im Schrifttum wird dies für die Annahme des
- entsprechend den von ihm mit der Klageschrift vorgelegten Gepäcktickets (Bl. 13 d. A.) am 23.8.2000 auf
- ihrer Rückkehr aus B am 08.09.2000 sei der Kläger zu dem Schalter der Beklagten auf dem Flughafen L
- sei, die Kameratasche zu seinem Mitarbeiter K gebracht werden solle. Dies sei am Abend des 08.09.2000
OLG Frankfurt - 20 W 130/03
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 15.11.2005
- Inhalt
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- weiteren Beschwerdeverfahrens - an das Landgericht Frankfurt am Main zurückzuverweisen. 28 Die
- Frankfurt am Main, Az.: 65 UR II 249/98 (= Landgericht Frankfurt am Main, Az.: 2/9 T 357/00) versucht
- beantragt, den Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 12.05.2000 dahingehend abzuändern
- Wohnungseigentümerversammlung am 20.03.1997 ein. Wegen des Einladungsschreibens im Einzelnen wird auf Bl. 4 ff d
- übermittelten "Gesamtübersicht" am 01.01.1995 ein Soll von 11.564,67 DM und am 31.12.1995 ein Soll von 16.969,20
OLG Dresden - 5 U 1058/10
Oberlandesgericht Dresden vom 11.06.2010
- Inhalt
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- nicht fremd, wie sich aus der Regelung in § 252 S. 2 BGB ergibt. Legt man aber den am 04.10.2006 zu
- Verjährungsfrist von 3 Jahren aus § 195 BGB immer am Schluss des Jahres beginnt. Würde man in dem Hinweis in
- Anforderungen an ihren Inhalt. Gegen das ihm am 14.06.2010 zugestellte Urteil hat der Kläger am
- Beitrittserklärung am 04.10.2006 in einer Haustürsituation im Sinne von § 312 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGB abgegeben
- Einmaleinlage als auch für die Rateneinlage erst am 01.11.2006 begann. Im Falle der Rateneinlage war eine
OLG Köln: Angabe einer Telefonnummer im Online-Handel nicht zwingend!
Rechtsanwalt Lars Rieck vom 27.10.2016
- Inhalt
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- Das Oberlandesgericht Köln (Az. 6 U 180/15) hat am 08.07.2016 die Entscheidung des LG Köln
- Telefonnummer verfügbar ist (so OLG Frankfurt, Beschluss v. 4.2.2016, Az. 6 W 10/16 und OLG Hamm
- die technischen Möglichkeiten einer schnellen Kontaktaufnahme per E-Mail, Rückruf oder Online-Chat
- Revision ist unter dem Az. I ZR 163/16 vor dem BGH anhängig. Was war geschehen? Die Beklagte betreibt den
- Email (Email) Rufen Sie uns an (Telefon) Einen Chat beginnen (Chat) Klickt der Kunde die