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VG Frankfurt (Main) - 1 G 3914/03

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 22.10.2003
Inhalt
  • zusammen mit seiner Mutter im Dezember 2002 in die Bundesrepublik Deutschland ein. Zu diesem Zeitpunkt
  • im Bundesgebiet angewiesen. 3Der Antragsgegner ermittelte in der Folgezeit die Wohnadresse des
  • Deutschland in Kiew - in der Ukraine Kinder im Alter des Antragstellers in Kinderheimen des Ministeriums für
  • genommen. 16 II Der gestellte Antrag, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs anzuordnen ist
  • eingereist ist (Nummer 1) oder sich seit mehr als sechs Monaten rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält

(XXXX) Münz5DMBek 1980

Inhalt
  • beträgt 5,35 Millionen Stück. Die Prägung erfolgt in der Staatlichen Münze
  • ;nze (Gedenkmünze) im Nennwert von 5 Deutschen Mark geprägt. Die Auflage der Münze
  • Darstellung befindet sich die Aufschrift: "OTTO HAHN1879-1968".(7) Die Wertseite trägt im oberen Teil
  • Jahreszahl "1979" befindet sich links, das Münzzeichen "G" der Staatlichen Münze Karlsruhe rechts
  • (1) Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in

BGH - II ZR 61/14

Bundesgerichtshof vom 02.06.2014
Inhalt
  • BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II Z R 6 1 / 1 4 vom 2. Juni 2014 in dem Rechtsstreit Der II
  • . Von dem mit dem Klageantrag zu 1 geltend gemachten Zahlungsanspruch ist der darin enthaltene Betrag
  • Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung. Der Senat hat die Verfahrensrügen
  • beschlossen: Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des 8
  • verworfen. Streitwert: 18.837,04 € Gründe: 1I. Die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers ist unzulässig

§ 5 KrW/AbfMeistPrV

Handlungsspezifische Qualifikationen
Inhalt
  • von Umwelt- und Gesundheitsbelastungen; 4.im Qualifikationsschwerpunkt "Recht" soll das Vertrautsein
  • Kundenorientierung, c)Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz, d)Recht; 3.Handlungsbereich "Führung und
  • Personal" integrativ mit berücksichtigen. Im Einzelnen kann die Situationsaufgabe folgende
  • ; den Nummern 1 bis 3 umfassen: 1.im Qualifikationsschwerpunkt "Betriebstechnik in der Kreislauf
  • diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte in den Situationsaufgaben geprüft werden:a

FG Köln - 2 K 6306/03

Finanzgericht Köln vom 24.08.2006
Inhalt
  • Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Streitfall eine erneute Entscheidung des BFH erfordert.
  • zunächst beibehalten. Nach dem Streitjahr habe er eine Beschäftigung in Y aufgenommen und mit seiner
  • hierauf im Urteil vom 26. August 1988 VI R 111/85 (BFHE 154, 509, BStBl II 1989, 89) Bezug genommen
  • 19.2.2003 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 17.11.2003 ist rechtmäßig und verletzt den Kläger
  • zu Recht abgelehnt, die vom Kläger geltend gemachten Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung

Verdeckte Videoüberwachung Beschäftigter als letztes Mittel zulässig

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 21.10.2019
Inhalt
  • anderen schweren Verfehlung zulasten des Arbeitgebers“, könne ein Eingriff in das Recht am eigenen Bild
  • durchgeführt und er sie darüber nicht informiert habe. Spanisches Recht schreibe aber die Unterrichtung der
  • Beschwerdeführerinnen Anspruch auf Schutz ihrer Privatsphäre. Genauso habe aber der Supermarktbetreiber das Recht, sein
  • Eigentum schützen zu können. Zu Recht seien die spanischen Gerichte davon ausgegangen, dass die
  • Bei einem konkreten Verdacht von stehlenden Beschäftigten dürfen Arbeitgeber dem ausnahmsweise mit

§ 42 HdlRegVfg

Inhalt
  • in Abteilung B eingetragene Handelsgesellschaft mit dem Recht zur Fortführung der Firma ü
  • ;bergegangen ist, so sind die das Handelsgeschäft betreffenden Eintragungen in Abteilung A des
  • ist bei der Eintragung in Abteilung B auf das bisherige Registerblatt in der Spalte "Bemerkungen" zu verweisen und umgekehrt.
  • Wird zum Handelsregister angemeldet, daß das Handelsgeschäft eines Einzelkaufmanns

BGH - VI ZR 224/05

Bundesgerichtshof vom 12.12.2006
Inhalt
  • , wenn der in Anspruch Genommene im Einzelfall besonders schutzwürdig ist (vgl. Krebs
  • unbefriedigend, wenn 20die Kostenerstattung nach materiellem Recht im Gegensatz zu der nach Prozessrecht
  • Diederichsen und die Richter Pauge und Zoll für Recht erkannt: Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil
  • , andernfalls Klage zu erheben. In dem Schreiben ist dargelegt, unter welchen Umständen der Beklagte der
  • mit einer negativen Feststellungsklage (§ 256 ZPO) hätte entgegen treten können. II. 5Das

FG Münster - 11 K 2777/07

Finanzgericht Münster vom 07.07.2010
Inhalt
  • des Vollmachtgebers über ein Konto zu verfügen, ist als höchstpersönliches Recht nicht pfändbar
  • 16.01.2006 vorgenommenen Auszahlungen in der Höhe von insgesamt 65.810,00 € ohnehin kein Recht, seine
  • Revision ist im Hinblick auf die Frage zuzulassen, unter welchen Voraussetzungen eine Haftung gem. § 72 AO in Betracht kommt.
  • , Kommentar zur AO und FGO, § 321 Tz. 1 mit weiteren Nachweisen). Nicht pfändbar sind daher Rechte
  • 1998, 531) an. 47Ob die Ansprüche, Forderungen und Rechte des Herrn A. in seiner Eigenschaft als des

Darf Schöffin trotz Mutterschutz bei Gericht mitwirken? - Das Schöffenamt im Strafrecht

Rechtsanwalt Bernd Fleischer vom 25.02.2022
Inhalt
  • verfassungsmäßig garantierte Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt worden sei.Beschä
  • Mitwirkungsverbot in der Hauptverhandlung führt.Das Schöffenamt im StrafrechtSchöffen
  • Mitwirkung von Schöffen ist quasi ein Ausfluss der Rechtsprechung „im Namen des Volkes&ldquo
  • Beratung im Zusammenhang mit Kündigungsschutzklagen und Co., stehen Ihnen die Anwälte von
  • Wesentlichen die gleichen Rechte und Pflichten wie Berufsrichter und haben somit dieselbe

Europaweite Bußgeldvollstreckung und die Reduzierung des Bußgeldes in Deutschland

Malte Winter vom 12.06.2014
Inhalt
  • ihr im deutschen Recht am meisten entsprechende Sanktion ...
  • Eine in einem EU-Mitgliedsstaat verhängte Geldbuße ist bei einer Vollstreckung in Deutschland nicht
  • zu reduzieren. § 87 i Abs. 3 S. 2 IRG bestimmt, dass die im Ausland verhängte Geldsanktion in die

BSG - S 34 KR 95/05

Bundessozialgericht vom 03.03.2009
Inhalt
  • Beklagte wirkte im Einklang mit § 89 Abs 1 Satz 1 SGB IV zunächst im Vorfeld der Aufsichtsverfügung - in
  • in den neuen Bundesländern ausgehend davon, dass im damals geltenden Recht keine Grundlage dafür
  • entschieden, dass die Aufsichtsanordnung rechtmäßig ist. Die Beklagte hat die Klägerin zu Recht
  • Rechtsverletzung nennt, ist es folgerichtig, von demjenigen, der das Recht verletzt hat, auch zu verlangen
  • gerade in Verbindung mit der dabei einkalkulierten Kreditaufnahme rechtswidrig ist. 15 b) Die Beklagte

OLG Koblenz - 10 U 1272/04

Oberlandesgericht Koblenz vom 28.10.2005
Inhalt
  • . Zu Recht weist der Kläger darauf hin, dass es der Sinn eines so genannten Werkstattwagens ist
  • die rechte Heckscheibe zerstört und die linke Hecktür nur noch angelehnt gewesen sei, jedenfalls in
  • Bürgerliches Recht Versicherungsvertragsrecht OLG Koblenz 28.10.2005 10 U 1272/04 Ein
  • Betrages leistet. G r ü n d e : I. Der Kläger macht gegen die Beklagte aus abgetretenem Recht Ansprüche
  • ergebe sich aus Ziffern 3.2 und 3.3 der AVB Autoinhalt 1999 in Verbindung mit der Nachtzeitklausel

BGH - III ZR 331/02

Bundesgerichtshof vom 05.02.2004
Inhalt
  • ist (Mit-)Erbin des Ehemanns der Beklagten zu 2. Das Pachtgelände steht im Eigentum des klagenden
  • Landes, das anstelle des VKSK auf Verpächterseite in den Vertrag mit den Beklagten eingetreten ist
  • , Wohnzwecken dienendes Eigenheim nach dem DDR-Recht - mag der Standard auch nicht dem in den alten
  • , der Sachenrechtsbereinigung unterliegenden Eigenheimen im Sinne des DDR-Rechts bebaut sind, bei der
  • Vorsitzenden Richter Schlick und die Richter Streck, Dörr, Galke und Dr. Herrmann für Recht erkannt: Auf die

VG Gelsenkirchen - 15 K 2307/07

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vom 04.01.2008
Inhalt
  • Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) ist für Formvorschriften das Recht des
  • Recht im Irak wirksam unter Einschaltung eines Vertreters geschlossenen Ehe verstößt nicht gegen den
  • handelte, macht die Ehe des Kläger mit Frau T. H. nicht nach deutschem Recht unwirksam. Nach Art. 13 Abs. 1
  • Getrenntlebens im Unterhaltsvorschussgesetz in gleicher Weise wie in § 1567 BGB auszulegen ist und
  • darüber hinaus lediglich in den genannten Fällen erweitert wird, d.h. im Übrigen abschließend ist. Dies