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VG Frankfurt (Main) - 7 K 3732/08.F
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 22.05.2009
- Inhalt
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- Türkei aus. 23 Die Universität Frankfurt am Main bestätigte am 17.11.2008 das Vorliegen einer
- weiter zu qualifizieren. Er beabsichtige an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am
- der Auslegung von Art. 41 Abs. 1 ZPAssEWG/Türkei im Ergebnis eine Visumspflicht der am
- Quelle: Gericht: VG Frankfurt 7. Kammer Entscheidungsdatum: 22.05.2009 Aktenzeichen: Normen: Art 14
- Reisepass war am 30.04.2008 abgelaufen. 2Nach seinen eigenen Angaben stellte sich während des
OLG Frankfurt - 3 UF 362/99
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 11.05.2001
- Inhalt
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- s.o.), für die Zeit ab Mai 2000 ist von einem Gesamteinkommen in Höhe von monatlich 1.036,-- DM
- Getrenntlebendunterhalt in Höhe von 183,-- DM. 23 Für die Zeit ab Mai 2000 steht dem oben genannten Renteneinkommen des
- 380,-- DM anzurechnen, so dass ab Mai 2000 ein monatlicher Unterhalt in Höhe von 341,-- DM geschuldet
- ,-- DM, ab 01.05.2000 monatlich 341,-- DM. Der Beklagte wird weiterhin verurteilt an die Klägerin für
- Senats (vgl. die Unterhaltsgrundsätze des OLG Frankfurt Ziff. IV 4) - um den Erwerbstätigenbonus von 20
LAG Hessen - 16 Ta 566/06
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 15.12.2006
- Inhalt
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- Frankfurt am Main 20. November 1996 NZA 1997 321 [322]; OLG Düsseldorf 15. April 1977 MDR 1977,761). 14
- ; LAG Nürnberg 14. Mai 2001 AR-Bl. ES 160.7 Nr.214). 17 Nach diesen Maßstäben ist der Ausgang des
- beschäftigt. Am 01. Dezember 2005 wurde mit Beschluss des zuständigen Amtsgerichts über deren Vermögen
- Beklagte den Kläger am 01. Dezember 2005 von der Erbringung von Arbeitsleistungen freigestellt hatte
- . März 2006, mit Schrieben vom 06. April 2006, dem Kläger am 07. April 2006 zugegangen
OLG Frankfurt - 18 U 137/05
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 18.12.2006
- Inhalt
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- Klageschrift Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main – 18
- beauftragende Person benannt hatte, erteilte die A- AG der Beklagten am 16. August 1990 eine entsprechende
- erst später begonnen hat. Im vorliegenden Fall war die A- AG von Beginn an über die maßgebenden
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 18. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 18.12.2006 Normen: § 195 BGB
- , der Klägerin zugestellt am 24. Oktober 2005, abgewiesen. Dabei hat es maßgebend auf den Gesichtspunkt
HessVGH - 8 TG 1617/06.A
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 25.08.2006
- Inhalt
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- Frankfurt am Main vom 7. Juni 2006 – 11 G 1553/06.A – über die Ablehnung der Gewährung einstweiligen
- Beiordnung ihrer Verfahrensbevollmächtigten zu gewähren, 6hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am
- in Hessen sind ihre in Bayern erteilten Duldungen nicht mehr verlängert worden. 4Die am 21. April
- Main für die Antragsteller/innen zu 1. bis 5. mit Beschluss vom 7. Juni 2006 - 11 G 1553/06.A
- erreicht werden solle. 9Dagegen haben die Antragsteller/innen am 3. Juli 2006 unter Wiederholung
VG Gießen - 2 E 1753/06.A
Verwaltungsgericht Gießen vom 27.09.2006
- Inhalt
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- am 18. Juli 1995 über den Flughafen Frankfurt am Main zusammen mit ihren Eltern und weiteren
- (jetziges Bundesamt für Migration und Flüchtlinge; im Folgenden: „Bundesamt“) am 24. Juli 1995
- gestellt. Das Bundesamt hörte die Eltern der Klägerin am 27. Juli 1995 persönlich an (Bl. 46 bis 53, 54
- Zustellungsurkunde am 9. Juni 2004 (Bl. 36 f. BA II). 4Am 23. Juni 2004 ist bei dem Verwaltungsgericht
- Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet. Tatbestand 1Die am 26. Januar 1983 in Bagdad
OLG Frankfurt - 14 UH 13/05
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 14.07.2005
- Inhalt
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- Oberlandesgericht Frankfurt am Main als dasjenige Gericht zur Entscheidung berufen ist, zu dessen
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 14. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 14.07.2005 Normen: § 3 Abs 1 InsO
- und das Schreiben vom 24.02.2005 der Schuldnerin am 10.03.2005 zugestellt. Die Schuldnerin bat mit
- Forderung der Gläubigerin sei beglichen. Die Gläubigerin erklärte daraufhin mit einem am 15.03.2005
- Gewerberegister der Stadt Kassel vom 14.02.2005 ein, aus der sich ergibt, dass die Schuldnerin im
LG Frankfurt am Main - 24 S 96/07
Landgericht Frankfurt am Main vom 24.01.2008
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- verkündete Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Az.: 29 C 571/06 (11), teilweise wie folgt
- verschmutzten Stühle am Pool als Reisemangel im Sinne von § 651c I BGB angesehen. Auch dies ist
- Quelle: Gericht: LG Frankfurt 24. Zivilkammer Entscheidungsdatum: 24.01.2008 Normen: § 638 Abs 3
- Verpflegungs-und Sauberkeitsmängeln Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das am 22.03.2007
- abgeändert: Die Beklagte wird unter Abweisung der Klage im Übrigen verurteilt, an die Kläger als
OLG Frankfurt - 16 U 227/99
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 25.05.2000
- Inhalt
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- Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 16. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 25.05.2000 Aktenzeichen: 16 U 227
- Berufungsverfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beschwer: DM 4.000,-. Gründe 1Von der Darstellung
- Zustand im Sinne einer medizinisch erheblichen Störung der körperlichen oder seelischen Lebensvorgänge
- München - 9.2.1995 - NJW 1995, 2422[2423]). 52. In jedem Fall fehlt es an einer unerlaubten
LG Frankfurt am Main - 24 S 127/06
Landgericht Frankfurt am Main vom 08.01.2007
- Inhalt
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- Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main, AZ.: 30 C 3697/05 – 47, vom
- Quelle: Gericht: LG Frankfurt 24. Zivilkammer Normen: § 241 BGB, § 810 BGB Entscheidungsdatum
- 28.04.2006 teilweise wie folgt abgeändert: Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird die Beklagte
- Klägers im Zeitraum Januar 2000 bis März 2003 – insbesondere Einsicht in die während der
- der Beklagten dokumentieren – zu erfolgen. Im Falle der Fertigung und Herausgabe von Fotokopien ist
FG Hessen - 3 K 3542/02
Hessisches Finanzgericht vom 26.11.2009
- Inhalt
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- Einheitswerts für ein gemischt genutztes Grundstück im OFD-Bezirk Frankfurt am Main) Tenor Die Klage wird
- Frankfurt am Main für ihren Zuständigkeitsbereich bezogen auf freifinanzierte Wohnungen auf den
- Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main für alle Grundstücke mit Wohnbebauung durch die Finanzämter angewandt. Das
- Räume gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung am 01.01.1964 regelmäßig gezahlt wurde
- . Scheitert eine und Ausstattung am 01.01.1964 regelmäßig gezahlt wurde. Scheitert eine Schätzung der
HessVGH - 4 TG 1870/95
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 09.10.1996
- Inhalt
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- richtet sich eine beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main am 15.04.1993 eingegangene Klage (8 E 962/93
- Anschlussbeschwerde unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main dem Antrag des
- Gerichtsakten 8 E 962/93, 8 G 1311/94 und 8 G 3761/94 des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main haben vorgelegen
- bewegen, wie sich am Beispiel des im Osthafengebiet gelegenen Krisenzentrums Schielestraße gezeigt habe
- Frankfurt, nach Angaben des Beigeladenen zu 2 in einer Größenordnung von 700.000 qm, einschließlich anderer
OLG Köln - 6 U 25/05
Oberlandesgericht Köln vom 17.06.2005
- Inhalt
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- Frankfurt am Main entfernt lag. Die Bekanntheit dieses Umstandes dürfte zumindest auch daher rühren
- Lage von Weeze unbekannt ist. Es handelt sich um einen kleinen Ort am Niederrhein in der Nähe zur
- Weise sich einerseits "Frankfurt-Hahn" nannte, andererseits aber über 120 km von der bekannten Stadt
- /04 Tenor: 1.) Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das am 6.1.2005 verkündete Urteil der 4
- schließt sich ihnen in vollem Umfange an. Der Vortrag der Antragsgegnerin im Berufungsverfahren
LSG Hessen - L 8 KR 130/07
Hessisches Landessozialgericht vom 17.12.2009
- Inhalt
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- Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 17. April 2007 wird zurückgewiesen, soweit der Klage zur
- Klägerin am 9. März 2005 Klage zum Sozialgericht Frankfurt am Main. In Ergänzung ihrer
- des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 17. April 2007, den Bescheid der Beklagten vom 20
- wurde, war in der Kostenentscheidung zu berücksichtigen. Das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main
- zugestellte Urteil hat die Klägerin am 10. Mai 2007 Berufung eingelegt. Die Klägerin hat zunächst folgende
OLG Saarbrücken - 6 WF 10/04
Saarländisches Oberlandesgericht vom 12.03.2004
- Inhalt
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- , an (vgl. bereits OLG Frankfurt, NJW-RR 2003, 140; OLGR Koblenz 2003, 332; OLG Stuttgart, Beschluss
- betreibt gegen den Kläger die Zwangsvollstreckung aus einem am 25. März 1998 vor dem 9. Zivilsenat des
- sollte, für die Zeit ab 26. November 1996 eine monatliche Unterhaltsrente in Höhe von 600 DM zu zahlen
- . Am 15. August 2003 hat der Kläger beim Amtsgericht - Familiengericht - in Homburg eine
- dem Prozessvergleich gebeten hat. Die Klageschrift ist der Beklagten am 1. Dezember 2003 mit der