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§ 117 SachenRBerG

Einwendungen des Grundstückseigentümers
Inhalt
  • anderweitige Erschließung oder Entsorgung mit einem im Verhältnis zu den Nachteilen geringen
  • ) Sind Erschließungs- oder Entsorgungsanlagen zu verlegen, so besteht ein Recht zur Mitbenutzung des
  • ;umen. Können sich die Parteien über die Dauer, für die das Recht nach Satz 1
  • ücks nicht bedarf oder eine Verlegung der Ausübung möglich ist und keinen unverhä
  • Grundstücks im bisherigen Umfange für die Zeit, die für eine solche Verlegung

OLG Dresden - 3 W 1411/01

Oberlandesgericht Dresden vom 08.10.2001
Inhalt
  • , 1219). Dem folgt auch der Senat. Die weitere Beschwerde ist jedoch unbegründet. Mit Recht hat das
  • Recht für sich in Anspruch nehmen kann, einen Fachmann mit der Bestimmung der zur unmittelbaren
  • vertretbaren Handlung nicht in Frage zu stellen. Mit Recht hat das Landgericht ausgeführt, dass es der
  • nach § 887 ZPO nicht zumutbar sei. Mit Recht wird insoweit auf die wirtschaftliche Gleichwertigkeit
  • ihrerseits vertretbare Handlungen. Zu Recht wird daher in der überwiegenden Anzahl der zur Abgrenzung von

§ 44 VVG 2008

Rechte des Versicherten
Inhalt
  • ;ber seine Rechte verfügen und diese Rechte gerichtlich geltend machen, wenn er im Besitz des Versicherungsscheins ist.
  • (1) Bei der Versicherung für fremde Rechnung stehen die Rechte aus dem Versicherungsvertrag

BFH - V R 9/09

Bundesfinanzhof vom 13.03.2017
Inhalt
  • erforderlich ist (BFH-Urteile in BFHE 197, 319, BStBl II 2002, 167, unter II.1.a, und in BFHE 210, 167
  • Lage ist, seinen Willen in der Enkelgesellschaft durchzusetzen. 23bb) Im Hinblick auf die bei der
  • nationalen Recht noch dem Gemeinschaftsrecht zu entnehmen. Es ist auch kein sonstiger
  • . 5Hiergegen wendet sich das FA mit der Revision, die es auf die Verletzung materiellen Rechts stützt
  • an einer GmbH und einer Personengesellschaft, ist die GmbH nicht finanziell in die

BGH - IV ZR 224/12

Bundesgerichtshof vom 10.07.2013
Inhalt
  • im Alter von 91 Jahren verstorbenen R. S. (Erblasser). 2Dieser war in erster Ehe mit der am 9
  • sowie heute beurkundeter Erklärungen." 14Zu Recht weist das Berufungsgericht ­ in anderem Zusammenhang
  • und Reichsgericht haben sich im Zusammenhang mit dem Widerruf wechselseitig abhängiger Verfügungen in
  • . 7). Ein zeitlicher Aufschub der Begebung ändert daran nichts. 273. Im Ergebnis zu Recht sieht es
  • . Diesen Beweis hat sie nicht erbracht. Sie ist mangels Beweisantritts vom Berufungsgericht zu Recht

LSG Nordrhein-Westfalen - L 3 P 49/02

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 10.03.2003
Inhalt
  • 17.08.2001, BGBl. I, 2166 ff. ausdrücklich zum Gebühren recht; zu dieser Differenzierung im Recht des
  • Sinne des AGBG (Gesetz zur Regelung des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zuletzt
  • an die Klägerin verurteilt worden ist. Insoweit wird die Klage abgewiesen. Im Übrigen wird die
  • ist der Beklagte nicht erschienen; er war in diesem Termin auch nicht vertreten. Schriftlich beantragt
  • in Höhe von 313,85 EURO (ursprünglich 613,84 DM) ist zurückzuweisen. Der Anspruch der Klägerin

LSG Sachsen - L 2 U 48/99

Sächsisches Landessozialgericht vom 07.09.2001
Inhalt
  • 1.1.1992 eingetreten sind und die nach dem im Beitrittsgebiet geltenden Recht Arbeitsunfälle der
  • auch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts gewesen. Die im Rahmen der GST ausgeübte Tätigkeit
  • Versicherung der DDR ist nicht vorhanden, auch Hinweise auf einen solchen sind nicht bekannt. Erstmals mit
  • Schreiben vom 5.11.1992 wandte sich der Kläger mit der Bitte an das Amt für Familie und Soziales in
  • einzugehen, wies die Beklagte mit Widerspruchsbescheid vom 13.6.1997 aus den im Eingangsbescheid

KG Berlin - 12 U 20/09

Kammergericht vom 13.03.2017
Inhalt
  • -Aufschläge hat das Landgericht zu Recht zu Gunsten der Klägerin in Ansatz gebracht. 23 UPE–Zuschläge
  • Fortbildung des Rechts oder der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung ist nicht erforderlich. III. 30
  • ist, ansonsten aber die im Prozess gewonnenen Erkenntnisse nach seiner individuellen Einschätzung
  • nachvollziehbar im Urteil darzulegen. Dabei ist es nicht erforderlich, auf jedes einzelne Parteivorbringen
  • Aussage daraus ergibt, dass sie sich nicht mit der polizeilichen Symbolskizze in Einklang bringen

BSG - B 9 SB 6/02 R

Bundessozialgericht vom 18.09.2003
Inhalt
  • Schwerbehindertengesetz (SchwbG) zu Recht von 50 auf 30 herabgesetzt hat. Bei dem Kläger wurde im August 1998
  • Heilungsbewährung sei mit höherrangigem Recht vereinbar. Zu Recht habe der Beklagte den GdB deshalb zunächst
  • ) verletzt. Der im Ausgangsbescheid mit 50 festgesetzte GdB habe nicht herabgesetzt werden dürfen, weil
  • /61073). II Die Revision des Klägers ist nicht begründet. Das klageabweisende Urteil des LSG ist
  • Heilungsbewährung zu Recht von 50 auf 30 herabgesetzt. Dieser Entscheidung fehlt - anders als vom Kläger und

VG Kassel - 2 G 1854/03

Verwaltungsgericht Kassel vom 09.09.2003
Inhalt
  • fehlt im Waffengesetz - wie auch im Recht der Fahrerlaubnisse und anders als in anderen
  • strukturgleiche Verfahren der Überprüfung der Eignung im Recht der Fahrerlaubnisse überwiegend
  • . Und in systematischer und teleologischer Hinsicht ist zu berücksichtigen, dass mit einer Begutachtung
  • . Wie auch im Recht der Fahrerlaubnisse kann die Behörde nämlich aus dem Umstand, dass der Betroffene
  • Verfahrensbevollmächtigten vom 15.08.2003 erhob der Antragsteller Widerspruch im Wesentlichen mit der Begründung, die Frage

LG Landau - 1 S 180/02

Landgericht Landau vom 27.08.2002
Inhalt
  • Bürgerliches Recht Privatversicherungsrecht LG Landau in der Pfalz 27.08.2002 1 S 180/02 Wird ein
  • trägt die Kosten des Rechtsstreits. IV. Die Revision wird nicht zugelassen. V. Das Urteil ist
  • Rechtsgeschäft nach § 134 BGB nichtig ist, ist in erster Linie darauf abzustellen, ob das Verbotsgesetz für
  • abzustellen ist. Dies erfordert eine normbezogene Abwägung, ob es mit dem Sinn und Zweck des Verbots
  • , NJW 2000, 1186, 1187 m.w.N.). Von einem derartigen einseitigen Verbot ist hier auszugehen. Das in den

LSG Berlin-Brandenburg - L 4 RA 51/03

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 27.01.2006
Inhalt
  • materiellen Recht erfüllt ist, so dass die Möglichkeit besteht, dass er rentenrechtlich relevant werden kann
  • verfassungswidriges Sonderrecht für die Angehörigen der Bevölkerungsgruppe begründet, die ihre Rechte in
  • Verwaltungsakt mit Dauerwirkung, der auf der Grundlage des bei seinem Erlass geltenden Rechts
  • ersetzt worden. Damit können zukunftsgerichtet Rechte und Ansprüche nur in diesem
  • Beitragsbemessungsgrenze für das jeweilige Kalenderjahr. Die in der DDR erworbenen subjektiven Rechte sind

BGH - Xa ZR 140/05

Bundesgerichtshof vom 28.05.2009
Inhalt
  • Patentgericht hat die Nichtigkeitsklage zu Recht und mit zutreffender Begründung abgewiesen. 9I. Das
  • recht nicht weiterführend. 29Insbesondere kann der Klägerin nicht in der Annahme gefolgt werden, der
  • Kosten der Klägerin zurückgewiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: 1Die Beklagte ist Inhaberin des unter
  • sein muss, dass er für den im Patentanspruch angegebenen Zweck verwendbar ist. BGH, Urteil vom 28
  • Richterin Mühlens und die Richter Dr. Achilles und Dr. Berger für Recht erkannt: Die Berufung gegen das

BPatG - 27 W (pat) 110/05

Bundespatentgericht vom 17.01.2006
Inhalt
  • genau einprägt. Da „Houcom“ hier aber ohnehin kein englischer Begriff ist, ist erst recht neben
  • erforderlichen Abstand zumindest in klanglicher Hinsicht nicht ein. Die Markenwörter stimmten im
  • Widersprechende nicht geäußert. II 1) Die Beschwerde des Inhabers der angegriffenen Marke ist zulässig
  • hinsichtlich Telekommunikation ist die Markenstelle mit zutreffender Begründung, der sich der Senat
  • einander gegenüberstehender Marken ist nämlich nach deren Ähnlichkeit im Klang, im (Schrift-)Bild

OLG Düsseldorf - I-18 W 38/06

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 10.01.2007
Inhalt
  • , 409, betraf einen nach altem Recht zu beurteilenden Fall). 11Unerheblich ist, dass die Klägerin nur
  • erklärte den Rechtsstreit in dieser Höhe für erledigt. Mit Schriftsatz vom 20.10.2005, der am selben
  • Beklagte, es werde in Abstimmung mit der Klägerseite der Rechtsstreit in Höhe eines Betrags von 3.200
  • 1.857,09 € festgesetzt werden dürfe, da im Termin vom 21.10.2005 der Rechtsstreit übereinstimmend in
  • (OLG Hamburg 01.07.1992, JurBüro 1993, 363/364; ebenso schon unter der Geltung des früheren Rechts OLG