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BGH - XI ZR 247/12
Bundesgerichtshof vom 01.07.2014
- Inhalt
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- wegen fehlerhafter Beratung im Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung auf Schadensersatz in
- Lebensversicherung erlangte Provision gerichtet ist, zu Recht abgewiesen. 181. Ob der Feststellungsantrag des
- mit Produkten, die sie in ihrer Beratung empfiehlt, Gewinne erzielt. Es ist nämlich für den Kunden
- , S. 65 ff.; Kollhosser in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., Nach § 48 Rn. 28 f.; Möller, Recht und
- : nein BGHR: ja BGB § 280 Abs. 1 Satz 1 Die beratende Bank ist aufgrund eines mit ihrem Kunden
§ 8 VAG
Versagung, Aussetzung und Beschränkung der Erlaubnis
- Inhalt
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- Unternehmen geltenden Rechts- oder Verwaltungsvorschriften eines Drittstaates im Sinne von § 105
- , nicht zuverlässig ist oder aus anderen Gründen nicht den im Interesse einer soliden und
- , wenn 1.das Erstversicherungsunternehmen mit anderen Personen oder Unternehmen in einen
- Unternehmensverbund eingebunden ist oder in einer engen Verbindung zu einem solchen steht, der durch die
- Ersten Richtlinie 73/239/EWG des Rates vom 24. Juli 1973 zur Koordinierung der Rechts- und
OLG Celle - 1 ARs 21/08
Oberlandesgericht Celle vom 20.05.2008
- Inhalt
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- kleinerer Mengen sog. weicher Drogen (sieben Hanfsetzlinge) ist unzulässig, wenn hierfür nach dem Recht
- Haftbefehl zufolge nach griechischem Recht als Verbrechen qualifiziert und ist nach Maßgabe von Art. 1
- ermittelter Zeit im September 2006, jedenfalls vor dem 12. September 2006 in A., Stadtbezirk K., Z. in
- (HanfSetzlinge) mit einer Höhe von 1,20 m bis 2,20 m in Besitz gehabt und einen Setzling mit einer Höhe von 1,10
- “ in Verbindung mit Art. 13 f StGB mit lebenslangem Zuchthaus bedroht. Die Generalstaatsanwaltschaft
EuGH - C-22/03
Europäischer Gerichtshof vom 10.03.2005
- Inhalt
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- Effektenmakler und Vermögensverwalter nach niederländischem Recht über eine Zulassung in den Niederlanden
- Recht geltend macht, kann zwar in Anbetracht der genannten Merkmale nicht behauptet werden, dass die
- Folgenden: Optiver u. a.), bei denen es sich um Wertpapierinstitute mit Sitz in den Niederlanden handelt
- keine Kapitalgesellschaft ist, in eine Kapitalgesellschaft; c) die Erhöhung des Kapitals einer
- juristischen Personen mit Erwerbszweck keinerlei andere Steuern oder Abgaben auf: a) die in Artikel
OVG Nordrhein-Westfalen - 2 A 963/84
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 05.09.1986
- Inhalt
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- hat auch den Betrag von 13.896,23 DM, der für die Straßenabläufe angefallen ist, zu Recht in vollem
- Regel rechts vor links. An der Einmündung des F. Weges in die A.straße, der L., ist das Zeichen 205
- werde durch sie nicht ausgelöst. 12Die Kosten für die Anlage der Straßeneinläufe seien zu Recht in
- . Denn es ist davon auszugehen, daß in der Regel die Kosten für zwei getrennte Kanäle im wesentlichen
- . Denn der Beklagte hat den F. Weg zu Recht als Anliegerstraße im Sinne dieser Vorschrift angesehen und
BPatG - 27 W (pat) 192/04
Bundespatentgericht vom 13.06.2006
- Inhalt
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- Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Die Markenabteilung hat zu Recht und mit zutreffender
- Gemeinschaftsmarken in Widerspruchsverfahren oder bei deren Tätigwerden im inländischen Markt mit
- entweder in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstands des Vorbenutzers mit dem Ziel gehandelt hat, diesen
- dabei in Kenntnis des schutzwürdigen Besitzstandes des Vorbenutzers und mit dem Ziel gehandelt hat, den
- nicht genannt. Dass die Marke der Antragstellerin im Ausland, insbesondere in ihrem Heimatland Japan
VG Stuttgart - 10 S 2210/12
Verwaltungsgericht Stuttgart vom 13.03.2014
- Inhalt
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- . 342.1.5.2 Entgegen der Auffassung des Klägers ist der Eingriff in sein Recht auf informationelle
- zuzuordnen sind. Zu Recht ist das Landratsamt davon ausgegangen, dass aufgrund dieser - im Einzelnen
- liegende Eingriff in das grundrechtlich garantierte Recht auf informationelle Selbstbestimmung
- begründete Berufung des Klägers ist unbegründet. Zu Recht hat das Verwaltungsgericht angenommen, dass
- ist auch, dass der Gesetzgeber mit der Normierung des Sozialgeheimnisses in § 35 SGB I besondere
LSG Bayern - L 10 AL 411/00
Bayerisches Landessozialgericht vom 04.09.2003
- Inhalt
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- sind abzuweisen. Zu Recht hat die Beklagte den Widerspruch gegen die am 20.07.1998 erteilte
- Verwaltungsakt im Sinne des § 31 Satz 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X). Hiernach ist ein Verwaltungsakt
- Umsetzungsakt Recht begründet, geändert, aufgehoben oder verbindlich festgestellt hat oder die
- ausgegangen ist. Maßgeblich ist vielmehr in Anwendung der für die Auslegung von Willenserklärungen
- unzulässig verworfen. Zu Recht hat die Beklagte auch den Antrag vom 29.07.1998 auf Zahlung von Alg
§ 187 KAGB
Rechte der Anleger
- Inhalt
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- ist.Dieses Recht auf Rücknahme oder Umtausch besteht ab dem Zeitpunkt, in dem die Anleger sowohl des
- ögens oder EU-OGAW haben das Recht, von der Kapitalverwaltungsgesellschaft Folgendes zu
- ohne weitere Kosten in Anteile eines anderen Sondervermögens oder EU-OGAW, das mit den
- einem Unternehmen, das zu der Kapitalverwaltungsgesellschaft in einer Verbindung im Sinne des §
- verlangen: 1.die Rücknahme ihrer Anteile ohne weitere Kosten, mit Ausnahme der Kosten, die zur Deckung
LSG Hamburg - L 3 B 98/05 ER SO
Landessozialgericht Hamburg vom 31.05.2005
- Inhalt
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- der Mietkaution für eben diese Wohnung zu gewähren, zu Recht und mit zutreffender Begründung
- abgelehnt. Hiervon ausgehend hat es ebenfalls zu Recht die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für jenes
- Sozialgerichtsgesetz - SGG -), der das Sozialgericht nicht abgeholfen hat (§ 174 SGG), ist nicht begründet. Das
- Sozialgericht hat den Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung nach § 86 b Abs. 2 SGG mit dem Ziel
- , die Antragsgegnerin zur Übernahme der Kosten für den Umzug in eine von der Antragstellerin bereits
§ 899a BGB
Maßgaben für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- Inhalt
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- Ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Grundbuch eingetragen, so wird in Ansehung des
- eingetragenen Rechts auch vermutet, dass diejenigen Personen Gesellschafter sind, die nach § 47
- Absatz 2 Satz 1 der Grundbuchordnung im Grundbuch eingetragen sind, und dass darüber hinaus
BGH - 3 StR 137/03
Bundesgerichtshof vom 07.08.2003
- Inhalt
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- es rechtsmißbräuchlich ist, ein Recht, das durch ein gesetz-, sitten- oder vertragswidriges
- , BGB 62. Aufl. § 242 Rdn. 43 f.), ist es mißbräuchlich, ein Recht geltend zu machen, um einen
- im Ergebnis zu Recht nicht wegen erpresserischen Menschenraubs und räuberischer Erpressung
- mit gerichtlicher Hilfe in einem Zivilprozeß durchsetzen könnte. Hierbei ist allein auf die
- /03 - LG Aurich BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 StR 137/03 vom 7. August 2003 in der
Modernisierung – Recht, aber keine Pflicht des Vermieters
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 23.11.2011
- Inhalt
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- jedoch die Zustimmung des Vermieters, die er ebenfalls ablehnte. Zu Recht. Der Vermieter ist
- Vermieter haben das Recht, den Zeitpunkt einer Investition selbst zu bestimmen und dabei das
- Wohnung war in drei Zimmern mit Kachelöfen ausgestattet, ein weiteres Zimmer war nicht beheizbar
- . In der Toilette befand sich ebenfalls keine Heizung, im Bad war eine Elektroheizung installiert und
- verpflichtet, die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Mit einer weitergehenden Pflicht
§ 64 SGB 4
Beschlussfassung
- Inhalt
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- (1) Soweit Gesetz oder sonstiges für den Versicherungsträger maßgebendes Recht
- werden kann, wenn die in Satz 1 bestimmte Mehrheit nicht vorliegt; hierauf ist in der Ladung zur n
- ächsten Sitzung hinzuweisen.(2) Die Beschlüsse werden, soweit Gesetz oder sonstiges Recht
- der Bundesträger mit insgesamt 45 vom Hundert gewichtet. In der Bundesvertreterversammlung
- stimmberechtigt ist. Ist ein Selbstverwaltungsorgan nicht beschlussfähig, kann der Vorsitzende
FG Niedersachsen - 1 K 166/12
Niedersächsisches Finanzgericht vom 16.05.2013
- Inhalt
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- . 2Der Kläger ist verheiratet und wird im Streitjahr mit seiner jetzigen Ehefrau zusammen zur
- wurde auch in der Literatur schon vor der Einführung des § 10 Abs. 1 Nr. 1b EStG 2008 im Kontext mit
- beurteilende Sachspende ist mit der hier streitigen Zahlung in keiner Weise vergleichbar. 92III. Die
- Rechts einen gesteigerten Grad an Abgeschlossenheit erreicht hat, wie insbesondere in den Fällen
- plastisch wird, in denen die Lohnsteuer nach Maßgabe alten Rechts bereits einbehalten war. 61II.1.a