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VG Köln - 18 K 4670/04.A
Verwaltungsgericht Köln vom 10.06.2005
- Inhalt
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- ), 21./22.05.2005 (Schlachtfeld des Friedens), 02.06.2005 (Blutiger Mai im Irak; Bagdad bittet um
- § 51 AuslG wurde am 01.03.2002 bestandskräftig. 5Am 21.04.2004 leitete das Bundesamt ein
- berücksichtigen, die am 30.09.2004 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und nach ihrem Art
- Umsetzungsfrist für diese Richtlinie läuft zwar erst am 10.10.2006 ab und sie ist bislang noch
- kleine religiöse und ethnische Minderheiten gehören diesen Organen an. Am 30.01.2005 fanden die
LSG Hessen - L 4 KA 25/06
Hessisches Landessozialgericht vom 23.05.2007
- Inhalt
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- Frankfurt am Main vom 9. November 2005 aufzuheben soweit der Arzneikostenregress für das Quartal IV/00 im
- Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 9. November 2005
- Neubescheidung seiner Widersprüche Klage beim Sozialgericht Frankfurt am Main erhoben, mit der er
- nach der im einzelnen zitierten Rechtsprechung des BSG erforderlich sei. Gegen das ihm am 30. März
- Hessisches Landessozialgericht Urteil vom 23.05.2007 (nicht rechtskräftig) Sozialgericht Frankfurt
LSG Berlin-Brandenburg - L 22 RJ 50/04
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 10.02.2004
- Inhalt
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- wegen teilweiser Erwerbsminderung ab 01. Mai 2002. 2Der im Mai 1958 geborene Kläger, der von
- Ehefrau (Mai 1989 bis November 1990) und ab November 1990 zunächst im Rahmen einer
- 2003 bei der Beklagten Klage erhoben, die die Klageschrift an das Sozialgericht Frankfurt (Oder
- wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit ab 01. Mai 2002 und für den Zeitraum vom 03
- Sozialgerichts Frankfurt (Oder) vom 10. Februar 2004 geändert. Die Klage wird in vollem Umfang
OLG Zweibrücken - 6 O 172/04
Pfälzisches Oberlandesgericht vom 12.07.2007
- Inhalt
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- 737/85 -; OLG München, Beschluss vom 22. Juni 2005 – 22 AR 56/05 -; OLG Frankfurt am Main
- ) Verkündet am: 12. Juli 2007 Steinke, Justizobersekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
- . Zivilsenat des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken durch den Vorsitzenden Richter am
- Oberlandesgericht Staab, den Richter am Oberlandesgericht Friemel und die Richterin am Oberlandesgericht
- , an die Klägerin 4 914,12 € zu zahlen Zug um Zug gegen die Beseitigung folgender Mängel an den von der
Mega-Einkaufsquellen.de: Mahnungen und Drohungen, die nach hinten losgehen
Rechtsanwalt Ingo Driftmeyer vom 04.01.2013
- Inhalt
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- u.a. das AG Bremen, AG München, AG Offenbach, AG Frankfurt a.M.Strafrechtliche LageOb das Angebot auf
- € anstatt 679 € (Preis im Apple Store). Unter anderem sind die Seiten, von denen man als Kunde die
- Zu den unseriösen Geschäftspraktiken im Internet gehören die Angebote der Melango GmbH in Chemnitz
- . Diese lockt mit angeblichen Sonderangeboten Benutzer auf Ihre Seiten, z.B. das iPhone 5 ab 349
- untergeordneter Hinweis auf die Zahlungspflicht von 240 € pro Jahr bei zweijähriger Vertragslaufzeit. Im
BGH - 2 StR 419/02
Bundesgerichtshof vom 27.11.2002
- Inhalt
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- des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 27. Mai 2002, soweit es ihn
- Beschwerdeführers am 27. November 2002 gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen: 1. Auf die Revision
- versucht, schuldig ist, b) mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben aa) im Ausspruch über die
- Mitangeklagte dem Angeklagten etwa 300 bis 400 DM pro Woche (UA S. 5). Im Rahmen der Strafzumessung hat
- betrifft, a) im Schuldspruch dahin geändert und neu gefaßt, daß der Angeklagte der Hehlerei in einem
SozG Dresden - S 19 SB 362/04
Sozialgericht Dresden vom 25.02.2005
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- Soziales Frankfurt/Main die Feststellung von Behinderungen und des Grades der Behinderung. Mit Bescheid
- ) vorliegen. Der am 1939 geborene Kläger beantragte erstmals am 16.08.2000 bei dem Amt für Familie und
- vom 31.10.2000 stellte das Hessische Amt für Versorgung und Soziales Frankfurt einen Grad der
- Kläger am 18.06.2004 Widerspruch. Es gehe ihm nicht um die Erhö-hung des GdB sondern um die Erteilung
- für Innere Medizin, um einen Befundbericht zu ersuchen, den diese am 10.02.2004 erstattet hat unter
OLG Koblenz - 1 Ws 431/05
Oberlandesgericht Koblenz vom 23.06.2005
- Inhalt
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- . Mai 2005 zugestellten Beschluss hat er namens der Landeskasse am selben Tag Beschwerde eingelegt. II
- : I. Nachdem sich Rechtsanwalt H... am 7. Juni 2004 im Ermittlungsverfahren als Wahlverteidiger
- : 1 Ws 431/05 2030 Js 26771/04 – 2 Kls LG Koblenz In der Strafsache g e g e n H……-J…. H…, geboren am
- . Strafsenat des Oberlandesgerichts Koblenz durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht von Tzschoppe
- , den Richter am Oberlandesgericht Summa und die Richterin am Oberlandesgericht Hardt am 23. Juni
WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt für Crystalis Entertainment UG Filesharing an der TV-Serie „Black Sails“ ab
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 28.07.2015
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- Frankfurt vor mit dem Vorwurf der Urheberrechtsverletzungen an der TV-Serie „Black Sails“. In diesen
- Urteil vom 12. Mai 2010, Az. I ZR 121/08 - „Sommer unseres Lebens" entschieden, dass für einen
- Erstausstrahlung in den Vereinigten Staaten erfolgte am 25. Januar 2014 auf dem Sender Starz.Die Ereignisse spielen
- hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an Internettauschbörsen
- Abmahnungen wegen Filesharing haben werden, wird man ganz sicher erst nach der Veröffentlichung der
HessVGH - 8 UE 1817/86
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 04.12.1989
- Inhalt
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- Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main bezüglich des Beihilferückforderungsanspruchs aufzuheben und die Klage
- Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main ist deswegen aufzuheben; die Klage ist als unbegründet abzuweisen. 19
- . ... ... KG in R., mitgeteilt, daß ihr Fahrer O. die im Lieferschein aufgeführten Schinken am 2.12.1981
- , spätestens bis zum 31.7.1981 20 t Schweineschinken im Kühlhaus N. in K. einzulagern. Das ist am 9.7.1981
- ) Tatbestand 1Die Klägerin beantragte am 3.7.1981 bei der Beklagten den "Abschluß eines Vertrages über die
VG Frankfurt (Main) - 9 G 4315/07
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 14.04.2008
- Inhalt
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- , Referat 502, Sachgebiet 5025 - Service und Grundsatz, Dienstort Frankfurt am Main, zu übertragen
- Quelle: Gericht: VG Frankfurt 9. Kammer Normen: § 8 BG HE, Art 134 Verf HE Entscheidungsdatum
- zu sein hatten. Damit hat die Antragsgegnerin zwar im Ausgangspunkt den dargelegten Anforderungen an
- Beigeladenen anzuordnen, da diese einen eigenen Sachantrag nicht gestellt und sich mithin auch nicht am
- Anforderungsprofils; Ermessensunterschreitung Tenor Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen
OLG Frankfurt - 6 U 240/09
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 30.03.2010
- Inhalt
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- Frankfurt am Main wird auf Kosten der Antragsgegnerin zurückgewiesen. Gründe I. 1Die
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 6. Zivilsenat Norm: § 14 Abs 2 MarkenG Entscheidungsdatum
- Antragsgegnerin gegen das am 28.10.2009 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts
- Verfügungsmarke im Hinblick auf ein etwaiges Freihaltebedürfnis an dem Buchstaben „B“ auf die konkrete
- eine Damenhandtasche aus Leder, an der sich ein Anhänger in Form des Großbuchstabens „B“ befindet. Das
OLG Frankfurt - 26 W 80/05
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 03.03.2006
- Inhalt
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- Ansicht OLG Frankfurt am Main, JurBüro 1983, 414). Dies entspricht der Ausgestaltung, die die Beschwerde
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 26. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 03.03.2006 Normen: § 9 Abs 1 S 1
- von ihm am 04.07.2005 erstattete Gutachten hat der Antragsteller eine Entschädigung in Höhe von
- (Insolvenzeröffnungsverfahren: Vergütung des isolierten Sachverständigen im Insolvenzeröffnungsverfahren
- ) Leitsatz Dem sog. isolierten Sachverständigen im Insolvenzeröffnungsverfahren ist eine Vergütung
VG Frankfurt (Main) - 10 G 2529/06
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 20.04.2007
- Inhalt
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- Automatenaufsteller, die im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main Spielapparate aufstellten, angeschrieben und um
- Stückzahlmaßstabes für die im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main vorgehaltenen Apparate im Sinne der Kriterien
- Quelle: Gericht: VG Frankfurt 10. Kammer Norm: § 80 VwGO Entscheidungsdatum: 20.04.2007
- , Spielen um Geld oder Sachwerte und auf Vergnügen besonderer Art in der Fassung ab 1.1.2002 (mit
- Schriftsatz vom 29.6.2006, bei Gericht eingegangen am 3.7.2006, hat der Antragsteller beantragt
LG Bonn - 11 O 35/03
Landgericht Bonn vom 09.03.2004
- Inhalt
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- 2003, 441, 444; OLG Frankfurt aM AG 1998, 428, 429; OLG Stuttgart AG 2003, 456; OLG Düsseldorf ZIP
- , 108; wohl auch: LG Frankfurt aM DB 2003, 1726, 1727), oder ob dahingehende Pflichtverletzungen
- die 99,9 %ige I AG mit 20,75 % an der Beklagten beteiligt. 3Am 25. Februar 2003 beschloss die
- Frankfurt a.M., NZG 2003, 1027, 1028 f; offengelassen von OLG Düsseldorf, ZIP 2004, 359, 365
- ), ändert das am Ergebnis des vorliegenden Rechtsstreits nichts. Denn wie im zitierten Teil des