Suche nach "it-recht"
Ergebnisse 37666
Seite 1269 von 2512
OLG Celle - 22 W 33/07
Oberlandesgericht Celle vom 19.07.2007
- Inhalt
-
- ) ist im Recht der Freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht vorgesehen (vgl. Senatsbeschluss vom 20
- : Bürgerliches Recht Normen: FGG § 29 a Leitsatz: Das Gericht der weiteren sofortigen Beschwerde ist
- ., Beteiligt: Stadt H., Die Oberbürgermeisterin, Fachbereich 2 Recht und Sicherheit, hat der 22
- durchgeführte Anhörung des Betroffenen gegen den in Haftsachen (im Übrigen sowohl nach dem Polizei als
- eine außerordentliche Beschwerde war hiernach kein Raum. 5. In diesem Zusammenhang ist indessen
Neues Mietrecht – Sicherungsanordnung und einstweilige Verfügung bei Mietschulden nun möglich
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 04.03.2013
- Inhalt
-
- Entschließungsantrag vom 1. Februar 2013 darauf hingewiesen, dass das bestehende Recht im Hinblick
- Recht des Klägers, die Geldforderung zu erhöhen, erfasst die Sicherungsanordnung den Erhöhungsbetrag
- nachzuweisen. (3) Soweit der Kläger obsiegt, ist in einem Endurteil oder einer anderweitigen den Rechtsstreit
- schwerer. Der neue § 940a Abs.3 ZPO gibt nämlich das Recht zum Erlass einer einstweiligen
- auch im Bundesrat laut geworden. Das Bundesland Baden-Württemberg (BR-Drs. 10/2/13) hat in seinem
LG Dortmund - 8 O 313/06
Landgericht Dortmund vom 13.04.2007
- Inhalt
-
- bestimmten Textpassagen in deren Verkaufsprospekt in Anspruch. 3Der Kläger ist der bundesweit tätige
- schloss einen Vertrag über einen mit "Data 30" bezeichneten Tarif, bei dem in dem Katalog als
- Monaten, zu vollziehen an ihren Geschäftsführern, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr mit
- Verbrauchern (§ 13 BGB) nachfolgende oder dieser inhaltsgleiche Bestimmungen im Zusammenhang mit Angeboten
- noch besteht und/oder im Prospekt zutreffend wiedergegeben ist. Aus der Sicht des Verbrauchers
OLG Köln - 6 U 64/92
Oberlandesgericht Köln vom 08.01.1993
- Inhalt
-
- Beklagte im Zusammenhang mit der angegriffenen Ankündigung auf das Recht der Meinungsäußerungsfreiheit
- Tatbe-stand der Irreführung im Sinne des § 3 UWG reicht es aus, daß ein nicht unbeachtlicher Teil der
- festzusetzende Beschwer der Beklagten entspricht dem Wert ihres Unterliegens im Rechts-streit. ##blob##nbsp
- verstößt in der konkret beanstandeten Präsentationsform gegen § 3 UWG, wenn im Zeitpunkt des Angebotes
- der allgemeinen Gesetze (hier: §§ 1 und 3 UWG) zulässig ist. Die beanstandete Aussage dient in
BGH - IV ZR 270/06
Bundesgerichtshof vom 27.02.2008
- Inhalt
-
- Nachprüfung in entscheidenden Punkten nicht stand. 71. Im Ausgangspunkt zutreffend ist das Berufungsgericht
- nicht ausreichend in den Blick genommen und dabei, wie die Revision zu Recht rügt, die Voraussetzungen
- vollständig ausgeschöpft hat. Die Revision beanstandet insoweit zu Recht, dass die in den Urteilsgründen
- regelmäßig auch befugt ist. Mit der Vorgabe von Fragen nach gefahrerheblichen Umständen im
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 270/06 Verkündet am: 27. Februar 2008 Heinekamp
BFH - IX R 77/06
Bundesfinanzhof vom 29.05.2008
- Inhalt
-
- Erfolg; das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 1302
- . September 2004 IX R 5/03, BFH/NV 2005, 498, m.w.N.). 102. Entgegen der Auffassung des FG ist die Veräußerung
- rechtfertigen ist (BFH-Urteil vom 29. August 2007 IX R 17/07, BFH/NV 2008, 426, m.w.N.). Das Motiv
- (BFH-Urteil vom 17. Dezember 2003 IX R 56/03, BFHE 205, 70, BStBl II 2004, 648, m.w.N.). 12b) Es stand
- im Einklang mit § 17 EStG. Die Vorschrift soll den durch die Veräußerung des Anteils an einer
OLG Hamm - 3 Ss 67/09
Oberlandesgericht Hamm vom 17.02.2009
- Inhalt
-
- sich der Angeklagte mit der Revision und rügt die Verletzung materiellen Rechts. Die
- Messer, welches er zuvor zum Einbau von Lautsprecherboxen in ein KFZ verwendet hatte. Im Verlaufe des
- gesprochen habe. Er holte dann das Messer heraus, hielt es in der Faust und stach mehrfach mit Wucht auf
- nicht weiter ist, als die des Amtsgerichts (Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 328 Rdn. 9) – im Laufe des
- einer Sachrüge geltend zu machen ist, ist in der Rechtsprechung umstritten. 15Die Ausführungen in der
LSG Bayern - L 2 U 182/01
Bayerisches Landessozialgericht vom 09.04.2003
- Inhalt
-
- Schultereckgelenksarthrose rechts, eine Schultergelenksarthrose mit Hochstand des Oberarmkopfes, eine
- versetzt rechts neben der Deichsel gestanden. Den Oberkörper habe er dann nach vorne gebeugt und mit
- den Widerspruch mit Widerspruchsbescheid vom 23.09.1999 als unbegründet zurück. Im anschließenden
- eingeholt. Dort ist als Unfallschilderung wiedergegeben, der Kläger habe versucht, mit beiden Händen eine
- ursächlich oder wenigstens mitursächlich für eine Gesundheitsstörung gewesen ist. In den Fällen, in
§ 3c UStG 1980
Ort der Lieferung in besonderen Fällen
- Inhalt
-
- den in § 1a Abs. 1 Nr. 2 genannten Personen gehört oder 2.a)ein Unternehmer ist, der nur
- )ein Kleinunternehmer ist, der nach dem Recht des für die Besteuerung zuständigen
- )ein Unternehmer ist, der nach dem Recht des für die Besteuerung zuständigen Mitgliedstaates
- oder Versendung im Gebiet eines anderen Mitgliedstaates ist die von diesem Mitgliedstaat festgesetzte
- Gesamtbetrag der Entgelte, der den Lieferungen in einen Mitgliedstaat zuzurechnen ist, die maß
OLG Hamm - s OWi 328/07
Oberlandesgericht Hamm vom 29.05.2007
- Inhalt
-
- Rechts rügt, ist die Rüge nicht in der gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO i. V. m. § 79 Abs. 3 OWiG
- Rechtsprechung gebieten würden. 53. Zur Fortbildung des Rechts ist eine Rechtsbeschwerde nur dann
- (Göhler, a.a.O., Rdnr. 5). Fehler des materiellen Rechts, die hier allein in Betracht kommen, stellen
- den sich auch die erhobene formelle Rüge richtet, ist mit der Sachrüge geltend zu machen (Meyer
- Kraftfahrzeuges zu stellen sind. Insoweit ist anerkannt, dass dann, wenn im Einzelfall zureichende und
BFH - I R 53/06
Bundesfinanzhof vom 01.08.2005
- Inhalt
-
- zulässige Untätigkeitsklage, die auch begründet sei. Das Urteil vom 29. Juni 2006 6 K 4418/05 ist in
- Anfechtungsklage trotz des fehlenden behördlichen Vorverfahrens zu Recht als zulässig angesehen. Die
- vorzeitig erhobene Klage ist insoweit nach Ablauf der in § 46 FGO bestimmten Sechsmonatsfrist in die
- --) auf Verletzung materiellen Rechts. 4Er beantragt, das FG-Urteil aufzuheben und die Klage
- Gewinns und der Hinzurechnungen ist nicht gemäß § 9 Nr. 2a Satz 1 GewStG 2002 um die gemäß § 8b Abs. 5
LSG Thüringen - L 7 AS 622/05 ER
Thüringer Landessozialgericht vom 27.09.2005
- Inhalt
-
- zu 1 ist 1967 geboren. Sie wohnt mit ihrem Ehemann J. (geb. 1965, nachfolgend Antragsteller zu 2
- ) und ihrem Sohn S. (geb. 1991, nachfolgend Antragsteller zu 3) in einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne
- des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II). Die Antragsteller leben in einem Einfamilienhaus. Seit
- dem 1. Januar 2005 beziehen sie Leistungen von der Antragsgegnerin nach dem SGB II. Mit Fax vom 21
- Antragsgegnerin lag vor und ist Gegenstand der Entscheidung gewesen. II. Die zulässige Beschwerde ist
FG Düsseldorf - 2 K 4450/08
Finanzgericht Düsseldorf vom 07.07.2010
- Inhalt
-
- sehr viel eher mit dem Recht der Apotheken als mit dem Recht der Optiker vergleichbar. Im Einzelnen
- Ausschluss Berufsfremder sei nicht ersichtlich. Die Klägerin verkenne zum einen, dass es im Recht der GmbH
- Kapitalgesellschaft mit Sitz in einem Mitgliedsstaat der Union unschädlich ist, ist nicht geboten. 64a) Die
- Wertungsspielraum wie im Recht der Apotheken zugebillig werden (so ebenfalls Singer, DStR 2010, 78; Preske/Reibel
- zahlreiche Rechte gebe, mit denen ein Minderheitsgesellschafter erheblichen Einfluss auf die
BFH - IV R 72/05
Bundesfinanzhof vom 05.06.1992
- Inhalt
-
- , BStBl II 1990, 817, unter C.II.3.d der Gründe, m.w.N.). 32Hiervon ist im Streitfall nach den
- insoweit nichts anderes gelten. 41Das BFH-Urteil in BFHE 156, 103, BStBl II 1989, 563 ist indessen durch
- , BStBl II 1993, 894 überholt. Im Übrigen ist dem oben bereits genannten Urteil des VIII. Senats des
- den Zahlungseingang und teilte den Klägern zugleich mit, dass sämtliche Ansprüche, Rechte und
- die von ihr bezogenen Waren durch Wechselkredite, die ihr von der E-AG mit Sitz in der Schweiz bis zu
EuGH - C-79/00
Europäischer Gerichtshof vom 13.12.2001
- Inhalt
-
- Bestimmungen der zur Umsetzung der Richtlinie in das spanische Recht erlassenen Königlichen
- ist, dass dies im Interesse der Benutzer liegt.“ 7. In Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie
- . die Richtlinie in das spanische Recht um. 15. Artikel 9 der Königlichen Verordnung Nr. 1651/1998
- 4 Absatz 1 der Richtlinie, dass es sich bei der Zusammenschaltung um ein Recht handle, das mit einer
- Rechte an Telekommunikationsdiensten und - infrastrukturen in der Gemeinschaft kann die