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OLG Hamm - 12 U 120/09
Oberlandesgericht Hamm vom 12.08.2009
- Inhalt
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- und sich die Beklagte mit der Annahme der Leistung in Verzug befindet. 5Die Beklagte wurde im
- materiellen Recht, sondern auch im Prozessrecht (vgl. BVerfGE 104, 232; BGHZ 20, 206; BGH NJW-RR 2008, 216
- 10.06.2003, Az. 6 O 31/01, ent¬sprechen und die Beklagte sich mit der Annahme dieser Waren in Annahmeverzug
- realisierte. Nach dem Urteil war die Software in der Version ### zu übergeben. Diese Version ist bei der
- in der Zwangsvollstreckung angebotenen Waren denen im Tenor des Urteils des Landgerichts Siegen vom
§ 292 HGB
Befreiende Wirkung von Konzernabschlüssen aus Drittstaaten
- Inhalt
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- Weise geprüft worden ist. Nicht in Übereinstimmung mit den Vorschriften der Richtlinie 2006
- /43/EG zugelassene Abschlussprüfer von Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat im Sinn des
- (1) Ein Mutterunternehmen, das zugleich Tochterunternehmen eines Mutterunternehmens mit Sitz in
- über den Europäischen Wirtschaftsraum im Einklang mit der Richtlinie 2013/34/EU,b)im
- Einklang mit den in § 315a Absatz 1 bezeichneten internationalen Rechnungslegungsstandards,c)derart
BGH - 4 StR 403/04
Bundesgerichtshof vom 14.10.2004
- Inhalt
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- . Die Revision des Angeklagten, mit der er allgemein die Verletzung sachlichen Rechts beanstandet, hat
- . 1 (a.F.) Lebensgefährdung 7). Es reicht hierfür jedoch nicht jeder Griff an den Hals aus, der zu
- BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 403/04 vom 14. Oktober 2004 in der Strafsache gegen wegen
- Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Halle/Saale vom 16. März 2004 mit den
- verhängt. Außerdem hat es die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet
OLG Frankfurt - 16 U 183/07
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 06.11.2008
- Inhalt
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- geben mag und die Anlage im Hinblick auf die Position der Beklagten als Market Maker mit dem Recht
- Landgerichts ist insoweit auch nicht zu beanstanden. 23 II. Die Berufung hat aber in der Sache keinen Erfolg
- . 24 Das Landgericht hat die Klage im Ergebnis zu Recht abgewiesen. 25 Die Beklagte war zwar entgegen
- beschreiben die Produktbedingungen die Eigenschaften des Rechts, das mit der Urkunde verbrieft wird
- über den Inhalt der erworbenen Rechte nicht im Unklaren sein. Dementsprechend muss die Auslegung von
LG Münster - 5 T 293/02
Landgericht Münster vom 17.06.2002
- Inhalt
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- . 5Der Beteiligte zu 2) ist im Versteigerungstermin vom 26. Februar 2002 mit einem Gebot von 30.000
- ) und 4), das Recht geben, die Versagung des Zuschlags zu beantragen. Dies ist nicht geschehen. Die
- 21bestehenbleibenden Rechte die Hälfte des Grundstückswertes nicht erreicht. Hier ist, wie oben bereits
- genannten Grundstücks angeordnet. Der Beteiligte zu 2) ist mit 3Beschluss des Amtsgerichts vom 5
- vermittelt, dass sie im Falle der Erteilung des Zuschlags mit Hindernissen bei der Inbesitznahme
FG Niedersachsen - 5 K 358/13
Niedersächsisches Finanzgericht vom 24.04.2014
- Inhalt
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- besteht im Wesentlichen darin, dem Mieter auf bestimmte Zeit gegen eine Vergütung das Recht einzuräumen
- Resorts, DStR 2011, 119). 34Dementsprechend reicht es aus, dass den Gästen mit der Vermietung die
- „Vermietung“ ist als eigenständiger Begriff des EU- Rechts unabhängig vom Zivilrecht auszulegen (Heidner
- Vermietung einer Ferienwohnung mit besonderen Räumlichkeiten Sado/Maso (SM) Studio in einer
- 2Die in A-Stadt gelegene Ferienwohnung ist ca. 100 qm groß und befindet sich in der oberen Etage eines
OLG Hamm - 13 U 116/99
Oberlandesgericht Hamm vom 15.12.1999
- Inhalt
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- , die vom früheren Recht nicht umfaßt waren und auch von den anderen Normen des neuen Rechts nicht
- Unfallversicherungseinordnungsgesetz (UVEG) vom 07.08.1996 (BGBl. I 1254), mit welchem das Recht der
- § 106 Abs. 3 SGB VII in das Gesetz aufgenommen worden. Über die bereits nach altem Recht (§ 637 Abs. 3
- Umstände: aa) 5152Die Aufnahme der Regelung im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang in einem Absatz mit
- ausufernde Ausweitung der Haftungsbeschränkung in einer Vielzahl von Fällen, die nach dem früheren Recht
VG Gelsenkirchen - 7 L 457/10
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vom 12.05.2010
- Inhalt
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- (GlüStV) - auch keine Erlaubnis erteilt werden kann. 5Der Antragsgegner hat seine Verfügung zu Recht
- auf § 9 Abs. 1 Satz 2, Satz 3 Nr. 3 GlüStV gestützt. Sie ist auch mit großer Wahrscheinlichkeit
- Gerichtshofes vom 8. September 2009 zum portugiesischen Recht Urteil vom 8. September 2009, Rechtssache C-42
- Betrugskriminalität bei Offerten über das Internet zu begegnen, wie dies das portugiesische Recht
- nicht nachkommen zu müssen, zu ihren Ungunsten aus. Ist - wie in Nordrhein-Westfalen - das
§ 4 LeasFachwirtPrV
Wirtschaftszweigübergreifender Teil
- Inhalt
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- Betriebsorganisation, 3.Recht mit besonderem Bezug zum Leasing. (2) Im Prüfungsfach "Volks- und
- Organisierens, e)Informations- und Kommunikationstechniken. (4) Im Prüfungsfach "Recht mit
- (1) Im wirtschaftszweigübergreifenden Teil ist in folgenden Fächern zu prüfen: 1
- . In diesem Rahmen können geprüft werden: 1.Grundbegriffe, 2.Wirtschaftssysteme
- einsetzen kann. In diesem Rahmen können geprüft werden: 1.Unternehmensführung:a
VerfGH Berlin - 24 W 5149/98
Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin vom 28.02.2000
- Inhalt
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- Teilungsvertrag und im Gegensatz zu den anderen Eignern das Recht, auf ihrer Sondernutzungsfläche
- 1) bis 3) ist Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden. 12 II. Die Verfassungsbeschwerde, mit
- Beschwerdeführer insoweit in seine Erwägungen nicht mit einbezogen. Es ist nicht auszuschließen, daß das
- Wohnungseigentümergemeinschaft in Berlin-Spandau. Im Ausgangsverfahren waren zwischen den drei
- . Aus der Teilungserklärung folge aber, daß das Recht zur Errichtung einer Garage bzw. eines Carports
§ 40 GVGEG
- Inhalt
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- , sowie im Fall einer Entscheidung, in der das Amtsgericht ausländisches Recht angewendet und dies
- § 119 findet im Fall einer Entscheidung über Ansprüche, die von einer oder gegen
- eine Partei erhoben worden sind, die ihren allgemeinen Gerichtsstand im Zeitpunkt der Rechtshä
- ;ngigkeit in erster Instanz außerhalb des Geltungsbereichs des Gerichtsverfassungsgesetzes hatte
- in den Entscheidungsgründen ausdrücklich festgestellt hat, in der bis zum 31. August 2009
§ 40 GVGEG
- Inhalt
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- , sowie im Fall einer Entscheidung, in der das Amtsgericht ausländisches Recht angewendet und dies
- § 119 findet im Fall einer Entscheidung über Ansprüche, die von einer oder gegen
- eine Partei erhoben worden sind, die ihren allgemeinen Gerichtsstand im Zeitpunkt der Rechtshä
- ;ngigkeit in erster Instanz außerhalb des Geltungsbereichs des Gerichtsverfassungsgesetzes hatte
- in den Entscheidungsgründen ausdrücklich festgestellt hat, in der bis zum 31. August 2009
BSG - B 1 KR 8/09 R
Bundessozialgericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Vergütungsstreit zwischen KK und KH-Träger jeder Beteiligte im Rahmen des anzuwendenden Rechts in ähnlicher
- . 122. In der Sache hat das LSG zu Recht angenommen, dass der Klägerin gegen die Beklagte ein
- öffentlichem Recht zu beurteilenden Verträgen im KH-Bereich nach § 112 SGB V etwas anderes geregelt
- ist (im Ergebnis ebenso zB BSGE 97, 23 = SozR 4-2500 § 129 Nr 3, jeweils RdNr 21; Pawlita in: juris
- wegen zurückzuzahlender Vergütung für KH-Behandlung zu verzinsen ist. 2 Die im Land Nordrhein-Westfalen
OLG Köln - 5 U 115/91
Oberlandesgericht Köln vom 19.03.1992
- Inhalt
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- ; 45Das Landgericht hat zu Recht der Klage stattgegeben. Die Beklagte ist wegen des Schadensereignisses
- Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers im Rahmen des Versicherungsverhältnisses wahrzunehmen
- ##blob##nbsp; 2Die in formeller Hinsicht bedenkenfreie Berufung ist nicht begründet. 3##blob##nbsp
- ##nbsp; 89Dem Landgericht ist zuzustimmen, daß der Sohn des Klägers, der den Unfall mit dem
- im Rahmen des § 61 VVG auch nicht zugerechnet werden kann. ##blob##nbsp; 10Zutreffend ist das
OLG Köln - 13 U 38/01
Oberlandesgericht Köln vom 05.12.2001
- Inhalt
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- hier in Rede stehenden Unterkontos /01 im Juni 1993 veranlasste Herr W., dass dieses Unterkonto mit
- gemachten Schaden mit Recht verneint. Voraussetzung für eine solche Haftung wäre, 28 dass die
- . Erst recht lässt sich nicht feststellen, dass die Beklagte mit der Kompensationsvereinbarung vom 17
- gegen Herrn W. persönlich blieben erfolglos. Herr W. ist mit Urteil der 6. großen Strafkammer des
- Guthabensaldo gebildet hatte, den Herrn W. verzinst haben wollte, kam es im Mai 1994 zu einer Vereinbarung mit