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FG Düsseldorf - 7 K 3228/09 GE
Finanzgericht Düsseldorf vom 08.12.2010
- Inhalt
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- (nach § 114a des ZVG ausgefallene Rechte) erhöht. In den Erläuterungen heißt es: 11"Zur
- .) Meistbietende mit einem zu zahlenden Betrag in Höhe von x EUR (vgl. Blatt 374 der ZV-Akte). Die
- versteigerten Grundstücke Z-Straße (insgesamt 301qm) in Z-Stadt wurden ihr mit Beschluss des Amtsgerichts vom
- für Zwecke der Grunderwerbsteuer darüber, dass die A LLC mit Sitz in USA, die hundertprozentige
- Grundschuld in Abt. III laufende Nr. 11 gelöscht. In dem Ersuch heißt es: "§ 114a ZVG ist nicht anwendbar
Anlage 4 StrabBO 1987
(zu den §§ 20, 21, 40, 51)Signale
- Inhalt
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- angelegt seinSt 7Eine quadratische blaue Tafel mit einem weißen TStreckentrennerAm Signal St 7 ist
- Hauptsignal ist Halt zu erwartenV 1Zwei grüne Lichter nach rechts steigendAm folgenden Hauptsignal ist
- Fahrt zu erwartenV 2Ein grünes und ein gelbes Licht von links nach rechts stärker
- Spitze nach rechtsWeiche steht für Fahrt nach rechts mit höchstens 15 km/hW 3Ein weiß
- ; leuchtender Winkel mit Spitze nach rechts und Basisbalken linksWeiche steht für Fahrt nach rechts mit
Mit “Rosa Gänseblümchen” verhüten
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 30.01.2012
- Inhalt
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- diesem Umfang gab das Bundespatentgericht der Firma nun recht. Da in der Anwendungsliste von
- . In Bezug auf Kontrazeptiva habe die mit „rosa Gänseblümchen“ übersetzbare Bezeichnung eine
- Körperpflegemittel insbesondere im Zusammenhang mit Sexualität. „Pink Daisy“ wollte das Unternehmen
- ausreichende „Unterscheidungskraft“ gegenüber den Produkten anderer Hersteller, heißt es in dem am Montag
- „Hygienepräparate für medizinische Zwecke“ anmelden. Das Markenamt in München hatte dies abgelehnt: Der Begriff
OVG Niedersachsen - 12 ME 187/13
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht vom 29.11.2013
- Inhalt
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- Rahmen der medizinisch-psychologischen Untersuchung ist eine solche Abstinenz zu Recht verneint
- . Mai 2012 ebenfalls stark alkoholisiert in E. angetroffen worden. Mit Schreiben vom 19. Oktober 2012
- mit dem angegriffenen Beschluss abgelehnt und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt: Der Bescheid
- entziehen, wenn sich deren Inhaber als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweise. Zu Recht
- dafür, dass der Antragsgegner und - ihm folgend - das Verwaltungsgericht zu Recht vom Vorliegen
OLG Celle - 16 W 33/03
Oberlandesgericht Celle vom 10.07.2003
- Inhalt
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- : Bürgerliches Recht Normen: ZPO § 926, BGB § 648 Leitsatz: Hauptsacheklage im Sinne des § 926 ZPO ist bei
- Sicherungshypothek zu bewilligen ist und in welcher Höhe, nichts gewonnen, weil gerade dieser Anspruch im
- -holfen hat. II. Die sofortige Beschwerde ist gemäß § 11 Abs. 1 RpflG, § 567 Abs. 1 Ziffer 2 ZPO zulässig
- zunächst mit der wohl immer noch ganz herrschenden Meinung in Widerspruch, die als Klage der
- der Antragsteller aus einem Zahlungstitel im Ergebnis auch nicht die Umschreibung der Vormerkung in
OLG Hamm - 20 U 224/92
Oberlandesgericht Hamm vom 13.01.1993
- Inhalt
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- auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Mit der am 18.03.1992 beim Landgericht eingegangenen
- verjährt. 4Die hiergegen gerichtete zulässige Berufung der Klägerin hat keinen Erfolg. Zu Recht beruft
- Entschädigungsanspruchs 1 mit Ablauf des 31.12.1990 eingetreten. 7Zu berücksichtigen ist allerdings eine
- in §3 Nr. 3 S. 3 PflVG) ist es, den Versicherten vor allem für den Fall einer sehr langen Dauer der
- noch in der Schwebe ist, von dem Weiterlaufen einer die Durchsetzung seiner Ansprüche gefährdenden
§ 10 RTrAbwG
Den Wohnsitzvoraussetzungen nicht unterliegende Ansprüche
- Inhalt
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- Gesetzes belegenesa)Grundstück oder b)grundstücksgleiches Recht belastet ist; das gleiche
- Schiffsbauregister im Geltungsbereich dieses Gesetzes eingetragenes Schiff belastet ist; 4.Ansprüchen aus dinglichen Rechten an beweglichen Sachen.
- üchen aus im Grundbuch eingetragenen Rechten ana)Grundstücken oder b)grundstü
- ;cksgleichen Rechten, die im Geltungsbereich dieses Gesetzes belegen sind; das gleiche gilt für Ansprü
- ;che aus im Schiffsregister oder im Schiffsbauregister im Geltungsbereich dieses Gesetzes
OVG Niedersachsen - 1 B 862/14
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht vom 14.07.2014
- Inhalt
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- Gebrauch von den im ungarischen nationalen Recht geregelten „überschießenden“ Haftgründen – deren
- Haftanordnung konkret niederschlägt, vom europäischen Recht ist dies jedoch nicht eindeutig gefordert. Art
- Antragstellerin in der Bundesrepublik Deutschland nach dem 01. Januar 2014 Asyl beantragt hat. Ungarn ist
- entwürdigenden Behandlung im Sinne des Artikels 4 der EU- Grundrechtecharta mit sich brächten. Dabei
- jedem einzelnen Mitgliedstaat in Einklang mit den Erfordernissen der Charta sowie mit der Genfer
OLG Köln - 2 Ausl 253/02
Oberlandesgericht Köln vom 18.03.2003
- Inhalt
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- die Möglichkeit eingeräumt ist, seine Rechte in einem Wiederaufnahmeverfahren wirksam zu vertreten
- ist, dass der Verfolgte seine Rechte in einem Nachverfahren wirksam wird wahrnehmen können, kann
- voraus, dass der Verfolgte im Verfahren seine Rechte wirksam wahrnehmen konnte, wenn er sich dem
- Landgerichts Mailand vom 14. Juli 1998 in Verbindung mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Mailand vom 10
- ebenfalls in seiner Abwesenheit verhandelt wurde, ist durch Urteil des Oberlandesgerichts Mailand vom
BGH - IV ZR 251/02
Bundesgerichtshof vom 05.07.2002
- Inhalt
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- . Im Hinblick darauf stehen Rentenempfängern alten Rechts wie etwa dem Kläger über die Wahrung ihres
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 251/02 Verkündet am: 15. September 2004
- Heinekamp Justizobersekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat
- für Recht erkannt: Auf die Rechtsmittel der Beklagten werden das Urteil der 6. Zivilkammer des
- begehrt von der Beklagten eine höhere Zusatzrente mit Wirkung ab 1. Januar 2001. Er ist 1933 geboren
LSG Niedersachsen-Bremen - 9 V 4/98
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 26.06.2003
- Inhalt
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- festgestellt. Als Schädigungsfolgen sind darin anerkannt 1. Netzhautschäden mit Gesichtsausfällen rechts, in
- im Hin-blick auf den wirtschaftlichen Aufstieg in der Bundesrepublik Deutschland mit dem Angebot
- fristgerecht eingelegt. Sie ist jedoch nicht begründet. Das SG hat zu Recht festgestellt, dass der
- -recht und nach dem Schwerbehindertengesetz”, Ausgabe 1983 ausgegangen ist, kann die Erkrankung
- zugestanden hat. Das SG hat zu Recht darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf den verbindlichen
§ 6 LuftVOAnl 2
Bodensignale
- Inhalt
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- Landebahn oder des Schutzstreifens in Start- und Landerichtung ausgelegtes, mit einem nach rechts
- ßrose. 6.Richtungsänderung nach rechts nach dem Start und vor der LandungSignal:Ein in der
- ausgelegter und nach rechts abgewinkelter Pfeil in auffallender Farbe.... Signal (BGBl. I 1969, 2135
- der Signalfläche ausgelegte waagerechte weiße Fläche in Form einer Hantel mit je
- einem schwarzen Streifen in den kreisförmigen Flächenteilen, wobei die Streifen im rechten
BSG - B 1 KR 52/12 R
Bundessozialgericht vom 17.12.2013
- Inhalt
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- Recht zur Herausgabe der medizinischen Unterlagen bezüglich des stationären Aufenthalts des
- Erforderlichkeit der Behandlung, ist hierzu von Amts wegen zu ermitteln; die in der
- ist, haben nach diesen Grundsätzen die Zusammenarbeit zwischen den KKn und den MDKn in RL geregelt
- . Die Selbstverwaltung ist zur Konkretisierung des gesetzlichen Rahmens in RL berufen
- aufgebracht. Die Mittel sind im Verhältnis der Zahl der Mitglieder der einzelnen Krankenkassen mit
LSG Nordrhein-Westfalen - L 19 AS 1862/10 B ER
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 15.10.2010
- Inhalt
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- handelt. Im Übrigen ist bisher offen, ob sich der Leistungsempfänger, wie das SG zu Recht ausgeführt
- zu Recht eine Sanktion um 100 v.H. festgestellt hat, ist aber eine wesentliche Änderung in den
- ergänzender Sachleistungen (§ 31 Abs. 3 S. 6 SGB II) getroffen hat, ist ebenfalls offen. Ob und in
- welchem Umfang diese Entscheidung mit der Sanktionsentscheidung verknüpft werden muss, ist in der
- Grundgesetz - GG) nicht in Einklang steht, ist insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeiten der
BAG - 7 AZR 527/12
Bundesarbeitsgericht vom 19.03.2014
- Inhalt
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- unionsrechtlich vorgegebenen Missbrauchskontrolle ist mit der - bereits nach nationalem Recht gebotenen
- aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge im nationalen Recht durch die Möglichkeit, abusive, also
- Unionsrecht folgenden Rechte in jedem Einzelfall verantwortlich. Dabei dürfen die
- . Die Klägerin war in der ARGE K im Telefon-Servicecenter eingesetzt. Bei der ARGE K (nunmehr
- Mitarbeitern der Bundesagentur für Arbeit neue Arbeitsverträge mit der beklagten Stadt in Aussicht