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Anlage 1 SigV 2001
(zu § 11 Abs. 3, § 15 Abs. 5 und § 16 Abs. 2)Vorgaben für die Prüfung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen
- Inhalt
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- Algorithmen und zugehörigen Parameter müssen nach Abschnitt I Nr. 1.2 dieser Anlage als
§ 7 TierwMeistPrV
Anforderungen im Prüfungsteil „Berufsausbildung und Mitarbeiterführung“
- Inhalt
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- durch überbetriebliche und außerbetriebliche Ausbildung, vermittelt werden müssen,6.die M
§ 19 TKÜV 2005
Nachweis
- Inhalt
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- Unterlagen müssen die zur Beurteilung des Sachverhalts erforderlichen Angaben enthalten. Dazu gehö
§ 4 SchwPestV 1988
- Inhalt
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- üssen nicht ausgesetzt sind und Menschen oder Tiere nicht mit ihnen in Berührung kommen k
OLG Dresden - U 2403/00
Oberlandesgericht Dresden vom 23.08.2001
- Inhalt
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- über einen Vertragslieferanten (aus dessen Lagerbestand) veranlasst worden ist. Neuzulassungen von
- ) Durch dieses Gesetz erhielt § 69 SGB-V eine neue Fassung. Nach dessen Abs. 1 S. 1 regelt das vierte
- Gesetzgeber hat im Rahmen des SGB V ein System geschaffen, innerhalb dessen die Modalitäten der
- dessen Abs. 1 schliessen über die Einzelheiten der Versorgung mit Hilfsmitteln sowie über die
- Oligopolmitgliedes an dem Diskriminierungsverbot des § 20 Abs. 1 GWB zu messen ist (so aber offensichtlich
LSG Berlin-Brandenburg - L 22 R 331/10
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 28.10.2010
- Inhalt
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- Landesversicherungsanstalt Hessen die Anweisung der Auszahlung der Witwenrente ab 01. September 1947
- 1964 kehrte die Klägerin nach Hessen zurück, worauf die Beklagte mit Ablauf des September 1964
- rentenrechtlicher Zeiten nicht mehr festgesetzt werden dürfen. Angesichts dessen war die Beklagte
- , aufgrund dessen bereits qualitativ andere Beitragszeiten als solche sind, für die Beiträge an diesen
- dessen Abschaffung eingegriffen. Dies geschah jedoch nicht in verfassungswidriger Weise. Aus dem
VG Frankfurt (Main) - 7 E 2109/05
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 10.05.2006
- Inhalt
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- GmbH vom 23./26. August 1999 nebst dessen Anlagen zu gewähren. Die Akteneinsicht soll durch
- Versendung einer vollständigen Kopie des Vertrages nebst dessen Anlagen zu Händen der Klägerin erfolgen, 19
- . 2772ff.) aus. Es kann in Hessen auch nicht wie in einigen anderen Bundesländern auf ein
- Informationsfreiheitsgesetz des Landes zurückgegriffen werden, dessen richtlinienkonforme Auslegung den geltend
- . Selbst wenn in Hessen aufgrund des ministeriellen Erlasses zur Direktwirkung der Richtlinie 2003/4
BGH - e am 08.02.200
Bundesgerichtshof vom 06.03.2006
- Inhalt
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- 15.12.2004, GVBl. Hessen I, S. 452) den Zustellungsantrag des Law Office of … und Kollegen vom 09.01.2005
- , unter Umständen große Zahl nicht aufgeführter anderer Geschädigter repräsentieren. Unbeschadet dessen
- davon auszugehen, dass in jenem Verfahren über ein Rechtsverhältnis entschieden wird, dessen Bestehen
- , so stehen dessen Vorschriften der Ausführung der Zustellung nicht entgegen. 36 Nach Art. 13 Abs. 1
BVerfG - 1 BvR 349/04
Bundesverfassungsgericht vom 02.06.2008
- Inhalt
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- GG zu messen ist (unter a). Mit dem aus Art. 20 Abs. 3 GG folgenden Grundsatz der Normenklarheit und
- Entscheidungen sind an Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG zu messen. Nach der insoweit maßgeblichen fachgerichtlichen
- über den städtebaulichen Entwicklungsbereich noch das Gericht bei dessen Kontrolle von der Pflicht
- Ausweisung von Kleingartenflächen selbst an Art. 14 Abs. 3 GG messen lassen, ohne dass es darauf ankäme
LAG Hamm - 8 Sa 949/05
Landesarbeitsgericht Hamm vom 23.03.2006
- Inhalt
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- geben müssen, im Interesse des Klägers tätig zu werden. Statt dessen habe der frühere
- Persönlichkeitsrecht des Klägers, dass zu dessen Schutz ein Einschreiten geboten sei. Der
- Fälligkeit des Anspruchs beginnt, welche ihrerseits dessen Erkennbarkeit voraussetzt, oder ob mit dem
- messen sind, bedarf keiner abschließenden Entscheidung. Folgt man der hier vertretenen Auffassung zur
VG Frankfurt (Main) - 23 K 2720/09.F
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 16.11.2009
- Inhalt
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- Zustimmungsverweigerung verbunden hat. Dessen bedarf es nach § 72 Abs. 2 S. 1 HPVG nicht, da schon die
- , dies lehne er ab. Er hält es statt dessen für erforderlich, dass dieser Personenkreis, wenn die
- Landearbeitsamtes Hessen (Bl. 441 BA) Bezug genommen. Danach liegt keine gewerbsmäßige
- Gründe des Beteiligten für dessen abweichende Haltung bereits. Sie lagen erkennbar in den
BVerfG - 2 BvR 591/95
Bundesverfassungsgericht vom 18.12.2002
- Inhalt
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- . November 1995 zur Erhebung von Wasserentnahmeabgaben in Baden- Württemberg und Hessen (BVerfGE 93, 319
- ersichtlich, dass die im Vergleich zu Hessen und Baden-Württemberg unterschiedliche Ausgestaltung
- -Württemberg oder diejenige Person, die Grundwasser in Hessen entnimmt, durch die Wasserentnahme einen
- Grundwasserentnahmeabgabe im Hinblick auf Art. 14 Abs. 1 GG und Art. 12 Abs. 1 GG zu messen ist, sind in der
LAG Köln - 12 Sa 874/10
Landesarbeitsgericht Köln vom 05.10.2010
- Inhalt
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- unklar, sowie einen anderen Pressebericht vom 10.02.2009, ausweislich dessen ein Mitinhaber der G
- , die angesichts dessen darauf schließen ließen, dass ihre Interessen das Beendigungsinteresse des
- die Beklagte zu 2) nicht mehr übernommen wurde. 595. Angesichts dessen kann offen bleiben, ob ein
- ist unabänderlich und kann nicht verlängert werden. 80Dr. Rech Elsen Dederichs 81
LAG Hessen - 16 Sa 2147/08
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 03.08.2009
- Inhalt
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- dann, wenn sich aus ihm erst in Zukunft Rechtsfolgen ergeben, aber Klarheit über dessen Bestehen
- Jahr 2004 in Kraft und die Vorruhestandsvereinbarung damit an ihr zu messen. 39 Vergütung im Sinne
- , keinen Vorruhestandsbezug mehr. Sie kann anstelle dessen nur die Altersrente mit Abschlägen beziehen
- , dessen Folgen durch die Vorruhestandsregelung gemindert werden soll. Von einer Wiedereingliederung
OVG Niedersachsen - 5 LB 79/11
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht vom 01.03.2013
- Inhalt
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- Normalbild eines im medizinischen Sinne gesunden Menschen zu messen, sondern an der Verfassung eines
- Amtsarztes Dr. D. vom 6. März 2007 und dessen ergänzender Stellungnahme vom 16. Januar 2009 bejaht