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§ 110 SGB 6
Grundsatz
- Inhalt
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- ) Die Vorschriften dieses Abschnitts sind nur anzuwenden, soweit nicht nach über- oder zwischenstaatlichem Recht etwas anderes bestimmt ist.
- (1) Berechtigte, die sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten, erhalten für diese
- Zeit Leistungen wie Berechtigte, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.(2) Berechtigte
- , die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, erhalten diese Leistungen, soweit nicht
- die folgenden Vorschriften über Leistungen an Berechtigte im Ausland etwas anderes bestimmen.(3
Hexerei 2.0
Rechtsanwalt Clemens Kochinke vom 20.11.2013
- Inhalt
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- PZ - Washington. Wie bereits vor einigen Tagen in Wahlstation: Ungleiches Recht für alle und
- detaillierter in Die Hexe und der Handelsreisende angesprochen, fehlt dem Deutschen oft das
- Fall In Re: Thelen LLP, der dem Bundesberufungsgericht für den zweiten Bezirk der USA in New York City am 15. November 2013 vorlag, ein [...]
OLG Brandenburg - 11 Wx 3/07
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 25.01.2006
- Inhalt
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- Einzelnen angegriffen wird, ist vom Landgericht ebenfalls zu Recht angeordnet worden. Die Beteiligte
- : Die Beteiligte zu 3 sei in der Lage, die Betreuung zu übernehmen. Lediglich im Hinblick auf die
- Verfahrensbevollmächtigten am 09. Januar 2007 zugestellt worden ist, wendet sich der Betroffene zu 2 mit
- Vermögenssorge umfassten Bereiche nicht. II. 10 Die sofortige weitere Beschwerde ist statthaft (§ 69 i
- auch nicht im Einzelnen angegriffen wird, spiegelt sich auch in dem Verhalten der Beteiligten zu 3 im
OLG Köln - 9 U 165/02
Oberlandesgericht Köln vom 29.07.2003
- Inhalt
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- im Zusammenhang mit den Akkreditiveröffnungen, denen in Wahrheit keine oder nur in ganz geringen
- Hinsicht bedenkenfreie Berufung der Klägerin ist unbegründet. Das Landgericht hat die Klage zu Recht
- weiterverarbeitet an Großhandelsketten. Im Laufe des Jahres 1996 geriet die IFF in finanzielle
- , dass in dem Fisch im einzelnen bezeichnete Bakterien, insbesondere E. coli - Bakterien durch bestimmte
- Dokumentenakkreditive (ERA) ). Das Akkreditiv ist ein selbständiges Zahlungsversprechen im Sinne des § 780 BGB, das
Geblitzt auf der BAB 10, km 166,4 Poliscan
Rechtsanwalt Thomas Brunow vom 27.07.2012
- Inhalt
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- auffällig, dass der Auswerterahmen nach rechts verschoben war. Im Übrigen wurde bemängelt, dass die
- der Geschwindigkeitsmessung ist zumindest dann in Erwägung zu ziehen, sofern Punkte drohen. Unsere
- Fahrzeugen teilweise sogar deutlich nach rechts fiel. Aus sachverständiger Sicht ließen sich die
- Rahmenverschiebungen nach rechts nicht allein durch dynamische Querbewegungen der Fahrzeuge erklären. Als
- standardisierten Messverfahren auszugehen, da die festgestellte Rahmenverschiebung nach rechts deutlich
BFH - II S 23/08
Bundesfinanzhof vom 04.03.2009
- Inhalt
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- . Dazu ist der Anhörungsrüge jedoch nichts zu entnehmen. 43. Soweit im Schriftsatz der Klägerin vom
- unzulässig, weil allenfalls eine Verletzung des Rechts auf Gehör durch das Finanzgericht gerügt wird
- ). 32. Eine Rüge der Verletzung des Rechts auf Gehör durch den Beschluss des BFH vom 27. Oktober 2008
- BUNDESFINANZHOF Beschluss vom 4.3.2009, II S 23/08 Darlegungserfordernisse bei einer Anhörungsrüge
- Gründe 1Die Anhörungsrüge ist unzulässig; sie war daher zu verwerfen (§ 133a Abs. 4 Satz 1 der
BGH - I ZR 22/12
Bundesgerichtshof vom 06.02.2013
- Inhalt
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- Nichtzulassungsbeschwerde weist mit Recht darauf hin, dass dieser Vortrag klar und widerspruchsfrei ist. Seine
- einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht als in ihrer Person entstanden erscheinen
- . O. GmbH in Wiesbaden (im Weiteren: Versicherungsnehmerin). Sie nimmt das beklagte
- Paketdienstunternehmen wegen des Verlustes von Transportgut aus abgetretenem und übergegangenem Recht ihrer
- Versicherungsnehmerin auf Schadensersatz in Anspruch. 2Die Versicherungsnehmerin beauftragte die Beklagte im
BGH - IV ZR 218/02
Bundesgerichtshof vom 02.05.2002
- Inhalt
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- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 218/02 Verkündet am: 15. September 2004
- Heinekamp, Justizobersekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat
- . September 2004 für Recht erkannt: Die Revision gegen das Urteil des 12. Zivilsenats des Oberlandesgerichts
- ist 1922 geboren und war wegen ihrer Tätigkeit im öffentlichen Dienst bei der beklagten
- Beklagten. Nach § 42 Abs. 2 Satz 1 Buchst. a Doppelbuchst. aa ihrer Satzung (im folgenden: VBLS) in der
BGH - VI ZR 166/05
Bundesgerichtshof vom 11.07.2005
- Inhalt
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- ist, durfte das Berufungsgericht zu Recht unbeantwortet lassen. Diese Verkehrssicherungspflichten
- und Zoll für Recht erkannt: Die Revision gegen das Urteil des 7. Zivilsenats des Pfälzischen
- € in Anspruch, die ihr für die Entsorgung von Altreifenmaterial entstanden sind. Die Klägerin ist
- aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 10 Abs. 4 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft
- Störer dürfe mit dem polizeirechtlichen nicht gleichgesetzt werden. II. Die hiergegen gerichtete
HessVGH - 12 TH 1760/90
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 23.11.1990
- Inhalt
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- Verfügung stellt, was in Asylsachen lediglich mit Einschränkungen der Fall ist. Da die gesetzlichen
- Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung des letzten Tatsachengerichts ist, Änderungen in tatsächlicher
- des vorgenannten Gesetzes vom 12.10.1990, BGBl. I S. 2170) unstatthaft geworden ist (I.) (ebenso im
- Gesetzesänderung anhängig geworden sind," die Kosten nach bisherigem Recht erhoben werden. Eine ähnliche
- Verabschiedung des Asylverfahrensgesetzes in seiner ursprünglichen Fassung verfahren, noch ist zu einem
EuG - T-329/00
Gericht der Europäischen Union vom 27.02.2003
- Inhalt
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- das Recht, vertrauliche Unterlagen vollständig einzusehen. Im Allgemeinen ist sein Recht auf
- aufweisen, mit dem sie im Rahmen eines Erlassantrags befasst ist. Ist der Betroffene der Auffassung
- eingestuft worden sind. 59. Entgegen dem Vorbringen der Klägerin umfasst das Recht auf Akteneinsicht im
- . Eine solche Beteiligung ist jedoch anders als in jener Rechtssache im vorliegenden Fall nicht dargetan
- /88 im vorliegenden Fall beachtet worden ist, hat das Gericht erstens die Kommission mit Schreiben vom
OLG Köln - n am 06.11.200
Oberlandesgericht Köln vom 08.01.2010
- Inhalt
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- reduziert worden ist. Der Verfolgte hatte im Juni 2000 zum einen die Zeugin S. mit dem Tode sowie
- Haftbefehls abzulehnen. II. 910Den Anträgen der Generalstaatsanwaltschaft ist im Hinblick auf die
- nicht abgesehen werden kann. Diese ist jedoch gegeben. Die Tat ist nach polnischem Recht gemäß Art
- oder der Verfolgte hat nach der Überstellung das Recht auf ein neues Verfahren, in dem der erhobene
- liegende Tat ist keine Katalogtat im Sinne des Artikel 2 Abs. 2 des Rahmenbeschlusses des Rates vom
BSG - B 9 V 2/04 R
Bundessozialgericht vom 14.07.2004
- Inhalt
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- insoweit voraus, dass jemand im streitigen Zeitraum mit O. in einem gemeinsamen Haushalt gelebt hat oder
- sich im Einzelfall ergibt, dass bei seinem Erlass das Recht unrichtig angewandt oder von einem
- . Gemäß Abs 1 Satz 1 dieser Vorschrift ist ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung, soweit in den
- um Fälle, in denen der Beschädigte auch mit Hilfe seiner Angehörigen nicht mehr in der Lage ist
- rechnen ist (vgl BSG SozR 3100 § 35 Nr 15; zum früheren Recht auch schon BSGE 10, 202), lassen sich
BGH - V ZR 62/06
Bundesgerichtshof vom 10.11.2006
- Inhalt
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- . 4, 6 u.19). 62. In der Sache ist das Berufungsgericht zu Recht davon ausgegangen, dass es der
- Klägerin im Hinblick auf die bestehende Gebäudeversicherung nach § 242 BGB verwehrt ist, die Beklagte in
- Miteigentümer ist verpflichtet, nicht den schädigenden Miteigentümer auf Schadensausgleich in Anspruch zu
- Dr. Klein und Dr. Schmidt-Räntsch, die Richterin Dr. Stresemann und den Richter Dr. Roth für Recht
- . Die hiergegen eingelegte Berufung ist erfolglos geblieben. Mit der von dem Oberlandesgericht
BFH - XI R 5/11
Bundesfinanzhof vom 28.08.2013
- Inhalt
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- materiellen Rechts. Sie ist der Auffassung, dass sie die Vorsteuerbeträge auch im allgemeinen
- in einem anderen Mitgliedstaat ansässiger Unternehmer sein Recht auf Vorsteuerabzug geltend machen
- wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des Artikels 4 Absatz 2 ergeben, für die das Recht auf Vorsteuerabzug
- Leistungsempfänger außerhalb der Gemeinschaft ansässig ist oder wenn diese Umsätze unmittelbar mit zur Ausfuhr in
- Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) unterhält eine Spedition und ist im internationalen