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VG Düsseldorf - 16 L 125/03
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 25.03.2003
- Inhalt
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- Rechtsbehelfs im Hauptsacheverfahren wahrscheinlicher ist als ein Misserfolg. Dabei sind regelmäßig nur
- wirksam. Sie stehen in Einklang mit den Vorschriften des StrReinG NRW und des Kommunalabgabengesetzes
- anzuwendende Frontmetermaßstab ist in der Rechtsprechung als zulässiger, grundstücksbezogener
- ) -. 21Im Sinne des § 3 Abs. 1 StrReinG und damit auch im Sinne des § 4 Abs. 2 SRS ist ein Grundstück
- unmittelbaren Zugang zu einer öffentlichen Straße, sondern ist ein Hinterliegergrundstück in Bezug
KG Berlin - 7 U 31/10
Kammergericht vom 27.01.2010
- Inhalt
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- im Zusammenhang mit der Veräußerung der Wohnung an den Klägerin an diesen in § 7 des notariellen
- unwirksam ist; das ändert nichts daran, dass es sich hier um Ansprüche im Zusammenhang mit
- Insgesamt ist die Deckungszusage daher von der Rechtsschutzversicherung zu Recht abgelehnt worden
- durchführen; denn er konnte nicht erwarten, dass sich das Amtsgericht Schöneberg in einem Urteil mit
- der Kläger ein Urteil in diesem Verfahren schon deshalb nicht, weil der Beklagte mit seinem
§ 46f KredWG
Unterrichtung der Gläubiger im Insolvenzverfahren und Insolvenzrangfolge
- Inhalt
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- (1) Mit dem Eröffnungsbeschluss ist den Gläubigern von der Geschäftsstelle des
- der Justiz und für Verbraucherschutz im Bundesanzeiger veröffentlicht und enthält
- von einer hierzu in dem Staat nach Satz 1 befugten Person zu beglaubigen ist.(3) Der
- Insolvenzverwalter hat die Gläubiger regelmäßig in geeigneter Form über den Fortgang des
- Insolvenzverfahrens zu unterrichten.(4) Im Rang vor den übrigen Insolvenzforderungen werden in
OLG Düsseldorf - I-10 U 166/05
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 30.03.2006
- Inhalt
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- . Ein Recht zur Zahlungsverweigerung ergibt sich insbesondere nicht aus den im Schriftsatz vom
- – zu der vergleichbaren Klausel, "Das Recht zur Minderung des Mietzinses gemäß § 537 Abs. 1 BGB ist
- ein behördliches Einschreiten insoweit ernstlich zu erwarten ist 2. Die Klausel in einem
- Gutachterausschuss...“, ist gemäß §§ 133, 157 BGB bei verständiger Regelung dahingehend auszulegen, dass im
- Teile des .-hofes in Düsseldorf – belegen...,...D... – nämlich · Alter Pferdestall mit 17 Boxen
VG Münster - 8 K 1585/07.A
Verwaltungsgericht Münster vom 23.04.2008
- Inhalt
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- 1001/04 -, www.bverfg.de, Rn. 16, = InfAuslR 2006, 122. Das Recht nach Art. 8 Abs. 1 EMRK, mit
- werden, dass er bereits im Januar 2004 in Schweden Asyl beantragt habe, bestätigte der Kläger dies
- , und erklärte, sein Asylantrag sei dort abgelehnt worden, er sei dann im Sommer 2005 in den Libanon
- Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags zuständig ist, vgl. ABlEU Nr. L 50/1
- Ladung hierauf hingewiesen worden sind (§ 102 Abs. 2 VwGO). Die zulässige Klage ist (nur) in dem aus dem
BGH - 1 StR 28/01
Bundesgerichtshof vom 23.10.2000
- Inhalt
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- 2000 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben a) soweit die Angeklagte in den Fällen II. 2. und
- formellen und sachlichen Rechts. Das Rechtsmittel führt zur Aufhebung der Verurteilung in zwei
- II. 4. der Urteilsgründe wegen Betruges verurteilt worden ist (Betrug zum Nachteil I. und zum
- Betrugsfällen sowie im gesamten Strafausspruch; im übrigen ist es unbegründet im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO
- Landwirt I. (Fall II 2) und den 1938 geborenen Wasserwart B. (Fall II 4) ihr wiederholt Bargeldbeträge in
BFH - V B 8/06
Bundesfinanzhof vom 07.04.2003
- Inhalt
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- Gleichheit im Unrecht Leitsätze 1. Durch die Rechtsprechung ist geklärt, dass der Steuerpflichtige einen
- zum Erlass einer Übergangsregelung oder Billigkeitsmaßnahme im Einzelfall auslöst, ist nur gegeben
- Beschwerdeführer (Kläger) ist Facharzt für Chirurgie und plastische Chirurgie. Im Streitjahr 1997 führte er
- Umständen des Einzelfalles zu gewähren. Im Bundesland Nordrhein-Westfalen, in dem der Kläger praktiziere
- Steuerbefreiung von Schönheitsoperationen habe es nicht gegeben. Der BFH habe --im Gegenteil-- bereits mit
LAG Berlin-Brandenburg - 15 Sa 166/10
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Tätigkeiten mit Nichtwissen bestreitet. Auch reicht es nicht aus, pauschal die abgeleisteten Stunden in
- Recht auf Vergütung von geleisteten Überstunden verwirkt ist. Nach den allgemeinen zivilprozessualen
- Ableistung nicht nur passiv geduldet, sondern aktiv erwartet hat. In § 4 II des Arbeitsvertrages ist
- von 1.120,00 EUR verlangt, ist die Berufung nicht begründet. Zu Recht hat das Arbeitsgericht diesen
- Teil der Klage abgewiesen. 128 Zwar ist in § 3 II des Arbeitsvertrages geregelt, dass die Beklagte
OLG Frankfurt - 19 U 153/08
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 15.08.2008
- Inhalt
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- Klageantrag entsprechend zur Zahlung verurteilt. 4Das Landgericht hat mit Recht und zutreffender Begründung
- Schmerzensgeld und Verdienstausfall. Im Rahmen einer Korrespondenz der Beklagten mit den
- bestätigende (deklaratorische) Schuldanerkenntnis ist als ein im BGB nicht geregelter Vertragstyp neben dem
- hat. Bei der Ermittlung des zum Ausdruck gebrachten Parteiwillens ist auf den erkennbar mit dem
- Klägerin begehrten Höhe zugesagt hat. 6Dem kann die Beklagte auch nicht mit Erfolg entgegen halten, dass in
§ 93 BinSchPRG
Bergung
- Inhalt
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- , 606 Nummer 3 in Verbindung mit § 607 Absatz 7 und § 618 des Handelsgesetzbuchs sowie
- (1) Auf die Rechte und Pflichten des nicht von einem Seeschiff aus tätigen Bergers, der einem
- Hilfe leistet, sowie auf die Rechte und Pflichten der sonstigen an den Bergungsmaßnahmen
- ; 102 Nummer 3 für seine Forderung die Rechte eines Schiffsgläubigers an dem geborgenen Schiff.
- in Binnengewässern in Gefahr befindlichen Binnenschiff oder sonstigen Vermögensgegenstand
VG Aachen - 2 L 914/04
Verwaltungsgericht Aachen vom 25.11.2004
- Inhalt
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- vorliegenden Fall angesichts der in den Taten des Antragstellers zum Ausdruck gekommenen Gesinnung zu Recht
- in Betracht. 1819(III) Schließlich ist auch das Absehen von einem Berufsverbot im
- Abwarten einer gerichtlichen Entscheidung in einem Hauptsacheverfahren für ihn mit schlechthin
- unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre (Anordnungsgrund), vgl. § 123 Abs. 1 und 3 VwGO in Verbindung mit
- Fahrgastbeförderung ist derzeit nicht ersichtlich. 7Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in
BSG - S 12 V 4356/97
Bundessozialgericht vom 15.07.2004
- Inhalt
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- Rechte erlangen als ein im Gewahrsam geborener Abkömmling. Mit seiner Revision rügt der Kläger eine
- mit der Internierung in der Sowjetunion erlittener Schädigungsfolgen; die Mutter des Klägers ist
- Die Revision des Klägers ist unbegründet. Mit seiner Revision beansprucht der Kläger - nachdem in
- . September 1997 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 2. Dezember 1997 - zu Recht ergangen. Eine
- Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist
BSG - B 7 AL 86/99 R
Bundessozialgericht vom 15.06.2000
- Inhalt
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- damit über die mit dem Widerspruch angegriffenen Bescheide hinaus in die Rechte der Klägerin
- aber im Ergebnis zu Recht auch den Sperrzeitbescheid der Beklagten vom 29. August 1994 aufgehoben
- Sperrzeitbescheids bejahen würde, hätte das LSG diesen Bescheid zu Recht mit aufgehoben, soweit darin für
- im Jahre 1985 die Lehramtsprüfung für die Sekundarstufe II abgelegt und war von Januar bis Juli 1987
- sie in ihrem alten Beruf einen Arbeitsplatz finden wolle und eine Tätigkeit im EDV-Bereich nicht
BGH - X ZR 36/04
Bundesgerichtshof vom 06.05.2009
- Inhalt
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- Frequenzumtastung eine Frequenzmodulation im Sinne des Merkmals 4 ist, hat der Bundesgerichtshof in sachlicher
- Urheberrecht als Instrument der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht im deutschen und europäischen Recht
- Verletzungsvorwurf zu verteidigen mit der Folge, dass die Klage in vollem Umfang abzuweisen ist, wenn sich der
- verweigern, ist dem Lizenzsucher allerdings das Recht zuzubilligen, das Angebot zum Abschluss eines
- Richter Prof. Dr. Bornkamm und die Richter Prof. Dr. Meier-Beck, Dr. Strohn und Dr. Kirchhoff für Recht
LSG Niedersachsen-Bremen - L 1 RA 18/02
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 23.01.2003
- Inhalt
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- in den jeweils anderen Sprach- und Lebenskreis stets mit Unsicherheiten behaftet ist und es dabei
- Rentenleistungen hat. Der 1939 geborene Kläger, der indischer Staatsangehöriger ist, absolvierte im Anschluss
- der Kläger im Jahre 1959 Absolvent im City & Guilds of London Institute (ebenfalls in Indien). Dieser
- Kurs beinhaltete Maschinenbau, Drechseln und Einrichten. Im März 1961 siedelte der Kläger in das
- endete mit Ablauf des Monats Mai 1999. Nachdem ihm im September 1998 ein Grad der Behinderung (GdB) von