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LG Bonn - 10 O 203/06
Landgericht Bonn vom 21.11.2006
- Inhalt
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- auskühlt, konnte man bei einem kurzen Besuch im Haus allein anhand des Unterschieds zwischen Innen
- Wohngebäudeversicherung, der die Bedingungen VGB 88 zu Grunde liegen. 3Die Kläger kehrten am 17.03.2006 gegen
- Druckverminderer beschädigt. Der von der Beklagten beauftragte Sachverständige V R führte am
- m nahezu um 5 cm verbogen hätten. Diese Schäden seien zweifelsfrei auf Frosteinwirkung
- Gespräch mit der Klägerin am 16.05.2006 verfasste, und in dem die Äußerung der Klägerin festgehalten ist
BSG - B 3 P 10/00 R
Bundessozialgericht vom 13.03.2001
- Inhalt
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- Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 18. Oktober
- , das Urteil des SG Frankfurt am Main vom 18. Oktober 1999 hinsichtlich der Ziffern 1 bis 3 des Tenors
- Erstattungsbetrag von monatlich 2.520 DM (500 DM Kostenbeteiligung am Heimentgelt, 2.020 DM Erstattung der
- SG am 18. Oktober 1999 bereits Zeiten der Verhinderungspflege gegeben (zB im Juli und August 1997
- Bundessozialgericht Urteil vom 13.03.2001 Sozialgericht Frankfurt Bundessozialgericht B 3 P 10/00 R
BGH - IX ZR 27/04
Bundesgerichtshof vom 16.06.2005
- Inhalt
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- 2005 - IX ZR 27/04 - OLG Frankfurt am Main LG Frankfurt am Main Der IX. Zivilsenat des
- Klägerin wird das Urteil des 10. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 19. Dezember
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 27/04 Verkündet am: 16. Juni 2005 Preuß
- , weil diese am Rande der Attika abgeschnitten und nicht an deren Innenwand hochgezogen sei. Die so
- , die am Schutzzweck der Haftung sowie an Funktion und Ziel des Schadensersatzes ausgerichtet ist
OLG Frankfurt - 20 W 227/04
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 09.09.2004
- Inhalt
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- im Übrigen erstmals durch die formlose Übersendung des landgerichtlichen Beschlusses Ende Mai 2004
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 20. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 09.09.2004 Normen: § 19 FGG
- 2001, bei Gericht eingegangen am 02. Januar 2002 beantragte der Betreuer die Festsetzung von
- ausweislich der in der Akte befindlichen Verfügung und Erledigungsvermerk am 09. Januar 2002 zur
- Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde erst am 15. Juli 2003 und somit 18 Monate nach Bekanntgabe des
OLG Frankfurt - 5 U 183/07
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 13.01.2009
- Inhalt
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- 2.10.2007 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main wird
- Beklagten am 12.7.2007 einen mit dem Kläger abgestimmten Vergleichstext (Bezugnahme auf Anl. B 7 im
- Anschrift des Aufsichtsrats und am gleichen Tag ging die Klageschrift um 21.06 Uhr bei dem Landgericht
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 5. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 13.01.2009 Normen: § 242 BGB
- der Kläger gem. § 826 BGB schadensersatzpflichtig sein Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am
OLG Köln - 4 U 7/06
Oberlandesgericht Köln vom 15.08.2006
- Inhalt
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- Beklagten zu 2.) nicht unbedingt nötig gewesen, da man ja am Stauende vorbeifahren wollte. Hätte man dieses
- nämlich kein Beteiligtsein im Sinne des § 7 Abs. 1 StVG (vgl. OLG Frankfurt a.a.O.). Der Betrieb des
- zu beurteilen, wenn man davon ausginge, dass der 24Beklagte zu 2.) beim Herannahen an das Stauende
- OLG Frankfurt NZV 1989, 73). Zwar spricht beim Auffahren grundsätzlich ein Anscheinsbeweis gegen den
- ebenfalls aufgefahren ist (vgl. OLG Frankfurt a.a.O. m.w.N.). Denn dann ist dieser Erfahrungssatz
HessVGH - 3 A 880/08.Z
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 11.06.2008
- Inhalt
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- Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main
- Beklagte hat im Schriftsatz seines Rechtsamts vom 26. Mai 2008 plausibel und in sich
- Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 2 BauGB. Die nach
- zunächst ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1
- Eilverfahren 3 TG 1214/05 am 20. Juni 2005 übernommenen entsprechenden Verpflichtungen bis zum 15
OLG Frankfurt - 19 U 84/10
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 03.11.2010
- Inhalt
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- verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt/Main abgeändert und wie folgt neu
- Revision wird zugelassen. Gründe I. 1Die Klägerin macht gegen die Beklagte im Zusammenhang mit ihrer am
- 1Die Klägerin macht gegen die Beklagte im Zusammenhang mit ihrer am 28.09.2004 gezeichneten
- 20.12.2007, mithin am 22.12.2007. Der Ausspruch über die ab diesem Tag zuerkannten Verzugszinsen
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 19. Zivilsenat Norm: § 280 BGB Entscheidungsdatum: 03.11.2010
OLG Frankfurt - 8 U 113/08
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 04.12.2008
- Inhalt
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- gegen das am 6.3.2008 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main (2/31
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 8. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 04.12.2008 Normen: § 242 BGB
- Beklagte u.a. verurteilt, an die Klägerin Hauptforderungen von insgesamt 320.068,71 € zu zahlen, Zug um
- Revisionsgerichts die am 8.7.2008 herbeigeführte grundsätzliche Klarstellung zur Bedeutung des § 797 BGB
- 25.700 € verurteilt; dabei handelt es sich um den Nennwert des von der Klägerin gehaltenen Anteils
BGH - IX ZR 121/05
Bundesgerichtshof vom 06.07.2006
- Inhalt
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- nicht analog anzuwenden. BGH, Urteil vom 6. Juli 2006 - IX ZR 121/05 - OLG Frankfurt am Main LG
- des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 2. Juni 2005 und das Urteil der 9. Zivilkammer des
- 04.06.2004 - 9 O 95/04 - OLG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 02.06.2005 - 3 U 185/04 -
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 121/05 Verkündet am: 6. Juli 2006 Bürk
- berechtigt ist, sich aus dem von der Schuldnerin an die Beklagte am 3. April 2001 abgetretenen Guthaben
VG Frankfurt (Main) - 11 E 2912/02
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 25.04.2003
- Inhalt
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- . Im Januar 2000 zog der Kläger mit Ehefrau nach Frankfurt am Main um. Im Februar 2001 wurde die
- Ehegattin des Klägers eingebürgert. Sie erhielt die Einbürgerungsurkunde am 22.02.2001 ausgehändigt. Im
- begehre, seit 5 Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sei. Da dem Kläger am 24.09.1998 erstmals
- Quelle: Gericht: VG Frankfurt 11. Kammer Entscheidungsdatum: 25.04.2003 Normen: § 24 Abs 1 Nr 1
- Beklagte bescheinigte dem Kläger vielmehr, sein Aufenthalt sei fiktiv erlaubt. Am 03.06.1998 heiratete
OLG Düsseldorf - I-20 U 176/06
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 05.06.2007
- Inhalt
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- Berufung des Antragstellers wird das am 22. August 2006 verkün-dete Urteil der 4. Kammer für
- und Computerzubehör. Am 17.09.2006 übertrug er das bisher als Einzelkaufmann geführte Unternehmen
- auf die am 29.12.2005 von ihm gegründete S. C. GmbH. Die Antragsgegnerin betreibt ebenfalls über das
- Computerkomponenten. Der Antragsteller hat bestimmte in ihrem Internetauftritt am 23.02.2006 abrufbare allgemeine
- jetzigen Prozessbevollmächtigten hat er mit am 07.03.2006 bei Gericht eingegangenem Schriftsatz die
OLG Frankfurt - 20 W 350/03
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 01.03.2005
- Inhalt
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- Frankfurt am Main vom 28.08.2003 zurückzuweisen. 15 Die gemäß § 45 Abs. 1 WEG statthafte sofortige
- .) sofortige weitere Beschwerde eingelegt, mit der sie beantragen, den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am
- akzeptieren, sei im Ergebnis nicht zu folgen. 13 Gegen diesen am 17.09.2003 zugestellten Beschluss haben die
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 20. Zivilsenat Normen: § 10 WoEigG, § 16 WoEigG Entscheidungsdatum
- wird auf die Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung vom 07.05.1984, geändert am 09.05.1984 (Bl. 93
BGH - I ZB 80/07
Bundesgerichtshof vom 17.07.2008
- Inhalt
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- zusammenlaufen (a.A. OLG Frankfurt am Main JurBüro 1978, 131; Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 22. Aufl
- sollte. 4Nachdem ein Pfändungsversuch am 15. Dezember 2006 im Ziviljustizgebäude in Hamburg erfolglos
- Wohnsitz im Bundesgebiet habe. Der Schuldner habe sich zum Zeitpunkt des Pfändungsversuchs am 15. Dezember
- Hamburg Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. Juli 2008 durch den Vorsitzenden
- geladen. 3Der Gläubiger, der in der Schweiz wohnt, beauftragte den Gerichtsvollzieher am 8. Dezember 2006
BFH - V B 14/14
Bundesfinanzhof vom 19.03.2014
- Inhalt
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- bestellt worden. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 1. Mai 2012 und der Anordnung von
- zuständige Amtsgericht bestellte noch am gleichen Tag P zum vorläufigen Sachwalter und ordnete an
- BGH-Rechtsprechung darauf, dass der Beteiligte am Organkreis, aus dessen Umsätzen die an das FA
- der Interessenwahrung des jeweiligen Gläubigerkreises; a.A. aber OFD Frankfurt a.M. vom 20. Juli 2009
- . Oktober 2012 ab. Das FA änderte sodann die Festsetzung der Umsatzsteuer- Vorauszahlung Mai 2012