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OLG Brandenburg - 10 UF 23/10

Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 19.01.2010
Inhalt
  • aus übergegangenem Recht, § 33 SGB II, in dem aus der Urteilsformel ersichtlichen Umfang. I. 26 Die
  • ist vorläufig vollstreckbar. Gründe A. 1Der Kläger nimmt den Beklagten aus übergegangenem Recht auf
  • ersichtlichen Umfang. In diesem Umfang ist der Anspruch vollständig auf den Kläger übergegangen, § 33 SGB II
  • Vorbringens kann nicht ausgegangen werden. Zu Recht weist der Beklagte mit Schriftsatz vom 17.9.2010 darauf
  • Recht Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das am 19. Januar 2010 verkündete Urteil des

FG Düsseldorf - 7 K 4018/00 E

Finanzgericht Düsseldorf vom 23.01.2002
Inhalt
  • s c h e i d u n g s g r ü n d e: 1516Die Klage ist unbegründet. Zu Recht hat der Beklagte die
  • sich nicht mit Erfolg darauf berufen, daß sie in einem Rechtsirrtum gehandelt haben. 20Zwar kann
  • zur Einkommensteuer veranlagt worden waren (in der 1997 eingereichten Anlage FW ist auf Seite 2
  • gekannt zu haben, reicht jedenfalls nicht aus, einen entschuldbaren Verfahrensirrtum substantiiert
  • abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Kläger zu tragen. T a t b e s t a n d: 12Der Kläger war im

§ 7 MV

Ausnahmen von der Mitteilungspflicht über Zahlungen
Inhalt
  • Rechts im Rahmen ihrer Beteiligungen an Unternehmen oder Einrichtungen des privaten Rechts erbracht
  • mitzuteilen. In der Mitteilung über die abschließende Zahlung ist anzugeben, ob eine oder mehrere
  • (1) Zahlungen an Behörden, juristische Personen des öffentlichen Rechts, Betriebe
  • gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts oder Körperschaften, die
  • steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des Zweiten Teils Dritter Abschnitt der Abgabenordnung verfolgen

§ 8 KredReorgG

Inhalt des Reorganisationsplans
Inhalt
  • , sofern in die Rechte von Beteiligten eingegriffen wird. Beteiligte mit unterschiedlicher
  • die Gestaltung der Rechte der Betroffenen zu schaffen. Im gestaltenden Teil wird festgelegt, wie
  • die Rechte der Gläubiger und in die Stellung der Anteilsinhaber nach Maßgabe der §§ 9 bis 12 eingreifen.
  • gesellschaftsrechtliche Maßnahmen enthält, sind diese gesondert aufzuführen.(2) Im
  • gebildet werden, in denen Beteiligte mit gleichartigen wirtschaftlichen Interessen zusammengefasst

BGH - 3 StR 199/06

Bundesgerichtshof vom 03.08.2006
Inhalt
  • wegen Raubes mit Todesfolge (Fall II. 1) und wegen Raubes in Tateinheit mit gefährlicher
  • ausreichend bezeichneten Strafrahmen in den Urteilsgründen im Wortlaut wiederzugeben. Dies ist auch der von
  • StR 199/06 - Landgericht Lübeck in der Strafsache gegen wegen Raubes mit Todesfolge u. a. Der 3
  • Bundesanwaltschaft, Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle, für Recht erkannt: Die
  • Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit Raub. Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg. 2I. Nach den

§ 37 UrhG

Verträge über die Einräumung von Nutzungsrechten
Inhalt
  • , so verbleibt ihm im Zweifel das Recht, das Werk auf Bild- oder Tonträger zu übertragen.(3
  • Zweifel das Recht der Einwilligung zur Veröffentlichung oder Verwertung einer Bearbeitung des Werkes
  • Werkes ein, so ist dieser im Zweifel nicht berechtigt, die Wiedergabe außerhalb der
  • (1) Räumt der Urheber einem anderen ein Nutzungsrecht am Werk ein, so verbleibt ihm im
  • Veranstaltung, für die sie bestimmt ist, durch Bildschirm, Lautsprecher oder ähnliche technische Einrichtungen öffentlich wahrnehmbar zu machen.

§ 7 SVSaarAnglG

Inhalt
  • versichert waren oder das Recht auf freiwillige Weiterversicherung hatten oder wenn sie das Recht auf
  • der Krankenversicherung der Rentner im Saarland versicherungspflichtig sind, können die
  • Durchführung der Krankenversicherung der Rentner im Saarland versicherungspflichtig sind, kö
  • ;nnen die Versicherung freiwillig fortsetzen, wenn sie im Zeitpunkt der Antragstellung freiwillig
  • Weiterversicherung ist der Kasse binnen drei Monaten nach Inkrafttreten dieses Abschnitts anzuzeigen.

OLG Köln - 17 W 326/96

Oberlandesgericht Köln vom 21.10.1996
Inhalt
  • vom 31. Juli 1992 - 17 W 152/92 - dargelegt. Darauf wird Bezug genommen. 6 7 8 Zu Recht und mit
  • gemeinsame Prozeßvertretung in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammengeschlossener Antragsteller
  • Verfahrensgegenstandes maßgebend. Im übrigen würde der Prozeßgebühr des Rechtsanwalts, der mit der
  • genannten Vorschrift in Fällen der vorliegenden Art nicht mit der Erwägung gerechtfertigt werden, das
  • bietet - wie der Senat in seinem unveröffentlichten Beschluß vom 17. Februar 1992 - 17 W 339/91 - im

LSG Nordrhein-Westfalen - L 1 B 23/09 AL

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 26.02.2010
Inhalt
  • Klägers ist nicht begründet. 2Nach § 73a Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) in Verbindung mit § 114
  • voraussetzt, das Recht unrichtig angewandt, noch ist sie von einem Sachverhalt ausgegangen, der sich als
  • Rechtsanwalts zu Recht abgelehnt. Die Klage hat keine Aussicht auf Erfolg. Der Bewilligungsbescheid vom
  • , so wäre er doch im vorliegenden Falle nicht erzielt worden, weil er nicht zugeflossen ist. Dies
  • gilt. So liegt aber der Fall hier. Denn der Kläger hat, worauf das SG zu Recht hingewiesen hat

LSG Nordrhein-Westfalen - L 19 B 82/07 AS ER

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 29.06.2007
Inhalt
  • zu Recht abgelehnt (§ 73a SGG i.V.m. § 114 ZPO). 9Die Beschwerden waren daher mit der auf einer
  • Sozialgesetzbuch (SGB II). Seinen Antrag, aufgelaufene Schulden gegenüber seinem Energielieferanten in
  • Regelleistung nach § 20 SGB II abgegolten (vgl. Lang in Eicher/Spellbrink, Kommentar zum SGB II, § 20
  • Rn 29, 66). Daneben bestimmt § 22 Abs. 5 S. 1 SGB II in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des
  • Sperrung der Energiezufuhr droht (vgl. Berlit in LPK-SGB II, 2. Aufl., § 22 Rn 116 m.w.N.). Letzteres hat

OLG Köln - 13 W 61/07

Oberlandesgericht Köln vom 30.10.2007
Inhalt
  • - wird zurückgewiesen. G r ü n d e : 12Die sofortige Beschwerde des Antragstellerin ist zulässig, in der
  • zu Recht verweigert, da ihre Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (§ 114
  • in der angefochtenen Entscheidung und im Nichtabhilfebeschluss vom 17.10.2007 Bezug. Das
  • /Brandner/Hensen, AGB-Recht, 10. Aufl., 2006, § 307 Rz.110 f.) eine Privilegierung des "Strohmannes
  • Rechtsausübung darstellt, hat das Landgericht mit in jeder Hinsicht zutreffender Argumentation dargelegt

OVG Nordrhein-Westfalen - 11 A 1194/02

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 07.06.2005
Inhalt
  • GG mit der Wendung "in seinen Rechten verletzt", dass Grundrechte oder sonstige subjektive Rechte
  • seinerzeit in den Blick genommene (größere) Abbaugebiet Garzweiler II zur Zulassung vor. Im Folgenden kam es
  • ) geltende Recht ist durch ein komplexes, teilweise gestuftes Regelungssystem gekennzeichnet, das von
  • .; Pernice, in: Dreier (Hrsg.), GG-Komm., 1996, Art. 11 Rdnr. 12, jew. m.w.N. 77In dieses Recht greift der
  • vollständigen Abbau der Oberfläche komme es nicht nur zu einem Eingriff in Rechte so genannter

EuG - T-133/95

Gericht der Europäischen Union vom 16.09.1998
Inhalt
  • nicht wegen Unvereinbarkeit mit dem deutschen Recht in Frage gestellt werden. 152. Im übrigen geht
  • Voraussetzung nicht vorlag, spielt daher keine Rolle. 80. Im vorliegenden Fall ist die Kommission in
  • nationale Recht zu umgehen (Urteile des Gerichtshofes vom 27. September 1989 in der Rechtssache 130/88, Van
  • Recht der Waffengleichheit und das Recht, in angemessener Frist Gerechtigkeit zu erlangen. 114
  • ). Insoweit ist daran zu erinnern, daß die Kommission im vorliegenden Fall in der Mitteilung der

KG Berlin - 9 U 248/06

Kammergericht vom 13.03.2017
Inhalt
  • auch die Erwähnung in einem Inhaltsverzeichnis (Wenzel/Burkhardt, Das Recht der Wort- und
  • gleichermaßen garantierte Recht auf Pressefreiheit, welches in besonderem Maße bei Eingriffen in die
  • für die Rechte zum Vorabdruck der S.-Biografie gezahlt" in gleicher Schriftgröße wie die
  • keinen Cent für die Rechte zum Vorabdruck der S.-Biografie gezahlt“ in gleicher Schriftgröße wie die
  • Gegendarstellungen in der zugeleiteten Fassung auf der Titelseite und im Innenteil abgedruckt oder die

SozG Wiesbaden - S 16 AS 376/06 ER

Sozialgericht Wiesbaden vom 23.10.2006
Inhalt
  • Antragstellers ergibt sich mit hoher Wahrscheinlichkeit aus § 23 Abs. 1 SGB II. Danach kann im Einzelfall
  • § 20 Abs. 1 SGB II umfasst ist. Im Falle außergewöhnlich hoher Kosten wegen der Entfernung zum
  • Fahrtkosten zur Ausübung des Umgangsrechts mit seinem Sohn ... in H. (Schleswig-Holstein) bis zu einer
  • Reisekosten für zwei Besuche pro Monat zur Pflege des Umgangsrechts mit seinem Sohn in F. zu gewähren, hat
  • (Anordnungsgrund) glaubhaft gemacht werden, § 86 b Abs. 2 Satz 3 SGG in Verbindung mit § 920 Abs. 2