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Filesharing: Das Jahr geht zu Ende und mit den Jahres-Samplern 2015 kommen DigiRights Administration GmbH und Rechtsanwalt Daniel Sebastian als Rucksack mit
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 19.10.2015
- Inhalt
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- Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht.Die IT-Kanzlei Gerth hat Erfahrung mit mehr als 5.000
- Sebastian an folgenden Tracks Rechte geltend: C „Lost Frequencies – Are you with me“„Kygo ft. Conrad
- mehrerer Songs durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian stehen häufig im Zusammenhang mit dem Vorwurf von
- mit Rechtsanwalt Daniel Sebastian in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich
- Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko
KG Berlin - 9 U 226/05
Kammergericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Einkaufsbummel in ihrem Recht am eigenen Bild verletzt worden ist, kann nicht generell eine Verbreitung
- der beschriebenen Art verbreitet. Sie ist durch die Veröffentlichung vom 15.8.2005 in ihrem Recht am
- sich der Senat, wie nachfolgend unter 3.c.aa näher auszuführen ist, befugt, das Recht auf Achtung des
- II.2). 23 Charakteristisch ist im vorliegenden Fall, dass die Antragstellerin bei Besorgungen bzw
- deutschen Gerichte im Rahmen ihrer Bindung an Gesetz und Recht verpflichtet, die Gewährleistungen der EMRK
BGH - I ZR 165/04
Bundesgerichtshof vom 13.12.2007
- Inhalt
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- Versenderin in Betracht. 151. Das Berufungsgericht hat mit Recht die Voraussetzungen einer vertraglichen
- ) Das Berufungsgericht hat mit Recht angenommen, dass der Beklagten leichtfertiges Handeln i.S. von
- Berufungsgericht hat auch mit Recht angenommen, dass die Versenderin nicht wirksam auf die Durchführung
- Mitverschulden der Versenderin zu Recht verneint, weil der Wert der abhandengekommenen Pakete in diesen Fällen
- in den Feeder geben. Eine gesonderte Behandlung ist aber im Falle einer separaten Übergabe an den
BVerwG - 2 B 112.11
Bundesverwaltungsgericht vom 04.10.2012
- Inhalt
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- ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts daher - auch und gerade im Hinblick auf die
- sowohl im konkreten Fall entscheidungserheblich als auch allgemein klärungsbedürftig ist
- , aber eine andere ist?“ 6würde sich in einem Revisionsverfahren so bereits nicht stellen. Sie setzt
- bindenden tatsächlichen Feststellungen aber (zu Recht) nicht ausgegangen, weil sich die Rechtmäßigkeit der
- im November 2006 angeordneten Blutuntersuchung schon in tatsächlicher Hinsicht von einer künftig
Arbeitsrecht: Zur Wahrung der Schriftform bei Kündigung durch Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 05.08.2015
- Inhalt
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- durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts fest: Wird eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR
- Kündigung durch Gesellschaft bürgerlichen Rechts weiterlesen
- ) mangels abweichender gesellschaftsvertraglicher Regelungen gemäß §§ 709 Abs. 1, 714 BGB im
LG Berlin - 26 O 242/07
Landgericht Berlin vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Recht zum Besitz. 3. Die Höhe der Sicherheitsleistung im Rahmen der vorläufigen Vollstreckbarkeit
- mit Tiefgarage in Berlin übertragen worden. 3In Ziffer 5.5 dieses Vertrages heißt es im Abs. 2: „5
- Schlusszahlungsanspruch nicht verjährt ist, erklärte der Beklagte im Prozess die Aufrechnung mit einem
- -RR 1986, 158; Weth in Musielak, ZPO, 5. Aufl. 2007, § 51 RdNr. 30). 37 II. Die Klage ist auch
- (vgl. dazu Füller in Münchener Kommentar, BGB, 4. Aufl. 2004, § 952 RdNr. 7). Dabei ist Schuldschein im
§ 2 UBGG
Anforderungen an Rechtsform, Unternehmensgegenstand, Sitz und Kapital
- Inhalt
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- in einer nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen
- Unternehmensbeteiligungsgesellschaft in der Rechtsform der Aktiengesellschaft, der Gesellschaft mit
- äußerung von Unternehmensbeteiligungen sein. Im Gesellschaftsvertrag oder in der Satzung
- Rechtsform betrieben werden.(2) Satzungsmäßig oder gesellschaftsvertraglich festgelegter
- der Unternehmensbeteiligungsgesellschaft ist festzulegen, ob sie eine offene oder eine integrierte
Anlage 2 VeranstFachwPrV
(zu § 7 Abs. 3)Muster
- Inhalt
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- (BGBl. I S. 274) geändert worden ist, mit folgenden Ergebnissen bestanden:PunkteNoteI
- . Wirtschaftsbezogene Qualifikationen1. Volks- und Betriebswirtschaft2. Rechnungswesen3. Recht und Steuern4
- § 6: Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin wurde nach § 6 im Hinblick auf die am in
- arbeitspädagogischen Kenntnisse nach dem Berufsbildungsgesetz nachgewiesen.)Dieser Abschluss ist im
- Veranstaltungsfachwirt/Geprüfte VeranstaltungsfachwirtinHerr/Frau geboren am in hat am die Prüfung zum anerkannten
BSG - B 3 KR 31/01 R
Bundessozialgericht vom 13.12.2001
- Inhalt
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- zutreffend. II Die Revision der Beklagten ist nicht begründet. 1. Der Senat hat mit Urteil vom 17. Mai
- (§ 113 Abs 3 SGB V). Das LSG ist zu Recht davon ausgegangen, daß das Gesetz damit die generelle
- Zweifel der Kasse auszuräumen, ist eine Prüfung durch den MDK im Zusammenwirken mit dem behandelnden
- des Rechts, die fehlende Erforderlichkeit der Krankenhausbehandlung im Einzelfall wegen allgemeiner
- Parteienstreit im Gleichordnungsverhältnis, in dem eine Regelung durch Verwaltungsakt nicht in
OVG Nordrhein-Westfalen - 1 A 2724/04
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 13.10.2005
- Inhalt
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- , dass die Verordnung insoweit nicht mit vorrangigem Recht, nämlich Europäischem Gemeinschaftsrecht, in
- . Der Mitgliedstaat mit abweichendem nationalen Recht ist aber verpflichtet, den unanwendbaren Teil
- regelmäßig im Durchschnitt 54 Stunden. Die Leitstelle ist während der 24-Stunden-Schichten mit drei
- Gemeindeverbände in Bezug genommen ist, die regelmäßige Arbeitszeit im Jahresdurchschnitt einundvierzig
- Bevölkerung in schwerwiegenden kollektiven Gefahrensituationen entgegensteht. Das ist mit Blick auf die
Keine Anrechnung von Tätigkeiten im Beamtenverhältnis als Beschäftigungszeiten iSv. § 34 Abs. 3 TV-L
Malte Winter vom 08.09.2017
- Inhalt
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- Es verstößt nicht gegen höherrangiges Recht, dass Beamtenverhältnisse nicht in die Beschäftigungszeit des § 34 Abs. 3 TV-L einbezogen werden. ...
OLG Hamm - 4 UF 235/81
Oberlandesgericht Hamm vom 06.08.1981
- Inhalt
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- Freitagabend "bis Sonntagabend sowie des Rechts, die Kinder in den Sommerferien für 2 Wochen mit in
- Verbundurteil im Einverständnis mit dem Vater der Mutter übertragen worden. Das Umgangsrecht des Vaters ist im
- gepflegt und auch einen Sommerurlaub im Jahre 1980 mit ihnen verbracht. Nach diesem in der Zeit vom 11
- erzählt, während des Urlaubs in der Schweiz habe er morgens gesehen, wie der Vater mit Frau XXX im
- sich während dieses Urlaubs mit 2 der ihn begleitenden Frau XXX morgens im Bett im Beisein der
BAG - 7 ABR 43/06
Bundesarbeitsgericht vom 08.02.2006
- Inhalt
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- , weil sich die Rechte des Betriebsrats des TT und seiner Mitglieder - im Gegensatz zu denjenigen der
- Auszubildendenvertretung. 2Die antragstellende Arbeitgeberin ist ein Unternehmen der Telekommunikationsbranche mit Sitz in
- erhobenen Antrag der Arbeitgeberin zu Recht stattgegeben. Der Antrag ist zulässig und begründet. 211
- Freistellungen von Mitgliedern der Arbeitnehmervertretungen im Betrieb TT regelt, ist eine Aufteilung
- , Stellung und Rechte der Auszubildendenvertretungen richten sich, soweit in diesem Tarifvertrag
Frauen muss man nicht verstehen
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 23.02.2011
- Inhalt
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- den meisten Verwendern bewusst ist. Warum, wird sich nun der ein oder andere Leser zu Recht fragen
- gute Recht eines jeden Markeninhabers gegen rechtswidrige und unerlaubte Verwendungen seiner Marke
- Markenamt (DPMA) als Marke eingetragen wurde. Markeninhaber ist, wer hätte es gedacht, der Comedian Mario
- der Markenblog am heutigen Tage berichtet, ist Mario Barth ausweislich des Markenregisters des DPMA
- : DPMA) Bei den meisten dieser Marken muss man ohne Zweifel die markenmäßige Nutzung im Sinne des § 3
BFH - I R 112/08
Bundesfinanzhof vom 21.10.2009
- Inhalt
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- 211, 30, BStBl II 2006, 155, m.w.N.). 103. Im Streitfall ist hiernach für eine Billigkeitsmaßnahme
- Finanzamt --FA--) davon aus, dass die Klägerin im Rahmen der Verschmelzung Wirtschaftsgüter in das
- dem Antrag der Klägerin, das FA zu einer abweichenden Steuerfestsetzung zu verpflichten, zu Recht
- , m.w.N.). Eine Unbilligkeit aus persönlichen Gründen ist im Streitfall weder von der Klägerin geltend
- im Rahmen der Steuerfestsetzung geht. 14Nicht entscheidungserheblich ist insoweit, dass an der