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Rechtsanwältin Silke Terlinden

Rechtsanwaltskanzlei Terlinden
Bietet
  • - öffentliches Baurecht - Architektenrecht - Mietrecht - WEG Recht - Verkehrsrecht
  • Rechtsberatung- und Vertretung in den folgenden Tätigkeitsschwerpunkten: - privates Baurecht

BPatG - 2 Ni 38/02

Bundespatentgericht vom 13.10.1988
Inhalt
  • Nichtigkeitsklage ist Artikel 138 EPÜ in Verbindung mit Artikel II § 6 IntPatÜG. Danach kann ein europäisches Patent
  • ) - vorliegen. Gemäß Artikel 138 Abs. 1 lit. b EPÜ in Verbindung mit Artikel II § 6 Abs. 1 Nr. 2 IntPatÜG
  • in Verbindung mit Artikeln 52 bis 57 EPÜ, Artikel II § 6 Abs. 1 lit. a IntPatÜG nicht stattgegeben
  • Urteil ist im Kostenpunkt für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des beizutreibenden
  • sie aus, der Gegenstand der Erfindung sei auch gemäß Artikel II § 6 Nr. 1 IntPatÜG in Verbindung mit

VG Düsseldorf - 4 K 4356/05

Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 26.10.2006
Inhalt
  • Rechtssetzungsverfahrens. Dessen Ergebnis ist objektiv auf seine Übereinstimmung mit höherrangigem Recht zu
  • Landschaftsplanes 1982 ist das bei seinem Inkrafttreten gültige Recht (OVG NRW, Urt. vom 8. Juni 2000
  • , a.a.O.). Der Landschaftsplan 1982 ist mit seiner Bekanntmachung am 6. Oktober 1982 in Kraft getreten
  • Landschaftsplanung nach heute geltendem Recht (§ 16 Abs. 2 Satz 2 LG in der Fassung der Bekanntmachung
  • den Bauvorlagen soll rechts- und links des Zugangsweges am Seeufer ein Parkplatz mit insgesamt 20 PKW

BVerwG - BVerwG 2 C 29.09 VGH 14 BV 07.1263

Bundesverwaltungsgericht vom 13.03.2017
Inhalt
  • ist mit der Bestimmung der zulageberechtigenden Funktionen durch den Gesetzgeber in der Anlage I zum
  • deshalb regelmäßig im Luftfahrzeug zum Einsatz kommen. Es reicht nicht aus, wenn der Soldat oder Beamte
  • materiellen Rechts nicht entscheidungserheblich ist. 182. Das Berufungsgericht, das aufgrund seiner
  • Bundesverwaltungsgericht Dr. Maidowski und Dr. Hartung für Recht erkannt: Das Urteil des Bayerischen
  • Beklagten. Er ist Angehöriger der Bundespolizei Fliegerstaffel Süd und wird in verschiedenen

BFH - II R 84/05

Bundesfinanzhof vom 19.07.2002
Inhalt
  • Kiesvorkommen nur noch im Umfang von 14 967 103 DM wandte, mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte
  • Kiesvorkommen sei jedoch zu Recht erfolgt. 5Mit der Revision rügt die Klägerin --in dem reduzierten
  • worden ist (BFH-Beschluss in BFHE 208, 418, BStBl II 2005, 429). 14c) Aufgrund der rein formalen
  • . Entscheidungsgründe 8II. Die Revision ist begründet. Zu Unrecht hat das FG angenommen, es könne in dem die
  • 194, 238, BStBl II 2001, 92). Eine eigenständige bewertungsrechtliche Prüfung, ob und mit welchem

§ 431 StPO

Einziehungsbeteiligung
Inhalt
  • oder2.ein anderer an dem Gegenstand ein sonstiges Recht hat, dessen Erlöschen im Falle der
  • (1) Ist im Strafverfahren über die Einziehung eines Gegenstandes zu entscheiden und erscheint
  • Besitzer der Sache oder den zur Verfügung über das Recht Befugten zu hören, wenn dies ausf
  • der Voraussetzung in Betracht kommt, daß der Gegenstand dem Angeschuldigten gehört oder
  • eingelegt ist, bis zur Beendigung der Schlußvorträge im Berufungsverfahren angeordnet werden

BGH - 5 StR 96/10

Bundesgerichtshof vom 15.04.2010
Inhalt
  • Verzögerung des Verfahrens im Zwischenverfahren. 5Hingegen hat die Strafkammer zu Recht von einer
  • und Führens einer halbautomatischen Kurzwaffe in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Munition zu
  • , um weitere Verzögerungen zu vermeiden. Dies gilt erst recht vor dem Hintergrund der unnötigen
  • 5 StR 96/10 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 15. April 2010 in der Strafsache gegen wegen Betruges u
  • mit der Maßgabe (§ 349 Abs. 4 StPO) als unbegründet verworfen, dass zwei Monate der verhängten

BFH - VIII B 95/08

Bundesfinanzhof vom 05.02.2009
Inhalt
  • zum materiellen Recht in dem kumulativ begründeten Urteil unberührt, auch wenn man insoweit dem neuen
  • Recht auf Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs verloren (Gräber/Ruban, a.a.O., § 119 Rz 13, m.w.N
  • rechtlichen Gehörs - Kein Rügerecht, wenn Kläger die mündliche Verhandlung verlässt Tatbestand 1I. In dem
  • . Februar 2008 teilte der Berichterstatter mit, dass nach Aktenlage die Einhaltung der einmonatigen
  • Klagefrist fraglich sei angesichts des anzunehmenden Zeitpunkts des Zugangs der mit einfachem Brief

AG Hagen - 8 III 58/05

Amtsgericht Hagen vom 03.06.2005
Inhalt
  • Person angehört, hier also dem griechischen Recht. In Griechenland werden griechische Buchstaben und
  • Deutschland. In seinem Einreisepass aus dem Jahr 1974, mit welchem er nach Deutschland übergesiedelt ist
  • identisch ist. Im vorliegenden Fall steht jedoch fest, dass die Schreibweise des Vornamens in dem
  • Richterin am Amtsgericht C für Recht erkannt Entscheidungsart: Beschluss Aktenzeichen: 8 III 58/05
  • r ü n d e: 12Frau N hat am 10.12.1999 in Hagen den Sohn F geboren, der im Geburtenbuch des

§ 12 TPG

Organvermittlung, Vermittlungsstelle
Inhalt
  • deutschen Rechts, insbesondere mit den Grundrechten, offensichtlich unvereinbar ist.(2) Als
  • Gesetzes zu übertragen, oder die im Geltungsbereich dieses Gesetzes entnommen werden, um die Organe in
  • werden, die im Einklang mit den am Ort der Entnahme geltenden Rechtsvorschriften entnommen worden sind
  • Transplantationsregisterstelle nach § 15e bei Organen, die im Rahmen eines internationalen Austausches in den
  • Genehmigung durch das Bundesministerium für Gesundheit und ist im Bundesanzeiger

BFH - VII S 56/07

Bundesfinanzhof vom 18.01.2008
Inhalt
  • zeitlichen Verzögerungen im Zusammenhang mit dem Eintragungsantrag weder protokolliert noch im
  • , 10). 7Die beabsichtigte Rechtsverfolgung im Wege einer Nichtzulassungsbeschwerde ist nicht bereits
  • ist. Denn einem Beteiligten, der wegen Mittellosigkeit nicht in der Lage ist, ein Rechtsmittel, das
  • mangelhaften Wiedergabe der entscheidungserheblichen Tatsachen im Urteil kann nur mit einem Antrag auf
  • mit der Verfahrensrüge angegriffen werden kann, wenn der in der maßgeblichen Verhandlung selbst

BGH - IX ZR 149/08

Bundesgerichtshof vom 24.06.2008
Inhalt
  • BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 149/08 Verkündet am: 24. September 2009 Hauck
  • . Fischer für Recht erkannt: Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 17. Zivilsenats des
  • 29. November 2007 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage bereits unzulässig ist. Der
  • benennenden Mieter vermietet werden. Die Mieten wurden im Voraus an die Beklagten abgetreten. Mit
  • bereits unzulässig ist. I. 7Das Berufungsgericht hat ausgeführt: Der Kläger sei im Beschluss des

OLG Köln - 13 U 178/97

Oberlandesgericht Köln vom 04.03.1998
Inhalt
  • über den Miet- oder Pachtzins verfügen. Insoweit ist daher die Annahme folgerichtig: Auf Rechte des
  • Recht Gebrauch, darf der Konkursverwalter die Herausgabe nicht unter Berufung auf die
  • Kläger - beginnend mit dem Monat April 1998 - bis zum 3. Werktag eines jeden Monats Sicherheit in Höhe
  • mit Beschluß des Amtsgerichts Siegburg vom 27.9.1996 (42 L 75/96) zum Zwangsverwalter des im Rubrum
  • Gesellschafter und Geschäftsführer der im Zuge einer Betriebsaufspaltung 1991 gegründeten M.P. GmbH. Mit

BGH - II ZR 49/01

Bundesgerichtshof vom 25.11.2002
Inhalt
  • diesem Grunde bezieht das Gesetz zu Recht diese Sachverhaltsgestaltung auch nicht in den Katalog des
  • , die dem in § 124 Abs. 4 Satz 1 AktG angeordneten Ausschluß eines Rechts des Vorstandes zukommt
  • Mehrheit in seine Rechte zur Wehr zu setzen vermag (vgl. MünchKomm. AktG/Hüffer, 2. Aufl. § 243 Rdn. 6
  • BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 49/01 Verkündet am: 25. November 2002 Vondrasek
  • . Dr. Henze, Kraemer und die Richterin Münke für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin wird

OVG Nordrhein-Westfalen - 15 B 2927/97

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 03.12.1997
Inhalt
  • Antragsteller hat lediglich ein Recht darauf, daß die in § 7 Abs. 1 und 2 LBG, § 71 Abs. 3 GO NW genannten
  • Stellenbewerbern ein Akt der internen Willensbildung, der dem Gewählten noch kein wehrfähiges Recht verleiht. Einen
  • : Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 15 L 4070/97 Tenor: Die Beschwerde wird in dem gegen die Antragsgegnerin zu 1
  • . gerichteten Verfahren zugelassen. Im übrigen wird der Antrag abgelehnt, weil der Antragsteller gegen
  • geht, (fehlende Antragsbefugnis) und gegen den Antragsgegner zu 3. mit der Beschwerde kein