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BGH - X ZR 179/02
Bundesgerichtshof vom 22.08.1996
- Inhalt
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- PatG ist hiervon nicht abhängig. Zu Recht war deshalb in der Rechtsprechung zum früheren Recht auch
- Patentgesetz 1968, im folgenden auch als früheres Recht bezeichnet). Dies folgt aus dem Zweck des § 9
- ). Ebensowenig kann im Falle eines Anbietens in Form des Verteilens eines Prospekts mit einer Abbildung
- Werbemittel offenkundig ist. Falls aus der Rechtsprechung zum früheren Recht etwas anderes
- . Allerdings hat in der Rechtsprechung zum früheren Recht wiederholt eine Rolle gespielt, ob der als
OLG Stuttgart - 2 U 134/04
Oberlandesgericht Stuttgart vom 13.01.2005
- Inhalt
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- Beklagte ist ein bundesweit tätiges Unternehmen, das u.a. mit Flüssiggas handelt und im Rahmen der
- , zu untersagen, als Flüssiggaslieferant im Zusammenhang mit Flüssiggas-Belieferungs-Verträgen in den
- unangemessen. Dies auch deshalb, weil im Fall der Kostensenkung dem Kunden nur das Recht eingeräumt werde
- auszuüben ist. Ein Preisänderungsvorbehalt hält im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern der Inhaltskontrolle
- abhängt und diese deutlichen Schwankungen unterliegen. 57 Im Übrigen ist die Klausel für den Kunden mit
OLG Hamm - III-2 Ws 86/10
Oberlandesgericht Hamm vom 11.05.2010
- Inhalt
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- Anklage der Staatsanwaltschaft Bochum ist zu Recht nicht zur Hauptverhandlung zugelassen worden
- Tatbestandsmerkmals ist von der Strafkammer zu Recht verneint worden. Es ist nichts dafür ersichtlich, dass die
- " abgestellt wird. Damit wird die Ungereimtheit des geltenden Rechts beseitigt, dass es in den
- das Opfer in 6 einer Schwächesituation befinde oder sexuell noch unerfahren ist, komme es nicht an
- den Gründen des Beschlusses heißt es: "I. 1112Den Angeschuldigten wird mit der im Tenor genannten
BGH - IX ZR 138/06
Bundesgerichtshof vom 09.10.2008
- Inhalt
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- auferlegt. Von Rechts wegen Tatbestand: 1Der Kläger ist Verwalter in dem auf Eigenantrag vom 11
- . b) Im Falle der Doppelinsolvenz von Gesellschaft und Gesellschafter steht das Recht zur
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft reicht allein nicht aus, um in
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 138/06 Verkündet am: 9. Oktober 2008 Preuß
- Gesellschaftsgläubiger in Anspruch genommen worden ist. Der Anfechtungszeitraum errechnet sich in diesem Fall
LSG Bayern - L 2 U 234/07
Bayerisches Landessozialgericht vom 23.01.2008
- Inhalt
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- ausgeheilt. Es bestehe eine schmerzhafte Fehlhaltung im USG rechts mit Schonhaltung; das OSG rechts zeige
- mit Instabilität gekommen ist. Die Annahme, eine posttraumatische Arthrose im USG nach
- . Januar 2007 die Auffassung, es bestehe eine Instabilitätsarthrose im USG rechts nach unfallbedingter
- 12. Juni 1981 in den Bagger einsteigen; dabei rutschte er aus und knickte mit dem rechten Fuß nach
- führte mit Schreiben vom 25. Januar 2004 ergänzend aus, im Kreiskrankenhaus E. hätte man ihm damals
BFH - VII R 12/06
Bundesfinanzhof vom 30.07.1996
- Inhalt
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- Recht ist das FG auch mit der ständigen Rechtsprechung des Senats davon ausgegangen, dass die
- zu nehmen. 15a) Das FG hat zu Recht entschieden, dass das Finanzamt für Körperschaften mit seiner
- . 12c) Der Kostenerstattungsanspruch ist auch nicht durch die von der Klägerin ihrerseits mit dem
- Aufrechnungserklärung--, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, wird nämlich, wenn sie in
- entgegensteht. 142. Strittig ist allein, ob das Finanzamt für Körperschaften mit der Erklärung vom 13
LSG Niedersachsen-Bremen - 6 U 2/00
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 14.05.2002
- Inhalt
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- Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht. Es ist daher wertend zu
- nach und von dem Ort der Tätigkeit. Nach der ständigen Recht-sprechung des BSG ist Voraussetzung
- . Sie ist indessen unbegründet. Auch nach Eingliederung des Rechts der gesetzlichen
- Verlassen des Dienstgebäudes auf dem Weg in die Mittagspause auf der mit Eis beschichteten Fläche vor
- einem mit einer der in den §§ 539, 540 und 543 bis 545 RVO genannten Tätigkeiten zusammen-hängenden Weg
KG Berlin - 6 U 78/05
Kammergericht vom 14.04.2005
- Inhalt
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- . 3Das Landgericht hat nach durchgeführter Beweisaufnahme mit Recht einen Rotlichtverstoß des Klägers als
- er im Berufungsrechtszug in Übereinstimmung mit dem Ampelschaltplan und dem Vortrag der Beklagten vor
- Umständen in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und unbeachtet lässt, was im gegebenen Fall jedem hätte
- Fahrlässigkeit im Einzelfall als einfach oder grob zu werten ist, ist Sache der tatrichterlichen Würdigung
- , vierspurig - und der großzügig mit Ampeln ausgestatteten Lichtzeichenanlage hat der Kläger es in
LSG Nordrhein-Westfalen - L 11 KR 3/07
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 21.09.2007
- Inhalt
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- hingewiesen, dem Kläger im Rahmen des Klageverfahrens angeboten zu haben, einen Termin in seiner Wohnung mit
- erbringen müsse. 4Der Kläger, der in der mündlichen Verhandlung vom 15. November 2006 nicht erschienen ist
- begründet, denn zu Recht hat das Sozialgericht die Klage mangels Beschwer des Klägers nach § 54 Abs. 2 SGG
- Amts wegen zu erfüllen ist oder ein konkretes Sozialrechtsverhältnis voraussetzt (vgl. Seewald im
- Kläger sich nicht mit der Beklagten in Verbindung gesetzt, dies ergibt sich aus der vom Senat
BGH - XI ZR 325/10
Bundesgerichtshof vom 09.04.2013
- Inhalt
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- . 1Die Klägerin nimmt die beklagte Bank aus abgetretenem Recht ihres Ehemannes (im Folgenden: Zedent) auf
- & Co. KG (im Folgenden: V 4) in Anspruch. 2Der Zedent zeichnete nach vorheriger Beratung durch einen
- € zuzüglich Agio in Höhe von 1.250 € sowie am 18. Juni 2004 eine Be- teiligung an V 4 im Nennwert von 75.000
- ist das Berufungsgericht im Grundsatz davon ausgegangen, dass die Beklagte die Darlegungs- und
- , ist das Abstellen auf das Fehlen eines solchen Entscheidungskonfliktes mit dem Schutzzweck der
LSG Sachsen - L 2 BL 2/99
Sächsisches Landessozialgericht vom 11.10.2001
- Inhalt
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- Berufung des Beklagten ist nicht begründet. Zu Recht hat das SG der Klage stattgegeben, denn dem
- sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs ist sowohl in ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (im
- Verzögerung also mit einer Einbuße für das zu fördernde Kind verbunden ist. Da dieses Wissen im Amt
- gekommen ist, es sei "sicherzustellen, daß die sozialen Rechte möglichst weitgehend verwirklicht werden
- (SächsGVBl. S.385) - LBlindG - streitig. Der am ... geborene Kläger ist schwerbehindert. Mit Bescheid vom
LSG Sachsen - L 1 KR 52/00
Sächsisches Landessozialgericht vom 29.10.2001
- Inhalt
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- , die Zulassung zur Versorgung mit häuslicher Krankenpflege und Haushaltshilfe nach dem Recht der
- . Entscheidungsgründe: Die Berufung ist zulässig, jedoch nicht begründet. Zu Recht hat das SG die Klage abgewiesen
- gleichgültig ist, ob die Verträge dem Privatrecht oder dem öffentlichen Recht zuzurechnen sind (vgl
- nach dem Recht der Krankenversicherung zur häuslichen Krankenpflege nach §§ 132, 132 a SGB V zu
- häuslichen Krankenpflege und Haushaltshilfe nach dem Recht der Krankenversicherung übersandt und mitgeteilt
BGH - VI ZR 125/12
Bundesgerichtshof vom 28.05.2013
- Inhalt
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- Bildberichterstattung ist im Gesamtkontext, in den das Personenbildnis gestellt ist, zu ermitteln, insbesondere unter
- Punktwerte. Eine solche Berichterstattung über ein Sportereignis ist grundsätzlich erlaubt. Das Recht, über
- . März 2011 verurteilt worden ist. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Von Rechts
- Zoll, Wellner, Pauge und Stöhr und die Richterin von Pentz für Recht erkannt: Auf die Rechtsmittel der
- . Die Beklagte ist Verlegerin der Zeitschrift FREIZEIT REVUE. In deren Ausgabe vom 16. Februar 2011
LSG Berlin-Brandenburg - L 22 R 1157/09
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 01.06.2010
- Inhalt
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- Zugangsfaktors betroffen war. Mit jeglicher Anpassung des Rechts an geänderte Verhältnisse ist zwangsläufig
- Sozialgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen. Der Bescheid vom 27. März 2007 in der Gestalt des
- im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von
- dieses Äquivalenz- bzw. Versicherungsprinzips lag im früheren Recht darin, dass Versicherte die
- RRErwerbG hätte bei früherem Renteneintritt im Vergleich zum bisherigen Recht zu einer Rentenerhöhung
Kein Recht, nirgends?
Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 05.06.2013
- Inhalt
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- gleich aus Befangenheitsgründen entfernt zu werden. Kein Recht,… …im spektakulärsten Terrorprozess der
- Republik, ja, die „Wahrheit“ zu erfahren. Kein Recht,… …als Detektiv mit einem elektronischen GPS
- Es gibt kein Recht mehr dieser Tage. Kein Recht,… …als Schöffe seinem gerechten Unmut Luft zu
- Wichtigsten: Ist der Arbeitgeber in einer „notwehrähnlichen“ Situation, wenn er glaubt, dass ein
- wirtschaftliche und private Interessen, die sich teilweise, etwa im Zusammenhang mit