Suche nach "it-recht"
Ergebnisse 37666
Seite 1172 von 2512
BGH - IX ZR 171/07
Bundesgerichtshof vom 02.04.2009
- Inhalt
-
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 171/07 Verkündet am: 2. April 2009 Bürk
- Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des
- Dr. Ganter, die Richter Prof. Dr. Gehrlein, Vill, Dr. Fischer und Grupp für Recht erkannt: Die
- die vereinbarten Leasingraten in Höhe von monatlich insgesamt 8.038,80 € im Lastschriftverfahren
- Schuldner abgestellt werden. II. 5Diese Ausführungen halten rechtlicher Nachprüfung im Ergebnis stand
BFH - VIII R 42/12
Bundesfinanzhof vom 17.12.2013
- Inhalt
-
- berücksichtigen. 15Wie der Senat bereits mit Urteil in BFHE 216, 79, BStBl II 2007, 555 entschieden hat, wollte
- , S. 59). Diese Kapitalanlagen machten sich den Umstand zunutze, dass nach bis dahin gültigem Recht im
- sachlich nicht gerechtfertigt (im Einzelnen dazu Senatsurteil in BFHE 216, 79, BStBl II 2007, 555).
- unterschiedlicher Höhe aus eigenem Recht verspreche oder ob sich unterschiedliche Erträge nur als Reflexwirkung
- beschriebenen Typus von Finanzinnovationen zuzuordnen sind, ist anhand der Verhältnisse im Zeitpunkt
LSG Bayern - L 8 SO 136/10
Bayerisches Landessozialgericht vom 25.11.2010
- Inhalt
-
- Grundstücks mit einem Recht sowie zur Übertragung oder Belastung eines solchen Rechts die Einigung des
- Recht an einem Grundstück mit der Einigung der Beteiligten und der Eintragung in das Grundbuch. Die
- 15.09.2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 08.03.2006, mit welchem dieser im Wege der
- . Insoweit stellt der Senat in Übereinstimmung mit den Feststellungen der Beklagten fest, dass W. im
- involvierten Anwesen gewohnt hat. Es ist unerheblich, wenn dies nicht in den genau im Wohnrecht zur
BGH - I ZR 120/04
Bundesgerichtshof vom 26.04.2007
- Inhalt
-
- Produkt in der Anzeige zwar mit Modell- und Markenbezeichnung benannt ist, alle anderen Umstände jedoch
- abgebildete Uhrenmodell "Rolex GMT-Master II" war in der Preisliste der Beklagten mit einer von der Version
- konzessionierten Fachgeschäften in H. nicht vorrätig war. 18a) Das Berufungsgericht ist im
- Markenbezeichnung "Rolex GMT-Master II" versehen ist, also als eine in Wort und Bild konkret
- Herstellers, in der mit dem Hinweis auf ein Sportereignis für ein Luxusgut (hier: teure Armbanduhr
§ 3 LKonV
Lehrgang
- Inhalt
-
- ;ffentlichen Sicherheit und Ordnung;3.Recht des Verkehrs mit Lebensmitteln, Erzeugnissen im Sinne von §
- ßlich Praktika in den mit der Untersuchung und Beurteilung von Lebensmitteln, Lebensmittel
- Kommunikationstechnik;2.Straf-, Strafprozess- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Recht der ö
- ßlich der Technologie und des Umgangs mit Erzeugnissen im Sinne von § 2 Nummer 1 des
- Lehrgang schließt mit einer Prüfung ab, durch die festzustellen ist, ob Kenntnisse und
BVerfG - 2 BvR 2201/05
Bundesverfassungsgericht vom 13.11.2007
- Inhalt
-
- verlassen könne, zu Recht Bedeutung beigemessen. II. 8 Mit seiner rechtzeitig eingegangenen
- allgemeine Bedeutung noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte des
- darüber eingeholt, dass er mit einer gemeinschaftlichen Unterbringung im Freigängerhaus einverstanden ist
- Lübbe-Wolff und den Richter Gerhardt gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der
- . 3 2. Nachdem der Beschwerdeführer erklärt hatte, er sei mit seiner Verlegung in einen
LSG Niedersachsen-Bremen - L 9 U 33/01
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 14.08.2003
- Inhalt
-
- mit einem typisch primär-chronischen Verlauf einhergegangen ist. Im Übrigen fehlt es an einem
- Bandscheibenvorfall im Bereich des 3. und 4. LWK sowie eine Unterschenkelvenenthrombose rechts als Folgen seines
- Bereich des 3. und 4. LWK sowie der Unterschenkelvenenthrombose rechts. Dieser Schaden beruhe im
- in Höhe L3 und L4 und eine Unterschenkelvenenthrombose rechts weder ursächlich ausgelöst noch
- Tatsache einschließlich des Ursachenzusammenhangs reicht jedoch nicht aus. Das SG hat in seinem
OVG Nordrhein-Westfalen - 6 A 49/08
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 11.03.2010
- Inhalt
-
- mit seinem Antrag angreifen will, und mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellen. Es reicht
- . 56Das Verwaltungsgericht ist im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon
- jeweils anzuwendende Recht und dessen Auslegung. Alles, was (noch) Rechtsfindung ist, entzieht sich
- ., und Beschluss vom 5. September 1997 - 2 B 40.97 -, juris. 10Das Verwaltungsgericht ist im Kern zu
- Darlegungsanforderungen genügt. Mit dem Zulassungsvorbringen ist nicht substantiiert dargetan, dass das
BPatG - 27 W (pat) 161/00
Bundespatentgericht vom 14.08.2001
- Inhalt
-
- , daß mit der Gefahr von Verwechslungen in rechtlich erheblichem Umfang zu rechnen ist. Die
- - recht häufig und damit verbraucht ist, so weichen gerade die Laute –d- und –t- sowie –i- und –e- so
- der einander gegenüberstehenden Waren und Dienstleistungen reicht der minimale Abstand der Marken in
- Verwechslungen ist von mehreren miteinander in Wechselbeziehung stehenden Komponenten abhängig, und zwar
- dieser Grundsätze ist von der Gefahr von Verwechslungen im von der Markenstelle festgestellten Umfang
BGH - 1 StR 503/00
Bundesgerichtshof vom 16.01.2001
- Inhalt
-
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 503/00 vom 16. Januar 2001 in der Strafsache
- , Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, für Recht erkannt: Die Revision der
- erwirken, die Voraussetzung für die Anordnung der Sicherungsverwahrung gegen den Angeklagten ist. II
- : Wegen Mordes in Tatmehrheit mit Notzucht verbüßte der Angeklagte anschließend eine lebenslange
- Angeklagte in einen Waldweg ein. Er beabsichtigte nun, mit dem Nebenkläger sexuell zu verkehren. Nach dem
§ 595 BGB
Fortsetzung des Pachtverhältnisses
- Inhalt
-
- unbilligen Härte geboten erscheint und der Pachtvertrag noch nicht abgelaufen ist.(8) Auf das Recht
- ;ndigung oder im Falle des § 593a zur außerordentlichen Kündigung mit der gesetzlichen
- den Absätzen 1 bis 7 ausübt oder nicht ausübt, ist unwirksam.
- Vertragsteil besondere Nachteile oder besondere Vorteile erwachsen sollen, wenn er die Rechte nach
- der berechtigten Interessen des Verpächters nicht zu rechtfertigen ist. Die Fortsetzung kann
OLG Brandenburg - 10 UF 14/07
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 15.11.2006
- Inhalt
-
- weitere Drittschuldnerin (parallel zur C.bank) in diesem Pfändungsbeschluss ist zu Recht aus
- Vollstreckungskosten zu erstatten sind, reicht der im Wege der Zwangsvollstreckung beigetriebene Betrag in der
- anwaltlicher Vorsorge vorgenommen worden. Pfändungsbeschluss ist zu Recht aus anwaltlicher Vorsorge
- Amtsgerichts in dem angefochtenen Urteil Bezug genommen. B. 9Die zulässige Berufung des Klägers ist nicht
- nicht aus, dass die Kosten weiterhin nach § 788 Abs. 1 ZPO mit beigetrieben werden (vgl. hierzu im
BPatG - 33 W (pat) 60/03
Bundespatentgericht vom 08.01.2003
- Inhalt
-
- Widerspruchsmarke sei grafisch recht einfach, wenn auch einprägsam gestaltet und erschöpfe sich in einem von links
- angesichts der mit der Marke gekennzeichneten Dienstleistungen ohnehin klar ist, in welcher Branche das
- weisen ein dunkles Quadrat mit einem darin befindlichen, schräg von links unten nach rechts oben
- der Widersprechenden. Zur Begründung führt sie aus, dass die Markenstelle zwar zu Recht von einer
- vorgelegten - Meinungsforschungsgutachtens habe die Widerspruchsmarke im Jahr 1997 in Deutschland einen
OLG Zweibrücken - 7 U 271/01
Pfälzisches Oberlandesgericht vom 22.07.2002
- Inhalt
-
- Richter am Landgericht Kratz auf die mündliche Verhandlung vom 1. Juli 2002 für Recht erkannt: I. Auf die
- Rechtsstreits zu tragen. IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die
- Eigentümerin dreier zusammenhängender, mit einem Wohnhaus bebauter Grundstücke in M.... Dem Erwerb lag
- Teilungsversteigerungsverfahren zugrunde. Die Eheleute L... hatten im Zusammenhang mit der Finanzierung des
- nicht – dies kommt hier alleine in Betracht – mit Erfolg auf die zwischen den Eheleuten L... und
SozG Dresden - S 18 KR 348/06 ER S
Sozialgericht Dresden vom 12.07.2006
- Inhalt
-
- Teststreifen. Sie sieht sich hierdurch in ihrem Recht auf freie Berufsausübung und Gleichbehandlung
- Antragsgegnerin wegen eines Eingriffs in ihr Recht auf Teilnahme an einem von Verzerrungen freien
- Wettbewerb zur Seite, das seinerseits seine unmittelbare Grundlage in ihrem Recht auf freie
- Rechtschutz. Der Streitwert ist gemäß § 52 Abs. 2 und § 53 Abs. 3 Nr. 4 GKG in Verbindung mit § 1 Nr. 4 GKG
- rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens in der Hauptsache untersagt, im geschäftlichen Verkehr