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LSG Niedersachsen-Bremen - L 6 U 60/01

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 17.01.2002
Inhalt
  • der Beweisaufnahme im Be-rufungsverfahren nicht mit der im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung
  • Begründung des hinreichenden Kausalzusam-menhangs. Im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung ist ein
  • zurückzunehmen, wenn sich im Einzelfall ergibt, dass bei seinem Erlass das Recht unrichtig angewandt oder von
  • feststellen, dass die Beklagte von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist oder aber das Recht
  • ist und nicht vielmehr schon vor diesem Unfall bestanden hat. Dass der Prolaps in dem CT, das während

BGH - III ZR 298/11

Bundesgerichtshof vom 13.12.2012
Inhalt
  • Abs. 1 Nr. 2 BGB) nicht angenommen werden. 12a) Mit Recht wendet sich die Revision gegen die
  • bestimmter Angelegenheiten in eigener Verantwortung betraut, insbesondere ihm im Zusammenhang mit der
  • oder grobfahrlässige Unkenntnis zurechnen lassen müssten, findet im geltenden Recht keine Grundlage
  • vielmehr, dass der Kläger seine Ehefrau im Zusammenhang mit der Verfolgung der hier in Rede stehenden
  • entsprechende Behauptung, worauf die Revision mit Recht hinweist, seinerseits auch gar nicht vorgetragen. 242

SozG Duisburg - S 16 AL 65/09 ER

Sozialgericht Duisburg vom 06.07.2009
Inhalt
  • Lasten Dritter ist hierin nicht zu sehen. 23Allerdings weist die Antragsgegnerin zu Recht darauf hin
  • wieder aufzuheben. Er ist im Wesentlichen der Ansicht, dass die Zusage einer "Treueprämie" bzw. eines
  • Nutzung der "online-JOBBÖRSE", zu Recht erfolgt sei. Bei der Nutzung der JOBBÖRSE handele es sich
  • -Personalvollsuche" in Verbindung mit dem verwendeten Personalforderungsblatt könne von einer
  • Hauptsacheverfahren herausstelle, dass die Sperrung zu Recht erfolgt sei. 15Bezüglich der weiteren Einzelheiten

OLG Frankfurt - 20 W 121/05

Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 02.05.2005
Inhalt
  • ZPO). Zu Recht ist das Landgericht davon ausgegangen, dass die Erstbeschwerde mit dem Ziel der
  • ., Rdnr. 2170). Zu Recht hat deshalb die Kammer darauf verwiesen, dass über derartige Einwendungen im
  • Verfahren ohne Bedeutung, wovon auch die Kammer zu Recht ausgegangen ist. Ob die Zurückweisung der
  • Vollstreckungsgegenklage durch dieses Urteil zu Recht erfolgt ist oder nicht, haben das Grundbuchamt bzw
  • abgeschlossen ist, wurde die Zwangsvollstreckung aus der notariellen Urkunde mit Beschluss vom

BGH - VI ZR 219/08

Bundesgerichtshof vom 24.11.2009
Inhalt
  • Unterlassungsgebot geführt hat, in der Abwägung mit dem Recht der Kunstfreiheit nicht zusätzlich die
  • . Diese Rechtsprechung betrifft die Kollision des allgemeinen Persönlichkeitsrechts mit dem Recht der
  • Richter Zoll und Wellner, die Richterin Diederichsen und den Richter Stöhr für Recht erkannt: Die
  • Verlegerin die Beklagte zu 1 und dessen Autor der Beklagte zu 2 ist. Der im Frühjahr 2003 erschienene
  • bestimmte Streichungen oder Änderungen zu veröffentlichen. Das Verfahren ist mit einer Ablehnung des

OLG Zweibrücken - 1 SsBs 9/09

Pfälzisches Oberlandesgericht vom 27.03.2009
Inhalt
  • Urteils zu Recht die Schuldform aufgeklärt hat, da die Beschränkung des Einspruchs in diesem
  • Rechtsfolgenbestimmung rechtlicher Nachprüfung stand. Das Fahrverbot ist eingehend und im Einklang mit der
  • insbesondere gegen das Fahrverbot. II. Das zulässige Rechtsmittel bleibt in der Sache ohne Erfolg. 1
  • Teilrücknahme ist im selben Umfang zulässig, wie eine Teilanfechtung zulässig gewesen wäre (KK-Bohnert
  • Rechtsfolgenausspruch in Betracht. Eine solche Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch ist beim

§ 5 StGebO 2011

Persönliche Gebührenfreiheit
Inhalt
  • Fahrzeughalter weder Deutscher noch im Geltungsbereich dieser Verordnung ständig ansässig ist und
  • Hauspersonals sowie den mit ihnen im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienmitgliedern ist außerdem
  • im Geltungsbereich dieser Verordnung ständig ansässig ist und dort keine private Erwerbst
  • Missionen sowie die mit ihnen im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienmitglieder, wenn der
  • Geltungsbereich dieser Verordnung ständig ansässig ist und dort keine private Erwerbst

BAG - 2 AZR 579/12

Bundesarbeitsgericht vom 25.04.2013
Inhalt
  • hat die Klage zu Recht abgewiesen. 15I. Die Kündigung vom 14. März 2011 ist wirksam. Sie hat das
  • , 130). Auch in diesen Fällen hat nach staatlichem Recht eine Interessenabwägung stattzufinden; dabei
  • Gegenstand ihrer Tätigkeit ist, in besonderem Maße das Ethos der katholischen Kirche. Sie leisten im
  • jeweils geltenden Fassung. Dem Mitarbeiter/der Mitarbeiterin ist Gelegenheit zur Einsichtnahme in die AVR
  • darf dem kirchlichen Charakter der Einrichtung, in der er tätig ist, nicht widersprechen. … § 14

LSG Bayern - L 8 AL 350/03

Bayerisches Landessozialgericht vom 24.09.2004
Inhalt
  • Rechtsauffassung in der Bedürftigkeitsprüfung im Alhi- Recht nicht nur diejenigen Einkünfte zählen, welche
  • unbegründet. Zu Recht hat das SG München mit Urteil vom 29.07.2003 den Bescheid vom 09.11.2000 in der
  • Beklagte habe der Klägerin mit Bescheid vom 26.10.1998 zu Recht Alhi ab 03.09.1998 lediglich vorläufig
  • Recht Einkommen des Ehemannes in Höhe von wöchentlich DM 237,70 leistungsmindernd bei der Alhi der
  • der Beklagten sei nicht gegeben, da die Alhi in dieser Höhe zu Recht gezahlt worden sei. Das

OLG Celle - 2 U 136/00

Oberlandesgericht Celle vom 20.12.2000
Inhalt
  • geringen Teil Erfolg. Mit Recht hat das Landgericht einen Anspruch der Klägerin auf Entrichtung
  • Nutzung des Betriebsgrundstücks zu ermöglichen. 3. Mit Recht hat das Landgericht angenommen, dass die
  • : Bürgerliches Recht Normen: InsO § 55, InsO § 209, BGB § 142 Leitsatz: 1. Die Mietzinsverbindlichkeit für
  • #######,#### und ####auf die mündliche Verhandlung vom 14. Dezember 2000 für Recht erkannt: Auf die Berufung
  • (####### IN #######) als Masseverbindlichkeit im Sinne von §§ 55 Abs. 2 Satz 1, 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO

LAG Köln - 10 TaBV 38/01

Landesarbeitsgericht Köln vom 27.09.2001
Inhalt
  • Internetan-schluss für die Betriebratsarbeit "erforderlich" ist. 2. Erforderlichkeit im Sinne des § 40 II
  • : Arbeitsrecht Leitsätze: 1. Auch nach der Neufassung des § 40 II BetrVG ist zu prüfen, ob ein
  • den Beschluss, dass der im Betriebsratsbüro bereits bestehende PC mit einem Internetanschluss und
  • zurückgewiesen. Hiergegen richtet sich seine Beschwerde, mit der er sein erstinstanzliches Vorbringen im
  • allem Computer mit entsprechender Software, aber auch die Nutzung im Betrieb oder Unternehmen

OLG Hamm - 27 U 159/05

Oberlandesgericht Hamm vom 24.01.2006
Inhalt
  • bezugsberechtigt. ... Dem Arbeitgeber bleibt das Recht vorbehalten, alle Versicherungsleistungen für sich in
  • mit dem Versicherer) noch durch seine Rechte aus dem Valutaverhältnis (= Versorgungszusage zwischen
  • Rechtsstellung, die der Dienstverpflichtete im Valutaverhältnis erlangen kann, ist die
  • Rechtsprechung hat jedoch der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 8. Juni 2005 (ZIP 2005, 1373
  • ) 2627Die mit den vorgenannten Entscheidungen vollzogene Wendung in der Rechsprechung des

VG Frankfurt (Main) - 7 E 2249/07

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 12.12.2007
Inhalt
  • war demnach im tenorierten Umfang Rechnung zu tragen. Der mit der Antragstellung in der mündlichen
  • Rechtsverteidigung ist zur Vermeidung Wahrung ihrer Rechte durch sachkundige Rechtsverteidigung ist zur
  • Sicherheit in entsprechender Höhe leistet. Tatbestand 1Die Klägerin verfolgt mit der Klage die
  • teilte die Beklagte mit, dass derzeit ein Verwaltungsverfahren anhängig sei, in welchem die
  • Auslegung der Norm ist begrenzt auf Verfahrenshandlungen, deren Rechtmäßigkeit mit der

LSG Rheinland-Pfalz - L 3 ER 175/07 AS

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz vom 05.07.2007
Inhalt
  • innerhalb einer Frist von 3 Wochen das Recht der Nacherfüllung einzuräumen. Ist eine Nachbesserung
  • der Sach- und Rechtslage der Fall ist. Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB II soll die Agentur für Arbeit im
  • außergerichtlichen Kosten im Antrags- als auch im Beschwerdeverfahren zu erstatten. Gründe: I. Streitig ist
  • zuständige Träger seinen in der Eingliederungsvereinbarung festgelegten Pflichten nicht nach, ist ihm
  • . II. Die zulässige Beschwerde ist begründet. Vorliegend ist die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs

§ 1 GrEStG 1983

Erwerbsvorgänge
Inhalt
  • der in den Nummern 5 und 6 bezeichneten Rechte, wenn kein Rechtsgeschäft vorausgegangen ist, das
  • Gesellschaft, wenn kein schuldrechtliches Geschäft im Sinne der Nummer 1 vorausgegangen ist;3.ein
  • schuldrechtliches Geschäft im Sinne der Nummer 3 vorausgegangen ist.(3a) Soweit eine Besteuerung nach
  • Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Abtretung eines Übereignungsanspruchs oder der Rechte aus
  • einem Meistgebot begründet;6.ein Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Abtretung der Rechte