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OLG Brandenburg - 10 UF 23/10
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 19.01.2010
- Inhalt
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- aus übergegangenem Recht, § 33 SGB II, in dem aus der Urteilsformel ersichtlichen Umfang. I. 26 Die
- ist vorläufig vollstreckbar. Gründe A. 1Der Kläger nimmt den Beklagten aus übergegangenem Recht auf
- ersichtlichen Umfang. In diesem Umfang ist der Anspruch vollständig auf den Kläger übergegangen, § 33 SGB II
- Vorbringens kann nicht ausgegangen werden. Zu Recht weist der Beklagte mit Schriftsatz vom 17.9.2010 darauf
- Recht Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das am 19. Januar 2010 verkündete Urteil des
FG Düsseldorf - 7 K 4018/00 E
Finanzgericht Düsseldorf vom 23.01.2002
- Inhalt
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- s c h e i d u n g s g r ü n d e: 1516Die Klage ist unbegründet. Zu Recht hat der Beklagte die
- sich nicht mit Erfolg darauf berufen, daß sie in einem Rechtsirrtum gehandelt haben. 20Zwar kann
- zur Einkommensteuer veranlagt worden waren (in der 1997 eingereichten Anlage FW ist auf Seite 2
- gekannt zu haben, reicht jedenfalls nicht aus, einen entschuldbaren Verfahrensirrtum substantiiert
- abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Kläger zu tragen. T a t b e s t a n d: 12Der Kläger war im
§ 7 MV
Ausnahmen von der Mitteilungspflicht über Zahlungen
- Inhalt
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- Rechts im Rahmen ihrer Beteiligungen an Unternehmen oder Einrichtungen des privaten Rechts erbracht
- mitzuteilen. In der Mitteilung über die abschließende Zahlung ist anzugeben, ob eine oder mehrere
- (1) Zahlungen an Behörden, juristische Personen des öffentlichen Rechts, Betriebe
- gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts oder Körperschaften, die
- steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des Zweiten Teils Dritter Abschnitt der Abgabenordnung verfolgen
§ 8 KredReorgG
Inhalt des Reorganisationsplans
- Inhalt
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- , sofern in die Rechte von Beteiligten eingegriffen wird. Beteiligte mit unterschiedlicher
- die Gestaltung der Rechte der Betroffenen zu schaffen. Im gestaltenden Teil wird festgelegt, wie
- die Rechte der Gläubiger und in die Stellung der Anteilsinhaber nach Maßgabe der §§ 9 bis 12 eingreifen.
- gesellschaftsrechtliche Maßnahmen enthält, sind diese gesondert aufzuführen.(2) Im
- gebildet werden, in denen Beteiligte mit gleichartigen wirtschaftlichen Interessen zusammengefasst
BGH - 3 StR 199/06
Bundesgerichtshof vom 03.08.2006
- Inhalt
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- wegen Raubes mit Todesfolge (Fall II. 1) und wegen Raubes in Tateinheit mit gefährlicher
- ausreichend bezeichneten Strafrahmen in den Urteilsgründen im Wortlaut wiederzugeben. Dies ist auch der von
- StR 199/06 - Landgericht Lübeck in der Strafsache gegen wegen Raubes mit Todesfolge u. a. Der 3
- Bundesanwaltschaft, Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle, für Recht erkannt: Die
- Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit Raub. Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg. 2I. Nach den
§ 37 UrhG
Verträge über die Einräumung von Nutzungsrechten
- Inhalt
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- , so verbleibt ihm im Zweifel das Recht, das Werk auf Bild- oder Tonträger zu übertragen.(3
- Zweifel das Recht der Einwilligung zur Veröffentlichung oder Verwertung einer Bearbeitung des Werkes
- Werkes ein, so ist dieser im Zweifel nicht berechtigt, die Wiedergabe außerhalb der
- (1) Räumt der Urheber einem anderen ein Nutzungsrecht am Werk ein, so verbleibt ihm im
- Veranstaltung, für die sie bestimmt ist, durch Bildschirm, Lautsprecher oder ähnliche technische Einrichtungen öffentlich wahrnehmbar zu machen.
§ 7 SVSaarAnglG
- Inhalt
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- versichert waren oder das Recht auf freiwillige Weiterversicherung hatten oder wenn sie das Recht auf
- der Krankenversicherung der Rentner im Saarland versicherungspflichtig sind, können die
- Durchführung der Krankenversicherung der Rentner im Saarland versicherungspflichtig sind, kö
- ;nnen die Versicherung freiwillig fortsetzen, wenn sie im Zeitpunkt der Antragstellung freiwillig
- Weiterversicherung ist der Kasse binnen drei Monaten nach Inkrafttreten dieses Abschnitts anzuzeigen.
OLG Köln - 17 W 326/96
Oberlandesgericht Köln vom 21.10.1996
- Inhalt
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- vom 31. Juli 1992 - 17 W 152/92 - dargelegt. Darauf wird Bezug genommen. 6 7 8 Zu Recht und mit
- gemeinsame Prozeßvertretung in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammengeschlossener Antragsteller
- Verfahrensgegenstandes maßgebend. Im übrigen würde der Prozeßgebühr des Rechtsanwalts, der mit der
- genannten Vorschrift in Fällen der vorliegenden Art nicht mit der Erwägung gerechtfertigt werden, das
- bietet - wie der Senat in seinem unveröffentlichten Beschluß vom 17. Februar 1992 - 17 W 339/91 - im
LSG Nordrhein-Westfalen - L 1 B 23/09 AL
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 26.02.2010
- Inhalt
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- Klägers ist nicht begründet. 2Nach § 73a Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) in Verbindung mit § 114
- voraussetzt, das Recht unrichtig angewandt, noch ist sie von einem Sachverhalt ausgegangen, der sich als
- Rechtsanwalts zu Recht abgelehnt. Die Klage hat keine Aussicht auf Erfolg. Der Bewilligungsbescheid vom
- , so wäre er doch im vorliegenden Falle nicht erzielt worden, weil er nicht zugeflossen ist. Dies
- gilt. So liegt aber der Fall hier. Denn der Kläger hat, worauf das SG zu Recht hingewiesen hat
LSG Nordrhein-Westfalen - L 19 B 82/07 AS ER
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 29.06.2007
- Inhalt
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- zu Recht abgelehnt (§ 73a SGG i.V.m. § 114 ZPO). 9Die Beschwerden waren daher mit der auf einer
- Sozialgesetzbuch (SGB II). Seinen Antrag, aufgelaufene Schulden gegenüber seinem Energielieferanten in
- Regelleistung nach § 20 SGB II abgegolten (vgl. Lang in Eicher/Spellbrink, Kommentar zum SGB II, § 20
- Rn 29, 66). Daneben bestimmt § 22 Abs. 5 S. 1 SGB II in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des
- Sperrung der Energiezufuhr droht (vgl. Berlit in LPK-SGB II, 2. Aufl., § 22 Rn 116 m.w.N.). Letzteres hat
OLG Köln - 13 W 61/07
Oberlandesgericht Köln vom 30.10.2007
- Inhalt
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- - wird zurückgewiesen. G r ü n d e : 12Die sofortige Beschwerde des Antragstellerin ist zulässig, in der
- zu Recht verweigert, da ihre Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (§ 114
- in der angefochtenen Entscheidung und im Nichtabhilfebeschluss vom 17.10.2007 Bezug. Das
- /Brandner/Hensen, AGB-Recht, 10. Aufl., 2006, § 307 Rz.110 f.) eine Privilegierung des "Strohmannes
- Rechtsausübung darstellt, hat das Landgericht mit in jeder Hinsicht zutreffender Argumentation dargelegt
OVG Nordrhein-Westfalen - 11 A 1194/02
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 07.06.2005
- Inhalt
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- GG mit der Wendung "in seinen Rechten verletzt", dass Grundrechte oder sonstige subjektive Rechte
- seinerzeit in den Blick genommene (größere) Abbaugebiet Garzweiler II zur Zulassung vor. Im Folgenden kam es
- ) geltende Recht ist durch ein komplexes, teilweise gestuftes Regelungssystem gekennzeichnet, das von
- .; Pernice, in: Dreier (Hrsg.), GG-Komm., 1996, Art. 11 Rdnr. 12, jew. m.w.N. 77In dieses Recht greift der
- vollständigen Abbau der Oberfläche komme es nicht nur zu einem Eingriff in Rechte so genannter
EuG - T-133/95
Gericht der Europäischen Union vom 16.09.1998
- Inhalt
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- nicht wegen Unvereinbarkeit mit dem deutschen Recht in Frage gestellt werden. 152. Im übrigen geht
- Voraussetzung nicht vorlag, spielt daher keine Rolle. 80. Im vorliegenden Fall ist die Kommission in
- nationale Recht zu umgehen (Urteile des Gerichtshofes vom 27. September 1989 in der Rechtssache 130/88, Van
- Recht der Waffengleichheit und das Recht, in angemessener Frist Gerechtigkeit zu erlangen. 114
- ). Insoweit ist daran zu erinnern, daß die Kommission im vorliegenden Fall in der Mitteilung der
KG Berlin - 9 U 248/06
Kammergericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- auch die Erwähnung in einem Inhaltsverzeichnis (Wenzel/Burkhardt, Das Recht der Wort- und
- gleichermaßen garantierte Recht auf Pressefreiheit, welches in besonderem Maße bei Eingriffen in die
- für die Rechte zum Vorabdruck der S.-Biografie gezahlt" in gleicher Schriftgröße wie die
- keinen Cent für die Rechte zum Vorabdruck der S.-Biografie gezahlt“ in gleicher Schriftgröße wie die
- Gegendarstellungen in der zugeleiteten Fassung auf der Titelseite und im Innenteil abgedruckt oder die
SozG Wiesbaden - S 16 AS 376/06 ER
Sozialgericht Wiesbaden vom 23.10.2006
- Inhalt
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- Antragstellers ergibt sich mit hoher Wahrscheinlichkeit aus § 23 Abs. 1 SGB II. Danach kann im Einzelfall
- § 20 Abs. 1 SGB II umfasst ist. Im Falle außergewöhnlich hoher Kosten wegen der Entfernung zum
- Fahrtkosten zur Ausübung des Umgangsrechts mit seinem Sohn ... in H. (Schleswig-Holstein) bis zu einer
- Reisekosten für zwei Besuche pro Monat zur Pflege des Umgangsrechts mit seinem Sohn in F. zu gewähren, hat
- (Anordnungsgrund) glaubhaft gemacht werden, § 86 b Abs. 2 Satz 3 SGG in Verbindung mit § 920 Abs. 2