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StGH Hessen - P.St. 1175
Staatsgerichtshof des Landes Hessen vom 13.03.1996
- Inhalt
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- Verwaltungsgericht Frankfurt am Main – 9. Kammer – hat durch Beschluß vom 17. Mai 1993 das Verfahren ausgesetzt
- Vorlagebeschluß des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 17. Mai 1993 nicht. 18 Der Begründung des
- Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main nach Art. 133 Abs. 1 HV i.V.m. §§ 41 ff. des Gesetzes über den
- Bedenken, doch fehlte es, selbst wenn man die Regelung des § 9 VersS als nichtig ansähe, an einer
- Gegenstand der Vorlagefrage gemachten Gesetzesvorschriften nicht an. Allein mit der Erwägung, im Falle der
HessVGH - 13 UE 2918/88
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 23.07.1990
- Inhalt
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- . August 1982 nach Istanbul und einen Tag später weiter nach Frankfurt am Main. 3Am Tage nach ihrer
- Grenzschutzstelle des Flughafens Frankfurt am Main einen Asylantrag, den sie darauf stützten, als religiöse
- . August 1982 nach Istanbul und von dort am 6. August 1982 nach Frankfurt am Main flogen. 81 Dem
- Klägerinnen sei unglaubhaft, weil er seine Inhaftierung nicht schon bei der Grenzschutzstelle Frankfurt am
- und der spätere Präsident Amin gehörten, sowie "Parcham" (Banner) zusammen. Am 14. spätere Präsident
§ 8 IGV-DG
Flughäfen mit Kapazitäten nach Anlage 1 Teil B IGV (zu Artikel 13 Absatz 1, Artikel 19 Buchstabe a, Artikel 20 Absatz 1 in Verbindung mit Anlage 1 Teil B IGV)
- Inhalt
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- (1) An den Flughäfen Berlin Brandenburg, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg und M
- Empfehlung zu den Kapazitäten nach Anlage 1 Teil B IGV ab und veröffentlicht sie im
- betroffenen Reisenden am Flughafen sowie für die Lagerung von hierzu erforderlichen Materialien des
- ücken, Frachtstücken, Containern, Beförderungsmitteln, Gütern oder Postpaketen am
- Kommission mit.(9) Ab dem 15. Juni 2012 müssen alle Flughäfen im Sinne des § 1 Absatz 2
BGH - r am 20.11.200
Bundesgerichtshof vom 12.04.2006
- Inhalt
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- vorlag, kam es nicht darauf an, ob dieser Vertrag am 1.10.2003 genehmigt bzw. bestätigt wurde. 24 Der
- am 13.4.2004 zugegangen sein. 28 Zwar hat der Kläger mit seiner E-mail vom 26.3.2004 Herrn M - ein zu
- seiner am 2. April 2004 erfolgten Abberufung Vorstandsvorsitzender der A AG (künftig: A), die inzwischen
- diesem Amt abberufen worden war. Auch die Tatsache, dass der Kläger am 13.4.2004 noch weiterer
- derjenigen Personen an, denen im konkreten Fall das Recht zur Kündigung zusteht. Handelt es sich um
VG Arnsberg - 2 K 4347/99.A
Verwaltungsgericht Arnsberg vom 06.02.2002
- Inhalt
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- seinem Heimatland aus und am 2. Mai 1999 auf dem Luftweg von Saudi-Arabien über Frankfurt in die
- die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (im Folgenden: Bundesamt) am 14. Mai 1999 an: Er sei 1988
- Seite sei fast gelähmt gewesen. Alsdann habe man ihn in das Gefängnis nach N. verlegt. Am 16. Mai
- am 15. Mai 1955 geborene Kläger, der Ehemann der Klägerin zu 1. des Verfahrens 2 K 2666/96.A des
- Organisation habe sich am 16. und 18. Oktober 2000 mit sehr kritischen Äußerungen an die Führung in der
BAG - 7 ABR 40/11
Bundesarbeitsgericht vom 15.05.2013
- Inhalt
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- , nicht aber die Bestätigung des Vorstands der IG Metall in Frankfurt am Main vorgelegt, wonach die IG
- Betriebsratswahl wurde am 19. März 2010 im Betrieb ausgehängt. 5Mit am 1. April 2010 beim
- 9. Aufl. § 7 WO Rn. 6; aA LAG Berlin 14. Mai 2003 - 15 TaBV 2341/02 - zu II 2.2.4 der Gründe; DKKW
- Wahl mit einem Wahlausschreiben ein, das am 11. Januar 2010 ausgehängt wurde. Darin war die Frist für
- die Einreichung von Wahlvorschlagslisten auf den 25. Januar 2010, 15.30 Uhr, festgesetzt. Am
OVG Rheinland-Pfalz - 8 C 10315/05.OVG
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 04.04.2006
- Inhalt
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- Frankfurt am Main begründe angesichts der Entfernung zum Flughafen Hahn nicht die Annahme einer
- außer Betracht geblieben, der in Frankfurt am Main für genügend freie Kapazitäten auf den Startbahnen
- Flughafens Hahn genauso ungesichert wie die Verhängung eines Nachtflugverbotes in Frankfurt am Main
- angestrebte Flughafensystem Frankfurt/Main und Frankfurt-Hahn geschaffen werden. Nach einem dem Antrag
- Verhandlung vom 4. April 2006, an der teilgenommen haben Vorsitzender Richter am
Voller Ersatz der Gutachterkosten bei Teilschuld
Rechtsanwalt Jürgen Frese vom 25.07.2011
- Inhalt
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- das OLG Frankfurt/Main hat in einem Urteil vom 05.04.2011, Az. 22 U 67/09, die vollen
- (verkündet am 09.06.11, Az. 9 S 174/10), mit dem die Gutachterkosten ebenfalls wie oben vollständig trotz
- Beitrag vom 20.3.2011: Das AG Siegburg hat einem Unfallgeschädigten mit Urteil vom 31.03.2010, Az
- diesem Beitrag im Schadenfix-Blog hat das LG Aurich eine Entscheidung des AG Norden aufgehoben
- Beitrag des Kollegen Ulf Grabow (Link) hat sich auch das AG Cuxhaven (Urteil vom 25.3.2011, Az. 5 C 692
BGH - VI ZB 55/02
Bundesgerichtshof vom 05.08.2002
- Inhalt
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- - Brandenburgisches OLG LG Frankfurt (Oder) Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 25. März
- der Berufung bis zum 6. Juni 2002 erst am 7. Juni 2002 begründet, weil der in der Kanzlei ihres
- unterzeichneten Begründungsschrift in den Gerichtsbriefkasten versäumt hatte. Am 10. Juni 2002 hat der
- nicht, um die genannten Voraussetzungen zu bejahen. aa) Ohne Rechtsfehler stützt sich das
- Vergleichsentscheidung abweicht (vgl. BGH, Beschluß vom 29. Mai 2002 - V ZB 11/02 - VersR 2002, 1257, zur
LSG Berlin-Brandenburg - L 22 U 23/08
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 22.09.2010
- Inhalt
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- und Einschaler und ab dem Jahr 1974 bis Oktober 1993 ausschließlich als Eisenflechter. Am 28
- , dass für eine BK um zehn Jahre vorauseilende Veränderungen an der Lendenwirbelsäule im Vergleich zur
- /S1 Grad II erstmals am 29. Januar 1996 im Alter des Klägers von 42 Jahren und acht Monaten
- Frankfurt (Oder) S 3 U 153/98 Landessozialgericht Berlin-Brandenburg L 22 U 23/08 Die Berufung des
- Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt (Oder) vom 25. November 2003 wird zurückgewiesen
BGH - IX ZR 149/08
Bundesgerichtshof vom 24.06.2008
- Inhalt
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- , Urteil vom 24. September 2009 - IX ZR 149/08 - OLG Frankfurt am Main LG Gießen Der IX. Zivilsenat des
- Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 24. Juni 2008, berichtigt durch Beschluss vom 18. Juli 2008
- erwarben die Beklagten im Wege der Zwangsversteigerung das Eigentum an der Wohnung. Am 10. Juli 2006
- Frankfurt/Main, Entscheidung vom 24.06.2008 - 17 U 22/08 -
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 149/08 Verkündet am: 24. September 2009 Hauck
HessVGH - 4 N 406/04
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 26.07.2004
- Inhalt
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- des bestehenden Startsystems und Landebahnsystems am Flughafen Frankfurt/Main zu planen und zu
- Südhessen 1995 enthielt unter Nr. 7.4. folgende Aussage: 2"Der Flughafen Frankfurt/Main ist in seiner
- - Region ist der Flughafen Frankfurt/Main in seiner Bedeutung als internationaler Großflughafen zu
- Landebahnsystems für den Flughafen Frankfurt/Main setzt ein Raumordnungsverfahren voraus. Darin ist die
- Optimierung des Flughafens Frankfurt/Main anzustreben." 5Durch Beschluss vom 14.11.2000 genehmigte die
SozG Reutlingen - S 2 AS 1885/08
Sozialgericht Reutlingen vom 03.03.2009
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- des SG Reutlingen vom 23.10.2006, Az.: S 12 AS 4496/05, n. v.; SG Frankfurt am Main, Gerichtsbescheid
- Konsequenzen zu seinen Lasten gezogen worden wären, und durch seine im Erörterungstermin am 8. Mai 2007
- Heizkostenvorauszahlung in Höhe von 15 Euro zu zahlen hat. In dem Verfahren mit dem Az. S 2 AS 4900/06 wurde am 2
- Bescheid vom 23. April 2008 zurückwies. Mit seiner am 21. Mai 2008 erhobenen Klage verfolgt der
- Lebensunterhalt nach dem SGB II. Im zwischen den Beteiligten geführten Rechtsstreit mit dem Az. S 2 AS
BGH - 2 StR 585/05
Bundesgerichtshof vom 01.04.2005
- Inhalt
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- Landgerichts Frankfurt am Main zurückverwiesen. Von Rechts wegen Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten
- Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main zurückverwiesen. Rissing-van Saan Otten Fischer Roggenbuck Appl
- Generalbundesanwalt darauf hingewiesen, dass die Erörterung des Spurenbildes im Hinblick auf die am
- , dass es sich bei dem Tatopfer um einen sportlich durchtrainierten jungen Mann handelte. Soweit das
- früheren Zeitpunkt erschossen worden. Man machte dafür Personen im Umfeld des späteren Tatopfers Ali K
LAG Hessen - 12 Sa 308/09
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 17.11.2009
- Inhalt
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- am Main vom 07. Januar 2009 – 14 Ca 6902/08 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird
- Beklagten gebildeten Betriebsrats und nahm als solches zumindest am 18.12.2007 an einer
- auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Frankfurt vom 7.01.2009 - Az. 14 Ca 6902/08
- Beklagte beantragt, 14 unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Frankfurt vom 7.01.2009, Az
- noch entfallen: Anfragen bearbeiten (e-mail) - ab 2003 noch ausgeführt hat, in welchem Umfang diese