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Graumarktpilze im Markenrecht
Rechtsanwalt Clemens Kochinke vom 25.12.2013
- Inhalt
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- des neunten Bezirks der USA das Recht einer US-Tochter eines ausländischen Unternehmens, ihre Marke
- CK - Washington. Weitreichende Bedeutung kommt dem Beschluss vom 24. Dezember 2013 im Fall Hokto
- Kinoko Company v. Concord Farms, Inc. zu. In San Francisco bestätigte das Bundesberufungsgericht
- für Produkte der Tochter gegen Einfuhren von Dritten zu verteidigen, die unter derselben Marke Produkte der Muttergesellschaft in die USA bringen, [...]
Wenn Tierliebe beim Vermieter auf keine Gegenliebe stößt…
Rechtsanwalt Roland Hoheisel-Gruler vom 26.11.2015
- Inhalt
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- Einem Mieter ist wegen der Haltung von 18 Katzen fristlos gekündigt worden – zu Recht, entschied
- das AG Augsburg. Muss die Tierhaltung im Mietvertrag geregelt sein? Was ist, wenn im Mietvertrag gar
- Tierhaltung in der Mietwohnung auftun können, sind vielfältig. Es […]
Kartellrecht: Zum Anspruch auf Akteneinsicht
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 25.10.2015
- Inhalt
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- geäußert und im Leitsatz recht kryptisch festgehalten: Wer ein eigenes, gewichtiges und auf andere
- Der Bundesgerichtshof (KVR 55/14) hat sich nochmals deutlich zur Akteneinsicht in Kartellverfahren
- Weise nicht zu befriedigendes Interesse an der Einsicht in Akten der Kartellbehörde geltend macht
FG Münster - 5 K 7996/98 U
Finanzgericht Münster vom 13.01.2003
- Inhalt
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- können. Im Übrigen stelle das USt-Recht allein auf die tatsächlichen Leistungsverhältnisse ab. Die
- . Leistender ist in der Regel derjenige, der die Lieferungen oder sonstigen Leistungen im eigenen Namen
- Rechnungsempfängern oder gegenüber dem nach öffentlichem Recht zur Abfallbeseitigung verpflichteten Hoheitsträger
- Steuerausweises, da sie die Entsorgung der Baumischabfälle zu Recht nicht dem Kreis T, sondern den privaten
- Anlieferern mit gesondertem Steuerausweis in Rechnung gestellt habe. In Bezug auf diese Umsätze habe
OLG Brandenburg - 5 U 130/06
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 15.06.2006
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- gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen. II. 19 Die Berufung ist zulässig, hat jedoch in der Sache
- Grundbuchs mit der wirklichen Rechtslage nicht in Einklang steht. Dies ist hier nicht der Fall. Die
- Rechtswirklichkeit. Danach war aber das Recht auf Ausreise von Anfang an in der DDR nicht ohne
- der DDR auch dadurch dokumentiert, dass in der Verfassung vom 6. April 1968 das Recht auf
- , die in den Regelungen des gesetzten Rechts zum Ausdruck gekommen sind (BVerfGE 7, 198, 206; 13, 153
BVerfG - 1 BvR 2681/11
Bundesverfassungsgericht vom 15.05.2014
- Inhalt
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- betrieblicher Altersversorgung wird auch in der Fachliteratur als mit europäischem Recht in Einklang
- gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl
- der versicherungsrechtlichen Vereinbarung stand der Arbeitgeberseite das Recht zu, alle
- Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip nicht verletzt, indem es die
- dann verletzt, wenn der Umgang eines Gerichts mit der Vorlagepflicht nicht vertretbar ist, also
OLG Frankfurt - 5 UF 185/07
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 13.08.2008
- Inhalt
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- einstellen müssen. 3Das Amtsgericht hat der Antragsgegnerin im Verbund mit der Scheidung monatlich 896
- ihrer bisherigen beruflichen Entwicklung in Verbindung mit ihren gesundheitlichen Einschränkungen
- Garagenstellplatz ist gemäß dem in der Folgesache Zugewinnausgleich eingeholten Gutachten ein weiteres
- € auf dann verbleibende 126,81 € bereinigt werden kann. Dem Antragsteller ist in diesem Zusammenhang
- Anspruch ist allerdings vorliegend gemäß § 1578 b Abs. 2 BGB in der seit 01.01.2008 geltenden Fassung
VG Darmstadt - 7 L 172/08.DA
Verwaltungsgericht Darmstadt vom 14.03.2008
- Inhalt
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- war: Der Antragsgegner führt zu Recht aus, dass im Hinblick auf den Ausbildungsanspruch der
- gegenüberstehenden Interessen im Einzelfall das größere Gewicht beizumessen ist. 2Nach Auffassung der
- . Adressat einer Aufsichtsmaßnahme nach § 167 Abs. 3, Abs. 2 in Verbindung mit § 175 Abs. 2 HSchG kann daher
- rechtswidrig erweist, weil er gegen den falschen Adressaten gerichtet ist, kann im Hinblick auf die
- Antragstellerin dahinstehen, ob die Fortführung der Berufsfachschule für Kosmetik zu Recht untersagt wurde
LSG Niedersachsen-Bremen - L 1 RA 225/02
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 20.02.2003
- Inhalt
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- Geltendmachung rein privater, nicht behinderungsbedingter Faktoren ist deshalb im Recht der KfzHV bei der
- einen gebrauchten VW Polo (im Folgenden: Altwagen). Mit Schreiben vom Juli 2000 in Gestalt der
- Leistungen bewilligt und erbracht hat. Dies wird von der Klägerin zu Recht auch nicht in Abrede genommen
- im Gesetz in § 13 Abs. 1 SGB VI ausdrücklich festgeschrieben. Diesem Grundsatz ist auch in der KfzHV
- rentenrechtliche Reha-Recht des § 9 SGB VI sowie in den normierten persönlichen Voraussetzungen von Reha
Rechtsanwalt Steffen Küntzler
k+k.abogados, s.l.
Baurecht und Architektenrecht
Internationales Wirtschaftsrecht
Urheberrecht und Medienrecht
- Firma
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- k+k.abogados, s.l. Rechtsanwalt Rechtsberatung Gesellschafter/Partner Rechtsanwalt Gesellschaft in privater Hand
- Interessiert
-
- Im Sommer segeln, im Winter Ski- und Snowboardfahren, das ganze Jahr über gute (Live-)Musik, gerne
- Bietet
-
- Beratung im spanischen Recht, insbesondere dem Immobilien-, Erb- und Gesellschaftsrecht und landesweite Prozeßvertretung in Spanien.
- Ich biete Ihnen neben Rechtsberatung im deutschen Bau- und Architektenrecht, Medienrecht auch
- Netzwerk
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- Homepage: www.anwaelte-im-paradies.de
- Kontaktadresse
-
- E-Mail: sk@anwaelte-im-paradies.de
SozG Dresden - S 18 KA 250/06
Sozialgericht Dresden vom 28.07.2010
- Inhalt
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- zugelassen. Dieses ist aber nicht mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet. Träger der Rechte und
- nicht gewährleisten. Die Klage ist unbegründet. Der Honorarbescheid vom 25.10.2005 in Verbindung mit
- Vereinigung ist auf Grundlage des § 106a Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 1. Halbsatz SGB V in Verbindung mit
- Recht hat die Beklagte hier die vertragsärztliche Honoraranforderung der Klägerin im Wege der
- Medizinische Versorgungszentrum ist gemäß § 95 Abs. 3 Satz 2 und 3 in Verbindung mit § 72 Abs. 1 und 2, § 82
OLG Brandenburg - 4 U 148/05
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 21.12.2005
- Inhalt
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- Recht der F. AG (im Folgenden: Zedentin) aufgrund einer Bürgschaft auf Zahlung von 34.238,14 € in
- .) Bezug genommen. II. 14 Die Berufung ist zulässig; sie hat auch in der Sache Erfolg. 15 Der Klägerin
- steht aus abgetretenem Recht der geltend gemachte Anspruch in vollem Umfang aufgrund der unstreitig
- BGH in einer Vielzahl von Entscheidungen gleich lautend ausgeführt hat, reicht selbst der Umstand
- Klägerin bestrittene Vortrag der Beklagten reicht jedoch angesichts ihrer eigenen Einlassung im Termin vom
§ 6 ÄApprOÄndV 5
- Inhalt
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- Recht ablegen, gilt § 34 Abs. 1 der Approbationsordnung für Ärzte in der Fassung der
- Recht und zum Teil nach den Vorschriften dieser Verordnung ablegen, wird keine Gesamtnote nach § 34
- in der Fassung dieser Verordnung findet erstmals Anwendung auf Studierende, die alle Abschnitte der
§ 3 FeiertEVDBest 1
- Inhalt
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- (1) Das Recht auf unbezahlte ganztägige Freistellung von der Arbeit haben a)Arbeitnehmer
- und jüdischen Glaubens. Sie haben das Recht auf Freistellung vom Schulunterricht, Studium bzw
- , wenn im Territorium gemäß § 1 Fronleichnam und Allerheiligen als gesetzliche Feiertage
- -Allerheiligen, wenn im Territorium gemäß § 1 der Reformationstag und der Buß
BGH zu WEG: Kreditaufnahme im Einzelfall erlaubt
Rechtsanwalt Roland Hoheisel-Gruler vom 28.09.2015
- Inhalt
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- Voraussetzungen. Quelle: BGH zu WEG: Kreditaufnahme im Einzelfall erlaubtEinsortiert unter:was Recht ist
- ..., Wohnungseigentumsrecht Tagged: Eigentümergemeinschaft, Recht, WEG, Wohnungseigentum