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BGH - VII ZR 189/13
Bundesgerichtshof vom 10.07.2014
- Inhalt
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- ist Eigentümer zweier jeweils mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücke in S., und zwar in der P
- . Demgegenüber ist auf Grundstücken mit Kleinkläranlagen das gesamte häusliche Schmutzwasser in diese einzuleiten
- nicht verjährt sind. 34Mit Recht ist es davon ausgegangen, dass die regelmäßige Verjährungsfrist
- Graßnack für Recht erkannt: Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des 9. Zivilsenats des
- vollständig in den öffentlichen Abwasserkanal mit integriertem Abschlagsbauwerk geleitet, dort
§ 38 BLV 2009
Fachspezifische Qualifizierungen
- Inhalt
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- Gebieten: a)Verfassungs- und Europarecht,b)allgemeines Verwaltungsrecht,c)Recht des öffentlichen
- Dienstes,d)Haushaltsrecht,e)bürgerliches Recht,f)Organisation der Bundesverwaltung,g)Aufgaben des
- oder des Beamten fest, ob die fachspezifische Qualifizierung erfolgreich abgeschlossen ist. Mit
- (1) Fachspezifische Qualifizierungen dauern 1.für den Aufstieg in den mittleren Dienst
- mindestens ein Jahr und sechs Monate und2.für den Aufstieg in den gehobenen Dienst mindestens zwei
Schmerzensgeld fürs Aufhängen schmutziger Wäsche
Thorsten Blaufelder vom 12.06.2012
- Inhalt
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- beitragen, dass die Polit-Aktivisten sich in Zukunft an Recht und Gesetz halten. Der EGMR wertete
- die Entscheidung der ungarischen Behörden jedoch als unzulässigen Eingriff in das Recht auf freie
- Politiker mit der Nase auf schmutzige Wäsche zu stoßen, muss kein Vergehen sein. Nach zwei am
- Dienstag, 12.06.2012 verkündeten Urteilen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) in
- Rechtsstreits war eine politische, 13-minütige Kunst-Performance von zwei Polit-Aktivisten in
§ 51b HwO
- Inhalt
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- errichtet ist, die Meisterprüfung abgelegt hat oder das Recht zum Ausbilden von Lehrlingen
- diesem handwerksähnlichen Gewerbe die Meisterprüfung abgelegt haben oder das Recht zum
- bestellt werden, der in diesen Prüfungsgebieten besonders sachkundig ist und einem
- Jahre ernannt.(3) Der Vorsitzende braucht nicht in einem zulassungsfreien Handwerk oder einem handwerks
- ähnlichen Gewerbe, für welches der Meisterprüfungsausschuss errichtet ist, nicht angeh
OLG Frankfurt - 20 W 132/10
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 14.06.2010
- Inhalt
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- Hilfsmaßnahmen, die weniger in die Rechte des betroffenen Kindes eingreifen, keinen hinreichenden Erfolg
- staatliche Hilfsmaßnahmen, die weniger in die Rechte des betroffenen Kindes eingreifen, keinen hinreichenden
- Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag mit dem weiteren Bemerken vorgelegt, dass im Fall der
- das seit dem 01.09.2009 in Kraft getretene FamFG eingeführt worden ist, unverschuldet versäumt hat
- FamFG vorliegen. Diese Vorschrift ist zwar nur zum Schutz des Bürgers in das FamFG aufgenommen worden
OLG Zweibrücken - 5 UF 20/04
Pfälzisches Oberlandesgericht vom 15.06.2004
- Inhalt
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- Parteien Gütergemeinschaft. Unter anderem ist in dem notariellen Vertrag bestimmt: „Im Falle einer
- Bürgerliches Recht OLG Zweibrücken 15.06.2004 5 UF 20/04 Auseinandersetzung einer Gütergemeinschaft
- Oberlandesgericht Zweibrücken IM NAMEN DES VOLKES Urteil In der Familiensache W... ... F
- Verhandlung vom 1. Juni 2004 für Recht erkannt: I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des
- Alleineigentümerin im Grundbuch zu bewilligen und zwar Zug um Zug gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 79
§ 6f AEG 1994
Gültigkeit der Unternehmensgenehmigung
- Inhalt
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- (1) Wem nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines
- ihr erteilte Genehmigung mit der Auflage versehen, dass regelmäßig eine Überprü
- ;fung durchzuführen ist. Die Frist für die Überprüfung beträgt höchstens fünf Jahre.
- erteilt wurde, bedarf im Inland für diese Tätigkeiten keiner weiteren Unternehmensgenehmigung.(2
- ) Wem eine Unternehmensgenehmigung im Sinne des Absatzes 1 erteilt wurde, muss dem Eisenbahn
LSG Bayern - L 6 RJ 34/03
Bayerisches Landessozialgericht vom 16.11.2004
- Inhalt
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- 21.09.2000 im Hinblick auf die Vorschrift des § 99 Abs.1 SGB VI als unbegründet zurück. Mit der am 03.11.2000
- /99 R = SozR 3-2600 § 99 Nr.5): Der Versicherte habe mit Vollendung seines 65. Lebensjahrs im Juni
- das Recht auf Altersrente vor dem 01.01.1992 entstanden sei. Allerdings sei die von der Beklagten
- 31.12.1991 liegenden Leistungsbeginn das ab 01.01.1992 geltende Recht anzuwenden sei. Dies entspreche dem
- müssen, welches aufgehobene alte Recht noch weiter anwendbar sein könnte. Dieser Wille des
Art 3 GrÄndStVtr SN/TH 2
- Inhalt
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- ;ffentlichen Rechts geht gegen angemessene Entschädigung mit allen Rechten, Lasten und
- Verpflichtungen auf die entsprechenden Körperschaften des öffentlichen Rechts im Freistaat Sachsen
- Religionsgemeinschaft dienenden Körperschaften des öffentlichen Rechts und für das Vermögen der im
- , Verwendungen usw. für dieses Verwaltungsvermögen. Im Zusammenhang mit dem Übergang des
- Rechts ausgestatteten Religionsgemeinschaften und der den Aufgaben einer Kirche oder
Art 2 GrÄndStVtr2 ND/NW
- Inhalt
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- des öffentlichen Rechts geht mit allen Rechten und Pflichten ohne Entschädigung auf die in
- ögen der Kirchen, der mit den Rechten einer Körperschaft des öffentlichen Rechts
- dienenden Körperschaft des öffentlichen Rechts und für das Vermögen der im Bereich der
- Sozialversicherung tätigen Körperschaften des öffentlichen Rechts.
- Das in den übergehenden Gebieten belegene Verwaltungsvermögen von Körperschaften
OLG Hamm - Ss OWi 312/05
Oberlandesgericht Hamm vom 12.05.2005
- Inhalt
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- materiellen Rechts (§ 80 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 80 Abs. 2 OWiG) oder wenn das Urteil wegen
- § 55 OWiG mit der Belehrung über die Rechte des Betroffenen im Ordnungswidrigkeitenverfahren. Dies
- ...". Das Schreiben vom 07. September 2004 ist zudem auch nur mit "Anhörungsbogen" überschrieben (anders im
- gemäß §§ 4 Abs. 3, 49 StVO, 24 StVG mit einer Geldbuße in Höhe von 65,-- € belegt. Dagegen richtet sich
- Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde nach § 80 Abs. 2 Nr. 1 OWiG. Danach ist die Rechtsbeschwerde in den
OVG Nordrhein-Westfalen - 7 A 2658/07
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 30.10.2009
- Inhalt
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- Nutzungsänderungsgenehmigung nicht vereinbar. Das ist zwischen den Beteiligten zu Recht unstreitig
- Grundstücken, die in einem durch Bebauungsplan festgesetzten Baugebiet liegen, 42 grundsätzlich das Recht, sich
- Erlass eines Bebauungsplanes hält sich der Betreffende im Rahmen der ihm nach materiellem Recht
- Anforderungen. 81Im Übrigen ist auch durch den Leerstand der Räumlichkeiten im Erdgeschoss in der Zeit von
- .---------straße 8 die Verletzung eigener Rechte nicht geltend machen. In die Berechnung der gewerblich
OLG Stuttgart - 4 SchH 4/12
Oberlandesgericht Stuttgart vom 14.08.2012
- Inhalt
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- Recht darauf hingewiesen, dass dies nicht dem Land Baden-Württemberg zuzurechnen ist. Die
- . Ergänzend hierzu ist festzustellen, dass in den Sachen 3 O 292/04 und 3 O 568/04 für den 28.6.2012 Termin
- entschiedene, schwierige Rechtsfrage für die Entscheidung des Rechtsstreits entscheidend ist. In diesem
- strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, das erst am 3.12.2011 in Kraft getreten ist, zudem um ein
- Beweiswürdigung nur in eng begrenztem Rahmen zulässig ist, weshalb Prozesskostenhilfe nicht versagt werden darf
BVerwG - 8 B 88.12
Bundesverwaltungsgericht vom 11.02.2013
- Inhalt
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- ist, ob die in dem am 23. November 2005 im früheren Verfahren 3 K 862/99 verkündeten Urteil
- vielmehr um ein formelles Recht, das dann greift, wenn das Gericht entscheidungserhebliches
- Vorbringen der Beteiligten nicht in ausreichendem Maße zur Kenntnis genommen und sich mit ihm nicht in der
- Beschwerdevorbringens in den gerichtlichen Entscheidungsgründen zu schließen, das Gericht habe sich nicht mit den darin
- , geltend machen, der Senat sei im Beschluss auf die von ihnen mit der Nichtzulassungsbeschwerde gerügte
BGH - III ZR 31/12
Bundesgerichtshof vom 11.07.2013
- Inhalt
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- . 162. Das Berufungsgericht hat des Weiteren zu Recht und mit zutreffender Begründung eine Zurechnung
- Vizepräsidenten Schlick und die Richter Wöstmann, Hucke, Seiters und Dr. Remmert für Recht erkannt: Auf die
- macht im Zusammenhang mit Vermögensanlageverträgen, die sie im Zeitraum vom 15. Mai 2001 bis zum 16
- vermittelt. Die Beklagte ist in hierarchisch aufgebaute Unterorganisationen - sogenannte Direktionen
- nicht bekannt. Im Februar 2001 wurde F. in einer Broschüre der Beklagten als "Gruppenleiter des