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OLG Saarbrücken - 4 U 229/06
Saarländisches Oberlandesgericht vom 24.10.2006
- Inhalt
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- , da die Drittbenutzer-Vereinbarung mit der Klägerin zu Recht gekündigt worden sei. Die Klägerin habe
- Landgericht die Herausgabeklage zu Recht und mit zutreffender Begründung abgewiesen. Mögliche Ansprüche
- nicht die Eigentümerin des Fahrzeuges ist. Eigentümerin ist – wie das Landgericht zu Recht
- werden. b. In Fällen mehrfacher wechselseitiger verbotener Eigenmacht ist der Besitzschutzanspruch nicht
- Wagen wurde auch von der Erstbeklagten genutzt, u.a. unternahm sie mit dem Fahrzeug in der Zeit vom
Nichtanrechnung der Elternzeit nicht diskriminierend
Rechtsanwalt Nils Wittmiss vom 31.01.2011
- Inhalt
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- Zeitraum, in welchem die Klägerin Elternzeit in Anspruch nahm, zu Recht unberücksichtigt gelassen. Im
- Herabstufung um eine Stufe. Nach Ansicht des 6. Senats ist sei diese Regelung sowohl mit dem Recht
- Entgeltgruppe setzt eine in § 16 Abs. 3 TVöD im Einzelnen festgelegte Zeit der ununterbrochenen Tätigkeit
- den Stufenaufstieg in die Entgeltgruppen unberücksichtigt bleibt, werden nach Auffassung des
- klagende Arbeitnehmerin befand sich im Anschluss an die Geburt ihres zweiten Kindes von April 2005 bis
BFH - X B 167/08
Bundesfinanzhof vom 14.10.2008
- Inhalt
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- Recht auf Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO) verletzt, muss der Beteiligte
- müssen, werde im Tatbestand der Entscheidung nicht erwähnt. Mit dieser Rüge lassen die Kläger außer
- thailändische Schwester der Klägerin angemietet, sowohl im Tatbestand (S. 4) als auch in den
- Beschwerdeführer --wie im vorliegenden Fall-- einen Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht mit der
- Würdigung des Streitfalles durch das FG im Rahmen einer Schätzung ist im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
OLG Hamm - 30 U 215/01
Oberlandesgericht Hamm vom 10.05.2002
- Inhalt
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- Feuchtigkeit in den Räumen zurückzuführen ist. Schimmelpilzbildung stellt grundsätzlich einen Mangel im Sinne
- aber ein Recht zur Minderung wegen dieses Mangels in analoger Anwendung der Vorschrift des § 539 BGB
- Umfang. Die Beklagte kann den von ihr geschuldeten Mietzins für die Mieträume im Hause I- 4Straße in E
- die Klägerin läßt sich den Akten in keiner Weise entnehmen. 7 § 539 BGB a.F. ist zwar auf ein
- Zurückbehaltungsrecht nach § 320 BGB nicht unmittelbar anzuwenden. Gleichwohl ist der Rechtsgedanke im
OLG Brandenburg - 4 U 169/05
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 12.08.2005
- Inhalt
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- Zustand in einem Zeitraum von 40 Jahren als Recht besessen worden ist und dass für weitere 40 Jahre
- des Grundbuches subsidiär sei. 36 II. Die Berufung der Beklagten ist zulässig; sie hat auch in der
- als Eigentümerin im Grundbuch war - was unstreitig ist - in den alten Grundbüchern als
- Widmung ist in Art. IV der Anweisung zur Ausführung der Verordnung über das Kirchenpatronatsrecht
- /Bachof/Stober, Verwaltungs-recht, Band II. 6. Aufl., § 76, Rz. 1). Zu der Widmung als der
LG Karlsruhe - 2 O 1/04
Landgericht Karlsruhe vom 13.07.2004
- Inhalt
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- Recht garantiert dem Einzelnen einen Kernbereich privater Lebensgestaltung („Intimsphäre“), in den
- eindeutigeren Regelung in § 119 StPO erst recht für den Vollzug der Untersuchungshaft. 48 4
- lautet: 83 (1) Jede Person hat das Recht auf Freiheit und Sicherheit. Die Freiheit darf nur in den
- Verfahrens... 88 (4) Jede Person, die festgenommen oder der die Freiheit entzogen ist, hat das Recht zu
- geltendes Recht im Range eines einfachen Gesetzes. Art. 5 Abs. 5 MRK gewährt dem Betroffenen einen
BGH - I ZR 214/00
Bundesgerichtshof vom 15.05.2003
- Inhalt
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- . August 1998 in erheblichem Umfang geschehen. Das hätte das Berufungsgericht - wie die Revision mit Recht
- . Büscher für Recht erkannt: Auf die Revision wird das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts
- worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über
- . Versand Aktiengesellschaft (im folgenden: T.-AG) bot in der im August 1998 erschienenen Ausgabe ihres
- dieser Zeitpunkt auf die Aufnahme des Geschirrs "Alt Lüneburg" in das im August 1998 erschienene "T
BGH - 4 StR 159/13
Bundesgerichtshof vom 20.06.2013
- Inhalt
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- gelöscht worden sind. 12b) Am 21. Dezember 2011 ist im Kofferraum des mit einem Dieselmotor ausgestatteten
- mit einem unbekannten Begleiter in unmittelbarer Tatortnähe aufgehalten und ist von einem Zeugen in
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 4 StR 159/13 vom 20. Juni 2013 in der Strafsache
- , für Recht erkannt: Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stendal vom 12
- Benzin gefüllten, in Bettwäsche gehüllten Kanister im Kofferraum seines Pkw und fertigte Brandsätze
BGH - VI ZR 170/07
Bundesgerichtshof vom 16.12.2008
- Inhalt
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- aus eigenem und abgetretenem Recht einer anderen Pflegekasse (im Folgenden: Zedentin) auf Ersatz von
- nachzurüsten, mit Recht verneint. aa) Allerdings kann eine deliktische Pflicht nicht schon mit der
- , Stöhr und Zoll für Recht erkannt: Die Revision gegen das Urteil des 8. Zivilsenats des
- Tropfwasserschutzes entstandenen Kosten mit 259.229,78 €. 5Die Klage blieb in beiden Vorinstanzen ohne
- , dessen Urteil u. a. in BB 2007, 2367 veröffentlicht ist, verneint kaufvertragliche Ansprüche
VG Stuttgart - 1 K 1724/05
Verwaltungsgericht Stuttgart vom 12.07.2007
- Inhalt
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- innerstaatlichen Rechts zu Gemeinschaftsrecht würde auch „die materielle Einheit“ von nationalem Recht und
- Beklagten die Aufnahme eines Gewerbebetriebs mit folgenden Tätigkeiten in einer Zweigstelle im Gebäude F
- geltenden Recht erteilte Erlaubnis verfügt. Eine Erlaubnis im Sinne von § 6 Abs. 1 LottStV kann nur
- eine nach dem im Land Baden-Württemberg geltenden Recht erteilte Erlaubnis sein (vgl. VGH Baden
- Bundesverfassungsrecht im Hinblick auf die Anwendung einfachen nationalen Rechts vorgenommene
BGH - 5 StR 240/01
Bundesgerichtshof vom 10.07.2001
- Inhalt
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- 5 StR 240/01 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL vom 10. Juli 2001 in der Strafsache
- Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, für Recht erkannt: Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des
- , jeweils in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung, zu vier Jahren Gesamtfreiheitsstrafe
- alkoholisiert mit höchstens 2,42 ‰ und infolgedessen möglicherweise in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich
- Vorgehen bemerkt hatte, Einhalt gebot. 2. Der Schuldspruch ist rechtsfehlerfrei. Auch im ersten Fall
KG Berlin - 5 Ws 480/06
Kammergericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Gedankenaustausch mit der Außenwelt und geben dem Gefangenen nicht das Recht, unbeschränkt Briefeinlagen zu
- mit viel Gepäck, davon drei mit Kopftüchern, vor einem Gittertor stehend, rechts: ein Minarett, 7
- , 70 StVollzG, wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Gedankenaustausch zwischen dem
- angehaltene Foto zeigt einen Mann mit nacktem Oberkörper, der ein Gewicht stemmt. Sein Gesicht ist
- auffälligste Tätowierung ist auf der Brust aufgebracht: Sie zeigt einen Adler mit einem zackig
BGH - II ZR 172/01
Bundesgerichtshof vom 23.05.2001
- Inhalt
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- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 172/01 Verkündet am: 22. September 2003 Boppel
- . Goette, Kraemer, Dr. Graf und Dr. Strohn für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil
- Beklagte zu 1, deren Komplementärin die Beklagte zu 2 ist, schloß am 11. August 1998 mit der sich
- inzwischen in Insolvenz befindenden S. GmbH (im folgenden: S.) eine als Kaufvertrag überschriebene
- die S. die Klägerin in der Folge auch noch mit dem Transport der Stahlrohrtürme sowie zweier
VG Frankfurt (Main) - 3 G 2148/03.AF
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 08.05.2003
- Inhalt
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- als offensichtlich unbegründet vorliegt und diese zu Recht oder Unrecht erfolgt ist. Wegen der
- offensichtlich unbegründet von Rechts wegen nicht zu beanstanden ist. 14 Dem Antragsteller, der seine
- nichts zu seinen Gunsten herleiten, wenn im Asylverfahren eine andere Entscheidung in der Sache im
- droht, so dass ihm nicht zuzumuten ist, in sein Herkunfts- oder Aufenthaltsland zurückzukehren. 15
- offensichtlich unbegründet dann in Frage, wenn etwa die im Einzelfall geltend gemacht Gefährdung den von
OLG Hamm - 15 W 428/06
Oberlandesgericht Hamm vom 10.05.2007
- Inhalt
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- Amtsgerichts, das im Ergebnis zu Recht den Antrag der Beteiligten zu 1) abgewiesen hat. 15 Das Landgericht hat
- . Sie habe auch das Recht zur Teilnahme an der Versammlung, selbst wenn sie im Einzelfall vom
- Status als werdende Wohnungseigentümer mit eigenem Stimm- und Antragsrecht sowie dem Recht, zu den
- Wiederherstellung der amtsgerichtlichen Entscheidung eingelegt. II. 10Die sofortige weitere Beschwerde ist
- Ausführungen halten einer rechtlichen Überprüfung nicht stand. 1617Zwar ist es im Grundsatz zutreffend, dass