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§ 9 VwZG 2005
Zustellung im Ausland
- Inhalt
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- (1) Eine Zustellung im Ausland erfolgt 1.durch Einschreiben mit Rückschein, soweit die
- durch das Auswärtige Amt an eine Person, die das Recht der Immunität genießt und zu
- einer Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland gehört, sowie an Familienangehö
- ;rige einer solchen Person, wenn diese das Recht der Immunität genießen, oder4.durch Ü
- bestimmen. In der Anordnung nach Satz 1 ist auf diese Rechtsfolgen hinzuweisen. Zum Nachweis der
“Hartplatzhelden” siegen in Karlsruhe nach einem 0:2-Rückstand
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 28.10.2010
- Inhalt
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- in seinem Verbandsgebiet das ausschließliche Recht zu deren gewerblicher Verwertung zusteht. Er
- wettbewerbswidrigen Behinderung sowie des Eingriffs in sein Recht am eingerichteten und ausgeübten
- Amateurfußballspielen seiner Mitglieder im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden. Die Beklagte betreibt unter
- Internetportal, in das Besucher von Amateurfußballspielen selbst aufgenommene Filme einstellen können, die
- , der Württembergische Fußballverband e.V., ist der Ansicht, dass ihm als Veranstalter der Spiele
Art 315a StGBEG
Vollstreckungs- und Verfolgungsverjährung für in der Deutschen Demokratischen Republik verfolgte und abgeurteilte Taten; Verjährung für während der Herrschaft des SED-Unrechtsregimes nicht geahndete Taten
- Inhalt
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- Verfolgung der in diesem Gebiet vor Ablauf des 2. Oktober 1990 begangenen und im Höchstmaß mit
- (1) Soweit die Verjährung der Verfolgung oder der Vollstreckung nach dem Recht der Deutschen
- worden sind und die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bis zu fü
- üllen, für welche sich die Strafe jedoch nach dem Recht der Deutschen Demokratischen
- ) Die Verfolgung von Taten, die in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet begangen
LSG Bayern - L 16 R 780/08
Bayerisches Landessozialgericht vom 26.11.2008
- Inhalt
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- 18.09.2006 ist zu Recht erfolgt, so dass die Klägerin auch im Wege der Zugunstenentscheidung nach § 44
- könne, werde die Rente vorläufig in Höhe der bisherigen Rente weiter geleistet. Mit dem dagegen
- 01.01.2001 geltende Recht anzuwenden. Die Beklagte gewährte auf den Antrag der Klägerin vom 10.12.2007
- . September 2008 ab. Die Beklagte habe zu Recht den Zugangsfaktor um 10,8 Prozent gemäß § 77 Abs.2 Nr
- Rente über den 31.05.2007 hinaus mit dem angefochtenen Bescheid vom 05.02.2007 in der Fassung des
OLG Düsseldorf - VI-3 Kart 78/07
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 16.04.2008
- Inhalt
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- seien. Ein konkreter Kostennachweis ist weder damit noch mit der im Beschwerdeverfahren vorgelegten
- - als Obergrenze - eine Pauschale in Höhe von 0,126 ct/kWh anerkannt hat, die sie allerdings im
- Beschwerdeführerin macht mit ihrer Beschwerde weiter zu Recht geltend, dass die Grundstücke für den auf die
- Änderung erst mit Wirkung zum 6. November 2007 in Kraft getreten ist. Wie mit den Beteiligten
- grundsätzlich nur dann maßgeblich, wenn das materielle Recht nicht etwas anderes vorsieht. In dem hier zu
LSG Sachsen - L 4 RA 67/01
Sächsisches Landessozialgericht vom 08.08.2001
- Inhalt
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- Sozialgerichtsgesetz [SGG]) ist zulässig, jedoch unbegründet. Mit Recht hat das Sozialgericht die Klage abgewiesen
- mit Bescheid vom 04.05.2000 zurück. Die Zeiten im Beitrittsgebiet, in denen keine Beschäftigung
- die Ermittlung des Wertes des Rechts auf Erwerbsunfähigkeitsrente nicht zu berücksichtigen. Die in
- Erwerbsunfähigkeit. Streitig ist insbesondere eine Berücksichtigung von in der damaligen Tschechoslowakei
- in L ... M ... und legte im Schuljahr 1965/66 das Abitur ab. Vom 01.09.1966 bis 10.09.1977
Der Ort der Lieferung und die Einfuhrumsatzsteuer
martina heck vom 24.09.2015
- Inhalt
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- Rechnung handelnd. …“ Ausgehend davon ist das Finanzgericht im Ergebnis zu Recht davon ausgegangen
- Finanzgericht hat im Ergebnis zu Recht angenommen, dass der Ort der Lieferungen gemäß § 3 Abs. 8 UStG im Inland
- -Urteil in BFHE 249, 283, BStBl. II 2015, 567, denen er sich anschließt. Deshalb ist die Z-GmbH
- Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts im Sinne des § 42 AO kommt auf dem Gebiet der
- nationalen Rechts einen Steuervorteil zum Ergebnis haben, dessen Gewährung dem mit diesen Bestimmungen
OLG Frankfurt - 20 VA 9/07
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 29.01.2008
- Inhalt
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- einem jener Verfahren ist der Antragsteller zum Zwangsverwalter bestellt worden. Im Jahr 2003 wurden in
- also das Bestehen eines subjektiven Rechts des Antragstellers, der nur antragsberechtigt ist, wenn
- , ihm die Gründe dafür mitzuteilen, dass er im Zeitraum vom 14.01.2002 bis 18.04.2007 in einem
- des Amtsgerichts Witzenhausen wurden im Jahr 2002 sieben Zwangsverwaltungsverfahren geführt, in
- zum Zwangsverwalter bestellt. Im Jahr 2004 wurden elf Verfahren geführt, in denen der Antragsteller
BGH - V ZR 103/12
Bundesgerichtshof vom 12.04.2013
- Inhalt
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- . 2 Satz 3 WEG); dies gilt erst recht für die Vornahme eines Rechtsgeschäfts mit einem Dritten, das
- wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: 1Die Klägerin ist eine
- Richter Dr. Lemke, Prof. Dr. Schmidt-Räntsch und Dr. Roth und die Richterin Dr. Brückner für Recht
- Wohnungseigentümergemeinschaft, deren Mitglied die Beklagte ist. Das im Miteigentum der
- gerichtlich in Anspruch zu nehmen. Das Grundbuchamt lehnte die Umschreibung ab. 3Die Klage, mit der die
LSG Niedersachsen-Bremen - 9 U 332/01
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 31.07.2002
- Inhalt
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- korrespondierend degenerative Veränderungen der Schulterdrehsehne rechts beschrieben. Auch er ist von einer
- Beklagte mit Bescheid vom 20. Juli 2000 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 11. Oktober 2000 eine
- im Verwaltungsverfahren gehörten Gutachter Dres. M., N. und O. abgewiesen. Mit der am 03. September
- ist, in dem er sich bei Eintritt des schädigenden Ereignisses befunden hat (vgl. Erlenkämper
- – SozR 2200, § 548 RVO Nr. 51). So-fern ein Unfallereignis im Zusammenwirken mit bereits vorbestehenden
OLG Stuttgart - 1 U 85/02
Oberlandesgericht Stuttgart vom 04.02.2003
- Inhalt
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- Beschwerden (mit-)ursächlich ist. Es ist entweder zu einer Spontanheilung, die es in 15 % bis 20
- Recht die Klage als unbegründet abgewiesen. Die Klägerin hat nicht den ihr obliegenden Beweis
- Sachverständigen Prof. Dr. Z.. Dieser hat sich mit allen von der Klägerin in den Rechtsstreit eingeführten
- von Prof. Dr. Z. ist das Behandlungsgeschehen des Beklagten im August 1995 wie folgt zu bewerten: Die
- Tarivid entsprach aber gleichwohl nicht dem ärztlichen Standard im Jahr 1995 und ist demzufolge als
ZWW-Seminar: Datenschutz im Unternehmen
Dr. Sebastian Kraska vom 18.09.2015
- Inhalt
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- Schmidl, Baker & McKenzie, Fachanwalt für IT-Recht RAin Prof. Dr. Ulrike Trägner, Sonntag &
- , Whistleblowing, Nutzung von Data Loss Prevention Systemen) IT-Mitbestimmung im Unternehmen – ausgewählte
- - und IT-Verantwortliche und Datenschutzbeauftragte. Eckdaten der Veranstaltung Datum: 29. und 30
- @iitr.de Information bei neuen Entwicklungen im Datenschutz Tragen Sie sich einfach in unseren Newsletter
- im Rahmen eines zweitägigen Seminars zum Thema „Datenschutz im Unternehmen“ einen vertieften
OLG Düsseldorf - I-20 U 154/08
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 21.10.2008
- Inhalt
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- nicht allein, sondern nur in Verbindung mit den übrigen Merkmalen, wie sie im Verfügungsantrag genannt
- Rahmenkonstruktion mit rechteckiger bügelförmiger Aufhängung, die etwa mittig links und rechts von
- Recht, es zu benutzen und Dritten zu verbieten, es ohne seine Zustimmung zu benutzen. Die Ergänzungen
- lediglich klarstellenden Charakter. Soweit in ihnen im Übrigen, also hinsichtlich der Ein- und Ausfuhr der
- Antragsgegnerin vorzutragen; dabei ist im vorliegenden Verfügungsverfahren gemäß Artikel 90 Abs. 2 Satz 1 GGV
§ 2 SGB 1
Soziale Rechte
- Inhalt
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- (1) Der Erfüllung der in § 1 genannten Aufgaben dienen die nachfolgenden sozialen Rechte
- einzelnen bestimmt sind.(2) Die nachfolgenden sozialen Rechte sind bei der Auslegung der Vorschriften
- ß die sozialen Rechte möglichst weitgehend verwirklicht werden.
- deren Voraussetzungen und Inhalt durch die Vorschriften der besonderen Teile dieses Gesetzbuchs im
- dieses Gesetzbuchs und bei der Ausübung von Ermessen zu beachten; dabei ist sicherzustellen, da
BGH - VI ZR 246/08
Bundesgerichtshof vom 20.04.2010
- Inhalt
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- bestätigt. 102. Die Klage ist aber nicht begründet. 11a) Das Berufungsgericht hat allerdings mit Recht
- . 1, 2 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK mit dem in Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 10 EMRK verankerten Recht der
- und ihr Recht auf freie Meinungsäußerung mit einem zu geringen Gewicht in die Abwägung eingestellt
- RStV Rn. 6 f., 15 f.; Keber in Schwartmann, Praxishandbuch Medien-, IT- und Urheberrecht, 16. Abschnitt
- , Recht der elektronischen Medien, Presserecht Rn. 118 ff., 140; Keber in Schwartmann, aaO; Bergmann