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HessVGH - 8 TG 609/96
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 20.03.1996
- Inhalt
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- . Januar 1996 beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main die Wiederherstellung der aufschiebenden
- Antragstellerin beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main beantragt, die aufschiebende Wirkung ihres am 12
- des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 23. Januar 1996 die aufschiebende
- der Freimaklerfirma in F am Main beschäftigt. Diese Freimaklerfirma ist Skontroführerin bei
- (zwei Hefter) und der beigezogenen Gerichtsakte des Eilverfahrens beim Verwaltungsgericht Frankfurt am
OLG Frankfurt - 17 U 171/08
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 09.02.2009
- Inhalt
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- Landgerichts Frankfurt am Main vom 29.05.2008 zu verurteilen, an die Klägerin 138.462,98 € sowie Zinsen
- Frankfurt am Main wird zurückgewiesen, soweit sie nicht durch Teil-Vergleich vom 19.01.2009 erledigt
- verbindlichen Einigung im Termin am 16.07.2004, die Klägerin solle die Vollfertigteile zu den fiktiven
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 17. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 09.02.2009 Normen: § 2 Nr 6 Abs 1
- Berufung der Klägerin gegen das am 22.05.2008 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts
Ideengeschichte des Privacy by Design – Teil 3: Entwicklungswege
Dr. Sebastian Kraska vom 06.09.2016
- Inhalt
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- Lehrstuhl für „Mobile Business & Multilateral Security“ an der Universität Frankfurt, wo er sich noch
- ist gespickt mit Rückschlägen. Geht man öffentlich zu forsch voran, riskiert man durch Fehlschläge an
- Kraska, externer Datenschutzbeauftragter Telefon: 089-1891 7360E-Mail-Kontaktformular E-Mail: email
- Menschen“ ist ein Satz, den man als Medienvertreter immer wieder von den verschiedensten Akteuren
- Reputation zu verlieren. Oder man wird allzu rasch zurückgepfiffen und ausgebremst. So lehnte etwa
HessVGH - 8 UE 3800/00
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 29.11.2001
- Inhalt
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- juristischen Prüfung kam ein Rechtsanwaltsbüro aus Frankfurt am Main in einer kurzgutachterlichen
- VG Frankfurt am Main erhoben. 43 Die danach zulässigen Wahlanfechtungsklagen sind im Sinne des
- die Kläger und die drei Einspruchsführerinnen beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main
- . 26 Mit Urteil vom 18. Juni 1999 - 7 E 2303/98 (2) - hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main
- 1998 unter Aufhebung des Urteils des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 18. Juni 1999 und des
LG Frankfurt am Main - 08 O 108/05
Landgericht Frankfurt am Main vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Quelle: Norm: § 890 ZPO Gericht: LG Frankfurt 8. Kammer für Handelssachen Entscheidungsdatum
- .). Dies geschieht darüber hinaus am 29.11.2007 auch in den Online-Ausgaben "Gelbe Seiten" (Bl. 209
- – 212 d. A.) und "Das Telefonbuch" (Bl. 214 d. A.). Insoweit erfolgte am 25.01.2008 ein weiterer
- auch am 29.11.2007 in den Online-Ausgaben "Das Telefonbuch" (Bl. 217/218 d. A.) und "Das Örtliche
- , was im konkreten Fall erforderlich und zumutbar ist, um künftige Verletzungen durch Angestellte und
Rechtsprechungsübersicht: Abbruch bei eBay.
Rechtsanwalt Lars Rieck vom 17.02.2015
- Inhalt
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- Schadensersatzanspruch begründen. (AG Frankfurt/Main, Az.: 29 C 1485/10-81) Wer sich über einen Verkäufer
- Verbraucher. (BGH, Az.: I ZR 34/08) Wenn man nur an Geschäftskunden verkaufen möchte, muss
- Abbruchjäger & Schadenersatz: Die Rechtsprechungsübersicht. Im 1. Teil dieser Reihe ging es um
- Gewährleistungsausschluss an, weil es ein Privatverkauf sei. In der Angebotsbeschreibung hieß es jedoch, man könne damit
- Reihe soll es um Entscheidungen gehen, die Gerichte bezüglich eBay & Abbruch getroffen haben
OLG Stuttgart - 2 U 111/01
Oberlandesgericht Stuttgart vom 07.03.2002
- Inhalt
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- der des OLG Frankfurt nicht im Widerspruch. Die vorliegende Entscheidung zeichnet nur die
- legitimiere (OLG Frankfurt GRUR-RR 02, 30, 31; Karlsruhe OLG-Report 02, 75, 76 ("das
- . 1071), so doch zumindest den Wert klar und unmissverständlich erkennbar machen müsse (OLG Frankfurt
- der Nebenleistung für den Verbraucher nicht hinreichend bestimmbar ist (OLG Frankfurt GRUR-RR 02
- etwa BGH WRP 99, 517, 519 – Am Telefon nicht süß sein?). 19 bb) Zwar ist der Wert der Gabe nicht
OLG Frankfurt - 19 U 217/10
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 25.03.2011
- Inhalt
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- . Auch das noch zeitnah zur späteren Nachweistätigkeit der Klägerin im Mai 2009 über die Klägerin an
- Zusammenhang mit dem Telefonat im Mai 2009, anlässlich dessen sie dem Beklagten die Verkäuferdaten
- vorgetragen, dass sie bis zu dem Telefonat im Mai 2009 nach diesem Schreiben noch eine
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 19. Zivilsenat Norm: § 652 BGB Entscheidungsdatum: 25.03.2011
- . Anmerkung Die Entscheidung ist nicht anfechtbar. Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das am 21.07.2010
AG Frankfurt am Main - 14 U 6/03
Amtsgericht Frankfurt am Main vom 09.09.2003
- Inhalt
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- die Ehefrau des Beklagten gegen die A-e.G. einen Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 14. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 09.09.2003 Normen: § 5 Abs 2
- . Gründe I. 1Die Parteien streiten um die Rechte an der Domain „www.F.de“ Bei dem Flugplatz O1 handelt es
- (Bl. 17 d.A.). Dem Kläger wurde vom Regierungspräsidium O2 am 20.12.2000 (Bl. 98 d.A.) die
- sie aufgrund der Ortsangabe „O1“ einen bestimmten Flugplatz bezeichnet. Dem Kläger ist am
BGH - XII ZB 268/13
Bundesgerichtshof vom 18.12.2013
- Inhalt
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- Zweibrücken AG Kandel Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 18. Dezember 2013 durch den
- - FamRZ 2006, 930; aA: OLG Frankfurt AGS 2013, 341; kritisch auch Staudinger/Voppel BGB [2012] § 1361
- zuwachsenden Vorteile wirtschaftlich verwerten kann (insoweit Aufgabe von Senatsurteil vom 8. Mai 1996
- belastet, die Mitnutzung durch den anderen Ehegatten zu dulden (vgl. Senatsurteil vom 8. Mai 1996 - XII
- einen Ausgleichsanspruch in seinem Urteil vom 8. Mai 1996 (XII ZR 254/94 – FamRZ 1996, 931
KG Berlin - 3 Ws 229/08
Kammergericht vom 28.08.2008
- Inhalt
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- 2006 nicht ab. Am 10. Januar 2007 erklärte die Staatsanwaltschaft die Rücknahme ihres Rechtsmittels
- Hauptverfahren zu eröffnen ist. Gründe 1Dem Angeschuldigten T. wird in der am 10. Februar 2006 erhobenen
- , 1279; OLG Frankfurt NJW 2002, 453; NStZ 2002, 220; VerfGH Berlin, Beschluss vom 18. Juli 2006
- Untätigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft daher zulässig. 5Zum Zeitpunkt der am 10. Februar 2006
- setzen. Am 8. März 2006 fand dann ein Haftprüfungstermin statt, in dem die Strafkammer den
HessVGH - 5 A 688/08
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 03.09.2008
- Inhalt
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- Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 30. Mai 2007 - 12 E 5752/06(2
- Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 30. Mai 2007 - 12 E 5752/06 - die Klage abzuweisen. 13 Der Kläger
- 2006 zurück, der dem Bevollmächtigten des Klägers am 16. November 2006 zugestellt wurde. 2Der Kläger
- hat am 18. Dezember 2006, einem Montag, Klage erhoben und zur Begründung ausgeführt, der
- Heranziehung nach der Grundstücksfläche komme es allein darauf an, ob auf den Grundstücken im
VG Frankfurt (Oder) - 2 K 1627/01
Verwaltungsgericht Frankfurt an der Oder vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Untersuchung an und bestellte einen Untersuchungsführer, was dem Kläger am 13. Oktober 1999 bekannt gegeben
- Seite eine Kontaktaufnahme mit der Dienststelle erfolgte. 5Am 04. Mai 1998 wies der Zollamtsvorsteher
- Fehlverhalten mit disziplinarischen Konsequenzen bis hin zur Entlassung rechnen müsse. 6Am 30. und 31. Mai
- Quelle: Gericht: VG Frankfurt (Oder) 2. Kammer Entscheidungsdatum: 18.01.2007 Normen: § 31 Abs 1 S
- fest, dass er stark nach Alkohol roch und undeutlich sprach. 4Nachdem der Kläger am 25. März 1998
OVG Berlin-Brandenburg - 9 N 180.08
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 08.04.2008
- Inhalt
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- 13. Mai 2008 die Zulassung der Berufung beantragt und ihren Antrag am 10. Juni 2008 begründet. II
- der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Frankfurt
- abgewiesen worden. Der Gerichtsbescheid ist der Klägerin am 11. April 2008 zugestellt worden. Sie hat am
- ; vielmehr kommt es insoweit darauf an, dass das Abpumpen gerade im Auftrag des Zweckverbandes erfolgt
- Hinzuziehung privater Dritter von Zweckverbänden im Bereich der Abwasserentsorgung Tenor Der Antrag
HessVGH - 6 C 1005/08.T
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 16.09.2009
- Inhalt
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- Flughafens Frankfurt am Main hätten bei der Ist-Aufnahme im Jahr 2000 ca. 59.000 Verkehrsbewegungen von
- Zunahme bei NO 2 von deutlich mehr als 0,1 μg/m 3 an der Messstation in Frankfurt/Main/Höchst verstoße
- entnehmen, dass die Luftreinhalteplanung im Bereich von Frankfurt/Main keine NO 2 -Verringerung erwarten
- Frankfurt" des Ingenieurbüros Umweltschutztechnik XY, ………. vom 19. Mai 2009 - im Folgenden: Gutachten
- entsprechend begann der Lauf der Klagefrist am 5. April 2008 und endete am 5. Mai 2008. Die Klageschrift