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OLG Frankfurt - 13 U 54/00
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 17.04.2002
- Inhalt
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- Innen- Temperatur plus 21,8 Grad C. Am 4.9.95 herrschte im Rhein-Main-Gebiet eine Temperatur, außen
- Handelssachen des Landgerichts Darmstadt mit Sitz in Offenbach am Main den Beklagten im Sinne des
- Frankfurt/Main) in den Monaten Juli und August 1995 (Bl. 49 - 51 d. A.) und unter Berücksichtigung des
- am Flughafen Frankfurt, Außentemperaturen von mehr als 30 Grad Celsius geherrscht hätten, und zwar
- Offenbach am Main vom 29. Februar 2000 abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen. 12 Die Klägerin
LSG Berlin-Brandenburg - L 11 SB 22/06
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 20.10.2005
- Inhalt
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- Mammatumor und am 28. Mai 1996 seien Veränderungen der HWS deutlich oberhalb der Altersnorm, eine
- 2000 mit dem Ergebnis einer am 04. Dezember 2000 durchgeführten Stanzbiopsie im äußeren oberen
- Vorliegen einer Diagnose eines Mammatumors am 15. September 2000 einen GdB von 50 erst ab dem 01
- gestellt. 16 Im Termin zur mündlichen Verhandlung am 20. Oktober 2005 hat die Klägerin erklärt
- 2006, Az.: L 6 SB 54/06), des Sächsischen Landessozialgerichts (Urteil vom 25. Mai 2005, Az.: L 6 SB
VG Düsseldorf - 2 K 8497/01.A
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 07.09.2004
- Inhalt
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- 2004 in Frankfurt am Main 57 und damit zufällig im unmittelbaren Anschluss an den Erhalt der Ladung
- Teilnahme an einer Fahrt nach Paris sowie an einer Demonstration in Frankfurt am Main vorgelegt
- bereits im ersten Asylverfahren, etwa in der mündlichen Verhandlung am 4. Mai 2001, vorzutragen. Für eine
- 26. Mai 2003; Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage im Iran vom 3
- Klägern am 4. Dezember 2001 gestellten Asylantrag handelt es sich um ihren zweiten Asylantrag. Die ersten
OLG Frankfurt - 17 U 276/09
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 17.03.2011
- Inhalt
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- , 61. unter Abänderung des am 25.11.2009 verkündeten Urteils des Landgerichts Frankfurt, Az.: 2-18 O 99
- Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am
- Main vom 25.11.2009 abgeändert. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 17. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 17.03.2011 Normen: § 7 StVG, § 3
- Anspruch, der sich am ….12.2008 in der …Straße in Höhe der Hausnummer … in Stadt1 ereignet hat. Die
HessVGH - 8 UE 401/93
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 09.11.1994
- Inhalt
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- Verwaltungsgericht Frankfurt am Main erhobenen Klage begehrte die Klägerin die Feststellung, dar der
- . 21 Die Beklagte beantragt, 22 das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 12. November
- Frankfurt am Main vom 12. November 1992 festzustellen, dar eine Freisetzung der ihr zustehenden
- Referenzmengen aller Erzeuger im laufenden Milchwirtschaftsjahr. 6Mit der am 14. Mai 1992 bei dem
- Klägerin zustehende Milchreferenzmenge nicht freigesetzt worden ist. 2Die am 28. September 1930
LSG Hessen - L 3 U 1093/74
Hessisches Landessozialgericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 16. August 1974 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind
- Sozialgericht Frankfurt am Main (SG) erhoben und Befundunterlagen über ihren Gesundheitszustand, eine
- am Main vom 16. August 1974 sowie den Bescheid vom 2. Juli 1973 aufzuheben und die Beklagte zu
- zum Balkongeländer an der Südseite reichende Fanggerüst im 5. Stock am äußersten südlichen Ende der
- der Deutschen Mark in Jugoslawien im Mai 1979 weniger als 200,– DM (vgl. Auskunft der D. B. vom 12
BGH - XII ZB 187/00
Bundesgerichtshof vom 10.01.2001
- Inhalt
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- Frankfurt am Main vom 9. August 2000 aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Entscheidung, auch über die Kosten
- Beklagten. Am 18. Oktober 1999 fand vor dem Einzelrichter beim Landgericht, an den der Rechtsstreit zur
- . Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 10. Januar 2001 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Blumenröhr und
- des Beschwerdeverfahrens, an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. Beschwerdewert: 12.000 DM
- Klägerin, daß eine Entscheidung am Ende der Sitzung ergehen sollte, nach dem Inhalt des
BGH - XI ZR 220/99
Bundesgerichtshof vom 09.05.2000
- Inhalt
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- wahrzunehmen. BGH, Urteil vom 9. Mai 2000 - XI ZR 220/99 - OLG Frankfurt am Main LG Gießen Der XI
- Frankfurt am Main vom 13. Juli 1999 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: Die
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 220/99 Verkündet am: 9. Mai 2000 Weber
- Gutschrift bestätigt hatte, hob die Klägerin am 5. und 6. Februar 1998 19.000 DM und 18.600 DM ab und
- ungerechtfertigter Bereicherung, an die beide Parteien am 4. Februar 1998 ersichtlich noch nicht
OLG Celle - 13 U 160/00
Oberlandesgericht Celle vom 21.06.2001
- Inhalt
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- Frankfurt/Main 2 U 213/97, Urteil vom 18. Dezember 1999, Kummer in Soergel/Siebert a.a.O., Mielke ZUM 1998
- Standard hatte sie bei der Versendung zu wahren (a. A. OLG Frankfurt/Main a.a.O). Der Kläger hat
- an ihn selbst eingehalten war. Volltext: Oberlandesgericht Celle Im Namen des Volkes Urteil 13 U 160
- /00 2 O 2/00 LG ####### Verkündet am 21. Juni 2001 #######, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der
- Landgerichts #######vom 22. März 2000 geändert: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 43.500 DM
OLG Frankfurt - 23 U 109/08
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 27.05.2009
- Inhalt
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- des Landgerichts Frankfurt am Main – Az.: 2-19 O 83/06 – wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die
- des Landgerichts Frankfurt am Main vom 29. April 2008, Az. 2-19 O 83/06, 1) die Beklagten als
- Schließlich ist auch zu berücksichtigen, dass, worauf der 3. Zivilsenat des OLG Frankfurt am Main
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 23. Zivilsenat Normen: § 171 HGB, § 172 HGB Entscheidungsdatum
- Immobilienfonds Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 29. April 2008 verkündete Urteil der 19. Zivilkammer
HessVGH - 9 UZ 454/02.A
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 29.07.2002
- Inhalt
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- die Klage des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten hob das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main
- - so offenbar Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 14. Februar 2001 - 11 E 40098/96.A
- angehört, reiste - ebenfalls nach eigenen Angaben - im Februar 1996 nach Deutschland ein und stellte am
- eines Kindes bei bestehenden Familienverband) Tatbestand I. 1Die nach ihren Angaben am 20. Juli 1978
- auch kein Bedürfnis zur Familienintegration ersichtlich sei. 2Nach Zustellung dieses Urteils am 23
Domainrecht: DENIC muss Domainnamen in Fällen eindeutigen Missbrauchs löschen
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 27.10.2011
- Inhalt
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- aufzuheben. Landgericht und Oberlandesgericht Frankfurt a.M. haben der Klage stattgegeben. Nachdem die
- ” des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 17. Mai 2001 – I ZR 251/99, BGHZ 148, 13) nur eingeschränkte
- weiteres feststellbar ist. Diese Voraussetzungen lagen im Streitfall vor. Bei den Namen, auf deren
- Verletzung der Kläger die DENIC hingewiesen hat, handelt es sich um offizielle Bezeichnungen der
(XXXX) WZSchBek 2013-12-10
- Inhalt
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- Technologien, Komponenten und Systeme“ vom 20. bis 22. Mai 2014 in Frankfurt am Main42.„AMITEC
- Großgeräten aller Art“ vom 31. Mai bis 4. Juni 2014 in Leipzig (mit Pressetag am 30
- Leipzig (mit Pressetag am 30. Mai 2014)44.„AMICOM – Branchenmesse für mobile
- Pressetag am 30. Mai 2014)45.„CosmeticBusiness – Die Internationale Zuliefermesse für die
- ; Internationale Messe für Angewandte Kunst & Design“ vom 16. bis 18. Mai 2014 in Karlsruhe40
LSG Berlin-Brandenburg - L 16 AL 213/06
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 11.04.2006
- Inhalt
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- ). Nach einer mündlichen Anhörung der Klägerin durch den Widerspruchsausschuss am 27. Mai 2004 stellte die
- persönlichen Anhörung der Klägerin am 27. Mai 2004 vom Vorliegen der – zusätzlichen
- Sozialgerichts Frankfurt (Oder) vom 11. April 2006 aufgehoben. Die Beklagte wird unter Änderung des
- erfolgen können. 4Das Sozialgericht (SG) Frankfurt (Oder) hat die auf Erstattung der Kosten des
- Verhandlung des Widerspruchsausschusses. 6Die Klägerin beantragt, 7das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt
BGH - V ZR 159/05
Bundesgerichtshof vom 07.07.2006
- Inhalt
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- 24. Zivilsenats in Darmstadt des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 1. Juli 2005 im
- Frankfurt am Main LG Darmstadt Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat auf die mündliche Verhandlung
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 159/05 Verkündet am: 7. Juli 2006 W i l m s
- Stresemann Czub Vorinstanzen: LG Darmstadt, Entscheidung vom 04.08.2004 - 23 O 329/03 - OLG Frankfurt in Darmstadt, Entscheidung vom 01.07.2005 - 24 U 182/04 -
- . 32; a.A. MünchKomm-BGB/Säcker, 4. Aufl., § 917 Rdn. 16; offen gelassen Senat, Urt. v. 28. Mai 1976