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OVG Nordrhein-Westfalen - 6 A 3354/07
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 25.01.2010
- Inhalt
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- Antrag angreifen will, und mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellen. Es reicht hingegen
- die einheitliche Anwendung oder Weiterentwicklung des Rechts hat. Dabei ist zur Darlegung dieses
- über die mit der Bewilligung einer Teilzeitbeschäftigung im Allgemeinen verbundenen organisatorischen
- systematischen Zusammenhang, in den der Begriff hineingestellt ist. Vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2008
- . 19Der Streitwert ist in Höhe des zweifachen Jahresbetrages der Differenz zwischen dem innegehabten
OLG Frankfurt - 16 W 11/10
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 12.04.2010
- Inhalt
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- zulässig. Zu Recht ist das Landgericht insoweit von einer wahren Tatsachenbehauptung ausgegangen, was
- , aber unbegründet. 2Zu Recht hat das Landgericht den Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung
- um eine Meinungsäußerung handelt, die vom Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 GG gedeckt ist. 4Ob im
- diese Firmengruppe, aber selbst nicht nach außen in Erscheinung getreten ist, nicht zu beanstanden
- Sicherheit, ... sei immer in Person des Antragstellers aufgetreten, so ist dies ebenfalls nicht zu
LSG Hessen - L 12 J 544/88
Hessisches Landessozialgericht vom 24.01.1989
- Inhalt
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- ausübt und hierzu nach eigenem Vorbringen, wenn auch mit Unterstützung seiner Ehefrau, in der Lage ist
- Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit zu Recht erfolgte. Der 1938 geborene Kläger erlernte von
- im elterlichen Betrieb, sondern als Küster der Heilig-Geist-Kirche in W. tätig. Diese Tätigkeit wurde
- , weitaus geringeren Verdienst gesehen und habe einen Teil von ihr in einer Lebensversicherung mit
- . Mit Urteil vom 14. März 1988 hat das SG die Klage abgewiesen und in den Entscheidungsgründen
BFH - VII R 39/09
Bundesfinanzhof vom 08.06.2010
- Inhalt
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- Ergebnis zu Recht-- verneint, dass auch die rückständigen Umsatzsteuern in Höhe von 536.126,10 EUR mit der
- .). Der Anspruch auf Investitionszulage ist mit Ablauf des Wirtschaftsjahres, in dem die Investitionen
- beeinträchtigen darf, gelten auch im öffentlichen Recht und damit auch für die Aufrechnung nach § 226 Abs. 1 AO
- Anspruch auf Investitionszulage mit Ablauf des Wirtschaftsjahres, in dem die Investitionen
- (Klägerin) ist ein Versicherungsunternehmen. Zur Sicherung eines von ihr mit Vertrag vom 13. Juni 2001
SozG Lüneburg - S 2 U 145/04
Sozialgericht Lüneburg vom 05.05.2008
- Inhalt
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- Rechte ableiten könnte, ist nicht zu erkennen. Selbst im Fall einer rechtswidrigen Nichtaufnahme der
- . Entscheidungsgründe: Die zulässige Klage ist nicht begründet. Die Beklagte hat zu Recht die
- pädagogisch tätig werde. Sie übe auch keine Tätigkeit aus, die mit der in der Gefahrtarifstelle 6 genannten
- einer sog. Sitzungsvereinbarung übersandt, in dem u. a. unter Punkt 1.) ausgeführt ist, "dass dem
- . Nach den Recherchen der Beklagten ist in diesem Zusam-menhang eine der wichtigsten Techniken der
§ 20.01 BinSchUO2008Anh II
Anwendung des Teils II
- Inhalt
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- üssen Zeugnisse mitführen und mit der Freibordmarke versehen sein, die nach dem Recht des
- Zeugnis mitführen, das nach dem Recht des Flaggenstaates vorgeschrieben ist.5.Darüber hinaus
- Nr. 10 ist ein Abschließen der Absperrorgane im Lenzsystem, über die das ölhaltige
- hervor, dass das Schiff mit Sammeltanks ausgerüstet ist, um das gesamte ölhaltige
- findet, müssen im Besitz des jeweiligen gültigen internationalen Zeugnisses sein.2.Seeschiffe
§ 27 SGB 3
Versicherungsfreie Beschäftigte
- Inhalt
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- Bundesfreiwilligendienstgesetz,2.wegen eines Arbeitsausfalls mit Entgeltausfall im Sinne der Vorschriften über das
- ändigen Beschäftigung, die sie berufsmäßig ausüben. Unständig ist eine
- pflegt oder im voraus durch Arbeitsvertrag beschränkt ist,2.Beschäftigung als
- Recht der Europäischen Gemeinschaft noch nach zwischenstaatlichen Abkommen oder dem Recht des
- , in der ein Anspruch auf Teilarbeitslosengeld besteht, ausgeübt werden.
LSG Bayern - L 17 U 180/03
Bayerisches Landessozialgericht vom 09.08.2005
- Inhalt
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- Berufung ist zulässig, sachlich aber nicht begründet. Das SG hat die Klage zu Recht abgewiesen, denn der
- eine Kniedistorsion rechts am 22.07.1996. Im Gutachten des Prof. Dr.B. vom 27.07.1997 erwähnte der
- fortbestehende Beschwerden im HWS-Bereich mit endgradiger Bewegungseinschränkung der HWS sowie Beschwerden im
- Bereich beider Kniegelenke mit rezidivierenden Reizergüssen habe. Außerdem sei ein Taubheitsgefühl in
- Entscheidung der Frage, in welchem Grad die Erwerbsfähigkeit eines Versicherten gemindert ist, eine
OVG Nordrhein-Westfalen - 21 A 490/97
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23.04.1999
- Inhalt
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- Rede stehende Äußerungsverhalten des Regierungspräsidenten im übrigen mit dem geltenden Recht in
- : 12Der Kläger ist ein eingetragener und als gemeinnützig anerkannter Verein mit Sitz in K. , dem nach
- .) m.w.N. 36Denn er ist ungeachtet seiner dogmatischen Herleitung in der Rechtsprechung und im
- Martens, Negatorischer Rechtsschutz im öffentlichen Recht dargestellt anhand der gerichtlichen Praxis zum
- und als ein Teil davon das Recht der persönlichen Ehre des Klägers in Betracht. Ungeachtet der
Empfehlung: Rechtsanwältin Anja Uelhoff, Hamburg und München
Rechtsanwältin Simone Weber vom 23.02.2012
- Inhalt
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- ändern uns mit ihnen! Was ist für Sie Recht und was Gerechtigkeit? Dafür habe ich leider auch keine
- Leben dort war und wie „Recht“ gesprochen und gestaltet wurde. Womit entspannen Sie in Ihrer
- Probleme im Bank- oder Kapitalmarktrecht haben. Sie ist Fachanwältin für Bank- und
- . Dadurch komme ich mit Privatleute, aber auch mit Firmen und deren leitenden Personen in Kontakt – und mit
- sehr unterschiedlichen Banken. Es ist nämlich durchaus ein Unterschied, ob man es mit einer
OLG Köln - 13 U 200/07
Oberlandesgericht Köln vom 18.03.2009
- Inhalt
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- Beteiligung an der Beklagten zu 1) – Mitgliedsnr. XX. – mit 26 Anteilen zu-stehenden Rechte -, freigestellt
- , dass sich der Beklagte zu 2) mit der Übernahme der oben genannten Rechte des Klägers aus dessen
- Anlagegesellschaften in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (s. BGH NJW 2004
- unbegründet ist. Bei dem Gegenanspruch des Beklagten zu 2) auf Übertragung der Rechte aus der
- , dass der Kläger in Bezug auf den mit der Privatbank S. GmbH & Co. KG unter dem 14. Oktober /2
OLG Hamm - 9 U 183/06
Oberlandesgericht Hamm vom 15.06.2007
- Inhalt
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- Recht nicht geltend. 12Diese Betriebsgefahr ist vorliegend durch ein Verschulden der Erstbeklagten über
- -jähriges Kind mit seinem Roller in Höhe einer Querungshilfe zur Fahrbahn hin am Boden, weil es die
- den Anstoß mit der Fahrzeugfront die Verletzung des Klägers im Ergebnis nicht minder schwer gewesen
- Ortsmitte fahrenden Pkw-Führers sichtbar wurde. Dem Landgericht ist im Ergebnis auch darin zu folgen, dass
- sich auch im Lichte von § 3 II a StVO der Kraftfahrer nicht immer und unter allen Umständen darauf
LSG Berlin-Brandenburg - L 25 B 2135/08 AS
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 30.03.2009
- Inhalt
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- insbesondere schwierige, bislang nicht geklärte Rechts- und Tatfragen im Prozesskostenhilfeverfahren
- mit dem unter anderem in Art. 20 Abs. 3 GG zum Ausdruck gebrachten Rechtsstaatsprinzip und dem aus
- zugrunde gelegt ergeben sich vorliegend hinreichende Erfolgsaussichten. Fraglich ist im vorliegenden
- zusammensetzen. Das von den Beteiligten im erstinstanzlichen Verfahren in Bezug genommene Urteil des
- dem Verfahren in der Hauptsache vorzubehalten. Für eine Mutwilligkeit im Sinne von §§ 73a SGG, 114 S
BGH - III ZR 294/02
Bundesgerichtshof vom 08.05.2003
- Inhalt
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- die Eintragung des Erwerbers im Grundbuch "sichergestellt" ist, so verletzt der Notar den mit der
- allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, daß die Eintragung eines Rechts oder einer
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts nicht vorliegt. Dies ist auch dann nicht anders zu beurteilen, wenn in dem
- die Richter Streck, Schlick, Dörr und Galke für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin wird das
- verfügen, wenn sichergestellt ist, daß - die Erwerber als alleinige Eigentümer in das oben bezeichnete
BGH - 5 StR 461/04
Bundesgerichtshof vom 17.03.2005
- Inhalt
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- 5 StR 461/04 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL vom 17. März 2005 in der Strafsache
- der Geschäftsstelle, am 17. März 2005 für Recht erkannt: Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft
- Staatsanwaltschaft mit der näher ausgeführten Sachrüge. Die Rechtsmittel haben im Ergebnis Erfolg. I
- in dem Unternehmen im wesentlichen die Büroarbeiten. In den Jahren 1992 bis 1997 nahm der
- andere Betriebsausgaben, nämlich Lohnzahlungen, angesehen, die in gleicher Höhe wie die mit