Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
08.09.2017

Keine Anrechnung von Tätigkeiten im Beamtenverhältnis als Beschäftigungszeiten iSv. § 34 Abs. 3 TV-L

Es verstößt nicht gegen höherrangiges Recht, dass Beamtenverhältnisse nicht in die Beschäftigungszeit des § 34 Abs. 3 TV-L einbezogen werden. ...