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(XXXX) Münz10DMBek 1998-05
- Inhalt
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- ünze beträgt 4,5 Millionen Stück, darunter 1,0 Millionen Stück in Spiegelglanz
- Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in der im
- "J".Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift: "EINIGKEIT UND
- RECHT UND FREIHEIT".Der Entwurf der Münze stammt von Herrn Ulrich von Chrzanowski, Berlin, und
- ünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 10 Deutschen Mark prägen zu lassen.Die Auflage der M
LSG Bayern - L 2 U 204/06
Bayerisches Landessozialgericht vom 27.02.2008
- Inhalt
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- dabei das rechte Bein am Knie verdreht. Anschließend sei er mit den Füßen voraus in das ausgehobene
- ausgerutscht und habe sich das rechte Bein verdreht; dann sei er mit den Füßen voraus in das
- -Hinterhornriss mit begleitendem Reizödem, ein Erguss, außerdem Knorpelschäden bis zum Grad IV im äußeren
- im rechten Sprungelenk und an der Lendenwirbelsäule. Er habe die Arbeit abgebrochen. In der
- , Prellung des Beckens, Distorsion des rechten Kniegelenks mit Verdacht auf Innenmeniskusläsion. Im
VG Arnsberg - 14 K 3769/01
Verwaltungsgericht Arnsberg vom 10.03.2003
- Inhalt
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- unwirksam, weil sie im Widerspruch zu höherrangigem Recht stehe. § 6 Abs. 1 Satz 2 AG BSHG NRW lege
- höherrangiges Recht außer Kraft gesetzt. Mit der jetzigen Regelung sei nicht nur ihr, sondern allen
- haben kann. Ein solcher Anspruch kann sich aus höher rangigem Recht ergeben und als Ausfluss der in
- Voraussetzungen ein Recht auf finanziellen Härteausgleich gegenüber. 34Der Feststellungsantrag ist jedoch
- - die Solidarität der übrigen Kommunen im Kreisgebiet. 4 Mit Schreiben vom 15. Juni 2000 beantragte
LAG Rheinland-Pfalz - 11 Sa 741/04
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 06.05.2005
- Inhalt
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- Erfolg. Das Arbeitsgericht hat zu Recht und mit einer in jeder Hinsicht zutreffenden Begründung die
- . Gerade wenn eine übertarifliche Vergütung erfolgt, ist – worauf das Arbeitgericht zu Recht
- 24.09.2002 beim Arbeitsgericht eingegangener, in der Folgezeit mehrfach geänderter Klage, die im
- . Die Klägerin war in dem Betrieb der Beklagten seit dem 02.03.2001 als Fachberaterin im Bereich
- erfüllt hat. § 17 Ziffer 4 lautet: 1. Dieser Tarifvertrag ist im Betrieb an geeigneter Stelle zur
EuGH: Verwechselungsgefahr mit Unionsmarke kann Unterlassung in nur einem Teil der Mitgliedsstaaten zur Folge haben!
Rechtsanwalt Lars Rieck vom 13.10.2016
- Inhalt
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- . Der Sachverhalt Die Firma Combit Software, eine Gesellschaft deutschen Rechts, ist Inhaberin der
- Firma Commit Business Solutions – Eine Gesellschaft israelischen Rechts. Diese vertreibt mit „commit
- Vorabentscheidungsverfahren an. Im Mittelpunkt stehen die Fragestellungen: a) „Ist für die Beurteilung
- Teil des Unionsgebiets zur Gefahr von Verwechslungen mit einer Unionsmarke führt, während in einem
- in einem EU-Mitgliedsstaat zu einer Verwechslungsgefahr mit einer Drittmarke führen, so kann der
BGH - VIII ZR 90/04
Bundesgerichtshof vom 26.01.2005
- Inhalt
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- zwar mit Recht darauf hin, daß bereits der Tenor des Berufungsurteils - wörtlich genommen - insoweit
- mindestens 5 % des Nennbetrags des Kredits oder des Teilzahlungspreises in Verzug ist. b) Im Ergebnis
- Revision zu Recht beanstandet, den Feststellungen des Berufungsgerichts nicht zu entnehmen ist, daß
- . Leimert und Dr. Frellesen sowie die Richterin Hermanns für Recht erkannt: Auf die Revision des
- Januar und Februar 2000 sowie auf Ersatz des Kündigungsschadens in Anspruch, den sie zuletzt mit
BGH - II ZR 11/07
Bundesgerichtshof vom 28.04.2008
- Inhalt
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- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 11/07 Verkündet am: 28. April 2008 Vondrasek
- Prof. Dr. Goette und die Richter Dr. Kurzwelly, Kraemer, Caliebe und Dr. Drescher für Recht erkannt
- veranlasst hat. Schon weil sie im Verfahren dazu nichts vorgetragen hat, ist auch eine ergänzende
- Bremen vom 8. Dezember 2006 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: 1Die
- Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ
OLG Hamm - 5 UF 418/91
Oberlandesgericht Hamm vom 22.07.1992
- Inhalt
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- Unterhaltsanspruch, auf den gemäß Art. 18 Abs. 1 EGBGB deutsches Recht anzuwenden ist, scheitert im
- EGBGB deutsches Recht. Ein Anspruch gemäß § 1361 BGB ist jedenfalls wegen mangelnder
- . 18 Abs. 4 EGBGB nach türkischem Recht, nach welchem auch die Scheidung ausgesprochen worden ist
- ist nicht der Fall. 27Aus dem jetzt noch im Eigentum des Klägers stehenden Grundvermögen in der
- Leistungsfähigkeit der Beklagten zu 1) zu verneinen. 6Deren angemessener Eigenbedarf ist mit 1.250,- DM zu bemessen
LSG Bayern - L 14 B 469/08 R ER
Bayerisches Landessozialgericht vom 02.07.2008
- Inhalt
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- , der betroffene Personenkreis werde stets Rentenansprüche im Ausland geltend machen. Erst recht ist
- entsprechende Weitergeltungsbestimmung im über- und zwischenstaatlichen Recht ausdrücklich geregelt
- Recht ein, die Feststellung von Leistungsansprüchen in anderen Mitgliedsstaaten aufzuschieben. Dieses
- vor. Ob die Ausübung des Dispositionsrechts im Recht der Mitgliedsstaaten sanktioniert werden kann
- 1990 mit Unterbrechungen als Lehrerin beschäftigt. Am 20. August 1990 zog sie in das Bundesgebiet zu
LSG Bayern - L 5 RJ 581/95
Bayerisches Landessozialgericht vom 10.11.1998
- Inhalt
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- rechts mit konzentrischer Bewegungseinschränkung; eine gering- bis mäßiggradige, posttraumatische
- ), Stabsichtigkeit (Astigmatismus) mit Schwachsichtigkeit links mehr als rechts und unterschiedlicher Brechkraft
- Antragstellung (12.7.1993). Der am ...1948 geborene Kläger ist türkischer Staatsangehöriger und hat in seinem
- Landesarbeitsamtes Nordbayern vom 19.5.1998 ist der Kläger für eine Tätigkeit als Kontrolleur in der Warenschau
- ersichtlich. Nach Ansicht der Beklagten ist der Kläger wie bisher als Angelernter im oberen Bereich
SozG Detmold - S 8 AS 1574/10 ER
Sozialgericht Detmold vom 04.08.2010
- Inhalt
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- abzulehnen, weil ein schützenswertes Recht nicht vorhanden ist. Ist die Klage in der Hauptsache dagegen
- am 01.11.2009 wohnen und der Antragsteller zu 2) erst im Februar 2010 dort zugezogen ist. In dem Haus
- Vorschriften des SGB II ist. Dagegen spricht bereits, dass die Wohnung mit einer Wohnfläche von 148 m
- . Dies ist vorliegend nicht der Fall. Die in § 22 Abs. 2 SGB II vorgesehene Zusicherung zur Übernahme
- der Kosten einer neuen Wohnung nach § 22 Abs. 2 SGB II im Fall des Unterkunftswechsels ist nicht
BFH - I R 3/09 R
Bundesfinanzhof vom 19.08.2009
- Inhalt
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- dem Vertrag ein Recht für sich ableitet, das ihr die andere Partei kategorisch abspricht. In diesem
- Annahme eines Ereignisses mit steuerlicher Rückwirkung im Streitfall ist, dass die Klägerin und T sich
- Abtretungsvertrages vom 23. Januar 2002" überschrieben war. In der Präambel heißt es u.a.: 8"Um den im
- Abgabenordnung (AO) zuzustimmen. Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf war im in Entscheidungen der
- geführt haben; insbesondere ist es unerheblich, ob diese "im Kern" bereits im ursprünglichen
BAG - 4 AZR 714/06
Bundesarbeitsgericht vom 01.01.2006
- Inhalt
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- erkannt haben, mit der vorherigen Fassung eine Tätigkeit “im IB” nicht gefordert zu haben. Angesichts
- Arbeitgeber waren. Denn sie ist Erzieherin mit Eingruppierung in EG 3, in einer Kindertagesstätte
- . 2Die der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaften (GEW) angehörende Klägerin ist als Erzieherin in
- eines eingetragenen Vereins mit Sitz in Frankfurt am Main. Bis zum Jahre 2001 hatten die für den
- Jahren. Erzieher/innen im Kindergartenbereich/Kindertagesstättenbereich sind in die Entgeltgruppe (EG
Schutzdauer des Urheberrechts für Musiker in der EU von 50 auf 70 Jahre erhöht
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 24.09.2011
- Inhalt
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- Tonträgerherstellers haben. Weiterhin enthalte der Vorschlag eine “Use-it-or-lose-it-Bestimmung”, wonach Künstler
- ihre Rechte nach 50 Jahren zurückerhalten können, wenn der Produzent den Tonträger nicht auf den Markt
- des Rates zur Anhebung des Urheberschutzes für Musiker und Produzenten von Musikaufnahmen in der EU
- auf 20% der im Internet und außerhalb des Internets verkauften Alben des jeweiligen
- bringt. Schließlich solle es einen völligen Neustart für Verträge in der Fristverlängerung geben
BGH - X ZB 12/00
Bundesgerichtshof vom 29.01.2002
- Inhalt
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- ohne Erfolg. Das Bundespatentgericht hat im Ergebnis zu Recht angenommen, daß die Voraussetzungen für
- mit dem im Grundpatent unter Schutz gestellten gleichwirkend ist und ob der Fachmann eine solche
- , mit der im Patentanspruch enthaltenen Mengenangabe zum Magnesiumchlorid-Anteil nicht mehr in
- geltendem Recht den Patentansprüchen für die Bestimmung des Schutzbereichs zukommt. Auch wenn, wovon im
- Neuregelung des nationalen Rechts für möglich erachtet worden ist (vgl. RGZ 86, 412, 416 f. - pyrophore